Isar
Consulting & Solutions GmbH
Taufkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
549,00 |
733,00 |
| I.
Sachanlagen |
549,00 |
733,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.006,29 |
51.467,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.642,61 |
8.837,55 |
| II.
Wertpapiere |
59.167,50 |
39.743,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.196,18 |
2.886,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.555,29 |
52.200,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.822,78 |
46.533,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.933,42 |
0,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.289,36 |
20.932,51 |
| B.
Rückstellungen |
2.790,36 |
4.685,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
942,15 |
981,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.555,29 |
52.200,89 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Aufgrund
des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften
nach BilMoG ergaben sich keine Auswirkungen zum 01.01.2010.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20% abgeschrieben. Die Bewertung der
Wertpapiere des Umlaufvermögens ergibt sich gem.
§ 253 (4) HGB zum niedrigeren Wert zwischen den
Anschaffungskosten bzw. dem Börsenkurs zum
Abschlussstichtag. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2
HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I
HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die
Abschreibung auf den Sammelposten für Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 184,00 (im
Vorjahr Euro 184,16). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
Euro 5.468,24 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: Euro 6.226,95). Die verbleibenden
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten
bis 1 Jahr Euro 942,15 (Vorjahr: Euro 981,75),
darin enthalten sind nur sonstige Verbindlichkeiten.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herrn Hubertus von
Trebra, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Taufkirchen, den 28.06.2011
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.
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