Nazar Food
GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.038,30 |
17.661,06 |
| I.
Sachanlagen |
18.038,30 |
17.661,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
116.457,83 |
129.389,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.313,43 |
90.574,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.144,40 |
38.815,10 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
0,00 |
32.188,17 |
| Summe
Aktiva |
134.496,13 |
179.238,94 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.709,43 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
57.188,17 |
27.469,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.897,60 |
-29.718,64 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
0,00 |
32.188,17 |
| B.
Verbindlichkeiten |
120.786,70 |
179.238,94 |
| Summe
Passiva |
134.496,13 |
179.238,94 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 wurde
nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB,
insbesondere nach den Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Auf Grundlage der
EU-Richtlinie 2012/6/EU und des
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes
(MicroBilG) haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit,
ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen.
Die Hinterlegungsoption kann nur bei Jahresabschlüssen
mit Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später in
Anspruch genommen werden. Nach den in § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Stichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen, soweit vorhanden, wurden wie
folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen
Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Anlagegegenstandes. Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00
Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00
Euro wurden als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG auf 5
Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgestellt. Die Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt und
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft.
Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe
abgeschrieben. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere
beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ausgewiesenen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten, sofern vorhanden, die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Einzelerläuterungen
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 weist die Gesellschaft
einen Jahresüberschuss aus. Es bestehen sonstige
Vermögensgegenstände Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die
wirtschaftliche Lage wieder. Im Wirtschaftsjahr 2022 waren
durchschnittlich 40 Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Atilla Coskun
Offenbach, den 31.12.2023
Nazar Food GmbH (Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2023
festgestellt.
sonstige Berichts Bestandteile
Offenbach, den 31.12.2023
Nazar Food GmbH - Offenbach
Geschäftsführung Gez. Atilla Coskun
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2023
festgestellt.
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