Telgkämper Taxi-Service GmbH

Bramscher Straße 29, 49088 Osnabrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 20180
Eingetragen
17.7.2002
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tSonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Betrieb eines Taxiunternehmens, Vermietung von Fahrzeugen sowie die Durchführung von Transporten mit Fahrzeugen, die weniger als 3.500 kg Gesamtgewicht haben, einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann gleichartige, ähnliche oder andere Unternehmen erwerben, sich an solchen betelligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mechthild Paul
Osnabrück
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Telgkämper Taxi-Service GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 5.883,26 7.243,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 543,72 211,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.339,54 7.032,27
B. Rechnungsabgrenzungsposten 312,50 1.062,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.195,76 8.306,07

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 988,23 3.370,96
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 24.011,77 21.629,04
B. Rückstellungen 700,00 772,00
C. Verbindlichkeiten 4.507,53 4.163,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.195,76 8.306,07

Anhang

1.1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Telgkämper Taxi-Service GmbH Taxi-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Einzelposten des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

1.2 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Größenklassen

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Mitzugehörigkeitsvermerk

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:

Forderungen in der Bilanz mit € 00.000,00.

Verbindlichkeiten in der Bilanz mit € 4.507,53. Darin enthalten:

- mit eine Restlaufzeit bis zum einem Jahr € 4.507,53.

1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

· Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

· Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,

· Ausleihungen zum Nennwert,

· unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und

· sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.

Fremdwährungsumrechnung

Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

Auswirkungen steuerrechtlich begründeter Maßnahmen auf das Jahresergebnis

Gemäß § 274 HGB wird eine saldierte Abgrenzung für die voraussichtliche zukünftigen Steuerbelastungen und Steuerentlastungen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede gebildet.

1.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Planmäßige Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt.

Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ist nicht vorhanden. (Vorjahr: € 000.000,00).

Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von € 21.433,00 einbezogen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt € -2.382,73.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von € 00.000, der zu verwenden ist.

In die Rücklagen werden € 00.000 eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von € 00.000 vorgesehen.

Auf neue Rechnung werden € - 24.011,77 vorgetragen.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:

· Mit steigenden Umsatz wird gerechnet

· Mit steigenden Gewinn wird gerechnet

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Name des ersten Geschäftsführers: Herr Ralf Telgkämper

Ausgeübter Beruf: Taxifahrer

Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 285 Nr. 27 HGB

Nach unserer Einschätzung bestehen derzeit keine Anhaltspunkte für Risiken, uns aus den o. g. Haftungsverhältnissen in Anspruch zu nehmen.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Feststellung und Billigung

Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2012 festgestellt.

Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2012 gebilligt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Osnabrück, 15.06.2012

gez. Ralf Telgkämper

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