Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8756
Eingetragen
23.8.2004
Branche
Reparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenReparatur und Instandhaltung von Geräten der UnterhaltungselektronikReparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten
Gegenstand
Handel mit und Reparatur sowie Wartung von Fernseh-, Video-, Hifi-, Sat-, Car-Hifi-, PC-, und Telekommunikationsgeräten aller Art, sowie Installation von Antennen-, TK und Car-Hifi-Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Sergius Vogt
seit 23.8.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fernseh-Meier GmbH

Vlotho

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

3.336,00

B. Umlaufvermögen

200.353,89

Summe Aktiva

203.690,89



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

57.513,00

B. Rückstellungen

17.492,63

C. Verbindlichkeiten

128.685,26

Summe Passiva

203.690,89

ANHANG

1.

Erläuterung und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbH- Gesetzes beachtet.

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen (§288 HGB) wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.

Bewertungsmethoden

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des

249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des

250 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

III. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände.

Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.

Der Warenbestand wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben ausgewiesen, soweit sie den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsmethoden bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

B. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des

251 HGB.

Angaben zu Währungsumrechnungen sind nicht zu machen.

Geschäftsführer:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Sergius Vogt

Dem Geschäftsführer ist Alleinvertretungsbefugnis erteilt worden. Er ist von der Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Alle übrigen Pflichtangaben ergeben sich aus der Bilanz

Vlotho, im Dezember 2019

 

Votho, den 20. Dezember 2019

gez. Herr Sergius Vogt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Dezember 2019

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