LIGNUM Tischlerei GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Heinroth seit 14.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LIGNUM Tischlerei GmbHPotsdamJahresabschluss zum 31. Dezember 2007BILANZ zum 31. Dezember 2007RA Bort Buske als Verwalter im InsV über das Vermögen der LIGNUM Tischlerei GmbH, PotsdamAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2007RA Bert Buske als Verwalter im InsV über das Vermögen der LIGNUM Tischlerei GmbH, PotsdamI. Allgemeine Angaben 1. Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). 2. Von den Vereinfachungsregelungen des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. 3. Die LIGNUM Tischlerei GmbH ist eine kleine GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HBG. 4. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. 5. Am 22.06.2005 wurde über die LIGNUM Tischlerei GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bert Buske bestellt. 6. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 HGB zugrunde gelegt. 2. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden (Going-Concern-Prinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Der Grundsatz der Bilanzidentität konnte im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht eingehalten werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HBG). 3. Das Anlagevermögen wurde mit den Liquidationswerten angesetzt. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert ausgewiesen. 5. Die Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. 6. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert. III. Bilanzerläuterungen 1. Ein Anlagenspiegel ist nach § 268 Abs. 2 HGB nicht erforderlich. 2. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. 3. Die Rückstellungen berücksichtigen die Kosten des Insolvenzverfahrens und die Kosten zur Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Im Geschäftsjahr sind keine Arbeitnehmer beschäftigt worden. 2. Die Geschäfte werden seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens von RA Bert Buske (Insolvenzverwalter) geführt. |
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