AlbatrosServiceGesellschaft mbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Josef Wember seit 20.9.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Sylt als Gesamtrechtsnachfolgerin der Stadt Westerland | 51.00% |
| 47.00% | |
Gemeinde List | 1.00% |
Gemeinde Sylt | 1.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energieversorgung Sylt GmbHWesterlandJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHTGrundlagen Geschäftsmodell der EVS Die Energieversorgung Sylt GmbH (EVS) ist auf Sylt zu Hause: Auf der Insel versorgt sie ihre Kunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Die Gemeinden Sylt, Hörnum und List beliefert sie zudem mit Trinkwasser und ist für die Abwasserbeseitigung zuständig. Diese Leistungen werden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr inklusive entsprechendem Bereitschaftsdienst angeboten. Ein breites Serviceangebot von energienahen Dienstleistungen rundet neben den klassischen Versorgungsleistungen das Produktportfolio ab. Netzsituation Die EVS unterliegt in ihrem Handeln den Besonderheiten einer Inselsituation. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über einer extremen Bedingungen ausgesetzten Nordseeinsel, deren Zugang nur über kostenpflichtige Verkehrswege möglich ist. Dies wirkt sich ungünstig auf die Transportkosten für Materialien und Dienstleistungen aus. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen für den Katastrophenschutz wie Flutsicherheit von Anlagen und der Einsatz seewasserkorrosionsbeständiger Materialien erforderlich. Das Versorgungsgebiet der EVS befindet sich aus Sicht der Versorgungssicherheit am äußersten Rand des deutschen Netzes und hat auf der schmalen Insel Sylt eine ausgeprägte Nord-Süd-Ausdehnung von über 40 km. Das Stromnetz der EVS besitzt vier Einspeisepunkte, das Erdgasnetz hat einen Einspeisepunkt. Wasser wird aus der Süßwasserlinse der Insel gefördert. Etwa 50 Prozent des Inselbodens besteht aus angelandeten Sanden der Bodenklasse 1 bis 3, was besondere Anforderungen an Tiefbauarbeiten stellt. Die gesamte Insel unterliegt aus naturschutzrechtlicher Sicht besonderen Bestimmungen, denen bei allen Maßnahmen Rechnung getragen werden muss in Form von Landschaftsbegleitplänen, der Wahl besonders naturverträglicher Technologien, wie geschlossene Verlegung von Leitungen oder verdeckte Einordnung von technischen Einrichtungen in das Landschaftsbild. Die Naturschutzauflagen erstrecken sich auch auf Wohn- und Gewerbegrundstücke, so dass auch bei der Herstellung von Hausanschlüssen diese Anforderungen gelten. Steuerungsrelevante Kennzahlen Steuerungsrelevante Kennzahlen der EVS sind die finanziellen Leistungsindikatoren Investitionen, Umsatzerlöse sowie Jahresergebnis und die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Absatzmengen. Wirtschaftsbericht Die Rahmenbedingungen: Marktlage und Verbrauchsentwicklung bundesweit Der Energieverbrauch in Deutschland hat in 2023 ein historisches Tief erreicht. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) hat einem Rückgang um 7,9 Prozent (10.791 Petajoule) gegenüber 2022 errechnet. Laut der AG Energiebilanzen liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland damit um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, die signifikante Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatten. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen nur eine schwach verbrauchssenkende Wirkung aus. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Durch den Zuzug von 1,35 Millionen Personen wuchs die Gesamtbevölkerung auf knapp 85,5 Millionen Menschen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Primärenergieverbrauch erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 Prozent. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren wuchs um etwa 5 Prozent. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land (plus 15 Prozent). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Anstieg bei der Stromproduktion (plus 1 Prozent). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 Prozent. Die Biomasse, auf die mehr als die Hälfte des gesamten Primärenergieverbrauchs der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 4 Prozent hinter dem Vorjahreswert zurück. Produkte und Preise: EVS im Wettbewerb Die Strom- und Gasmärkte gaben Anfang 2023 mit der Erwartung eines eher milden Restwinters kontinuierlich nach. Die Gasspeicherstände befanden sich über den Jahresanfang bis in den Frühling auf einem hohen Niveau. Zwischenzeitliche norwegische Lieferausfälle und anhaltenden Streiks in Frankreich stützten den Markt nur temporär. Bis Anfang Juni belasteten dazu die gute Versorgungslage mit LNG, das milde und windige Wetter sowie enttäuschende Konjunkturdaten den Markt zusätzlich. Bis Ende September sorgten das milde und windige Wetter, das Ende von Wartungsarbeiten in Norwegen und die hohen Gasspeicherstände für klare Verluste. Nach dem Aufflammen des Nahostkonflikts stabilisierten sich die Kurse bis Ende Oktober auf einem leicht höheren Niveau. Zum Jahresende rückten dann wieder volle Gasspeicher und schwache Konjunkturaussichten in den Fokus, die für weitere Abschläge an den Märkten sorgten. Insgesamt hatten sich die Preise über das gesamte Jahr 2023 (im Strom wie im Gas) durchgehend nach unten entwickelt. Zum 1. Mai 2023 wurden in den Sparten Strom und Erdgas die Produktverträge syltstrom natur komfort und syltgas komfort zusammen mit den Kombi-Verträgen wieder aktiviert und auch über das Kundenportal beworben. Um die Kunden vertraglich länger an die EVS zu binden, wurden in den Monaten Mai bis August 2023 Energie-Fix-Preis-Angebote an einzelne Kundengruppen versendet. Diese Stromverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Um das Produkt-Angebot/-Portfolio zu erweitern, wurden zum 1. Juli 2023 diverse Kombi-Produkte aufgelegt. Mit der Verknüpfung einzelner Verträge kann der Kunde zusätzlich Kosten sparen. Hierbei kombiniert der Kunde im Idealfall drei verschiedene Verträge aus folgenden Produkten: syltstrom natur komfort, syltgas komfort, syltstrom komfort Wärmepumpe und/oder syltstrom natur komfort mobil. Unterjährig wurde im Bereich Erdgas die Gasspeicherumlage zum 1. Juli 2023 erhöht, die Bilanzierungsumlage hingegen wurde zum 1. Oktober 2023 auf 0,00 ct/kWh abgesenkt. Im Laufe des Jahres 2023 kam es bei Haushaltskunden im Bereich Strom zu einer Kundenfluktuation von ca. 1 Prozent; im Gasbereich kam es zu einer Fluktuation von ca. 3 Prozent bei den Haushaltskunden. Der Anschluss zehn neuer Kunden im Jahr 2023 mit einer Gesamtleistung von 1.436 kW an das Fernwärmenetz in Westerland wirkte sich positiv auf den Wärmeabsatz und -umsatz aus. Dazu sind sechs Hausanschlüsse mit einer Gesamtleistung von ca. 570 kW beauftragt oder befinden sich bereits in der Fertigstellung. Der Vertrieb steht mit weiteren Kunden mit einer Gesamtleistung von 870 kW in Kontakt. Mit dem Anschluss an unser Fernwärmenetz erfüllen Gebäudeeigentümer die neuen Anforderungen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holsteins bei einem Heizungsaustausch. Dieser Umstand sowie Pressemitteilungen über den weiteren Ausbau der Fernwärme sorgen für eine weiterhin steigende Nachfrage. Aufgrund der zuletzt unsicheren Versorgungslage mit Erdgas und den steigenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit werden künftig hohe Investitionen in die Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Energie notwendig werden. Investitionen und Strukturen für die Zukunft EVS ist ein TSM zertifiziertes Unternehmen und sorgt mit seinem Fachpersonal und den entsprechenden Organisationsstrukturen inklusive Notbereitschaft für die Versorgungssicherheit auf Sylt. EVS investiert kontinuierlich in ihre Netze und technischen Anlagen - und immer unter möglichst umweltschonenden Gesichtspunkten. Die ursprünglich geplante Investitionssumme von 15,3 Mio. € wurde in 2023 nicht erreicht. Hauptsächlich verantwortlich für die Unterschreitung waren Projektverzögerungen beim Neubau der Schlammbehandlungsanlagen und des Verwaltungsgebäudes auf dem EVS-Gelände. Zudem wurden Planungskosten für die nicht umgesetzte Sanierung des Verwaltungsgebäudes außerplanmäßig ausgebucht, was die Gesamtauslastung des Investitionsplans 2023 um 630 T€ minderte. Des Weiteren hat die EVS in der Fernwärme in 2023 Förderungen über 1.374 T€ erhalten. Insgesamt wurden in Summe 12,2 Mio. € investiert. Die Investitionen verteilen sich auf die Sparten wie folgt:
Der Schwerpunkt im Bereich Strom lag auf der Erneuerung der Mittelspannungsleitung der Keitumer Landstraße sowie der Erneuerung der Flughafenstraße. Im Erdgasbereich hat die EVS überwiegend Investitionen für Netzsanierung im Ortsnetz sowie Hausanschlüsse getätigt. Hierbei standen die Ortsnetzsanierung in der Johann-Möller-Straße und die Erneuerung der Gasdruckregelanlage "Trenstiin" im Fokus. Der Ausbau der Wärmeversorgung für die Insel wurde fortgesetzt. Die größte Baumaßnahme in diesem Zusammenhang war die Erweiterung des Fernwärmnetzes in der Bismarckstraße. Außerdem wurde ein neues BHKW in Kampen fertiggestellt. In der Wasserversorgung wurden die Arbeiten an den Wasserbehältern Westerland und List fortgeführt. Weitere Investitionen wurden vor allem für die Erweiterung der Brunnen und der dazugehörigen Transportleitungen auf dem Flughafengelände vorgenommen. Für die Sparte Entsorgung wurde mit dem Bau der Abwasserdruckleitung von Rantum zum Zentralklärwerk begonnen. Außerdem wurde das Ortsnetz im Westhedig erneuert. Zudem wurde die Planung der Schlammbehandlungsanlage fortgeführt. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Die Bilanz zeigt eine ausgewogene Bilanzstruktur. Das langfristig gebundene Vermögen wurde weitgehend (97 Prozent) langfristig finanziert. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen nicht ausreichend Barmittel und kurzfristige Forderungen gegenüber, was bedeutet, dass in 2024 erneut auf Fremdmittel zurückgegriffen werden muss. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden 12,2 Mio. € investiert. Gegenläufig wirkten sich Abschreibungen und Anlagenabgänge von zusammen 6,2 Mio. € aus. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich preis- und stichtagsbedingt um 4,4 Mio. € erhöht. Die flüssigen Mittel sind um 5,7 Mio. € gestiegen, da u. a. einige geplante Investitionen nicht umgesetzt wurden. Das Eigenkapital hat sich aufgrund der Einstellung in die Kapitalrücklage um 6,4 Mio. € erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg ebenfalls um 1,6 Prozentpunkte auf 24,3 Prozent. Die Rückstellungen sind mit einem Rückgang von 0,4 Mio. € zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+ 5,9 Mio. €) sind bei laufender Tilgung durch eine Darlehensaufnahme von insgesamt 12,0 Mio. € gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind preis- und stichtagsbedingt um 6,3 Mio. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern hingegen sind um 2,1 Mio. € zurückgegangen, da die Vorababführung in 2023 höher ausfiel. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit 3,8 Mio. € beinahe unverändert geblieben. Ertragslage Das Jahresergebnis (vor Ausgleichszahlungen und Gewinnabführung) erhöhte sich von 15,8 Mio. € auf 16,8 Mio. €. Im Vorjahres-Lagebericht sind 14,7 Mio. € prognostiziert worden. Nach Abzug der Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von 6,5 Mio. € (Vorjahr 6,3 Mio. €) und der Gewinnabführung von 10,3 Mio. € (Vorjahr 9,5 Mio. €) verbleibt ein Jahresüberschuss von 0,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €). Die Umsatzerlöse (nach Abzug von Strom- und Energiesteuer) stiegen preisbedingt von 62,2 Mio. € auf 88,6 Mio. € an. Prognostiziert waren Umsatzerlöse von 88,9 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 1,7 Mio. €, da im Vorjahr erhebliche Rückstellungsauflösungen enthalten waren. Der Materialaufwand stieg ebenfalls preisbedingt von 29,8 Mio. € auf 53,0 Mio. €. Der Personalaufwand ging um 0,1 Mio. € zurück, wohingegen sich die Abschreibungen um 0,5 Mio. € erhöhten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die Erträge aus Beteiligungen blieben beinahe unverändert. Die Zinsaufwendungen und -erträge nahmen jeweils um 0,4 Mio. € zu. Bei den sonstigen Steuern ist ein Zuwachs von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Elektrizitätsverteilung Die Sachanlagen sind aufgrund erhöhter Investitionen gestiegen. Das Umlaufvermögen erhöhte sich ebenfalls, da u. a. die Vorräte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Kassenbestand gestiegen sind. Das zugeordnete Eigenkapital stieg aufgrund einer Zuführung zur Kapitalrücklage. Dadurch erhöhte sich auch die Eigenkapitalquote bei einer ebenfalls erhöhten Bilanzsumme von 45,5 Prozent auf 49,1 Prozent. Die Rückstellungen sind mit 2,0 Mio. € beinahe unverändert geblieben. Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sowie aus Lieferungen und Leistungen haben um 1,0 Mio. €, bzw. 1,3 Mio. € zugenommen, wohingegen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ergebnisbedingt um 1,3 Mio. € reduziert haben. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen sind preis- und mehr-/mindermengenbedingt um 3,7 Mio. € bzw. 4,9 Mio. € gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sowie die Personalaufwendungen hingegen reduzierten sich um 0,9 Mio. € bzw. 0,1 Mio. €. Bei den Zinserträgen und -aufwendungen ist ein Zuwachs von 142 Tsd. € bzw. 41 Tsd. € zu verzeichnen. Durch ein um 1,9 Mio. € geringeres Ergebnis vor Steuern nahmen auch die Steuern vom Einkommen und Ertrag um 136 Tsd. € ab. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gasverteilung Durch die überwiegende Erneuerung im Ortsnetz ist das Anlagevermögen gestiegen. Das Umlaufvermögen hat sich durch die um 0,5 Mio. € höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den um 0,7 Mio. € höheren Kassenbestand erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund der Zuführung zur Kapitalrücklage um 8,3 Prozent auf 21,3 Prozent. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nahmen ergebnisbedingt um 0,8 Mio. € ab. Die Umsatzerlöse sowie der Materialaufwand haben sich preis- und mehr-/mindermengenbedingt um 1,7 Mio. € bzw. 2,8 Mio. € erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 81 Tsd. € zu. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie das Jahresergebnis vor Ausgleichszahlungen und Gewinnabführung sind um 86 Tsd. € bzw. 1,2 Mio. € zurückgegangen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Trotz weiterer Investitionen in neue Messtechnik ist das Anlagevermögen u. a. aufgrund erhöhter Abschreibungen um 93 Tsd. € zurückgegangen. Das Umlaufvermögen hingegen hat sich um 291 Tsd. € erhöht. Das Eigenkapital ist durch die Kapitalrücklage um 97 Tsd. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten haben um 77 Tsd. € zugenommen. Die Umsatzerlöse sind um 40,6 Prozent gestiegen. Die Materialaufwendungen sowie die Personalaufwendungen haben sich um 18 Tsd. € bzw. 51 Tsd. € erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ebenfalls um 25 Tsd. € angestiegen sind. Der Jahresfehlbetrag ist um 53 Tsd. € gestiegen und liegt nun bei 127 Tsd. €. Absatz und Umsatz Der Stromabsatz einschließlich Netznutzung und ohne Eigenverbrauch nahm um 5,2 Mio. kWh ab, wohingegen der Stromumsatz preisbedingt um 12,8 Mio. € zunahm. Beide Leistungsindikatoren sind um 5,7 Prozent bzw. 1,4 Prozent höher geplant worden. Die Netzmenge im Leitungsnetz betrug im Geschäftsjahr 139.190 MWh (Vorjahr 144.902 MWh). Die Netz- und Umspannverluste belaufen sich auf 6.254 MWh (Vorjahr 4.556 MWh). Im Erdgasbereich ergibt sich beim Absatz einschließlich Netznutzung und ohne Eigenverbrauch ein Rückgang von 3,8 Mio. kWh bzw. 1,3 Prozent auf 292,5 Mio. kWh. Der Planabsatz wurde somit nicht erreicht. Der Gasumsatz hingegen stieg preisbedingt um 51,9 Prozent. Durch das Erdgasnetz wurden im Geschäftsjahr insgesamt 345.872 MWh Erdgas transportiert und verteilt (Vorjahr 361.701 MWh), sodass die geplante Menge von 307.100 MWh übertroffen wurde. Der Wasserabsatz ist um 6,6 Prozent bzw. 149,7 Tsd. m 3 auf 2,131 Mio. m 3 gesunken. Der geplante Absatz lag bei 2,302 Mio. m 3. Im Wärmebereich ist der Absatz von 37.710 MWh auf 36.795 MWh gefallen. Geplant waren 40.000 MWh. E-Ladelösungen für Gewerbebetriebe und Privathaushalte Im privaten und halböffentlichen Bereich wird das Angebot über die Installation von Ladelösungen gut angenommen und die Nachfrage steigt. EVS hat insgesamt bereits 256 Ladelösungen an Privatkunden, Hotellerie und andere Gewerbebetriebe vermietet oder verkauft. EVS betreibt nach einer größeren Baumaßnahme und deren Fertigstellung im Sommer 2023 auf der Insel 28 öffentliche Ladesäulen mit insgesamt 56 Ladepunkten, davon vier Schnelllader mit einer Leistung von mindestens 75 kW. Auf dem ehemaligen Gelände der Erdgastankstelle am Bahnweg in Westerland sind 3 weitere Schnelllader in Betrieb genommen worden. Diese werden dann eine Gesamtanschlussleistung von 900 kW haben und das Laden mit bis zu 150 kW pro Anschluss ermöglichen. Im vergangenen Jahr hat die EVS an Ihren Ladesäulen insgesamt 540.000 kWh abgegeben. Erweiterte Dienstleistungsangebote Seit Einführung der neuen Trinkwasserverordnung bietet EVS ihren Kunden den WasserCheck legio mit anhaltendem Erfolg an. In 2023 wurden 289 insulare Liegenschaften mit diesen Dienstleistungen betreut. Der EVS Schwimm- und BadewasserCheck für öffentlich zugängliche Bäder wurde im gleichen Zeitraum bei 52 Kunden durchgeführt. Nutzen stiften In 2023 hat EVS wieder viele Organisationen und Einrichtungen auf Sylt unterstützt. Neben sozialen Einrichtungen gehören auch die gezielte Unterstützung der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der insularen Sportvereine dazu. Insgesamt flossen rund 37 Tsd. € an gemeinnützige und ehrenamtliche Einrichtungen. Auch 2023 spielte EVS als regionaler Arbeitgeber mit durchschnittlich 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - davon 6 Auszubildende - eine wichtige Rolle mit hoher Verantwortung.
Der Erfolg des Unternehmens basiert immer auch auf dem persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Geschäftsführung dankt daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und setzt auch im laufenden Jahr auf eine vertrauensvolle und konstruktiv gute Zusammenarbeit. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken Seit dem 23.06.2022 gilt weiterhin die Alarmstufe des Notfallplans. Jedoch schätzt die Bundesnetzagentur die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in diesem Winter mittlerweile als gering ein. Die Ausgangslage zur Vorbereitung auf den Winter 2024/2025 ist daher auch besser als ein Jahr zuvor. Aufgrund der hohen Beschaffungskosten aus den Vorjahren muss die EVS im Vergleich zum Wettbewerb hohe Endkunden-Preise durchsetzen. Auch für 2025 ist der derzeit erzielte Beschaffungspreis der EVS nicht auf dem Marktpreisniveau. Zum Stichtag 31.12.2023 wurden 47 Einzelrisiken identifiziert, davon überschreiten die folgenden 11 erläuterten Risiken in mindestens einem der 6 Betrachtungsjahre einen Bruttowert von 1 Mio. €.
Chancen EVS wird ihre lokale und nachhaltige Ausrichtung weiter intensivieren und kommunizieren. Mit einer marktorientierten und langfristigen Beschaffungsstrategie will sie ihre Kunden sowohl im Gas- als auch Strombereich binden. Der geplante Auf- und Ausbau neuer Geschäftsfelder, insbesondere im Wärmebereich werden sich positiv auf das Jahresergebnis auswirken. AUSBLICK 2024 Entwicklung Kundenzahlen / Preisanpassung Die Beschaffungskosten für Strom sind gestiegen. Unter der Berücksichtigung von den Änderungen der Netzentgelte, Umlagen und Abgaben ergibt sich eine Senkung von ca. 1,8 ct/kWh brutto. Aufgrund der starken Wettbewerbssituation und dem Ziel unterhalb der Preisbremse für Strom (40,00 ct/kWh brutto) zu bleiben, wurde eine Preissenkung von 3,8 ct/kWh brutto umgesetzt. Im Bereich Erdgas sind die Beschaffungskosten für das Jahr 2023 gestiegen. Bei den Netzentgelten, Steuern und Abgaben gab es in Summe eine Senkung, sodass sich rein rechnerisch eine Reduzierung um 0,35 ct/kWh brutto ergibt. Um der starken Wettbewerbssituation standhalten zu können, wurde der Preis für Erdgas um ca. 1,2 ct/kWh brutto gesenkt. Treueaktionen Um ihren Kunden aufzuzeigen, dass es sich lohnt, den lokalen Versorger zu wählen, setzt EVS weiterhin auf Treueaktionen wie z. B. anlassbezogene Rabatte, diverse Gutscheinangebote sowie Gewinnspiele für EVS-Kunden. Personalrecruiting Im Geschäftsmodell der EVS spielen die Mitarbeiter eine zentrale Rolle. Daher sind die langfristige Bindung des Personals an das Unternehmen, eine hohe Motivation und eine positive Unternehmenskultur wichtige Faktoren für unseren Geschäftserfolg. Die Insellage sowie die Wohnungsnot erschweren jedoch vermehrt neben dem Fachkräftemangel die Personalgewinnung. Die weitere Erhöhung der Attraktivität von EVS als Arbeitgeber stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar, neue Mitarbeitende für das Unternehmen zu gewinnen als auch die bestehende Belegschaft langfristig zu binden. Daher ist die Ausbildung sowie Weiterbildung bei der EVS eines der zentralen Themen in der Personalarbeit. Ein Fokus der Personalpolitik liegt auf der Ausbildung junger Menschen. Daneben erhöhen wir durch attraktive Arbeits- und Vergütungsbedingungen die Zufriedenheit unserer Belegschaft und versuchen sie somit langfristig an unser Unternehmen zu binden. Umsatz und Jahresüberschuss für 2024 Für das Geschäftsjahr 2024 plant die EVS Umsatzerlöse (ohne Strom- und Energiesteuer) in Höhe von voraussichtlich 79,2 Mio. €. Der Jahresüberschuss (vor Ausgleichszahlungen und Gewinnabführung) wird auf 13,0 Mio. € prognostiziert und läge somit unter dem Jahr 2023. Prognostizierter Absatz für 2024 Für das Strom- und Gasgeschäft wird ein anwachsender Absatz von 2,7 bzw. 0,1 Prozent erwartet und im Wassergeschäft wird von einem steigenden Absatz von 3,6 Prozent ausgegangen. Im Wärmebereich hingegen wird mit einem weiteren Rückgang von 1,5 Mio. kWh gerechnet, welcher mit dem Abgang eines Sylter Contracting-Kunden zu begründen ist. Investitionen 2024 Die Investitionen sind mit einer Gesamtsumme in Höhe von 15,6 Mio. € geplant und liegen damit auf gleichem Niveau des Vorjahres. Die Schwerpunkte liegen im Bau der Schlammbehandlungsanlage (2,3 Mio. €), dem Ausbau des Fernwärmenetzes in Westerland (1,5 Mio. €), dem Neubau des Verwaltungsgebäudes (1,5 Mio. €), der Erneuerung der Abwasserdruckleitung Rantum (1,2 Mio. €), der Fertigstellung des Baus der Wasserspeicher in List und Westerland (0,6 Mio. €) sowie der Planung zum Bau eines Wohnhauses auf dem EVS Gelände (0,6 Mio. €). Die Investitionen verteilen sich wie folgt:
Da nicht ausreichend Eigenmittel zur Verfügung stehen, plant EVS zur Finanzierung der Investitionen eine Darlehensaufnahme in Höhe von 6,0 Mio. €. Zur Finanzierung zukünftiger Investitionen soll in 2024 erneut eine Einzahlung der Gesellschafter in Höhe von ca. 4,7 Mio. € und in den darauffolgenden Jahren in Höhe von durchschnittlich ca. 2,4 Mio. € erfolgen.
Sylt, Ortsteil Westerland, den 31. März 2024 Georg Wember, Geschäftsführer BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB:
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Folgende Nutzungsdauern werden verwendet:
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und erhaltene Kapitalzuschüsse, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 HGB. Bis zum Jahre 2008 wurde die degressive Abschreibungsmethode angewendet. Für Sachanlagen, die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Im Geschäftsjahr fielen degressive Abschreibungen von 316 Tsd. € an. Die Restbuchwerte von Anlagen mit degressiver Abschreibung betragen 2.684 Tsd. €. Ab dem Geschäftsjahr 2009 wird linear abgeschrieben. Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € in einem Sammelposten gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden verwendet:
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erworbene Emissionszertifikate werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, vermindert um angemessene Wertberichtigungen, angesetzt. Innerhalb der Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen sowie Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen erfolgt kundenindividuell und unter Nutzung vergangenheitsbezogener Verbrauchswerte sowie standardisierter Verbrauchsverläufe. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklagen werden mit dem Nennwert bilanziert. Die in den Jahren 2003 bis 2016 erhaltenen Ertragszuschüsse werden analog zur Nutzungsdauer der Netze aufgelöst. Die bis 2002 und ab 2017 empfangenen Ertragszuschüsse sind mit den Ursprungsbeträgen abzüglich ertragswirksamer Auflösung in Höhe von 5 Prozent p. a. angesetzt. Die Auflösung erfolgt zugunsten der Umsatzerlöse. Die erhaltenen Ertragszuschüsse in der Entsorgung wurden erstmals in 2023 aufgelöst. Die Auflösung enthält auch die Nachholung für vorangegangene Jahre. Die Pensionsverpflichtungen sind nach der Projected Unit Credit Methode mit einem durchschnittlichen 10-jährigen Zinssatz von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr 1,78 Prozent p.a.), der einer Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht, unter Berücksichtigung einer Gehaltssteigerung je nach Zusage von unverändert 2,0 Prozent p.a. bzw. unverändert 0,0 Prozent p.a. und einer Rentensteigerung von 2,0 Prozent p.a. (Vorjahr 2,0 Prozent p.a.) bewertet worden. Eine Fluktuation wird weiterhin nicht unterstellt. Der Bewertung liegen die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Soweit die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind diese unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen bewertet und unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinses der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst. Bei der Ermittlung der Altersteilzeitrückstellung wurde bei Anwendung des versicherungsmathematischen Barwertverfahrens ein Zinssatz von 1,75 Prozent p.a. (Vorjahr 1,44 Prozent p.a.) und eine Gehaltssteigerung von 2,50 Prozent p.a. (Vorjahr 2,50 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Der Bewertung liegen die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Für das modifizierte Teilwertverfahren wurde ein Zinssatz von 1,75 Prozent p.a. (Vorjahr 1,44 Prozent p.a.) und eine Fluktuationsrate von unverändert 5,50 Prozent angenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz In Folge des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden innerhalb der Vorräte erworbene Emissionszertifikate für 42.976 t CO 2 mit Anschaffungskosten von 30 €/t ausgewiesen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist unter anderem der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag in Höhe von 31.625 Tsd. € (Vorjahr 19.654 Tsd. €) enthalten. Erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 28.821 Tsd. € (Vorjahr 18.924 Tsd. €) wurden verrechnet. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 258 Tsd. € Vorsteuerabgrenzungen, die rechtlich erst im neuen Jahr entstehen. Zur Stärkung der Finanzierungskraft der Gesellschaft haben die Gesellschafter im Berichtsjahr 6.453 Tsd. € in die Kapitalrücklage eingezahlt. Bei den als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesenen Verpflichtungen für Altersversorgung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,75 Prozent p.a.) und der Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 Prozent p.a.) in Höhe von 20.061 €. Eine zur Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB korrespondierende Abführungssperre bei Gewinnabführungsverträgen ist derzeit gesetzlich nicht geregelt. Es bestehen Ansprüche aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen. Der Rückdeckungsanspruch (Deckungsvermögen) ist teilweise dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgte auf der Grundlage des IDW RH FAB 1.021. Danach werden die bestehenden leistungskongruenten Rückdeckungsversicherungen kongruent zu den Pensionsverpflichtungen bewertet. Hierdurch haben sich die ausgewiesenen Rückdeckungsversicherungen aufwandswirksam um 11 Tsd. € vermindert. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen u. a. Emissionszertifikate über 1.372 Tsd. €, mögliche Verpflichtungen durch Grundwasserschäden und Bodenkontamination i. H. v. 2.812 Tsd. €, Abrechnungsverpflichtungen mit 543 Tsd. €, Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft mit 806 Tsd. € sowie die Regulierungskonten Strom und Gas über 1.152 Tsd. €. In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit 532 Tsd. € (Vorjahr 740 Tsd. €) Darlehensverpflichtungen gegenüber dem Abwasserzweckverband Sylt aus der Übernahme der Abwasseranlagen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern stellen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten dar. Sie betreffen mit 1.624 Tsd. € (Vorjahr 3.907 Tsd. €) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten können nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden:
III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden sämtlich im Inland erzielt und setzen sich wie folgt zusammen:
In der tabellarischen Darstellung sind folgende Erlöse nicht den Sparten zugeordnet, sondern in den sonstigen Umsatzerlösen enthalten:
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von 32 Tsd. € enthalten, die aus den Schätzverfahren zum Jahresabschluss resultieren, sowie 632 Tsd. € aus der Auflösung der Ertragszuschüsse im Bereich Entsorgung für die vergangenen Jahre. Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen mit 220 Tsd. € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie mit 257 Tsd. € Erträge aus der Strompreisbremse vom Bund. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe Aufsichtsrat Nikolas Häckel, Sylt, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Vorsitzender Dr. Christof Schulte, München, Mitglied des Vorstandes der Thüga AG, stv. Vorsitzender Gabriele Aplenz, München, Prokuristin der Thüga AG Ronald Benck, List, Bürgermeister der Gemeinde List, Kaufmann Günther Frank, Sylt, Gemeindevertreter, Rentner Admir Hadzikadunic, München, Mitarbeiter der Thüga AG Gerd Nielsen, Sylt, Gemeindevertreter, Rentner Nils Strohmann, Sylt, Mitarbeiter der EVS Christian Petersen, Niebüll, Mitarbeiter der EVS Mareike Duncker, Sylt, Bürgerliches Mitglied, Angestellte Christina Lohmann-Schmidt, Sylt, Bürgerliches Mitglied, Angestellte Silke Kerkamm, Sylt, Bürgerliches Mitglied, Angestellte Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, Bürgerliches Mitglied, Rechtsanwalt Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten eine Vergütung von 44 Tsd. €. Es besteht ein Darlehen gegenüber einem Aufsichtsratsmitglied, das zum 31.12.2023 in Höhe von 13 Tsd. € valutiert. Der Zinssatz beträgt 3,53 Prozent. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist jährlich mit ca. 1,6 Tsd. € zu tilgen. In 2023 wurden 1,6 Tsd. € zurückgezahlt. Das Darlehen wurde vor Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrates gewährt. Geschäftsführung Dipl. Ing. (FH) Georg Wember Die Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 2. Beschäftigtenzahlen und Zusatzversorgung Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Hierzu zahlt der Arbeitgeber seit 2023 5,49 Prozent (zuvor 6,45 Prozent) des Bruttoentgeltes an die VBL und der Arbeitnehmer seit 01.07.2017 1,81 Prozent. Zur Beseitigung einer Deckungslücke in der VBL hat die VBL bis einschließlich 2012 einen Sanierungsbeitrag erhoben. Dieser Sanierungsbeitrag liegt seit 2013 bei 0,00 Prozent. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beträgt 4.989 Tsd. €. Die Umlagen an die VBL beliefen sich auf 273 Tsd. €. Eine Schätzung der Verteilung der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und Rentenbezieher ist nicht möglich. Eine Rückstellung wurde entsprechend Art. 28 EGHGB nicht gebildet. 3. Bewertungseinheiten Zur Optimierung der Zinskonditionen für ein langfristiges auf Basis des EURIBOR variabel verzinsliches Darlehen hat die Gesellschaft einen Zinsswap abgeschlossen. Der Swap dient zur Absicherung des Zinsrisikos und wird in Form eines micro hedges eingesetzt. Für den Zinsswap wurde mit dem zu Grunde liegenden Darlehen eine Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB gebildet. Das entsprechende Darlehen über ursprünglich 5.000 Tsd. € valutiert am Stichtag in Höhe von 1.161 Tsd. €. Der Bezugsbetrag des Swap beträgt ebenfalls 1.161 Tsd. €. Die Laufzeit des Darlehens endet zum Ende der Zinsbindungsfrist am 15.03.2027, die Laufzeit des Swaps endete zum gleichen Stichtag. Für diesen Zeitraum werden sich eventuelle Wertänderungen aufgrund der Art der Absicherung voraussichtlich in voller Höhe ausgleichen. Der positive Marktwert des Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 16 Tsd. €. Die Ermittlung erfolgte nach der mark-to-market Methode. Zur bilanziellen Abbildung der bilanzierten Teile der gebildeten Bewertungseinheit wird die sogenannte Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung) angewendet. 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 43 Tsd. € und entfällt mit 39 Tsd. € auf die Abschlussprüfung und mit 4 Tsd. € auf sonstige Leistungen. 5. Anteile an verbundenen Unternehmen • AlbatrosServiceGesellschaft mbH, Sylt, Ortsteil Westerland
6. Beteiligungen • Abwasserzweckverband Sylt, Sylt, Ortsteil Westerland
7. Konzernabschluss Zwischen der EVS und dem Gesellschafter, der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland, besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Die EVS wird in den befreienden Konzernabschluss der Muttergesellschaft Insel Sylt Tourismus-Service GmbH einbezogen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 16.356 Tsd. €. Davon entfallen 240 Tsd. € auf verbundene Unternehmen. 9. Angaben nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz Gegenüber dem Abwasserzweckverband Sylt wurden Betriebsführungsleistungen von 9.251 Tsd. € abgerechnet. 10. Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres vor. V. Gewinnverwendung Gemäß Gewinnabführungsvertrag wird der erwirtschaftete Jahresüberschuss an die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland, abgeführt. Die Thüga AG, München, die Kurverwaltung List und die Gemeinde Sylt erhalten die vertraglich vereinbarten Ausgleichszahlungen entsprechend ihrer Kapitalanteile.
Sylt, Ortsteil Westerland, den 31. März 2024 Georg Wember, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023Energieversorgung Sylt GmbH
Tätigkeitsabschlüsse sowie erweiterte Angaben nach § 6b Abs. 6 EnWG gemäß Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 der Bundesnetzagentur für die Energieversorgung Sylt GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023BILANZ Elektrizitätsverteilung per 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Elektrizitätsverteilung
BILANZ Gasverteilung per 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Gasverteilung
BILANZ Strom Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme per 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Strom Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Strom Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Aktivitäten-Anhang Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023I. Allgemeine Angaben Für das Geschäftsjahr 2023 wurden eine Tätigkeiten-Bilanz und eine Tätigkeiten-Gewinn-und-Verlustrechnung für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (im Folgenden verkürzt Messstellenbetrieb) auf Grundlage der internen Rechnungslegung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG erstellt. Eine Angabe für den Tätigkeitsbereich "Ladepunkte" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 EnWG mit Verbindung § 7c Abs. 2 EnWG war im Geschäftsjahr 2023 für uns als integriertes Unternehmen nicht notwendig, da die Ladepunkte bei der EVS dem Vertriebsbereich zugeordnet sind. II. Grundsätzliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten angemessene Gemeinkostenzuschläge. Die in den Jahren 2003 bis 2016 empfangenen Ertragszuschüsse werden analog zur Nutzungsdauer der Netze aufgelöst. Die bis 2002 und ab 2017 empfangenen Ertragszuschüsse sind mit den Ursprungsbeträgen abzüglich ertragswirksamer Auflösung von 5 Prozent p.a. angesetzt. Die Ertragslage wird aufgrund der im Vergleich zur Nutzungsdauer schnelleren Auflösung zunächst entlastet. Die Auflösung erfolgt zugunsten der Umsatzerlöse. Die erhaltenen Ertragszuschüsse in der Entsorgung wurden erstmals in 2023 aufgelöst. Eine nachträgliche Auflösung der Vorjahre wurde ebenfalls in 2023 nachgeholt. Dem Wertverzehr wurde durch planmäßige Abschreibungen in linearer und degressiver Form Rechnung getragen. Die Beteiligungen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten bewertet. Die sonstigen Ausleihungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen erfolgt kundenindividuell und unter Nutzung vergangenheitsbezogener Verbrauchswerte sowie standardisierter Verbrauchsverläufe. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Zusätzliche Erläuterungen der Aktivitäten-Bilanz und der Aktivitäten-Gewinn-und-Verlustrechnung Die Posteninhalte der Aktivitäten-Bilanz und Aktivitäten-Gewinn-und-Verlustrechnung wurden aus den Konten des Vertriebes, des Netzbetriebes, des Messstellenbetriebes sowie den Konten der Anderen Geschäftsaktivitäten ermittelt und im Übrigen geschlüsselt. Soweit möglich wurden die Geschäftsvorfälle den jeweiligen Aktivitäten direkt zugerechnet. Geschäftsvorfälle, die nicht eindeutig einer Aktivität zuzuordnen sind, wurden entsprechend aufgeschlüsselt und auf die Aktivitäten verteilt. Folgende Schlüssel wurden verwendet:
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, welches nicht eindeutig einer Aktivität zugerechnet werden konnte, wurde nach dem Mitarbeiter-/Zählerschlüssel den einzelnen Sparten zugerechnet. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Forderungen ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen:
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Passivseite der Aktivitäten-Bilanz, bestehend aus dem zugeordneten Eigenkapital, den empfangenen Ertragszuschüssen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten, wird ebenfalls nach Möglichkeit direkt einer Aktivität zugeordnet. Sofern keine Zuordnung vorgenommen werden konnte, wurden die Salden grundsätzlich nach dem Mitarbeiter-/Zählerschlüssel auf den jeweiligen Geschäftsbereich verteilt. Davon abweichend werden die Darlehen vollständig anhand von spezifischen Investitionsschlüsseln, die grundsätzlich auf die Finanzierung der nach der Aufnahme anfallenden Investitionen abstellen, verteilt. Die Steuerrückstellungen werden anhand der Jahresergebnisse vor Ertragsteuern umgelegt. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Elektrizitätsverteilung haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 626 Tsd. € (Vorjahr 497 Tsd. €) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 5.962 Tsd. € (Vorjahr 5.106 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Gasverteilung haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 440 Tsd. € (Vorjahr 365 Tsd. €) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 4.355 Tsd. € (Vorjahr 3.984 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Messstellenbetrieb haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 36 Tsd. € (Vorjahr 25 Tsd. €) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 421 Tsd. € (Vorjahr 356 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. IV. Die Aktivitäten-Gewinn-und-Verlustrechnung Innerbetriebliche Leistungen werden nach der Nettomethode als Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Aufwendungen der Gewinn-und-Verlustrechnung für Material und Fremdleistungen, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden den Aktivitäten direkt zugerechnet. Soweit sie nicht direkt zugerechnet werden konnten, wurden die o. g. Schlüssel verwendet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen zum Beispiel die Konzessionsabgabe, Gebühren, Servicekosten der EDV-Anlage, Werbeaufwand, Prüfung und Beratung, Telefon, Porti, Frachten, sonstige Fremdleistungen einschließlich Material und Versicherungsprämien. Soweit sie nicht direkt zugerechnet werden konnten, wurden die o. g. Schlüssel verwendet. Die nicht direkt zurechenbaren Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden wie die entsprechenden Bilanzposten geschlüsselt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden anhand der positiven Jahresergebnisse vor Ertragsteuern verteilt.
Sylt, Ortsteil Westerland, den 31. März 2024 Georg Wember, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Energieversorgung Sylt GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energieversorgung Sylt GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energieversorgung Sylt GmbH, Sylt, Ortsteil Westerland, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen nach § 6b Abs. 5 EnWG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung (Stromnetz) und Gasverteilung (Gasnetz) sowie Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, 3. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Hartmut Schmidt, Wirtschaftsprüfer Tim Juskowiak, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres regelmäßig über die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Unternehmens sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die anstehenden Sachfragen eingehend erörtert, die erforderlichen Entscheidungen getroffen und die Überwachung nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag ausgeübt. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Prüfungsergebnis zu. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Westerland, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat Stellvertrtender Vorsitzender Dr. Constantin H. Alsheimer |
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