Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 18944
Vorher
bauwerk UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
10.3.2009
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Planung, Erstellung, Betreuung und Verwaltung, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien mit Ausnahme der Maklertätigkeit.

Historie

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Management

NameRolle
Johann Gsinn-Objartel
seit 26.4.2010
Geschäftsführer
Johann Gsinn
seit 10.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Johann Gsinn-Objartelhoch-ries holding GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
hoch-ries holding GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bauwerk UG (haftungsbeschränkt)

Raubling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 697,00 833,00
I. Sachanlagen 697,00 833,00
B. Umlaufvermögen 1.425,91 12,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.404,74 11,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21,17 0,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 77,89 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.920,30 11.678,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.121,10 12.523,51

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 350,00 350,00
II. Verlustvortrag 12.028,49 10.790,41
III. Jahresfehlbetrag 5.241,81 1.238,08
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 16.920,30 11.678,49
B. Rückstellungen 500,00 450,00
C. Verbindlichkeiten 18.621,10 12.073,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.621,10 12.073,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.121,10 12.523,51

Anhang




1. GRUNDSäTZLICHE ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB gewählt.


2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ( § 284 ABS. 2 NR. 1 HGB)

a)   Aktiva

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

 Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der  Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear  abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, bis zu einem Wert von € 150,00 (GWG) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in einem gesonderten Verzeichnis aufgeführt.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, mit einem Wert von € 150,00 bis € 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet und im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 1/5 aufgelöst.
 
 Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen aus Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände  wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

 Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag  ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag  darstellen.


b)  Passiva

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

 Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c)  Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von  Bewertungswahlrechten oder Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu verzeichnen.

d) Steuern vom Einkommen und Ertrag

 Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen  Geschäftstätigkeit.

Eine Aufteilung des Steueraufwands auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen  und außer-gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.


3. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG (§§ 268 ABS. 1, 325 ABS. 1, 326 HGB)

 Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 5.241,81
 dem Verlustvortrag zuzurechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.


4. GESCHäFTSFüHRER ( § 285 NR. 10 HGB)

 Die Geschäfte des Unternehmens wurden im laufenden Geschäftsjahr durch

 Johann Objartel
 Moargasse 3
 83131 Nußdorf am Inn

 geführt.


5. ERLEICHTERUNGSVORSCHRIFTEN

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs gem. §§ 276 und 288 Satz 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.


Raubling, den ……………………
  
Johann Objartel
Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2014 festgestellt.


Raubling, den 04.08.2014
Johann Objartel

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