Newcomp Computersysteme GmbHLiquidiert

Boschstraße 8, 94365 Parkstetten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 10517
Eingetragen
28.10.1998
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Vertrieb von EDV-Komplettlösungen, der Einzelhandel mit Computerhard- und Software, Computerzubehör sowie das Internetserviceproviding. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf verwandte Geschäftszweige ausdehnen, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Werner Kreiner
Boschstraße 8, 94365 Parkstetten
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Newcomp Computersysteme GmbH

Parkstetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 08.12.2010

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

75.320,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

10.320,00

III. Finanzanlagen

65.000,00

B. Umlaufvermögen

38.499,33

I. Vorräte

1.234,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

37.261,52

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3,81

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.350,00

Summe Aktiva

116.169,33

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

47.464,77

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

II. Kapitalrücklage

46.726,97

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

24.826,79

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

19.700,00

C. Verbindlichkeiten

49.004,56

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

116.169,33

Anhang für das Geschäftsjahr bis zum Abschlussstichtag 08.12.2010

der

Newcomp Computersysteme GmbH

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Gemäß § 265 Abs. 2 HGB wird, aufgrund der mangelnden Vergleichbarbeit der unterschiedlichen Dauer der Geschäftsjahre, auf die Angabe der entsprechenden Vorjahreswerte verzichtet.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr

40.004,56
Euro

Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00
Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Werner Kreiner

Parkstetten, 12.06.2012

gez. Kreiner Werner,
Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.06.2012

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