Exaland
GmbH
Wernigerode
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
238.395,73 |
232.740,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
40,00 |
250,00 |
| II.
Sachanlagen |
173.801,00 |
167.936,00 |
| III.
Finanzanlagen |
64.554,73 |
64.554,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
974.404,91 |
854.453,22 |
| I.
Vorräte |
38.063,69 |
36.426,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
758.001,17 |
814.857,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.356,43 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.340,05 |
3.168,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.304,00 |
11.853,00 |
| Aktiva |
1.221.104,64 |
1.099.046,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
759.027,91 |
623.386,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
598.386,57 |
452.187,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
135.641,34 |
146.199,47 |
| B.
Rückstellungen |
32.471,00 |
18.469,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
429.605,73 |
457.191,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
157.419,32 |
197.191,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
252.187,49 |
260.000,00 |
| Passiva |
1.221.104,64 |
1.099.046,95 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Firma
Exaland GmbH, Wernigerode wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht
(§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
"Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu
einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind in der
beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
Versicherungen
|
EUR
|
6.266,00
|
Sonstige Kosten und
Gebühren
|
EUR
|
1.753,00
|
Kfz-Steuer
|
EUR
|
285,00
|
|
EUR
|
8.304,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Forderungen aus Darlehen
(Kontokorrent) EUR 585.147,64
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5
Satz 1 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum
31.12.2022 EUR 198.632,09
3.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2022 EUR 85.937,01.
4.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Serge Salanda, Wernigerode
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr.
9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
5.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresüberschuss
|
EUR
|
134.641,34
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
EUR
|
598.386,57
|
Bilanzgewinn
|
EUR
|
734.027,91
|
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die
Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Wernigerode, 28. Dezember
2023
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Serge Salanda
-Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2023
festgestellt.
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