FSM Stamping GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Reiche seit 23.6.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
H****** A****** | 19.00% |
| 13.64% | |
| 9.13% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FSM Stamping GmbHHennigsdorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
* Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung hat Eigenkapitalcharakter. Das wirtschaftliche Eigenkapital des Konzerns beläuft sich daher insgesamt auf Euro 17.573.992,26 (Vorjahr Euro 18.451.866,32) Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzern-Eigenkapitalspiegel
Konzernanhang 2022I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die FSM Stamping GmbH mit Sitz in Hennigsdorf ist seit dem 1. November 2019 Muttergesellschaft der Unternehmen der FSM-Gruppe. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet in Ausübung des Wahlrechtes in § 275 Abs. 1 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens laut Registergericht
II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind neben dem Mutterunternehmen drei Gesellschaften, an denen die FSM Stamping GmbH 100 % der Anteile hält: - FSM Syscomp GmbH - FSM Motec GmbH - FSA GmbH III. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens, das ist der 31. Dezember, aufgestellt. Dieser Stichtag entspricht dem Abschlussstichtag aller einbezogen Gesellschaften. Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den jeweiligen Tochterunternehmen mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung durchgeführt. Zuvor wurden in Handelsbilanzen II stille Reserven und Lasten der drei einbezogenen Unternehmen aufgedeckt. Hierbei wurden passive latente Steuern berücksichtigt. Dabei kam ein Steuersatz von 30 % zur Anwendung. Es ergaben sich in allen Fällen passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Aufrechnung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufrechnungsdifferenzen sind nicht entstanden. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnungen der Umsatzerlöse, der sonstigen betrieblichen Erträge und der Zinserträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Zu eliminierende Zwischenergebnisse fielen im Jahr 2022 nicht an. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, wobei ein Abgang im Jahr des Zugangs unterstellt wird. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedriger Wert beizulegen war. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Hierin wurden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert ggf. abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken. Für das allgemeine Kreditrisiko wird ein pauschaler Abschlag vorgenommen. Einzelwertberichtigungen werden sofern notwendig vorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Konzernanlagespiegel zu ersehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bis auf einen Betrag von T€ 70 innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig. T€ 158 der sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Gesellschafter. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der FSM Stamping GmbH. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von T€ 6.032 resultiert noch aus der Erstkonsolidierung der drei Tochtergesellschaften. Er hat zum Bilanzstichtag in voller Höhe Eigenkapitalcharakter (Lucky Buy) und wird über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen entfallen u.a. mit T€ 1.302 auf ausstehende Preisgutschriften, mit T€ 327 auf Gewährleistungen, mit T€ 407 auf Urlaubsrückstände und Zeitlohnkonten, mit T€ 84 auf Abschlusskosten und mit T€ 58 auf Berufsgenossenschaftsbeiträge. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben T€ 12.735 eine Restlaufzeit größer ein Jahr und davon T€ 4.546 größer 5 Jahre. Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben T€ 2.489 eine Restlaufzeit größer ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 9.482 durch Sicherungsübereignungen und Grundschulden gesichert, die Sonstigen Verbindlichkeiten mit T€ 3.452 durch Sicherungsübereignungen. Zudem bestehen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen T€ 3.452 auf Gesellschafterdarlehen. Die passiven latenten Steuern resultieren mit T€ 1.665 aus aufgedeckten stillen Reserven der Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2022 verminderte sich der Betrag durch Abschreibungen auf stille Reserven um T€ 134. Da der steuerliche Gewinn aus der Veräußerung des genannten Grundstücks soweit möglich auf die Betriebsstättenerweiterung in Nauen übertragen wurde ergaben sich im Einzelabschluss der FSM Stamping GmbH passive latente Steuern in Höhe von T€ 926, die in den Konzernabschluss zu übernehmen waren. In allen Fällen kam ein Steuersatz von 30 % zu Anwendung, der dem durchschnittlichen zukünftigen Steuersatz entspricht. VI. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 70.239 entfallen mit T€ 64.258 auf Umformteile. Davon wurden T€ 22.973 im Inland und T€ 41.285 im Ausland erzielt. Weitere T€ 1.137 entfallen auf Werkzeuge und T€ 4.955 auf Schrotterlöse. Die Skonti und Sonstigen Erlöse betragen saldiert T€ -111. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit T€ 1.574 Erträge aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung. VII. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer der im Konzernabschluss erfassten Gesellschaften betrug im Geschäftsjahr 272 (Vorjahr 257). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns belaufen sich auf T€ 536. Sie betreffen mit T€ 414 das lnvestitionsobligo und mit T€ 122 Miet- und Leasingverpflichtungen der Folgejahre. Das Honorar des Konzernabschlussprüfers einschließlich der Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen betrug T€ 56. Das Honorar entfällt ausschließlich auf Prüfungsleistungen. Bei der Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde von § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB bezüglich der Angabe der letzten Jahresergebnisse und des Eigenkapitals Gebrauch gemacht. Die folgenden Tochterunternehmen machen für das Geschäftsjahr 2022 von der Möglichkeit der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch: - FSM Motec GmbH, Nauen - FSM Syscomp GmbH, Henningsdorf - FSA GmbH, Aachen
Hennigsdorf, den 18. Mai 2023 gez. Die Geschäftsführer der FSM Stamping GmbH Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2022
Aufstellung über den Anteilsbesitz
* Für diese Unternehmen wurde jeweils die Befreiungsmöglichkeit gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. Ferner unterbleibt jeweils die Darstellung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres gem. § 285 Abs. 11 HGB unter Bezug auf § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022der FSM Stamping GmbHI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die FSM Stamping GmbH hat mit Wirkung zum 1. November 2019 den Umformbereich der Flamm Gruppe, Aachen, erworben. Dazu gehören die FSM Syscomp GmbH in Hennigsdorf, die FSM Motec GmbH in Nauen und die FSA GmbH in Aachen. Diese Unternehmen sind anerkannte Systemlieferanten der nationalen und internationalen Automobil-, Hausgeräte- und Bahntechnikindustrie. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Fertigung von Stanzartikeln, Systemkomponenten und abgeleiteten Baugruppen sowie die Herstellung und Optimierung der entsprechenden komplexen Stanz- und Umformwerkzeuge im eigenen Werkzeugbau. Die vielseitige Produktion der Systemkomponenten reicht vom Stanzartikel aus Stahl- oder Edelstahlblech mit oder ohne Oberflächenbehandlung und Kunststoffumspritzung bis zur automatisierten Montage von kompletten Baugruppen. 2. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren 272 Mitarbeiter bei den Unternehmen des FSM Stamping Konzerns beschäftigt. Die Unternehmen beschäftigten 9 Auszubildende. 3. Arbeitssicherheit Wir verpflichten uns gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung. Die Arbeitssicherheit wird durch einen Arbeitsschutzbeauftragten und durch regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter gewährleistet. Es werden Unfallstatistiken geführt. Unfallanalysen sind verpflichtend. Erkannte Verbesserungsmaßnahmen werden umgesetzt. 4. Qualitäts- und Informationsmanagementsysteme Das hohe Qualitätsbewusstsein, welches alle Unternehmensprozesse durchdringt, ist durch erfolgreiche Zertifizierungen nach IATF 16949, ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001 nachgewiesen. Ein dazu notwendiges Qualitätsmanagementsystem ist im Unternehmen fest integriert. Für das Informationssicherheitsmanagementsystem wurde das vorläufige TISAX Label im Oktober 2022 erteilt. Das "uneingeschränkte" TISAX Label wird in 2023 erteilt werden. Dieses wird dann drei Jahre gültig und in der ENX-Datenbank einsehbar sein. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2022 wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Trotz Abflauen der Corona-Krise fiel die ökonomische Regenerierung durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation im Jahr 2022 jedoch geringer aus. Im Jahr 2022 wurden in der Europäischen Union etwa 9,3 Millionen Personenkraftwagen neu für den Straßenverkehr zugelassen. Die Auswirkungen den Chip-Krise sorgten für einen Rückgang der Neuzulassungen von etwa 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland gab es bei Pkw gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der Neuzulassungen von +1,1 Prozent. Der Übergang zu innovativeren und energieeffizienteren Technologien für den Haushaltsgebrauch ist der Haupttreiber des wachsenden Marktes für Haushaltsgeräte. Das Segment Haushaltsgroßgeräte wuchs in Europa in den letzten Jahren durchschnittlich um 1,5 - 2%. Nach einem Corona-bedingten Einbruch um ca. 7 % im Jahr 2020 wuchs der Markt für Haushaltsgroßgeräte wieder in 2021 und auch in 2022 um 1,8 %. Angesichts der geringen Produktions- und Zulassungszahlen der letzten Jahre und dem dadurch entstandenen Nachholbedarf erwarten Analysten für 2023 wieder ein deutliches Wachstum von 5-7% bei Pkw in Europa. Aufgrund einer Vielzahl verschiedener Einflussfaktoren dürfte es auch in den kommenden Monaten zu erheblichen Unsicherheiten auf den internationalen Automobil- und Haushaltsgerätemärkten kommen. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lieferketten flaut ab, aber der anhaltende Krieg in der Ukraine könnte das Konsumklima beeinträchtigen. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf 2022 war geprägt von der Erwartung der Erholung der Nachfrage wegen der abflauenden Corona-Krise. Jedoch kam es immer wieder zu kurzfristigen Verschiebungen von Lieferterminen und somit zu andauernden Unsicherheiten. Diese waren nun nicht mehr verursacht durch Corona, sondern hauptsächlich durch die Strategie der Automobilhersteller, sich auf hochwertige und damit weniger absatzstarke Modelle zu konzentrieren. Der FSM-Konzern erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 Umsätze in Höhe von T€ 70.239 (Vorjahr T€ 57.952). Das Wachstum beruhte primär auf höheren Materialkosten, die an die Kunden weiterberechnet wurden. Das bereinigte Rohergebnis stieg um T€ 1.559. Das Ergebnis nach Steuern war mit T€ 722 um T€ 862 schlechter als im Vorjahr. Hauptursache sind hohe Kosten für Maschineninstandhaltung, u.a. verursacht durch eine außerordentliche Reparatur einer großen Presse. 3. Lage a) Ertragslage Die bereinigte Gesamtleistung stieg gegenüber dem Vorjahr um T€ 14.684 auf T€ 72.019. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 25,6%. Der Rohertrag verbesserte sich um T€ 1.559. Die Personalaufwendungen erhöhten sich um T€ 416 oder 3,3% und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um T€ 1.440, im Wesentlichen durch höhere Kosten für Maschineninstandhaltung. Der Jahresüberschuss betrug T€ 696 gegenüber T€ 1.547 im Vorjahr. b) Finanzlage Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist die Konzern-Cash Flow-Rechnung der Gesellschaft einen positiven Brutto-Cash-Flow in Höhe von T€ 4.167 aus. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.068 beruht im Wesentlichen aus der Zu- oder Abnahme von Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Aus der Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss von T€ -1.285, im Wesentlichen für Investitionen in Sachanlagen. Aufgrund der Finanzierungstätigkeit kam es zu einem Mittelabfluss in Höhe von T€ 395, im Wesentlichen aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten. Somit ergab sich im Saldo eine zahlungswirksame Erhöhung des Finanzmittelfonds von T€ -1.003 auf T€ -615. c) Vermögenslage Der Konzern hat per 31.12.2022 ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von T€ 17.574 (Vorjahr T€ 18.452). Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von T€ 6.032 T€ (Vorjahr T€ 7.606) hat Eigenkapitalcharakter und ist dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzurechnen. Damit hat der Konzern zum 31.12.22 eine Eigenkapitalquote von 37% (Vorjahr 38%). 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Das Management des FSM Konzern überwacht zum einen für Zwecke der Unternehmenssteuerung und zum anderen aufgrund umfangreicher Anforderungen der verschiedenen Zertifizierungen zahlreiche Kennzahlen aus den Bereichen Finanzen, Prozesse, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren Gesamtleistung und EBIT haben sich in 2022 durch die rückläufige Automobilproduktion schlechter als geplant entwickelt. III. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Für das Jahr 2023 kann aktuell bedingt durch den Ukraine Krieg und die Unsicherheiten aufgrund der Energiewende keine seriöse Vorhersage für das Wachstum des realen BIP und die Entwicklung des Konsumklimas gemacht werden. Die Entwicklung hängt davon ab, wie sich der Krieg in der Ukraine und die Auswirkungen der Maßnahmen für die Energiewende entwickeln. Die Entwicklung der Automobilindustrie sollte in Europa wegen des Nachholbedarfs wieder positiv sein. Das Segment Haushaltsgroßgeräte beinhaltet unter anderem Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke - Geräte, die langlebig sind und somit in der Regel seltener ausgetauscht werden. Der Wettbewerbsdruck aus Fernost hat wegen der drastisch gestiegenen Transportkosten nachgelassen und die Produktion in Europa stabilisiert. Ertragsorientierte Risiken Die durch den Ukraine Krieg, die Inflation und die Unsicherheiten hinsichtlich der Energiewende langsamer als erwartete Erholung der Weltwirtschaft kann zu Auslastungsproblemen und damit zu erhöhtem Preisdruck führen. Die Stahl- und Energiepreise sind in 2022 stark gestiegen. Die anhaltend hohe Inflation wird zu erhöhten Personalkosten führen. Die Entwicklung des Krieges in der Ukraine und der Inflation hängen von vielen Faktoren ab und lassen sich nicht vorhersagen. Finanzwirtschaftliche Risiken Durch die stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Unternehmensgruppe stehen dem Konzern bei stabilen Rahmenbedingungen ausreichende Mittel zur Verfügung. Die wieder sinkenden Stahlpreise sollten aber zu einer geringeren Kapitalbindung führen. Fremdwährungsgeschäfte werden auf der Einkaufsseite und Verkaufsseite in geringem Umfang getätigt, so dass keine wesentlichen Währungsrisiken bestehen. Wir verfügen über einen solventen Kundenstamm. Zu Forderungsausfällen ist es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gekommen. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit der Kundschaft. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeder Art. Liquiditätsplanungen erfolgen auf Konzernebene, so dass ein Liquiditätsrisiko abgesichert ist. 2. Chancenbericht Mittelfristig wird sich der Automobilmarkt wieder stabilisieren. Unsere Kunden sind u.a. Marktführer in der Automobilherstellung sowie auf den Gebieten Schließsysteme und Sitzstrukturen im Automotive-Bereich, die auch in den nächsten Jahren durch die Entwicklung alternativer Antriebe nicht ersetzt werden. Der allgemeine Trend zum Leichtbau und damit zum Einsatz nichtmetallischer Werkstoffe trifft in absehbarer Zeit nicht unser Kerngeschäft Metallumformung und wird sinnvoll durch die Kunststoffummantelung von Stanzteilen sowie die Herstellung von Aluminiumprodukten ergänzt. Die selbstentwickelte Technologie zur optimalen Ausnutzung von Material im Stanzprozess wird durch die anhaltend hohen Preise für Stahlblech weiter an Bedeutung gewinnen. Die verstärkte Entwicklung unserer Kunden auf dem Gebiet der Elektromobilität begleiten wir aktiv durch die Entwicklung neuer Produkte und innovativer Technologien. Unsere Verankerungssysteme in Bahnschwellen werden zunehmend von unseren weltweit agierenden Kunden der Bahntechnik eingesetzt. Der gesamte Bahnverkehr in Deutschland und in Europa soll leistungsstärker, zuverlässiger und klimaschonender werden. Dabei geht es um "das gesamte System Schiene", wofür der Bund künftig mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur bereitstellen wird, das sind mehr als das Doppelte der Ausgaben im Jahr 2019. Hierdurch erwarten wir positive Effekte für unsere Geschäfte in diesem Segment. V. Prognosebericht Der mengenmäßige Absatz hat sich in den ersten Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zu vor der Krise auf einem geringeren Niveau stabilisiert. Wir erwarten daher für 2023 wieder ein positives Ergebnis. Dabei wird sich der Umsatz auf Grund der wieder sinkenden Rohmaterialpreise vermindern, da wir diese in der Regel an unsere Kunden durch entsprechende Preisvereinbarungen weitergeben. Durch die hohe Anlagenintensität sind die Abschreibungen relativ hoch, so dass wir einen hohen positiven Brutto Cash Flow erwarten. Der weitere Verlauf des Krieges in der Ukraine, der Inflation und deren Auswirkungen auf die Märkte unserer Kunden ist nicht vorhersehbar und alle Planungen und Forecasts dementsprechend unsicher.
Hennigsdorf, 17.05.2023 FSM Stamping GmbH gez. Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FSM Stamping GmbH Ich habe den Konzernabschluss der FSM Stamping GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Konzernlagebericht der FSM Stamping GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • hole ich ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Ich bin verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Ich trage die alleinige Verantwortung für meine Prüfungsurteile. • beurteile ich den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Roetgen, den 19. Mai 2023 gez. Andreas Frings, Wirtschaftsprüfer Angabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 12. Dezember 2023 gebilligt. |
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