SMT
Verwaltungs-GmbH
Tschernitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.489,98 |
69.512,49 |
| I.
Sachanlagen |
29.041,00 |
38.721,00 |
| II.
Finanzanlagen |
32.448,98 |
30.791,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
210.037,78 |
66.335,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.621,56 |
45.380,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.416,22 |
20.955,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
271.527,76 |
135.848,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
195.816,78 |
95.538,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
70.538,43 |
3.256,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
100.278,35 |
67.281,62 |
| B.
Rückstellungen |
56.200,71 |
29.883,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.510,27 |
10.425,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
271.527,76 |
135.848,30 |
Anhang
(1) Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss
vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gemäß
Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Es wurde das Fortführungswahlrecht für
Vermögensgegenstände, dessen Werte auf
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., §
253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2
HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch
genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen
wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
(3) Erläuterungen zur Bilanz
(A) Umlaufvermögen
Forderungen
In den Forderungen sind keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern enthalten.
(B) Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern enthalten.
(4) Weitere Angaben
(A) Haftungsverhältnisse
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
(B) Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB gebildet.
(C) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Es sind keine Pensions- oder ähnliche
Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich
Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die
angewandten versicherungsmathematischen
Berechnungsverfahren.
(D) Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Es wurden keine Vermögensgegenstände und
Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.
(E) Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268
Abs. 8 HGB
Es wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände und auch keine latenten
Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben
zur Ausschüttungssperre notwendig.
(F) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn Maik
Tzschernick. Die Gesellschaft ist persönlich
haftendende Gesellschafterin der MaTz Metallbau GmbH &
Co. KG mit Sitz in Tschernitz.
Tschernitz, 30.11.2011
Der Geschäftsführer
gez. Maik Tzschernick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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