EPS GmbH
& Co KG
Bad
Salzuflen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.120,00 |
15.220,00 |
| I.
Finanzanlagen |
16.120,00 |
15.220,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
136.940,10 |
142.280,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.939,74 |
135.231,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,36 |
7.048,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
153.060,10 |
157.500,28 |
Passiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
136.878,51 |
137.110,28 |
| I.
Kapitalanteile |
136.878,51 |
137.110,28 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
9.000,00 |
7.500,00 |
| 2.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
127.878,51 |
129.610,28 |
| B.
Rückstellungen |
350,00 |
20.390,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.831,59 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.831,59 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
153.060,10 |
157.500,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Für das Unternehmen besteht gemäß
§ 238 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften sowie der Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH). Für die Aufstellung
des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft die Vorschriften
des dritten Buches des HGB sowie die
rechnungslegungsbezogenen Vorschriften des GmbHG angewandt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Komplementärin der
EPS GmbH & Co. KG eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 3, 276a, 288 Satz 1 HGB
teilweise Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Die Vorräte (geleistete Anzahlungen)
wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und liquide Mittel wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken sowohl
durch Einzelwert- als auch Pauschalwertberichtigungen
bewertet.
Die Rückstellungen wurden entsprechend §
249 HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet und sind so bemessen, dass sie allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
angemessen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Vertretungsberechtigt sind die
Geschäftsführer der Komplementärin, Herr Dr.
Jürgen Wernekinck und Herr Hartmut Wöhler.
Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge
macht die Gesellschaft von der Schutzklausel des § 286
Abs. 4 HGB Gebrauch.
Vollhaftende Gesellschafterin ist die EPS
Projektmanagementgesellschaft mbH mit Sitz in 32105 Bad
Salzuflen, Wenkenstr. 14.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2012 festgestellt.
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