Q1Q
Telematic GmbH
Pullach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.758,00 |
37.430,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.551,00 |
21.943,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.207,00 |
15.487,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
366.497,17 |
486.595,26 |
| I.
Vorräte |
81.642,00 |
74.850,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.297,24 |
352.683,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155.557,93 |
59.060,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.088,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
393.255,17 |
531.113,59 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.662,10 |
98.443,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
73.443,60 |
63.210,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.218,50 |
10.233,36 |
| B.
Rückstellungen |
10.673,60 |
15.387,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
258.661,96 |
377.282,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
251.156,73 |
370.096,37 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.257,51 |
40.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
393.255,17 |
531.113,59 |
Anhang
Anhang
der
Q1Q Telematic GmbH
Pullach
für das
Geschäftsjahr 2013
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Q1Q Telematic GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis EUR 410,00
werden ab dem Jahr 2010 sofort abgeschrieben, der in den
Vorjahren gebildete Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 wurde fortgeführt. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Folgenden dargestellt (vgl.
Anlagespiegel).
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen mit Ausnahme der Darlehen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
(Darlehen)
|
106.755 Euro
|
E. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung beschließt, den
Jahresüberschuss 2013 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Norbert Schwaiger
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Gesamtleitung
Pullach, 23. März 2015
gez. Norbert Schwaiger
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 121.323,52 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 93.776,70 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2015 festgestellt.
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