Inter Lebensversicherung aGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Krämer seit 13.8.2007 | Prokura |
Jürgen Matthias Lukas seit 1.6.2007 | Vorstandsmitglied |
Matthias Kreibich seit 18.4.2007 | Vorstandsmitglied |
Andrea Trautmann seit 28.12.2006 | Prokura |
Holger Tietz seit 24.2.2006 | Prokura |
Jörn Vollbrecht seit 6.12.2005 | Prokura |
Michael Scherer seit 6.12.2005 | Prokura |
Franz Kramer seit 6.12.2005 | Prokura |
Bernd Jansen seit 6.12.2005 | Vorstandsmitglied |
Joachim Wolf seit 6.12.2005 | Prokura |
Thomas Dr. List seit 6.12.2005 | Prokura |
Gregor Büdenbender seit 6.12.2005 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Inter Lebensversicherung aGMannheim und BerlinGeschäftsbericht 2006LageberichtAllgemeinesDas abgelaufene Geschäftsjahr 2006 verlief für die Inter Lebensversicherung aG (Rechtsnachfolger INTER Krankenversicherung aG, nachfolgend INTER Lebensversicherung) zufriedenstellend. Der Versicherungsbestand nach Versicherungssumme erhöhte sich leicht von € 4.649 Mio. auf € 4.696 Mio. Wie in den Vorjahren standen jedoch auch in 2006 den Neuzugängen hohe planmäßige Abläufe gegenüber, so dass nur ein leichter Anstieg des Versicherungsbestandes nach Versicherungssumme zu verzeichnen war. Bei den gebuchten Bruttobeiträgen musste hingegen ein Rückgang auf nunmehr € 114,3 Mio. verzeichnet werden. Nachdem mit dem Jahresabschluss 2005 die stillen Lasten auf Aktien und Fonds vollständig abgebaut wurden, war das Jahr 2006 weitgehend frei von außergewöhnlichen Belastungen bei Kapitalanlagen. Die Nettoverzinsung verbesserte sich folglich von 3,27% auf 3,85%. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb konnten in 2006 gegenüber dem Vorjahr um 10,7% gesenkt werden. Insgesamt wurde ein deutlich höherer Gesamtüberschuss von € 11,2 Mio. (Vorjahr € 8,3 Mio.) erzielt. Davon wurden den Gewinnrücklagen € 0,4 Mio. und der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung € 10,8 Mio. zugeführt. TarifwerkDas Unternehmen betrieb im Berichtsjahr die Lebensversicherung mit folgenden Versicherungsarten: a) Einzelversicherung (ohne Zusatzversicherung) mit Überschussbeteiligung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird:
b) Einzelversicherung (ohne Zusatzversicherung) mit Überschussbeteiligung, bei der das Anlagerisiko für die Überschüsse vom Versicherungsnehmer getragen wird:
c) Kollektivversicherung (ohne Zusatzversicherung) mit Überschussbeteiligung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird:
d) Kollektivversicherung (ohne Zusatzversicherung) mit Überschussbeteiligung bei der das Anlagerisiko für die Überschüsse vom Versicherungsnehmer getragen wird:
e) Zusatzversicherung (einschließlich der für Kollektivversicherung):
BeitragseinnahmenDie gebuchten Brutto-Beiträge reduzierten sich um € 3,8 Mio. auf € 114,3 Mio. Sie verteilen sich wie folgt: Beitragsverteilung
Die Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrugen im Berichtsjahr € 3,0 Mio. (Vorjahr € 3,3 Mio.). BestandsentwicklungDer Versicherungsbestand ist um 1,01% der Versicherungssumme des Vorjahres gestiegen (Vorjahr 0,46%) und erhöhte sich von € 4.649,3 Mio. Versicherungssumme auf € 4.696,4 Mio. Versicherungssumme. Der gesamte Zugang betrug € 526,1 Mio. Versicherungssumme (Vorjahr € 510,3 Mio.). Die Beitragssumme unseres Neugeschäfts belief sich auf € 223,1 Mio. (Vorjahr € 226,5 Mio.). Die Bewegung des Bestands an Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2006 ist am Ende dieses Lageberichts beigefügt. Aufwendungen für VersicherungsfälleDie Zahlungen für Versicherungsfälle brutto erhöhten sich um € 3,9 Mio. und betrugen € 130,1 Mio. Sie verteilen sich wie folgt: Zahlungen für Versicherungsfälle
Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb gliedern sich in Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Die Abschlussaufwendungen sind primär abhängig von dem Vermittlungserfolg des Außendienstes. Mit der INTER Krankenversicherung aG besteht eine Arbeits- und Organisationsgemeinschaft, in deren Rahmen auch der Vertrieb der Versicherungsprodukte der INTER Lebensversicherung aG vorgenommen wird. Daher resultieren die Abschlussaufwendungen hauptsächlich aus den an den Generalagenten gezahlten Abschlussprovisionen. Insgesamt gingen die Abschlussaufwendungen um 7,8% auf € 10,1 Mio. zurück. Gleichzeitig konnten auch die Verwaltungskosten um 8,1% auf € 5,3 Mio. gesenkt werden. Die Verwaltungskostenquote reduzierte sich trotz des fehlenden Wachstums der Beitragseinnahmen von 4,87% auf 4,62%. Die eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen zeigen somit bereits erste positive Auswirkungen. Es sind jedoch noch weitere große Anstrengungen zur dauerhaften Senkung des Kostenniveaus erforderlich. KapitalanlagenDer Kapitalanlagebestand der INTER Lebensversicherung aG ging im Geschäftsjahr um 1,1% auf € 1.236,3 Mio. (Vorjahr € 1.249,1 Mio.) zurück. Die Neuausrichtung der Fondsstruktur wurde in 2006 abgeschlossen. Sie umfasste die Rückgabe sämtlicher Spezialfondsanteile und geringfügige Engagements in börsengehandelten DAX-Indexfonds. Der Großteil der daraus resultierenden Rückflüsse wurde in Zinsträger mit Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren und mit guter bis sehr guter Bonität angelegt. Dies erklärt auch den starken Anstieg des Rentenbestandes. Die in 2003 in die INTER LV Immobilien GmbH & Co. KG ausgelagerten Immobilien sind durch "Anwachsung" dieser KG zum 31.12.2006 nun wieder im Immobilien-Direktbestand der INTER Lebensversicherung aG. Der Immobilien-Direktbestand erhöhte sich dadurch auf € 76,0 Mio. (Vorjahr € 29,4 Mio.). Die saldierten Bewertungsreserven der INTER Lebensversicherung aG gingen deutlich von € 18,4 Mio. auf € -25,7 Mio. zurück, was fast vollständig auf den Anstieg des Zinsniveaus zurückzuführen ist. Im Jahr 2006 konnten laufende Erträge in Höhe von € 51,2 Mio. (Vorjahr € 49,7 Mio.) erwirtschaftet werden. Das außerordentliche Ergebnis hat sich deutlich verbessert. Es lag bei € -1,3 Mio. (Vorjahr € -6,0 Mio.). Insgesamt ergibt sich daraus ein Kapitalanlageergebnis in Höhe von € 47,9 Mio. (Vorjahr € 41,1 Mio.). Dies entspricht einer Nettoverzinsung von 3,85% (Vorjahr 3,27%). Die laufende Durchschnittsverzinsung lag mit 3,92% leicht über dem Vorjahr (3,75%). BeteiligungenDie Beteiligung am Grundkapital der Bausparkasse Mainz AG, Mainz, beträgt 10,48%. Die INTER Lebensversicherung aG, die INTER Krankenversicherung aG und die INTER Allgemeine AG halten zusammen einen Anteil von 60,33% am Grundkapital der Bausparkasse Mainz AG. Mit der Bausparkasse Mainz AG hat die INTER Versicherungsgruppe einen leistungsstarken Kooperationspartner. Durch die enge Partnerschaft wird ein attraktives Mehrfinanzangebot im Bereich der privaten Vorsorge, Risikoabsicherung und Vermögensbildung angeboten. Die 100%-ige Tochtergesellschaft INTER LV Immobilien GmbH & Co. KG wurde zum 31.12.2006 aufgelöst und die dort verwalteten Immobilien durch "Anwachsung" auf die INTER Lebensversicherung aG übertragen. ErgebnisquellenWesentliche Ergebnisquellen waren die Kapitalerträge sowie der günstige Risikoverlauf. Weiterhin waren die tatsächlichen Verwaltungskosten geringer als die rechnungsmäßigen Kosten. Die tatsächlichen Aufwendungen für Abschlusskosten waren rechnungsmäßig nicht voll gedeckt. Das Ergebnis des in Rückdeckung gegebenen Geschäfts war negativ. ÜberschussverwendungEs wurde ein Gesamtüberschuss von € 11,2 Mio. (Vorjahr € 8,3 Mio.) erzielt. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurden € 10,8 Mio. (Vorjahr € 7,7 Mio.) zugeführt. In die Gewinnrücklage wurden insgesamt € 0,4 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.) eingestellt. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterAllen Mitarbeitern, die im Berichtsjahr wieder unermüdlichen Einsatz bewiesen und zum Erfolg beigetragen haben, sprechen wir unseren besonderen Dank aus. Die INTER Lebensversicherung aG beschäftigte 2006 im Durchschnitt 87 Mitarbeiter. Da der Vertrieb der Produkte über das Schwesterunternehmen, die INTER Krankenversicherung aG, erfolgt, beschäftigt die INTER Lebensversicherung aG ausschließlich Mitarbeiter im Innendienst. Davon waren rund 71% vollzeitbeschäftigt, während 29% einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen. Innerhalb der INTER-Versicherungsgruppe beträgt die Fluktuationsrate im Innendienst 4,67% und liegt damit unter dem Durchschnitt der Versicherungsbranche. Da auch die mittlere Betriebszugehörigkeit in der Gruppe mit 14,2 Jahren über dem Branchendurchschnitt liegt, spricht dieses Ergebnis für eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und für eine positive Identifikation mit der INTER-Versicherungsgruppe. Die Mitarbeiter erhalten eine fixe Vergütung in Anlehnung an den Tarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft mit übertariflich gewährten Sonderzahlungen. Schwerpunkt des Mitarbeiterförderprogramms ist die berufliche Qualifizierung. Gezielt gefördert wird unter anderem die Weiterbildung zum Aktuar. Gerade im Hinblick auf die künftigen Anforderungen an das Unternehmen wie Solvency II oder die Internationalisierung der Rechnungslegungsvorschriften werden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter benötigt, um diese Herausforderungen zu bewältigen. NachtragsberichtÜber Ereignisse von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, ist nicht zu berichten. RisikomanagementZiele des RisikomanagementsDie INTER Versicherungsgruppe ist im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit laufend einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Ziel des Vorstandes ist, diese Risiken durch eine aktive Risikosteuerung beherrschbar zu machen, um die nachhaltig positive Entwicklung der INTER Unternehmen dauerhaft sicherzustellen. Das umfassende, durchgängige, effektive und flexible Risikomanagementsystem der INTER erfüllt alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Das neue VAG, das das zum 01.01.2016 außer Kraft getretene VAG ersetzt hat (Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015), dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 (Solvency II-Rahmenrichtlinie) und berücksichtigt sowohl deren Vorgaben als auch nationale Regelungen, die teilweise aus dem VAG beibehalten oder neu bzw. geändert eingefügt wurden. Die im neuen VAG umgesetzten Bestimmungen zu Solvency II beinhalten auch die Anforderungen an das Risikomanagement. Das BaFin-Rundschreiben 3/2009 - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) - wurde zum 01.01.2016 aufgehoben. Gemäß § 26 Abs. 1 VAG n.F. müssen Versicherungsunternehmen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, Prozesse und interne Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Die INTER Versicherungsgruppe verknüpft das Risiko- und das Unternehmenscontrolling und stellt die unmittelbare Verbindung zwischen Unternehmenssteuerung und Risikomanagement sicher. Das umfassende Planungs- und Controlling-System zur strategischen und zur operativen Steuerung der INTER Unternehmen ist integraler Bestandteil des Governance-Systems. Das Risikomanagementsystem der INTER Versicherungsgruppe umfasst sowohl die Risikosteuerung und -überwachung als auch die regelmäßige Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten und Vorsorgemaßnahmen zur Risikobeherrschung und deren Ergebnisse. Es ist sichergestellt, dass auch neue Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet und in den bestehenden Steuerungskreislauf integriert werden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Methoden und Verfahren zur risikoorientierten Unternehmenssteuerung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die INTER Versicherungsgruppe auch zukünftig die steigenden Herausforderungen eines sich immer schneller verändernden Marktes erfolgreich meistert und die Risiken aus ihren Geschäftsaktivitäten zielgerichtet steuert. Organisatorischer Aufbau des RisikomanagementsDie hausweite Koordination aller Aktivitäten rund um Solvency II und insbesondere der Risikomanagementaktivitäten ist Aufgabe des Bereichs Unternehmensplanung / Risikomanagement. Der Bereich Unternehmensplanung / Risikomanagement ist verantwortlich für die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) der deutschen INTER Versicherungsunternehmen und der INTER Versicherungsgruppe. Die URCF analysiert in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen regelmäßig die Gesamtrisikosituation der INTER Versicherungsgruppe und der INTER Unternehmen und stellt die unternehmensweite Abstimmung zu aktuellen Risikothemen sicher, ermittelt die Risikoeinschätzung nach Solvency II gemäß EIOPA-Standardmodell (Säule 1) und die Risikotragfähigkeit (Säule 2) und ist verantwortlich für das zukünftige Meldewesen (Säule 3) und für die Durchführung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (säulenübergreifend) (EIOPA: European Insurance and Occupational Pensions Authority - Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die umfassende laufende Berichterstattung zur Risikosituation der INTER durch die URCF erfolgt an das Risikokomitee und den Vorstand, der den Aufsichtsrat sowie die Aufsichtsbehörde unterrichtet. Durch zahlreiche Veranstaltungen und die Durchführung interner Weiterbildungsmaßnahmen rund um Solvency II fördert die URCF aktiv die laufende Weiterentwicklung der Risikokultur. Die verantwortliche Person für die URCF leitet das vom Vorstand einberufene Risikokomitee. Das Risikokomitee ist Mittelpunkt der zentralen Risikomanagement-Organisation der INTER Versicherungsgruppe. Ebenfalls Bestandteil der zentralen Risikomanagement-Organisation ist das Anlage-Komitee, das wesentliche und zentrale Element der Kapitalanlagesteuerung. Risikokomitee-Mitglieder sind Fach- und Führungskräfte aus Bereichen mit Aufgabenschwerpunkten in der Risikosteuerung, die Verantwortlichen Aktuare der INTER Unternehmen und die verantwortlichen Personen für die vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems unter Solvency II: Compliance-Funktion, Interne Revision, URCF und versicherungsmathematische Funktion. Die Interne Revision hat im Risikokomitee eine beratende Rolle. Im Risikokomitee erfolgt die regelmäßige Bewertung und Beratung der Risikosituation der INTER, die Entwicklung von Maßnahmen zur Steuerung der Risikosituation, die Empfehlung von Maßnahmen an den Vorstand und nach Entscheidung das laufende Umsetzungscontrolling sowie die regelmäßige Kommunikation zwischen dem Vorstand und den vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems. Der Vorstand ist insbesondere verantwortlich für die Festlegung der Geschäftsstrategie und der daraus abgeleiteten Risikostrategie, gibt die Risikotoleranz der INTER Unternehmen vor, überwacht die Einhaltung der Risikotragfähigkeit und das Risikoprofil und entscheidet bei wesentlichen risikorelevanten Ad-hoc-Ereignissen. Außerdem verantwortet er die Einrichtung und Überwachung eines wirksamen internen Kontrollsystems und legt Leitlinien für das Governance-System, das Risikomanagement und die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment, kurz: ORSA) fest. Zusätzlich zur zentralen Risikomanagement-Organisation verfügt die INTER Versicherungsgruppe über eine dezentrale Risikomanagement-Organisation mit dezentralen Risikobeauftragten (DRB) und bereichsübergreifenden Arbeitskreisen zu den Themen Planung, Steuerung und Risikobewertung. Mit Hilfe der DRB aus den Fachbereichen der Direktion findet das spezifische Fachwissen der operativ tätigen Bereiche Eingang in das Risikomanagement. Neben der regelmäßigen Identifikation und Bewertung der Einzelrisiken beobachten die DRB laufend die Risiken in ihren Bereichen. Über die regulären Risikomeldungen hinaus nutzen die DRB bei Vorliegen bedenklicher Entwicklungen in den Fachbereichen die Möglichkeit der außerordentlichen Berichterstattung an die URCF, den Vorstand und ggf. die ebenfalls betroffene Schlüsselfunktion. Die Interne Revision ist aufgrund ihrer allgemeinen Aufgabenstellung und ihrer prozessunabhängigen Position zuständig für die unternehmensinterne Überwachung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems. Sie prüft das Risikomanagement und leistet Beiträge zur Verbesserung der bestehenden Risiko- und Kontrollsysteme. RisikostrategieAus den vom Vorstand verabschiedeten geschäftspolitischen Zielen wird die Risikostrategie abgeleitet, die sich an der vorhandenen Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie der vom Vorstand gerade noch akzeptierten Ertragsvolatilität der INTER Unternehmen orientiert. Mit dem Ziel der jederzeitigen Erfüllung interner und externer Ansprüche wurden vom Vorstand für die INTER Unternehmen mehrere Zielgrößen festgelegt, die zur risikoorientierten Steuerung im jeweiligen Berichtszeitraum und zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingesetzt werden. Die Einhaltung der Zielgrößen wird laufend im Risikokomitee und im Anlage-Komitee überwacht. Prozessschritte im RisikomanagementDie URCF initiiert und koordiniert die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Risikokataloge. Die nachfolgend beschriebene Risikoinventur durch die DRB erfolgt in enger Abstimmung mit den Bereichsleitern, die für die Freigabe der Risiken in der INTER Risikomanagement-Software (IRS) verantwortlich sind. RisikoidentifikationBei der INTER Versicherungsgruppe werden Risiken im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur identifiziert. Die Identifikation der Risiken erfolgt durch die DRB in den Fachbereichen. Die Risiken werden für alle relevanten Managementprozesse nach Risikoarten sortiert und über die IRS nach einheitlichen Kriterien abgebildet. In der IRS werden Risikobezugsgrößen definiert sowie interne und externe Risikoursachen dargestellt. RisikobewertungAlle identifizierten Risiken werden von den DRB anhand unterschiedlicher Instrumente wie Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldanalysen quantitativ bewertet. Risiken, die sich nicht auf Basis von langjährigen Zahlenreihen und statistischen Entwicklungen messen lassen, insbesondere operationelle Risiken, werden mittels Expertenschätzung beurteilt. Jedes Einzelrisiko wird in eine Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungshöhe eingruppiert. Das Produkt aus den beiden vorgenannten Einzelbewertungen ergibt den Erwartungswert des Risikos. Für die Klassifizierung der Risiken legen die INTER Unternehmen hinsichtlich der Relevanz Wesentlichkeitsschwellen fest. Hierdurch werden Risiken herausgefiltert, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig schädigen können und deshalb erhöhter Managementaufmerksamkeit bedürfen. Risikosteuerung und -überwachungEbenso wichtig wie die Erkennung und Bewertung von Risiken sind klare Richtlinien und Vorgaben für geeignete Gegenmaßnahmen. Die Risikosteuerung und die laufende Risikoüberwachung erfolgen in der INTER Versicherungsgruppe sowohl zentral als auch dezentral. Den Vorgaben der URCF entsprechend sind die DRB für die Analyse und die Steuerung der Risiken in den operativen Geschäftsbereichen zuständig. Als Instrument zur Abbildung und zur Umsetzungsüberwachung von verabschiedeten Maßnahmen nutzen die DRB ebenfalls die IRS, die auch das Hinterlegen entsprechender Risikokennzahlen und Limite vorsieht. Ad-hoc-RisikomeldungenIn eilbedürftigen Fällen berichten die DRB ad hoc über neue Risiken. Risikotragfähigkeit im risikoorientierten SteuerungssystemDie Summe der Erwartungswerte für den Eintritt der in der IRS erfassten Risiken definiert das Risikopotential im risikoorientierten Steuerungssystem. Die Auslastung der vom Vorstand festgelegten diesbezüglichen Risikolimite wird laufend im Risikokomitee und Anlage-Komitee überwacht. Berichterstattung im Rahmen der RisikoberichteDie halbjährlich durch die URCF erstellten Risikoberichte schaffen für das Management Transparenz über die aktuelle Risikolage. Die Risikoberichterstattung erfolgt durch die URCF an den Vorstand und danach durch diesen an den Aufsichtsrat, die BaFin sowie die Führungskräfte der ersten Ebene. Bei signifikanten Veränderungen der Risikosituation sowie bei besonderen Schadenfällen ist eine sofortige Meldung an den Vorstand sichergestellt. Hierdurch ist gewährleistet, dass negative Entwicklungen frühzeitig bekannt und schnell Gegenmaßnahmen in die Wege geleitet werden. Mit Inkrafttreten des neuen VAG entfällt zum 01.01.2016 die Erstellung und Einreichung der Risikoberichte bei der BaFin. Versicherungstechnische RisikenDie spezifischen versicherungstechnischen Risiken eines Lebensversicherungsunternehmens sind das biometrische, das Kosten-, das Storno- und das Zinsgarantierisiko. Zur Begrenzung der Auswirkungen zufallsbedingter Schwankungen der Eintrittswahrscheinlichkeit von Versicherungsfällen besteht geeigneter Versicherungsschutz von Rückversicherern, deren Ratings keine Zweifel an ihrer Bonität und Zahlungsfähigkeit aufkommen lassen. Biometrisches RisikoBiometrische Risiken bestehen darin, dass sich die der Kalkulation zugrunde gelegten Annahmen zu den biometrischen Größen möglicherweise anders als erwartet entwickeln. Hierzu zählen das Todesfall-, Langlebigkeits-, Invaliditäts- und Pflegerisiko. Die Beurteilung des Langlebigkeitsrisikos ist für die Bildung von Rückstellungen in der Rentenversicherung von besonderer Bedeutung. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet die INTER Leben vorsichtige, von der Aufsichtsbehörde genehmigte bzw. von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfohlene biometrische Rechnungsgrundlagen, aus denen auch die seit 21.12.2012 gültigen geschlechtsneutralen INTER-spezifischen Ausscheideordnungen abgeleitet wurden. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht auf Grundlage der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde die Deckungsrückstellung gemäß der Empfehlung der DAV im Jahr 2015 erneut durch eine zusätzliche Auffüllung gestärkt. Alle sonstigen für die Berechnung der Deckungsrückstellung zugrunde gelegten biometrischen Rechnungsgrundlagen werden als ausreichend angesehen und enthalten nach Einschätzung der Verantwortlichen Aktuarin für das Unternehmen angemessene Sicherheitsmargen. Auch existieren keine unternehmensindividuellen Sachverhalte, die darauf hinweisen würden, dass die verwendeten Rechnungsgrundlagen nicht ausreichend vorsichtig bemessen sind. KostenrisikoDas Kostenrisiko ist das Risiko, das aus einer anders als erwartet verlaufenden Entwicklung des Kostenergebnisses resultiert. Um insbesondere zu vermeiden, dass die eingerechneten Abschluss- und Verwaltungskosten die tatsächlichen Kosten nicht mehr decken, erfolgt regelmäßig eine Analyse der Kostenentwicklung des Unternehmens. Insbesondere wird im Rahmen der Gewinnzerlegung für den gesamten Bestand die aktuelle Auskömmlichkeit der eingerechneten Kosten überprüft. StornorisikoDas Stornorisiko ist das Risiko von Verlusten oder Veränderungen der Verpflichtungen infolge einer Veränderung der Stornowahrscheinlichkeiten bzw. des Stornoverhaltens. Dem Stornorisiko wird bei der Berechnung der Deckungsrückstellung dahingehend begegnet, dass die Deckungsrückstellung eines jeden einzelnen Versicherungsvertrages gesetzeskonform mindestens so hoch angesetzt wird wie der jeweilige vertraglich oder gesetzlich garantierte Rückkaufswert. Risiken können auch aus einem geänderten Stornoverhalten resultieren, beispielsweise infolge von Kapitalmarktentwicklungen. Insgesamt ergeben sich aus den aktuellen Entwicklungen der Stornoquoten keine Erkenntnisse auf das Vorliegen eines besonderen Risikos. ZinsgarantierisikoDas Zinsgarantierisiko ergibt sich aus den in der Regel sehr langfristigen Garantiezins-Zusagen an die Versicherungsnehmer und stellt das größte Risiko dar. Die INTER Leben überprüft deshalb regelmäßig die langfristige Erfüllbarkeit ihrer eingegangenen Garantiezinsverpflichtungen, indem sie diese den aktuellen und den in Zukunft zu erwartenden Kapitalerträgen gegenüberstellt. Dabei stellen das anhaltende Niedrigzinsniveau und das schwierige Kapitalmarktumfeld eine große Herausforderung dar. Zwar wurde zum 01.01.2015 der gesetzliche Höchstrechnungszins auf 1,25% gesenkt, die Zinsgarantieverpflichtungen im Bestand bleiben aber in voller Höhe bestehen. Somit reduziert sich die mittlere Zinserfordernis im Versicherungsbestand nur langsam. Um diese Garantien auch langfristig erfüllen zu können, müssen Lebensversicherer gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung seit 2011 eine Zinszusatzreserve zur sukzessiven Stärkung der Deckungsrückstellung aufbauen. Darüber hinaus wurde für vor dem 29.07.1994 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge (Altbestand) eine sogenannte Zinsverstärkung innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet. Diese Reservestärkungen betreffen Tarife mit einem Rechnungszins von 4,0%, 3,5%, 3,25% und 3% und sichern zusätzlich die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern. Bei der fortlaufenden Überprüfung der Tragfähigkeit versicherungstechnischer Risiken - insbesondere des Zinsgarantierisikos - spielt das Asset-Liability-Management (ALM) eine zentrale Rolle. Über einen langen Beobachtungszeitraum werden die zukünftigen Zahlungsströme aus Beiträgen, Zahlungsverpflichtungen und Kapitalerträgen sorgfältig analysiert. Die Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird zudem regelmäßig anhand aktuarieller Untersuchungen und Bewertungen überwacht. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftForderungen aus dem Versicherungsgeschäft bestanden an Versicherungsnehmer, -vermittler und Rückversicherer in Höhe von € 0,9 Mio. Zur Risikovorsorge wurden diese Forderungen zu 0,2% wertberichtigt. Risiken aus KapitalanlagenBei der INTER Leben, die für ihre Kunden die langfristige Absicherung von individuell nicht finanzierbaren Risiken übernimmt, ist Sicherheit das Kernelement der Risikostrategie. Dies stellt hohe Ansprüche an die Finanzkraft der INTER Leben und damit insbesondere das Management der Kapitalanlagen. Die interne Kapitalanlagerichtlinie gibt den Rahmen des Kapitalanlagemanagements vor. Sie beschreibt den Investmentprozess, die risikobegrenzenden Limite, die über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinausgehen, und die Organisationsstruktur. Die grundsätzliche Ausrichtung der Kapitalanlagen ist entsprechend der Unternehmensleitlinie auf Sicherheit abgestellt. Unter dieser Vorgabe zielt sie auf eine möglichst hohe Rentabilität ab, die bei jederzeit ausreichender Liquidität und angemessener Diversifikation erreicht werden soll. Die Entwicklung der Kapitalanlagen wird kontinuierlich von mehreren Bereichen überwacht:
Die konsequente Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften wird durch ein qualifiziertes Kapitalanlagemanagement, eine perspektivische Kapitalanlagepolitik und organisatorische Maßnahmen, wie die klare Trennung von Portfoliomanagement, Abwicklung und Risikocontrolling, sichergestellt. Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte werden strikt nach den dafür geltenden besonderen Bestimmungen behandelt und stehen unter ständiger Beobachtung. Sie werden zur Absicherung von Marktpreisrisiken und in Einzelfällen zur Ertragsvermehrung eingesetzt. InvestmentprozessDer Investmentprozess ist ganzheitlich mit der Unternehmenssteuerung verknüpft. Die Kapitalanlageplanung ist in die Unternehmensplanung integriert, das Kapitalanlagecontrolling ist in die laufenden Risikomanagementverfahren eingebunden und mittels Asset-Liability-Auswertungen wird die zukünftige Unternehmensentwicklung überwacht. Der Investmentprozess beginnt mit einer klaren Zielsetzung, die sich je nach Risikosituation des Unternehmens und je nach Einschätzung der Kapitalmärkte in einem Zielportfolio widerspiegelt. Im Rahmen der Kapitalanlageplanung wird die Anlagestrategie für die kommenden Jahre erarbeitet, die zur angestrebten Struktur des Kapitalanlagebestandes führt und die gewünschten Ergebnisse erreichen kann. Die Umsetzung der Anlagestrategie in konkrete Transaktionen wird im Anlage-Komitee unter Teilnahme des Vorstandes, der Verantwortlichen Aktuarin, Vertretern des Kapitalanlagecontrollings, des Risikokomitees und des Asset-Managements entschieden. Die beschlossenen Transaktionen werden vorschriftgemäß durchgeführt und strikt überwacht. Das empfängerorientierte Kapitalanlagereporting berichtet zeitnah über die Entwicklung der einzelnen Risikopotenziale und stellt mittels Szenariorechnungen die zukünftigen Kapitalanlageergebnisse dar. Grundlagen dieses Prozesses sind eine klare Organisationsstruktur und die systemtechnische Ausstattung, die speziell auf die Verwaltung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen ausgerichtet ist. Aufgrund der einheitlichen Datenbasis und einer zentralen Software für den Kapitalanlagebereich sind flexible Adhoc-Auswertungen jederzeit möglich. Das INTER Mehrwert-Modell führt das Risiko- und das Unternehmenscontrolling auf einer einheitlichen Datenbasis zusammen. Es wird unter anderem direkt von der Kapitalanlage-Software befüllt. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko stellt die größte Risikoposition im Bereich der Kapitalanlagerisiken dar. Es ergibt sich aus möglichen negativen Zins- und Aktienkursänderungen sowie der Entwicklung weiterer preisbeeinflussender Faktoren, die sich auf den Zeitwert von Immobilien und Beteiligungen auswirken. Der größte Teil der Kapitalanlagen der INTER Leben entfällt mit 94,4% auf Ausleihungen und Inhaberschuldverschreibungen. Daher kommt der Entwicklung des Zinsniveaus eine erhebliche Bedeutung zu. Die folgenden Ergebnisse der Szenarien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS 20) bestätigen dies: Ergebnis Stresstest nach DRS 20
Das Wechselkursrisiko beschreibt die negativen Auswirkungen von Devisenkursänderungen. Der Anteil der Kapitalanlagen, der in Fremdwährung investiert ist, stieg im Geschäftsjahr auf 3,5% (Vorjahr 0,0%) an. Die folgende Tabelle weist die Auswirkung auf die Kapitalanlagen aus: Wechselkursrisiko
Wertverluste bei Zinsanlagen sind als vorübergehend zu betrachten, solange aufgrund der Bonität bei Endfälligkeit von einer Rückzahlung zum Nennwert auszugehen ist. Dies ist bei Zinsanlagen mit einem Rating von mindestens BBB der Fall. Bei den von der BaFin jährlich angeforderten Stresstests werden die Mindestanforderungen übertroffen, obwohl weder Wertsicherungskonzepte noch gegensteuernde Maßnahmen in den Berechnungen berücksichtigt werden. Um die vorhandenen Risiken zu identifizieren und zu quantifizieren, werden regelmäßig Stresstests und Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Auf Unternehmensebene wird im INTER Mehrwert-Modell die ökonomische Risikobetrachtung u.a. für die Kapitalanlagen durchgeführt. Die Berechnungsmethodik orientiert sich dabei an den Stressparametern und -korrelationen gemäß EIOPA-Standardformel zu Solvency II. Bei einer Änderung des Kapitalmarktzinses entwickeln sich die Zeitwerte von zinssensitiven Aktiva und zinsforderndem Fremdkapital gegenläufig. Deshalb wird die Asset-Liability-Betrachtung verstärkt in den Fokus der Kapitalanlageentscheidungen gestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden Vorkäufe auf Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen mit einem Erfüllungsbetrag von insgesamt € 26,3 Mio. Damit hat sich die INTER Leben das zum Zeitpunkt des Abschlusses herrschende Zinsniveau für die Dauer des Vorkaufs gesichert und zusätzliche Bewertungsreserven in Höhe von insgesamt € 3,1 Mio. erwirtschaftet. Aufgrund der Ausgestaltung der Vorkäufe wird das Risiko von Zinsänderungen als nicht wesentlich eingestuft. Zum Bilanzstichtag ergaben sich keine bilanziellen Konsequenzen. Allerdings besteht das Risiko eines jeden unbedingten Termingeschäfts, dass ein Abschluss zum späteren Zeitpunkt vorteilhafter gewesen wäre als der Kauf per Termin. Des Weiteren besteht das Risiko, dass Vorkäufe aufgrund der Insolvenz des Kontrahenten nicht ausgeübt werden können. Vorkäufe wurden durch die INTER Leben nur im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen getätigt. BonitätsrisikoAusfall- und Spreadrisiken bestehen zum einen in der Gefahr, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, und zum anderen in der Gefahr einer schlechteren Bonitätseinstufung des Emittenten, was einen höheren Risikoabschlag bei der Bewertung zur Folge hat. Die Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Emittenten erfolgt mittels eines Ratings einer anerkannten externen Agentur. Ausgehend von dieser Beurteilung wird in einem stringenten internen Rating-Modell für jede Einzelanlage in Abhängigkeit ihres Ranges und ihrer Besicherung eine Ratingnote ermittelt. Die Aktualisierung der Ratings erfolgt kontinuierlich. Wegen der sicherheitsorientierten Anlagepolitik handelt es sich bei einem großen Teil der Zinsanlagen um Pfandbriefe bzw. durch Einlagensicherungseinrichtungen gedeckte Emissionen. Grundsätzlich wird durch die Festlegung von Mindestratings und strengen Limiten pro Anlageart, Emittent und Kontrahent eine Konzentration gleichartiger Risikofaktoren vermieden. Zinsanlagen nach Ratingklassen *
Zinsanlagen nach Anlageart *
KonzentrationsrisikoDas Konzentrationsrisiko beschreibt die Gefahr von höheren Verlusten durch Zahlungsausfälle aufgrund besonders hoher Anlagevolumina bei einem Geschäftspartner. Zur Steuerung dieses Risikos wurden Obergrenzen für besicherte und unbesicherte Anlagen festgelegt, die deutlich enger gefasst sind als die aufsichtsrechtlichen Limite. Darüber hinaus wird die Anlage pro Land in Abhängigkeit von der aktuellen Bonität und von der volkswirtschaftlichen Situation begrenzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die INTER Leben überwiegend auf dem Heimatmarkt Deutschland und in den wirtschaftlich wichtigsten Ländern des EWR investiert. Kapitalanlagen nach Land
Unter besonderer Beobachtung stehen Anleihen von hochverschuldeten Staaten des Euroraums. Aufgrund der Einrichtung des europäischen Rettungsschirms wurden auf Anleihen betroffener Staaten im Anlagevermögen keine Wertberechtigungen vorgenommen. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr von Veräußerungsverlusten, die durch Veräußerungen bei unerwarteten Geschäftsentwicklungen vorgenommen werden müssen. Die jederzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen wird durch eine aktive Laufzeitensteuerung der Zinsanlagen und durch die zentrale Überwachung sämtlicher Zahlungsströme des Unternehmens in der Liquiditätsplanung sichergestellt. Die Gewährleistung unerwarteter Zahlungsverpflichtungen wird durch die Einteilung der Kapitalanlagen in Fungibilitätsklassen und den daraus resultierenden Liquiditätsquoten überwacht. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Die INTER Versicherungsgruppe begegnet operationellen Risiken durch eine Vielzahl von Maßnahmen, beispielsweise mit Limitsystemen im Kapitalanlagebereich und für Leistungserstattungen, Zugriffsberechtigungen sowie umfassenden internen Kontrollen. Die wesentlichen Geschäftsprozesse und die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme werden regelmäßig durch die Interne Revision überprüft und bewertet. Internes KontrollsystemUm die Identifikation, Erfassung und Bewertung der für das Interne Kontrollsystem (IKS) relevanten Risiken zu standardisieren und in die halbjährliche Risikoinventur zu integrieren, ist das IKS in die IRS integriert. Die DRB erfassen auch die bestehenden Kontrollen bzw. die geplanten Kontrollmaßnahmen in der IRS. ComplianceIm ersten Quartal 2014 wurde die unternehmensweite Ersterfassung der Compliance-Risiken in der IRS durch die DRB fertig gestellt. Der Compliance-Beauftragte erhielt durch die URCF einen Zugriff auf alle von den Fachbereichen gemeldeten Compliance-Risiken. In einem ausführlichen Review analysierte der Compliance-Beauftragte die identifizierten Compliance-Risiken gemeinsam mit den Fachbereichen und stellte in einigen Bereichen weitere mögliche Compliance-Risiken fest; im Falle der Einschlägigkeit wurden diese in der IRS erfasst. Hierbei wurden insbesondere neue regulatorische Bestimmungen wie Foreign Account Tax Compliance (FATCA) und Common Reporting Standard (CRS) identifiziert. Auch die Geldwäscheprävention wird bedachtet. Seit 2015 stellt der Compliance-Beauftragte einmal im Jahr im Rahmen einer Veranstaltung mit den DRB das Thema Compliance-Risiken vor und gibt Hinweise zu ihrer Identifizierung und Erfassung, als Basis für die entsprechende jährliche detaillierte Validierung der Compliance-Risiken. Anti-Fraud-ManagementZur Vermeidung von Risiken wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Geldwäsche hat die INTER Versicherungsgruppe ein Anti-Fraud-Management-System eingerichtet. Fraudgefährdete Organisationseinheiten wurden im Rahmen von Betrugs-Gefährdungsanalysen durch die Interne Revision bezüglich Fraud-Risiken sensibilisiert. Für relevante Geschäftsprozesse wurden Kontrollen definiert, die der Abwehr von rechtswidrigen Handlungen dienen bzw. risikoreduzierend wirken sollen und durch die operativen Geschäftsbereiche zu überwachen sind. Die Fraud-Risiken sind ebenfalls in der IRS erfasst und werden jährlich validiert. NotfallpläneDie INTER Versicherungsgruppe hat Notfallvorsorgekonzepte für den Fall einer Pandemie bzw. den Nutzungsausfall von Gebäuden erstellt, da ein zügiger und organisierter Umgang mit Ereignissen, die zum Ausfall von wesentlichen Bereichen, Prozessen und Ressourcen führen können, notwendig ist, um größere Schäden zu vermeiden bzw. diesen vorzubeugen. Ziel hierbei ist es, die Geschäftstätigkeit während eines möglichen Ausfalls aufrechtzuerhalten und die vollständige Betriebsfähigkeit innerhalb einer tolerierbaren Zeitspanne wiederherzustellen. Die Funktionsfähigkeit der IT-Systeme, auch nach einem Krisenfall, ist für die INTER Versicherungsgruppe ein wichtiges operationelles Risiko. Für erkannte Einzelrisiken, z.B. das Risiko durch Datenverluste oder externe Angriffe auf die DV-Landschaft, wurden entsprechende Maßnahmen geschaffen, wie Backup-Systeme für Rechner und Datenbestände, Firewalls, Notfallplanungen, Zugangskontrollen und Berechtigungssysteme, die entweder den Eintritt des schädigenden Ereignisses verhindern oder die Folgen daraus beherrschbar machen. IT-SicherheitDas oberste Ziel der IT-Sicherheit der INTER Versicherungsgruppe besteht in der Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Das IT-Sicherheitsmanagement der INTER orientiert sich an den Standards gemäß ISO 27000. Im Fokus der Aktivitäten rund um die IT-Sicherheit stehen der Schutz von Kundendaten und die Integrität der IT-Systeme. Hierzu werden insbesondere regelmäßig Sicherheitstests durchgeführt. Darüber hinaus tragen hausweite Awarenesskampagnen und Schulungen zur kontinuierlichen Stärkung des bewussten Umgangs mit allen Themen im Zusammenhang mit IT-Sicherheit bei. DatenschutzIm Bereich des Datenschutzes stand das Jahr 2015 ganz im Zeichen der Umsetzungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Code of Conduct erforderlich geworden sind. Insbesondere an den Themen "Löschen und Sperren von personenbezogenen Daten" und "Berechtigungsdokumentation" wurde intensiv gearbeitet. Daneben wurde auch das datenschutzrechtliche Alltagsgeschäft (Beantwortung von Kundenanfragen, Stellungnahmen zu internen Anfragen etc.) erledigt. Meldepflichtige Datenpannen im Sinne des § 42a BDSG gab es im Geschäftsjahr nicht. Personalplanung und -entwicklungUm dem Risiko fachlich nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter im Risikomanagementprozess entgegenzuwirken, informiert die URCF die dezentralen Risikobeauftragten quartalsweise über aktuelle Themen rund um Risikomanagement und Solvency II. Dem Risiko personeller Engpässe wirkt die INTER Versicherungsgruppe durch eine angemessene Personalausstattung entgegen, die mit Hilfe von quantitativen Personal- und Kapazitätsplanungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten erstellt wird. Mit einer kontinuierlichen Personalentwicklung, der Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften sowie der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und dem Angebot von zahlreichen Teilzeitmodellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vermindert die INTER Versicherungsgruppe Risiken aufgrund der demographischen Entwicklung. Fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit - fit & properGemäß den Bestimmungen des Art. 42 der Solvency II-Rahmenrichtlinie hat die INTER Versicherungsgruppe einen Prozess implementiert, um die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit von Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, sicherzustellen. Als Rahmenregelung dient dabei die interne Leitlinie zu fit & proper. Zudem wurde ein Standard zur fit & proper- Bewertung und zur laufenden Dokumentation der Fort- und Weiterbildung der betroffenen Personen erarbeitet. ReputationsrisikoDie INTER Versicherungsgruppe begrenzt das Risiko der Ruf- und Imageschädigung des Unternehmens in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Geschäftspartnern durch eine kontinuierliche Optimierung der Geschäftsprozesse und Qualifikation der Mitarbeiter. Dem Beschwerdemanagement wird ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Mit der Einrichtung einer Beschwerdemanagementfunktion, die Beschwerden rechtlich korrekt und fair untersucht sowie mögliche Interessenkonflikte identifiziert und bestmöglich vermeidet oder managt, wurden die diesbezüglich seit dem 01.01.2014 geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen rechtzeitig und vollständig erfüllt. Wesentliche Elemente sind die Bestimmung eines Vorstandsbeauftragten Beschwerdemanagement und mehrerer dezentraler Beschwerdekoordinatoren, der Erlass einer Zentralen Arbeitsanweisung zum Beschwerdemanagement sowie die Erfassung und Analyse des gesamten Beschwerdeaufkommens. Der Vorstandsbeauftragte Beschwerdemanagement nimmt die - gemäß der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zentral durchzuführende - fortlaufende Beschwerdeanalyse vor, um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme sowie potentielle rechtliche oder operationelle Risiken festgestellt und behoben werden. Erstmals zum Stichtag 01.03.2015 erfolgte auf dieser Grundlage der jährlich an die BaFin zu erstattende Beschwerdebericht. Die INTER Versicherungsgruppe ist dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb im September 2013 beigetreten. Die für die Erfüllung des GDV-Verhaltenskodex notwendigen Prozesse sind eingerichtet und entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Die Beschreibung des Compliance Management Systems der INTER Versicherungsgruppe (CMS) zum GDV Verhaltenskodex wurde erstellt und als Bestandteil der Zertifizierungsvoraussetzung dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung und die CMS-Beschreibung wurden am 29.04.2015 an den GDV übergeben und von diesem veröffentlicht. Die Risiken mit Bezug zum GDV-Verhaltenskodex sind in der IRS erfasst. Strategisches RisikoStrategische Risiken entstehen, wenn die Geschäftsentscheidungen nicht mit den bestehenden und den künftigen Anforderungen der Kunden, den Entwicklungen des Marktumfeldes oder den sonstigen wirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen übereinstimmen. Zur Verminderung dieser Risiken findet mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung der Geschäftsstrategie und der geschäftspolitischen Ziele statt. Außerdem wird ebenfalls mindestens jährlich die Vereinbarkeit der Risikostrategie mit der Geschäftsstrategie überprüft und die Risikostrategie bei Bedarf angepasst. Risikotragfähigkeit und BedeckungDie aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit unter Solvency I als Grad der Bedeckung der Solvabilitätsspanne durch Eigenmittel A wurde von der INTER Leben letztmalig per 31.12.2015 berechnet. Am Bilanzstichtag bestand mit 159% eine deutliche Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen. Die versicherungstechnischen Passiva sind im ausreichenden Umfang durch qualifizierte Kapitalanlagen bedeckt. Die Bedeckungssituation nach Solvency II wird regelmäßig ermittelt und im Rahmen der Berichterstattung nach Säule 3 kommuniziert. Solvency IIRisikokapitalbedarf und Solvency RatioZur Ermittlung des Risikokapitalbedarfs setzen die INTER Unternehmen eigene quantitative Berechnungsmodelle ein, die INTER Mehrwert-Modelle (IMM). Diese sind ganzheitliche Basis für die Erstellung der Jahresabschlüsse nach Solvency II und die regelmäßigen Erwartungs- und Planungsrechnungen nach Buchwertsicht und nach Marktwertsicht gemäß EIOPA-Standardmodell sowie für den Risikomanagementprozess der INTER. Die Berechnungen im IMM der INTER Kranken basieren auf dem inflationsneutralen Bewertungsverfahren. ORSA-DurchführungDie unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment) gilt als zentrales Element von Solvency II. Gemäß § 27 VAG n.F. ist jedes Versicherungsunternehmen zur Durchführung des ORSA verpflichtet. ORSA ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Unternehmenssteuerung und dem Risikomanagement und bildet ein Scharnier zwischen den drei Säulen von Solvency II. Als Instrument der Selbsteinschätzung ergänzt das ORSA die im Unternehmen bereits installierten Risikomanagementprozesse, mit denen die Risiken des Unternehmens identifiziert, bewertet, überwacht und gesteuert werden. Gleiches gilt für die Bestimmung des risikoadäquaten Kapitalbedarfs, den das Unternehmen mit Hilfe des EIOPA-Standardmodells ermittelt. Hier untersucht ORSA, inwieweit das Standardmodell die spezifischen Risiken des Unternehmens risikoadäquat abbildet und ob das Unternehmen auch über den gesamten Planungshorizont hinweg ausreichende Eigenmittel bereitstellt, um die regulatorischen Solvabilitätsanforderungen über mehrere Jahre hinweg zu erfüllen. Der regelmäßige ORSA-Prozess wird jährlich durchgeführt. Durch die zeitliche Synchronisierung des regelmäßigen ORSA und der Mehrjahresplanung ist die enge Verknüpfung von Risikomanagement und Unternehmenssteuerung sichergestellt. Interne BerichterstattungDie URCF berichtet regelmäßig im Risikokomitee und an den Vorstand über die aktuelle Risikosituation. Bei signifikanten Veränderungen der Risikosituation und bei besonderen Schadenfällen ist die sofortige Berichterstattung an den Vorstand sichergestellt. Die DRB unterrichten die URCF im Rahmen der Risikoinventur sowie gegebenenfalls ad hoc über die Entwicklung der Risiken der Fachbereiche. Der Informationstransfer über jeweils relevante Sachverhalte an die Interne Revision und die Compliance-Funktion ist sichergestellt, insbesondere durch einen entsprechenden Zugriff auf die IRS. Berichterstattung an die AufsichtDie Prozesse im Zusammenhang mit dem qualitativen und dem quantitativen Berichtswesen in Säule 3 sind Bestandteile der Risikomanagementprozesse. Die aufsichtliche Berichterstattung (Regular Supervisory Reporting (RSR)) unter Solvency II umfasst die folgenden Elemente:
Im Rahmen der Vorbereitung auf Solvency II wurden von der INTER Versicherungsgruppe und den INTER Unternehmen in 2015 an die BaFin die nachfolgend aufgeführten Berichte und Meldungen übermittelt:
Außerdem wurden der BaFin die per 31.03.2015 und letztmalig per 30.09.2015 erstellten Risikoberichte zur Verfügung gestellt. Berichterstattung an die ÖffentlichkeitIn den Geschäftsberichten der INTER Unternehmen wird, basierend auf dem internen Berichtswesen, über die versicherungstechnischen und die operationellen Risiken sowie über die Risiken aus Kapitalanlagen und die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft berichtet. Im Rahmen der Offenlegung wird unter Solvency II jährlich der Solvency and Financial Condition Report (SFCR) erstellt, erstmalig per 31.12.2016. Dieser beinhaltet wesentliche Informationen über die Solvabilitäts- und Finanzlage und wird auch an die Aufsicht übermittelt. Berichterstattung an die Europäische ZentralbankDie vierteljährlich für die INTER Unternehmen zu erstellende, quantitative EZB-Statistik wird jeweils im Rahmen der Meldung des Quarterly Solvency II Reporting über die BaFin-Meldeplattform an die Bundesbank übermittelt, erstmalig per 31.03.2016. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageDas Risikomanagementsystem der INTER Leben beinhaltet neben der regelmäßigen Ermittlung und Steuerung der quantitativen Risikosituation auch die laufende Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten und Vorsorgemaßnahmen zur Risikobeherrschung. Es ist sichergestellt, dass auch neue Risiken identifiziert, bewertet und in den bestehenden Steuerungskreislauf integriert werden. Plötzlich auftretende Risiken werden über das installierte Ad-hoc-Berichtsverfahren an den Vorstand gemeldet. Die Instrumente zur Risikosteuerung werden kontinuierlich verfeinert. Der Vorstand der INTER Leben hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die maßgeblichen Risiken zu steuern und einer negativen Entwicklung des Unternehmens entgegenzuwirken. Der Bestand der INTER Leben war zu keinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2015 gefährdet. FunktionsausgliederungDie Produkte der INTER Leben werden wie seither durch die Organisation des unter einheitlicher Leitung stehenden Unternehmens, der INTER Krankenversicherung aG, Mannheim, mit der eine enge Zusammenarbeit besteht, vertrieben. Prognose- und ChancenberichtGesamtwirtschaftliches UmfeldDas solide Wachstum der deutschen Wirtschaft in 2015 wird sich auch in 2016 fortsetzen, so die zentrale Aussage der Projektionen im Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung. Die deutsche Wirtschaft ist, auch bei gedämpften weltwirtschaftlichen Perspektiven mit einem schwächeren Wachstum in China und in rohstoffreichen Schwellenländern, auf einem guten Weg. Der Konsum bleibt in 2016 die Hauptstütze des deutschen Wirtschaftsaufschwungs. Günstige Ölpreise und der vergleichsweise schwache Euro wirken sich positiv auf den Export aus. Der sich fortsetzende Beschäftigungsaufbau bildet zusammen mit merklichen Einkommenssteigerungen das Fundament für die anhaltende binnenwirtschaftliche Dynamik in Deutschland. Die zusätzliche Beschäftigung entsteht wie auch in den vergangenen Jahren vor allem in den Dienstleistungsbereichen. Der von der Bundesregierung für das Jahr 2016 erwartete Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7% entspricht der Steigerung in 2015. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland übertrifft damit voraussichtlich wiederum das durchschnittliche Wirtschaftswachstum im Euroraum. Die positive Lohn- und Beschäftigungsentwicklung erhöht die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, diese steigen im Jahr 2016 um etwa 2,9% (2015: 2,8%). Der nominale Konsum nimmt in ähnlicher Größenordnung zu. Damit setzt der private Konsum den wesentlichen Impuls für die Konjunktur in Deutschland. Die Sparquote sinkt den Prognosen zufolge leicht auf 9,6% (2015: 9,7%). Der staatliche Konsum steigt im Jahr 2016 auf 5,4% (2015: 4,5%). Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird weiterhin günstig verlaufen. Die Arbeitslosenquote bleibt voraussichtlich konstant bei 6,4%. Rechtliche RahmenbedingungenSolvency IIDas neue europäische Aufsichtsregime für die Versicherungswirtschaft, Solvency II, ist am 01.01.2016 vollständig in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten von Solvency II ist die am 01.01.2014 gestartete Vorbereitungsphase der BaFin abgeschlossen. Die BaFin begleitete die Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen in den Vorbereitungsleitlinien im Rahmen eines strukturierten und dialogorientierten Verfahrens und führte Konsultationen mit dem GDV und den Versicherungsunternehmen sowie Sachstandsabfragen durch. Die Teilnahme an den Abfragen zum Umsetzungsstand war verbindlich. Die INTER Unternehmen nahmen an allen Erhebungen und Studien der BaFin teil. Alle Aktivitäten zur Vorbereitung auf Solvency II wurden fristgerecht durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Alle laufenden und zukünftigen Aktivitäten rund um Solvency II wurden in die Prozesse der INTER Unternehmen integriert. BranchentrendsDie Entwicklung der Lebensversicherung wird im Jahr 2016 voraussichtlich weiterhin von der Zinssituation an den Finanzmärkten geprägt. Die Tendenz zu eher kurzfristigen Geldanlagen und die daraus resultierende Zurückhaltung gegenüber langfristigen finanziellen Festlegungen werden sich voraussichtlich auch in 2016 fortsetzen und das Neugeschäft erschweren. Die Versicherer bieten deshalb zunehmend Produkte mit abgesenkten Garantien an. Dafür wird den Kunden eine besser verzinsliche Anlage ihrer Beiträge in Aussicht gestellt. Die wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte soll unter anderem aufgrund eines realen Anstiegs der verfügbaren Einkommen weiterhin positiv bleiben. Da sich für 2016 keine weitere Veränderung der Sparquote abzeichnet, wird allerdings von keinem signifikanten Impuls für die Versicherungsnachfrage ausgegangen. Vor diesem Hintergrund geht der GDV für das Jahr 2016 insgesamt von einem leichten Beitragsrückgang in der Lebensversicherung von 1,0% aus. GeschäftstendenzenNeugeschäftsentwicklungDie INTER Leben erwartet im Jahr 2016 eine leichte Neugeschäftssteigerung. Die Wachstumschancen für Versicherungsprodukte zur Absicherung biometrischer Risiken, wie Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Todesfall oder Pflegebedürftigkeit werden positiv bewertet. Gerade der Bedarf für Pflegevorsorge wird durch die Bevölkerungsalterung auch in Zukunft weiter zunehmen. Die nur sehr geringe gesetzliche Absicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit bietet ebenfalls großes Wachstumspotential für die private Vorsorge. Mit den modernen Invaliditäts- und Pflegerentenversicherungen der INTER Leben können diese Wachstumstrends adäquat bedient werden. BestandsentwicklungTrotz des erwarteten leichten Neugeschäftsanstiegs wird bei moderaten Abläufen und Rückkäufen weiterhin von einer rückläufigen Bestandsentwicklung ausgegangen. ProduktentwicklungNeben Invaliditätsprodukten stehen bei der INTER Leben flexible Produkte zur Altersversorgung im Fokus. So erweitert beispielsweise die Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherung die bestehenden Angebote zur Arbeitskraftabsicherung und bietet insbesondere eine attraktive Lösung für die INTER-Zielgruppe Handwerk. Auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich das Unternehmen weiter positioniert: Mit einer Kombination von Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung, in dem zu Rentenversicherungen höhere BUZ-Renten abgeschlossen werden können, erfährt die Versicherung eine Erweiterung des potentiellen Kundenkreises. BeratungskonzepteDie demografische Entwicklung verändert das Nachfrageverhalten der rentennahen Jahrgänge. Das Wiederanlagemanagement der INTER ist darauf ausgerichtet: Die Beratung ist lösungsorientiert, im Konzernverbund werden spartenübergreifend passende Produkte angeboten. Für jüngere Zielgruppen wird in der Beratung insbesondere das sogenannte Langlebigkeitsrisiko in Verbindung mit der Wirkung von Inflation aufgezeigt. Zinszusatzreserve / ZinsverstärkungIm Jahr 2016 rechnet die INTER Leben mit einer Zuführung zur Zinszusatzreserve für den Neu-bzw. zur Zinsverstärkung für den Altbestand über dem Niveau des Geschäftsjahres. Aufwendungen für VersicherungsfälleAufgrund weiterhin hoher planmäßiger Abläufe werden die Aufwendungen für Versicherungsfälle im Jahr 2016 steigen. Aufwendungen für den VersicherungsbetriebBei den unmittelbaren Abschlussaufwendungen wird trotz des erwarteten Neugeschäftsanstiegs im Jahr 2016 von einem Rückgang ausgegangen, da u.a nach Inkrafttreten des LVRG die Abschlussprovision auf bis zu 14 Jahre (bisher bis zu 7 Jahren) verteilt wird. Die Verwaltungsaufwendungen sind voraussichtlich etwas geringer als im Geschäftsjahr. VertriebAufgrund des Generalagenturvertrags werden die von der INTER Leben betriebenen Versicherungen auch im Jahr 2016 von der Außendienstorganisation der INTER Kranken sowie von externen Partnern (Makler und Mehrfachagenturen), die eine Vertragsbindung mit der INTER Kranken haben, vermittelt. KapitalanlagenDas Kapitalanlagemanagement stellt auch im Jahr 2016 eine große Herausforderung dar. Es erfordert weiterhin ein umsichtiges und überwiegend risikovermeidendes Handeln. Die INTER Leben wird zur Sicherung einer angemessenen und nachhaltigen laufenden Verzinsung des Kapitalanlagebestandes daher wiederum schwerpunktmäßig in langlaufende Zinsanlagen mit dinglicher Besicherung und guter bis sehr guter Bonität investieren, wobei ein geringer Teil des Anlagevolumens für das Jahr 2016 bereits über entsprechende Vorkäufe mit attraktiver Verzinsung abgedeckt ist. Dabei wird - unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem Asset-Liability-Management - eine weitere Optimierung der Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen angestrebt. Außerdem wird der geplante langfristige Auf- und Ausbau im Bereich Private Equity-, Infrastruktur- sowie Immobilien-Dachfonds zur Diversifikation der Kapitalanlagen beitragen. Trotz der auch für das Folgejahr erwarteten hohen Volatilität an den Kapitalmärkten sowie wegen der zu finanzierenden Zinszusatzreserve erwartet die INTER Leben eine Nettoverzinsung von deutlich über 4,5%. ErgebnisDie INTER Leben erwartet im Jahr 2016 einen weiterhin erfreulichen Gesamtüberschuss, allerdings unter dem aktuellen Niveau. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können von diesen Planungen abweichen. ZusammenfassungDie INTER Leben bietet ihren Kunden professionellen Service und bedarfsorientierte Vorsorgeprodukte, die alle Kundenerwartungen an moderne und flexible Versicherungsprodukte erfüllen. Mit kundenorientierten Geschäftsprozessen und innovativer Technologie ist sie gut auf mögliche branchenweite Herausforderungen vorbereitet und blickt zuversichtlich in das Geschäftsjahr 2016. Die hohe Qualität der mehrfach ausgezeichneten Produkte der INTER Leben wurde auch in 2015 durch unabhängige Agenturen bestätigt, ebenso die dauerhaft solide Ertragslage der INTER Leben. Beim Bonitätsrating von Assekurata erhielt die INTER Leben erneut ein "A" ("starke Bonität mit stabilem Ausblick").
Mannheim, den 21.03.2007 / 05.04.2012 / 21.03.2016 Inter
Lebensversicherung aG
Der Vorstand Kreibich Schillinger Svenda Tietz Bewegung des BestandesA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2006
Struktur des BestandsB. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
Jahresabschluss BilanzAktivseite
Gemäß § 73 VAG bestätige ich, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.
Mannheim, den 21.03.2007 / 05.04.2012 / 21.03.2016 Der Treuhänder Eberwein Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 07.11.2006 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Mannheim, den 21.03.2007 / 05.04.2012 / 21.03.2016 Die Verantwortliche Aktuarin Trautmann, Dipl. Mathematikerin Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAngaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenMaßgebende RechnungslegungsvorschriftenDen Jahresabschluss haben wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aufgestellt. BilanzänderungDie INTER Lebensversicherung aG (nunmehr INTER Krankenversicherung aG) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2000 sowie alle Jahresabschlüsse der nachfolgenden Geschäftsjahre nachträglich geändert. Abweichend von der bisherigen Bilanzierung wurden in den Jahresabschlüssen der INTER Lebensversicherung aG insbesondere die Bewertung von Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren zur Vermeidung steuerlicher Nachteile geändert. Aufgrund der damit verbundenen Änderung des Rohüberschusses ergaben sich zudem Änderungen in der Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die Bewertung von Kapitalanlagen erfolgt vor dem Hintergrund der geänderten Beurteilung hinsichtlich einer nicht nur vorübergehenden Wertminderung. Die dadurch im jeweiligen Geschäftsjahr verminderten Abschreibungen führen in Folgejahren zu entsprechenden Umkehreffekten. Die hieraus resultierenden Veränderungen aus der Fortführung der Saldovortragswerte wurden von der INTER Lebensversicherung aG durch entsprechende Änderungen der nachfolgenden Jahresabschlüsse folgewirksam umgesetzt. Aufgrund der Fortgeltung der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich der Höhe der Zuweisung von Teilen des Rohüberschusses zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung werden die Veränderungen des Rohüberschusses vollständig durch eine korrespondierende Veränderung der Aufwendungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kompensiert. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie der Jahresüberschuss werden durch die Änderung nicht beeinflusst und bleiben daher unverändert. Immaterielle VermögensgegenständeDie ausgewiesene Software wurde zu Anschaffungskosten nach Abzug linearer Abschreibungen bewertet. KapitalanlagenGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorzunehmen waren. Die ausgewiesenen Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gehören gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 HGB teilweise zum Anlagevermögen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den fortgeführten Anschaffungskosten, es sei denn, voraussichtlich dauernde Wertminderungen erfordern entsprechende Abschreibungen. Bei den dem Anlagevermögen zugeordneten Inhaberschuldverschreibungen, die über pari erworben wurden, erfolgt eine lineare Reduzierung der Anschaffungskosten auf den Nominalwert über die Restlaufzeit. Diese wurde mit dem Zinsertrag verrechnet. Im Jahr 2006 resultierte hieraus eine Ertragsminderung um T€ 89. Die Bewertung der dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapiere der genannten Art erfolgte gem. § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB i.V.m § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten, soweit nicht zum Jahresende 2006 oder in den Vorjahren Abschreibungen auf niedrigere Kurswerte erforderlich waren. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 280 HGB wurde beachtet. Die Bewertung der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte jeweils zum Nennwert abzüglich Tilgungen und erforderlicher Wertberichtigungen. Die bei Auszahlung von Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sich ergebenden Disagio- bzw. Agiobeträge wurden passiv bzw. aktiv abgegrenzt und zeitanteilig verteilt. GmbH-Anteile, Kommanditanteile und Genossenschaftsanteile werden unter Andere Kapitalanlagen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte zu den Anschaffungskosten sofern keine Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung vorzunehmen waren. Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungen (Überschussbeteiligung in Form von Investmentanteilen) werden mit dem Zeitwert (§ 341d HGB) angesetzt. ForderungenDie Forderungen an Versicherungsnehmer (fällige und noch nicht fällige Ansprüche) wurden nach Abzug der Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des allgemeinen Ausfallrisikos angesetzt. Bei den Forderungen an Versicherungsvermittler handelt es sich um Ansprüche auf kassierte, aber noch nicht abgeführte Beiträge. Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nennwert. Sonstige VermögensgegenständeDie geringwertigen Gegenstände wurden im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben, im Übrigen erfolgte die Abschreibung auf die Sachanlagen linear. Vorräte wurden nach einem Pauschalverfahren in Abhängigkeit vom unterjährigen Beschaffungsvolumen bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Versicherungstechnische RückstellungenDie Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft (brutto) für jeden Versicherungsvertrag einzeln unter Zugrundelegung des tatsächlichen Versicherungsbeginns gerechnet. Für das Konsortialgeschäft wurden die Angaben der Vorversicherer übernommen. Die Deckungsrückstellungen einschl. Bonusdeckungsrückstellungen wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft einzelvertraglich, nach der prospektiven Methode, mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten und unter Zugrundelegung des tatsächlichen Versicherungsbeginns berechnet. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Deckungsrückstellungen nach den gleichen Methoden berechnet. Für das Konsortialgeschäft wurden die Angaben der Konsortialführer übernommen; auf diesen Teilbestand entfiel 2,30% der Deckungsrückstellung. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenstruktur im Versicherungsbetrieb wurde ein geeignetes System von Kostenzuschlägen nach aktuariellen Grundsätzen verwendet. Insbesondere umfasst die Deckungsrückstellung daher auch ausreichende Verwaltungskostenansätze für beitragsfreie Versicherungszeiten. Für die vor dem 29.07.1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge (Altbestand) wurden als Ausscheideordnungen für Versicherungen mit Todesfallcharakter überwiegend die Sterbetafeln ADST 60/62 mod. bzw. Sterbetafel 1986 und für Erlebensfallversicherungen wurden als Ausscheideordnungen ursprünglich die Sterbetafeln 49/51 bzw. 1987 R verwendet. Die Rechnungszinssätze betrugen 3,0% bzw. 3,5%. Gezillmert wurde für Einzelversicherungen im Wesentlichen mit 3,5% der Versicherungssumme bzw. der zehnfachen Jahresrente, im Gruppengeschäft nach Sondertarif mit 2,0% der Versicherungssumme. Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten wurden gemäß Rundschreiben R 5/1965 der Aufsichtsbehörde sowie nach der Verbandstafel 1990 angesetzt. Die Regelungen gelten analog für die nach dem 28.07.1994 nach vor dem 29.07.1994 genehmigten Geschäftsplänen abgeschlossenen Versicherungen. Auf den gesamten Teilbestand entfiel 65,24% der Deckungsrückstellung. Für die nach neueren Tarifen abgeschlossenen Versicherungen wurden die Deckungsrückstellungen mit einem Rechnungszins von 4,00%, 3,25% bzw. 2,75% berechnet. Als Ausscheideordnungen wurden die Tafeln DAV 1994T (für Versicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter) und DAV 1994 R bzw. DAV 2004 R (für Versicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter) verwendet. Die Deckungsrückstellungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wurden mit Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG, Köln bestimmt. Grundlage für die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen war die Tafel DAV 1997I bzw. die aus dieser abgeleitete berufsgruppendifferenzierte Tafel der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG, Köln. Als Zillmersätze wurden 25‰, 30‰ und 40‰ der Beitragssumme angewandt. Für die Rentenversicherung im Sinne des AltZertG werden die Abschlusskosten nicht gezillmert, sondern in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von 10 bzw. 5 Jahren, höchstens jedoch über die volle Aufschubzeit verteilt. Auf diesen gesamten Teilbestand entfiel 34,76% der Deckungsrückstellung. Eine Überprüfung der Deckungsrückstellungen für nicht auf der Grundlage der Tafel DAV 1997I kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen unter Zugrundelegung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten DAV 1997I ergab keinen Auffüllungsbedarf. Bei Tarifen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, die ursprünglich nicht auf Grundlage der Tafel DAV 1994 R kalkuliert waren, wurde zum 31.12.2003 eine Umstellung der Berechnung der Deckungsrückstellung auf die Tafel DAV 1994 R und einen Rechnungszins von 4% vorgenommen. Damit erfolgte bei allen Tarifen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der vor dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgenerationen die Berechnung der Deckungsrückstellung auf Grundlage der Tafel DAV 1994 R. Tarife mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der ab dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgeneration werden mit der Sterbetafel DAV 2004 R berechnet. Zum Bilanzstichtag 31.12.2006 wurde gemäß Verlautbarung der BaFin eine Neubewertung der Deckungsrückstellung für alle Tarife mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der vor dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgenerationen vorgenommen. Der Neubewertung werden gemäß Empfehlung der DAV die Sterbetafeln DAV 2004R-Bestand und DAV 2004R-B20 zugrunde gelegt. Weiterhin werden die unmodifizierte vertragliche Reserveprämie und der zuletzt für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendete Rechnungszins angesetzt. Der Auffüllungsbedarf ergibt sich als positive Differenz aus neu bewerteter und ursprünglicher Deckungsrückstellung. Die vorstehenden Methoden und Rechnungsgrundlagen fanden auch bei der Ermittlung der Forderungen an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen für rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten Anwendung. Die individuelle Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - brutto - beruht auf den bis zur Bestandsfeststellung bekannt gewordenen, aber vor dem Abschlussstichtag nicht mehr abgewickelten Versicherungsfällen und auf den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfällen. Ferner wurde eine Rückstellung für noch nicht bekannte Spätschäden gebildet. Die Beträge für das in Rückdeckung gegebene Geschäft wurden anteilig ermittelt. Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 02.02.1973 berechnet. Für die vor dem 29.07.1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge (Altbestand) wurde der Berechnung der genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Auf § 11c VAG wird insoweit verwiesen. Dies gilt analog für die nach dem 28.07.1994 abgeschlossenen Versicherungen nach Tarifen, deren Geschäftspläne vor dem 29.07.1994 genehmigt wurden. Für die nach neueren Tarifen abgeschlossenen Versicherungen wurde der Schlussüberschussanteilfonds einzelvertraglich, nach der prospektiven Methode und dem m/n-tel Verfahren berechnet. Zins und vorzeitige Abgänge wurden pauschal durch Diskontierung mit 6,2% berücksichtigt. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Todesfallbonus (einschließlich Regulierungskosten von 1%) aus noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wirdDie Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, erfolgt gemäß § 32 Abs. 1 RechVersV mit dem Zeitwert der den Versicherungsverhältnissen zugeordneten Kapitalanlagen Andere RückstellungenDie Passivierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen erfolgte zum vollen Teilwert nach § 6a EStG auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln 2005G und einem Rechnungszinssatz von 6%. Für Leistungen nach dem Altersteilzeit- und Gehaltsverzichtsabkommen wurden 2006 Rückstellungen gemäß IDW RS HFA 3 mit dem versicherungsmathematischen Barwert der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln 2005G gebildet. Der Rechnungszinssatz beträgt 5,5%. Die übrigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Depot- und andere VerbindlichkeitenDie Bilanzierung der Depot- und anderen Verbindlichkeiten erfolgte zu den Rückzahlungsbeiträgen. RechnungsabgrenzungspostenAbgegrenzte Zinsen und Mieten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Agio- und Disagiobeträge werden auf die Laufzeit verteilt. FremdwährungsbeträgeMit Ausnahme der Rückversicherungssaldenausgleichszahlungen, welche zu Tageskursen umgerechnet wurden, erfolgten alle anderen Umrechnungen zu amtlichen Jahresschluss-Mittelkursen. Angaben zur BilanzAktiva - Entwicklung der Aktivposten A., B.I. bis B.III. im Geschäftsjahr 2006
Aktiva Zu. B. KapitalanlagenI. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenDer Bestand umfasste zum 31.12.2006: 23 Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 4 Grundstücke mit Wohnbauten Durch Austritt der INTER Immobilienverwaltungs-GmbH aus der INTER LV Immobilien GmbH & Co. KG wurden zum 31.12.2006 durch die "Anwachsung" 15 Objekte an die INTER Lebensversicherung aG übertragen, die in den oben genannten Bestandszahlen enthalten sind. II. 2. BeteiligungenBausparkasse Mainz AG, Mainz Die Beteiligung zum 31.12.2006 betrug 10,48% des Grundkapitals in Höhe von T€ 18.720. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31.12.2006 T€ 93.327 und der Jahresüberschuss T€ 1.098. III. 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDurch die Zuordnung zum Anlagevermögen wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 280 vermieden. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDie hier ausgewiesenen Inhaberschuldverschreibungen sind vollständig dem Anlagevermögen zugeordnet. Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung und Zuschreibungen waren nicht erforderlich. Durch die Zuordnung zum Anlagevermögen wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 9.240 vermieden. Dieser Wertverlust ist als vorübergehend zu betrachten, da auf Grund der Bonität von einer Rückzahlung zum Nennwert auszugehen ist. III. 5. Andere KapitalanlagenIn dieser Bilanzposition sind die Anteile an der RP Vilbeler Fondsgesellschaft mbH in Höhe von T€ 10.101 und der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in Höhe von T€ 450 enthalten. Im Geschäftsjahr 2006 wurden keine Geschäfte in freistehenden derivaten Finanzinstrumenten getätigt. Es bestanden per 31.12.2006 keine offenen Positionen. Zeitwerte der KapitalanlagenDer Zeitwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken betrug zum 31.12.2006 T€ 74.536 (Buchwert T€ 75.960). Der Zeitwert ist als Marktwert zu verstehen, der im Wege einer Schätzung entsprechend der Wertermittlungs-Verordnung (WertV) und den Wertermittlungs-Richtlinien (WertR76) überwiegend durch das Ertragswertverfahren zum 31.12.2006 ermittelt wurde. Der Zeitwert der übrigen zum Anschaffungswert ausgewiesenen Kapitalanlagen betrug am 31.12.2006 T€ 265.515. Der Buchwert dieser Bestände lag bei T€ 274.842. Dabei wurden die an einer Börse notierten Kapitalanlagen mit den Jahresultimo-Börsenkursen und die nicht börsennotierten Beteiligungen mit dem Ertragswert bzw. dem Substanzwert angesetzt. Die Fonds wurden mit den Rücknahme-Kursen zum Jahresende bewertet. Die anderen Kapitalanlagen, für die kein Markt vorhanden ist, wurden mit den Substanzwerten angesetzt. Zu C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LebensversicherungspolicenZusammensetzung des Anlagestocks:
Zu D. Forderungen
Zu E. Sonstige VermögensgegenständeI. Sachanlagen und VorräteHier werden u.a. für Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ 264 (Vorjahr T€ 311) ausgewiesen. Zu F. RechnungsabgrenzungspostenI. Abgegrenzte Zinsen und MietenEs handelt sich um noch nicht fällige Zinsen in Höhe von T€ 25.793 (Vorjahr T€ 21.818). II. Sonstige RechnungsabgrenzungspostenEs handelt sich um Aufwendungen für spätere Geschäftsjahre sowie um T€ 15.824 (Vorjahr T€ 21.331) Agio. Passiva Zu A. Eigenkapital
Zu B. Versicherungstechnische RückstellungenVersicherungstechnische Bruttorückstellungen
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - brutto -Die gesamte Spätschadenrückstellung beträgt T€ 3.027 (Vorjahr T€ 3.248). Aus der Abwicklung der aus dem Vorjahr übernommenen Rückstellung ergab sich ein Abwicklungsgewinn von T€ 2.156 (Vorjahr T€ 2.273). Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung - brutto -
Bei den sonstigen Zuweisungen handelt es sich hauptsächlich um umgebuchte Überschussanteile, die als sonstige Entnahme in entsprechender Höhe in die Deckungsrückstellung eingehen. Angabe der Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die entfallen auf
Die festgesetzten Überschussanteilsätze sind aus der Darstellung der Überschussbeteiligung im Kalenderjahr 2007 am Ende des Anhangs ersichtlich. Zu D. Andere RückstellungenIII. Sonstige Rückstellungen
Zu F. Andere VerbindlichkeitenI. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber;
2. VersicherungsvermittlerHier werden Guthabensalden von Versicherungsvermittlern aus dem laufenden Abrechnungsverkehr ausgewiesen. III. Sonstige Verbindlichkeiten
Zu G. Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungZu I. Versicherungstechnische RechnungZu 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
Zu 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für BeitragsrückerstattungEs handelt sich hierbei um die laufenden Überschussanteile sowie um Umbuchungen aus Vertragsumstellungen, die als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungssummen verwandt wurden. Der Betrag ist in entsprechender Höhe in die Deckungsrückstellung eingegangen. Zu 6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-RückstellungenDie Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen betrifft den Todesfallbonus und den EU-Bonus. Zu 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Zu 11. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnungen
RückversicherungIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Erträge und Aufwendungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts enthalten:
Der Saldo des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2b) RechVersV betrug T€ -1.003 (Vorjahr T€ 1). Zu II. Nichtversicherungstechnische RechnungZu 1. Sonstige Erträge
Zu 2. Sonstige Aufwendungen
Anhang - Persönliche AufwendungenPersönliche Aufwendungen
Anzahl der im Geschäftsjahr im Angestelltenverhältnis durchschnittlich beschäftigten MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2006 waren durchschnittlich 87 Innendienstmitarbeiter in der Hauptverwaltung beschäftigt. Bezüge der OrganeDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen T€ 333. An frühere Mitglieder des Vorstandes und an Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder wurden T€ 353 gezahlt. Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen T€ 217, an den Beirat wurden T€ 87 vergütet. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen sind T€ 2.322 zurückgestellt. Sonstige AngabenUnternehmensgruppeDie INTER Lebensversicherung aG steht mit der INTER Krankenversicherung aG unter einheitlicher Leitung, ohne dass ein Unternehmen von dem anderen abhängig ist (Gleichordnungskonzern). HaftungsverhältnisseIn der Bilanz sind weder Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren noch Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, enthalten. Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse und nennenswerte finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. VerbändeDas Unternehmen ist u. a. Mitglied im
Mitglieder unserer OrganeMitgliedervertretung
Aufsichtsrat
Vorstand
Leitende Angestellte, Verantwortlicher Aktuar, Abschlussprüfer und TreuhänderProkuristen
Verantwortliche Aktuarin
Abschlussprüfer
Treuhänder für das Sicherungsvermögen
Überschussbeteiligung im Kalenderjahr 2007Für die im Kalenderjahr 2007 endenden Versicherungsjahre werden nachfolgende Überschussanteilsätze festgesetzt; sie beinhalten auch diejenigen Überschussanteile, die direkt zu Lasten des Ergebnisses des jeweils laufenden Geschäftsjahres gutgeschrieben werden. Die Festlegungen für den Todesfallbonus und Erwerbsunfähigkeitsbonus gelten für die im Kalenderjahr 2007 eintretenden Versicherungsfälle. Die Festlegungen für die Sofortrabatte gelten für die im Kalenderjahr 2007 fälligen Beitragszahlungen. Für Versicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen gilt: Bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von bis zu 3,50% gelten für die Gewährung von Schlussüberschussanteilen folgende Regelungen: Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei Tod innerhalb der letzten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer, bei Tod nach Ablauf des Versicherungsjahres innerhalb der Beitragszahlungsdauer, in dem die versicherte Person das rechnungsmäßige 70. Lebensjahr vollendet hat, bei Beendigung innerhalb der letzten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowie bei Beendigung nach Erreichen der Abrufphase; bei Tod außerhalb der genannten Zeiträume oder bei Beendigung nach mindestens 10 Jahren der Beitragszahlungsdauer bzw. einem Drittel der Beitragszahlungsdauer wird der geschäftsplanmäßige Barwert gewährt. Die Schlussüberschussanteilsätze gelten für diejenigen Versicherungen, bei denen eines der vorgenannten Ereignisse im Kalenderjahr 2007 eintritt. Anrechnungsfähig ist jedes über die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer hinaus beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr, soweit es nicht bei der Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988 bereits angerechnet wurde. Bei Tarifen mit niedrigem Anfangsbeitrag bleiben die Jahre unberücksichtigt, für die der niedrige Anfangsbeitrag gezahlt wurde. Der Schlussüberschussanteilsatz für 2007 gilt auch für die anrechnungsfähigen Vorjahre. Bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00% gelten für die Gewährung von Schlussüberschussanteilen folgende Regelungen: Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Ein Teil dieser Schlussüberschussanteile wird bereits bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlungsdauer durch Tod, Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach Erreichen der Abrufphase gewährt. Für den restlichen Teil wird bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlungsdauer durch Tod, Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach mindestens 10 Jahren der Beitragszahlungsdauer ein in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegter Barwert fällig. Die Schlussüberschussanteilsätze gelten für diejenigen Versicherungen, bei denen eines der vorgenannten Ereignisse im Kalenderjahr 2007 eintritt. Der Schlussüberschussanteilsatz für 2007 gilt auch für die anrechnungsfähigen Vorjahre. Bei Rentenversicherungen gegen laufende Beiträge wird die einmalige Schlusszahlung fällig, wenn die Versicherung am Ende der Aufschubzeit besteht und nicht vorzeitig beitragsfrei gestellt wurde. Anrechnungsfähig ist jedes über die ersten 5 Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Aufschubzeit. Für Versicherungen der ab 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen gilt: Bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,25% gelten für die Gewährung eines Schlussüberschussanteiles folgende Regelungen: Beitragspflichtige Versicherungen erhalten Schlussüberschussanteile bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Bei Tod vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Bei Rentenversicherungen wird bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach 10 vollen Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach einem Drittel der Beitragszahlungsdauer, ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Gleiches gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung vor Erreichen der Abrufphase; nach Erreichen der Abrufphase wird stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Das Ausmaß der jeweiligen Reduzierung ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegt. Anrechnungsfähige Jahre sind die über die ersten 8 Jahre hinaus voll zurückgelegten Versicherungsjahre der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, die nicht bei der "Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988" bereits angerechnet wurden. Der Schlussüberschussanteilsatz gilt für diejenigen Versicherungen, bei denen eines der vorgenannten Ereignisse im Kalenderjahr 2007 eintritt. Der Schlussüberschussanteilsatz für 2007 gilt auch für die anrechnungsfähigen Vorjahre. Bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 2,75%, 2,25% und 2,00% gelten für die Gewährung eines Schlussüberschussanteiles folgende Regelungen: Beitragpflichtige Versicherungen erhalten Schlussüberschussanteile bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Bei Tod vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Bei Rentenversicherungen wird bei Kündigung bzw. Beitragsfreistellung nach 10 vollen Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach einem Drittel der Beitragszahlungsdauer, ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Gleiches gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung vor Erreichen der Abrufphase; nach Erreichen der Abrufphase wird stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Zudem wird bei Kündigung bzw. Beitragsfreistellung einer Rentenversicherung bzw. einer kapitalbildenden Lebensversicherung - außer Sterbegeldversicherung - innerhalb der letzten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer nach Vollendung des rechnungsmäßigen 60. Lebensjahres stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Das Ausmaß der jeweiligen Reduzierung ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegt. Anrechnungsfähige Jahre sind die über die ersten 8 Jahre hinaus voll zurückgelegten Versicherungsjahre der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, die nicht bei der "Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988" bereits angerechnet wurden. Der Schlussüberschussanteilsatz gilt für diejenigen Versicherungen, bei denen eines der vorgenannten Ereignisse im Kalenderjahr 2007 eintritt. Der Schlussüberschussanteilsatz für 2007 gilt auch für die anrechnungsfähigen Vorjahre. Soweit Überschussanteilsätze gegenüber dem Kalenderjahr 2006 geändert wurden, sind die Werte für das Kalenderjahr 2006 in Klammern angegeben. A Regelungen zu den Überschussanteilsätzen für alle Versicherungen1 AnsammlungsüberschussanteilVersicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen mit Überschussbeteiligungssystem verzinsliche Ansammlung erhalten neben der Verzinsung mit dem Rechnungszins einen zusätzlichen Ansammlungsüberschussanteil auf das mit dem Rechnungszins verzinste Guthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung.
Versicherungen der ab 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen mit Überschussbeteiligungssystem verzinsliche Ansammlung erhalten neben der Verzinsung mit dem Rechnungszins einen zusätzlichen Ansammlungsüberschussanteil auf das Guthaben zu Beginn des Versicherungsjahres.
B Regelungen zu den Überschussanteilsätzen für die einzelnen Versicherungsarten1 Kleinlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG
2 Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter2.1 Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG
1) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
2.2 Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der Bestandsgruppe B011
6) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
3 Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter im Rahmen von Kollektivverträgen3.1 Gruppenversicherungen nach Sondertarifen im Abrechnungsverband CHier gelten dieselben Festlegungen wie für Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Abschnitt 2.1). Der Risikoüberschussanteil beträgt für Tarife im
18) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
3.2 Kapitalversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen mit überwiegendem Todesfall-charakter in der Bestandsgruppe C011Es gelten dieselben Festlegungen wie für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der Bestandsgruppe B011 (s. Abschnitt 2.2). 4 Risikoversicherungen4.1 Risikoversicherungen im Abrechnungsverband ABG
19) Je nach Wahl des
Überschussbeteiligungssystems entweder als
Sofortrabatt gewährt oder verzinslich angesammelt.
4.2 Risikoversicherungen in der Bestandsgruppe G011
23) Der überschussberechtigte Beitrag ist
der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise
ohne Stückkosten und ohne etwaige
Beitragszuschläge.
5 Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen5.1 Gruppen-Risikoversicherungen nach Sondertarifen im Abrechnungsverband CEs gelten dieselben Festlegungen wie für Risikoversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Abschnitt 4.1). 5.2 Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe C011Es gelten dieselben Festlegungen wie für Risikoversicherungen in der Bestandsgruppe G011 (s. Abschnitt 4.2). 6 Rentenversicherungen6.1 Rentenversicherungen im Abrechnungsverband EDas überschussberechtigte Deckungskapital wird für alle Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung und im Rentenbezug mit einem Rechnungszins von 4,00 % und der Sterbetafel DAV 1994R berechnet. Versicherungen vor Beginn der RentenzahlungEs erhalten Versicherungen, die ursprünglich kalkuliert wurden mit
25) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
Versicherungen im RentenbezugEs erhalten Versicherungen, die ursprünglich kalkuliert wurden mit
6.2 Rentenversicherungen in der Bestandsgruppe E011Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung
29) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
Versicherungen im Rentenbezug
7 Rentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011Es gelten dieselben Festlegungen wie für Rentenversicherungen in der Bestandsgruppe E011 (s. Abschnitt 6.2). 8 Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG in der Bestandsgruppe EF061 Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung
37) Bezugsgröße ist das
Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres.
Versicherungen im Rentenbezug
9 Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe IF061Es gelten dieselben Festlegungen wie für Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG in der Bestandsgruppe EF061. 10 Vermögensbildungsversicherungen im Abrechnungsverband F
Für den Todesfallbonus gelten dieselben Festlegungen wie für Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Abschnitt 2.1).
41) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen
Wartezeit.
11 Berufsunfähigkeitsversicherungen11.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen im Abrechnungsverband D (ehemals Abrechnungsverband H)
11.2 Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe D011
44) Der überschussberechtigte Beitrag ist
der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise
ohne Stückkosten, jedoch einschließlich Berufs-
und Risikozuschlägen.
12 Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011Es gelten dieselben Festlegungen wie für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe D011 (s. Abschnitt 11.2). 13 Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe J031
47) Die einzelne Versicherung erhält ab
Versicherungsbeginn einen Erwerbsunfähigkeitsbonus in
% der bei Erwerbsunfähigkeit fälligen jeweiligen
Versicherungssumme.
14 Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011Es gelten dieselben Festlegungen wie für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe J031 (s. Abschnitt 13). 15 Bausparrisikoversicherungen in der Bestandsgruppe Bauspar 011
49) Der überschussberechtigte Beitrag ist
der Tarifbeitrag ohne Stückkosten.
16 Zusatzversicherungen16.1 Unfall-ZusatzversicherungenFür Unfall-Zusatzversicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen gilt: Sofern die Hauptversicherung laufende Überschussanteile erhält: a) beitragspflichtige Versicherungen: Der überschussberechtigte Jahresbeitrag der Hauptversicherung wird erhöht um den Jahresbeitrag der Zusatzversicherung. b) beitragsfreie Versicherungen, falls der zugehörige Haupttarif keine Kleinlebensversicherung ist: Sie erhalten laufende Überschussanteile in Prozent des Deckungskapitals zum Zuteilungstermin. Der Prozentsatz stimmt mit dem der Hauptversicherung überein. c) beitragsfreie Versicherungen, falls der zugehörige Haupttarif eine Kleinlebensversicherung nach Tarif TV, KSTV, RWS, K3, GK, TK, TLK, KL1, KL2, KL2U oder KL5 ist: Sie erhalten laufende Überschussanteile in Promille der Versicherungssumme. Der Promillesatz stimmt mit dem der Hauptversicherung überein. Bei Risikoversicherungen mit Todesfallbonus wird dieser um 5,00 % der jeweiligen Zusatz-Versicherungssumme erhöht. Unfall-Zusatzversicherungen der ab 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen sind nicht am Überschuss beteiligt. 16.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen16.2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen im Abrechnungsverband D
Bei übereinstimmender Leistungs- und Versicherungsdauer erhalten beitragspflichtige Versicherungen mit Rechnungszins 3,5 % bei Ablauf der Versicherungsdauer einen Schlussüberschussanteil von 50,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages.
50) Je nach Wahl des
Überschussbeteiligungssystems entweder als
Sofortrabatt gewährt oder verzinslich angesammelt.
16.2.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Bestandsgruppe D011
52) Der überschussberechtigte Beitrag ist
der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise
einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.
16.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in den Bestandsgruppen I011 bzw. C011Es gelten dieselben Festlegungen wie für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Bestandsgruppe D011 (s. Abschnitt 16.2.2). 16.4 Zeitrenten-Zusatzversicherungena) beitragspflichtige Versicherungen: Der überschussberechtigte Jahresbeitrag der Hauptversicherung wird erhöht um den Jahresbeitrag der Zusatzversicherung; b) Versicherungen im Rentenbezug: 0,50 % der Jahresrente der Zeitrenten-Zusatzversicherung. 16.5 Risiko-ZusatzversicherungenRisiko-Zusatzversicherungen sind wie Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 4). 16.6 Risiko-Zusatzversicherungen im Rahmen von KollektivverträgenRisiko-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 5). 16.7 Hinterbliebenenrenten- und Ehegattenrenten-ZusatzversicherungenHinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen sind wie Rentenversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 6). Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen sind wie Basisrentenversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 6). 16.8 Hinterbliebenenrenten- und Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von KollektivverträgenHinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Rentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 7). Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Basisrentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 7). 17 Frauen-ZusatzüberschussanteilBeitragspflichtige Großlebens-, Risiko- und Vermögensbildungsversicherungen nach Alttarifen auf das Leben weiblicher Personen mit Zugang ab dem 01.01.1978 erhielten gegenüber gleichartigen Versicherungen auf das Leben männlicher Personen ein um drei Jahre reduziertes Eintrittsalter; gleichartige Versicherungen auf das Leben weiblicher Personen mit früherem Beginn ohne Altersreduzierung erhalten zum Ausgleich einen zusätzlichen Risikoüberschussanteil (Frauen-Zusatzüberschussanteil) in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages: 17.1 GroßlebensversicherungenTabelle 1 Tarife K1, K2, K7, GK1, GK2
Tabelle 2 Tarife K3, K8, GK3
17.2 VermögensbildungsversicherungenTabelle 3 Tarife SK1, SK 7
Tabelle 4 Tarif SK5
C Regelungen zur DirektgutschriftIn den vorstehend deklarierten Überschussanteilsätzen für kapitalbildende Versicherungen (d. h. alle Versicherungen ausgenommen Risiko-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Bausparrisiko- und Zusatzversicherungen) ist eine Direktgutschrift enthalten. Diese beträgt bei Tarifen mit einem
des maßgeblichen Deckungskapitals gemäß Abschnitt B. Bei verzinslicher Ansammlung der Überschussanteile enthält der Ansammlungsüberschussanteil gemäß Abschnitt A1 neben der Direktgutschrift eine Zuteilung aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese beträgt bei Tarifen mit einem
des maßgeblichen Ansammlungsguthabens gemäß Abschnitt A1. Der Todesfallbonus, der Erwerbsunfähigkeitsbonus und der Sofortrabatt werden für alle Versicherungen - soweit diese eine solchen erhalten - in Form der Direktgutschrift gewährt.
Mannheim, den 05.04.2007 / 05.04.2012 / 21.03.2016 Inter
Lebensversicherung aG
Der Vorstand Kreibich Schillinger Svenda Tietz Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den geänderten Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung den geänderten Lagebericht der Inter Lebensversicherung aG (Rechtsnachfolger INTER Krankenversicherung aG), Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsvereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 des HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Versicherungsvereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versicherungsvereins. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versicherungsvereins und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 17. April 2007 abgeschlossenen Abschlussprüfung sowie unserer am 12. April 2012 abgeschlossenen Nachtragsprüfung (I) und unserer Nachtragsprüfung (II), die sich auf die Änderung des Vorjahresabschlusses und des damit verbundenen Bilanzenzusammenhangs beschränkte. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2006 blieb unverändert. Auf die Begründung der Änderungen durch den Versicherungsverein im geänderten Anhang wird hingewiesen. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hamburg, den 17. April 2007/12. April 2012/4. April 2016 Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Dr. Wiechmann, Wirtschaftsprüfer Schärtl, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat ließ sich im Jahre 2006 über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsführung und die finanzielle Situation des Unternehmens vom Vorstand umfassend schriftlich und mündlich berichten. Zudem wurden in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen alle wichtigen geschäftspolitischen Ereignisse eingehend besprochen und dabei vom Vorstand alle Fragen erschöpfend beantwortet. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2006 sowie der geänderte Jahresabschluss 2006 wurden durch den vom Aufsichtsrat bestimmten Abschlussprüfer, Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1) , Hamburg, geprüft. Die Nachtragsprüfung hat nach dem vorliegenden Bericht zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Aufsichtsrat hat zu den Prüfungsergebnissen keine Bemerkungen zu machen. Der Aufsichtsrat hat den ihm vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft; er erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2006, der damit festgestellt ist.
12.05.2016 Der Aufsichtsrat Thomas, Vorsitzender |
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