TecWood
GmbH i.L.
Wiesenttal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.12.2012 bis zum 16.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
16.12.2013
EUR |
16.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
270,00 |
| I.
Sachanlagen |
4,00 |
270,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.356,10 |
45.482,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.161,18 |
5.287,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.194,92 |
40.195,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.360,10 |
45.752,71 |
Passiva
|
|
16.12.2013
EUR |
16.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.686,09 |
43.563,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
8.000,00 |
8.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
23.063,24 |
27.691,79 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.877,15 |
4.628,55 |
| B.
Rückstellungen |
660,70 |
1.175,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.013,31 |
1.014,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.013,31 |
1.014,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.360,10 |
45.752,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der TecWood GmbH i.L. wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Abs. 1, § 276, § 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326, 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb bis zur
endgültigen Löschung dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
nach § 251 HGB
Haftungsverbindlichkeiten i.S. der §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse sind, bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Als Liquidator wurde
bestellt:
Robert Stein, Dipl.-Ing.
Wiesenttal, den 16.
Dezember 2014
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gez. Robert
Stein/Liquidator
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2014 festgestellt.
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