MLZ
GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.181.000,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.181.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
682.485,59 |
1.264.579,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
682.485,59 |
50,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.264.529,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.863.485,59 |
1.264.579,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
844.958,89 |
864.287,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
718.750,00 |
718.750,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
187.650,00 |
187.650,00 |
| III.
Verlustvortrag |
42.112,32 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
19.328,79 |
42.112,32 |
| B.
Rückstellungen |
7.500,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.011.026,70 |
395.791,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.863.485,59 |
1.264.579,27 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art.
67 Abs. 8 EGHGB)
Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
geänderten Vorschriften angewendet. Auf die Anpassung
der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB verzichtet.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der MLZ GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesene Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
a) Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Michael Lüning €
50.409,00
b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Michael Ziencz € 100.390,00
Niantic Holding GmbH € 258.575,00
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der
Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form
vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 361,0 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 1.650,0 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen
1.650,4 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich
vor allem um Forderungsabtretungen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführern vertreten:
Michael Lüning, Kaufmann (01.01. bis 31.12.),
Michael Ziencz, Kaufmann (01.01. bis 31.12.) und
Peter Mock, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.2
Angaben zum Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14
HGB)
Die MLZ GmbH ist nach § 290 Abs. 1 HGB
Tochtergesellschaft der Mock Beteiligungsgesellschaft mbH,
Bremen. Auf die Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses ist gemäß § 293
Abs. 1 HGB aufgrund der nicht erreichten
Größenkriterien verzichtet worden.
4.3
Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 268 Abs.1 HGB)
Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von € 19.328,79.
Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.
5.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Bremen, den 16. August 2011
MLZ GmbH
gez.
Geschäftsführer
gez.
Geschäftsführer
gez. Geschäftsführer
(Michael
Lüning)
(Michael
Ziencz)
(Peter Mock)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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