Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 12687
Eingetragen
27.7.2010
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Consulting, Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung soweit keine Genehmigung erforderlich. Hotellerie und Gastronomie sowie Gastbetrieb.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Sergey Salanda
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sergey Salanda
Wernigerode
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Exaland GmbH

Wernigerode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 238.395,73 232.740,73
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 40,00 250,00
II. Sachanlagen 173.801,00 167.936,00
III. Finanzanlagen 64.554,73 64.554,73
B. Umlaufvermögen 974.404,91 854.453,22
I. Vorräte 38.063,69 36.426,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 758.001,17 814.857,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.356,43  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 178.340,05 3.168,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.304,00 11.853,00
Aktiva 1.221.104,64 1.099.046,95

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 759.027,91 623.386,57
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 598.386,57 452.187,10
III. Jahresüberschuss 135.641,34 146.199,47
B. Rückstellungen 32.471,00 18.469,00
C. Verbindlichkeiten 429.605,73 457.191,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 157.419,32 197.191,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 252.187,49 260.000,00
Passiva 1.221.104,64 1.099.046,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Firma Exaland GmbH, Wernigerode wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht
(§ 288 Satz 1 HGB).

 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Ein­zelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten ange­setzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßi­ge Abschrei­bun­gen ver­mindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstel­lungs­ko­sten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Ab­schreibungen ver­min­dert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewis­sen Verbindlichkei­ten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2.  Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB) 
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäfts­jahr­es­abschreibung sind in der beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens dargestellt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:

Versicherungen
EUR
6.266,00
Sonstige Kosten und Gebühren
EUR
1.753,00
Kfz-Steuer
EUR
285,00

EUR
8.304,00



IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

davon Forderungen aus Darlehen (Kontokorrent) EUR 585.147,64

2.  Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5  Satz 1  HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2022 EUR 198.632,09

3.  Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2022 EUR 85.937,01.

4. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herr Serge Salanda, Wernigerode

Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

5.  Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Jahresüberschuss
EUR
134.641,34
Gewinnvortrag aus Vorjahren
EUR
598.386,57
Bilanzgewinn
EUR
734.027,91



Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

 

Wernigerode, 28. Dezember 2023

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Serge Salanda
-Geschäftsführer-


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2023 festgestellt.

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