bittl-baubedarf gmbhLiquidiert

88161 Lindenberg im Allgäu, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 6052
Eingetragen
12.2.1997
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne Spezialisierung auf eine der Produktgruppen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen, Baubedarfsartikeln und sonstigen Waren.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Bittl
seit 4.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kellerhub 16, 88161 Lindenberg
100000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bittl-baubedarf gmbh

Lindenberg i. Allgäu

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 130.415,08 1.275.990,43
I. Vorräte 500,00 1.154.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 119.179,60 85.206,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 150,00 150,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.735,48 36.084,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 130.415,08 1.275.990,43

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 37.893,64 28.039,88
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Verlustvortrag 23.089,31 21.231,13
III. Jahresüberschuss 9.853,76 -1.858,18
B. Rückstellungen 79.459,00 4.200,00
C. Verbindlichkeiten 13.062,44 1.243.750,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.062,44 1.243.750,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 130.415,08 1.275.990,43

Anhang


für das Geschäftsjahr 2018

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in 2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 111 T€ (Vj. 84 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 51.129,19 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 9 T€ (Vj. 0 T€).

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
erhaltene Anzahlungen
 
 
 
 
 
 
auf Bestellungen
0
0
0
0
0
keine
 
(1.239)
(1.239)
(0)
(0)
(0)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
2
2
0
0
0
keine
 
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 
 
 
(0)
 
 
 
 
Sonstige
11
4
0
0
0
keine
 
(4)
(4)
(0)
(0)
(0)
 
Gesamt
13
6
0
0
0
 
 
(1.243)
(1.243)
(0)
(0)
(0)
 



C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2018 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

 
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

seit 27.04.1999
Roland Bittl, Lindenberg, Kaufmann

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 3,5 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Lindenberg i. Allgäu, 19. Mai 2020 

         gez. Roland Bittl
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2020 festgestellt.

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