Cardinal
Creation Lederwaren GmbH
Diez
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.215,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.215,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.785,48 |
| I.
Vorräte |
104.582,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.027,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.391,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.391,95 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-16.849,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
59.493,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.079,63 |
| B.
Rückstellungen |
5.839,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.401,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.391,95 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter
Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der
Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten
Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde von der Berichtsfirma
zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur).
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G+V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 16.874,82 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 131.527,02
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von 16.849,19 Euro aus. Die Gesellschaft ist damit
bilanziell überschuldet. Ferner enthält die
Bilanz zum 30.06.2011 gegenüber den Gesellschaftern
unter anderem Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe
von 64.642,66 Euro.
Nach Ansicht der Geschäftsführung liegt
eine tatsächliche Überschuldung derzeit nicht
vor, da zur Vermeidung einer Überschuldung mit
Rangrücktrittsvereinbarungen vom 22.07.2002 und deren
Anpassungen vom 29.05.2006, 01.08.2008, 05.08.2009 und
30.06.2011 die Gesellschafter mit ihren
Darlehensforderungen gegen die Berichtsfirma hinsichtlich
der Rückzahlung in Höhe von 25.000,00 Euro im
Rang hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger
der Berichtsfirma zurückgetreten
sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von
17.079,63 Euro soll mit dem Verlustvortrag verrechnet
werden und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
alleinige Geschäftsführerin Manuela Schröder
geführt.
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