Ewald Trockenbau GmbHLiquidiert

39418 Staßfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 111542
Vorher
Balkow Beteiligungs GmbH
Eingetragen
16.6.1999
Branche
Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus HolzZimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Fertigung, die Montage und die Instandhaltung aller im Rahmen des Trockenbaus anfallenden Leistungen sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Holzarbeiten sowie der Betrieb einer Tischlerei.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Klaus Ewald
seit 7.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ewald Trockenbau GmbH

Staßfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 56.561,00 64.370,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 56.560,00 64.369,00
B. Umlaufvermögen 188.471,14 179.692,40
I. Vorräte 2.000,00 1.770,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.147,61 95.972,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 118.323,53 81.950,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.174,69 3.799,16
Summe Aktiva 249.206,83 247.861,56

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 185.684,87 158.611,53
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 160.684,87 133.611,53
B. Rückstellungen 23.374,99 25.882,88
C. Verbindlichkeiten 40.146,97 63.367,15
Summe Passiva 249.206,83 247.861,56

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neundorf und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 111542 eingetragen.

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB (grundsätzlich) mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

Weitere Einzelheiten können dem Anlagespiegel entnommen werden.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Vermögensgegenstände veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Für passive latente Steuern wurde eine Rückstellung gebildet, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt hat:

Rückstellung am 31. Dezember 2016 6.538,39 EUR

Auflösung im abgelaufenen Geschäftsjahr 883,48 EUR

Rückstellung am 31. Dezember 2017 5.654,91 EUR

Die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durchgeführten Korrekturen des handelsrechtlichen Gewinns können der dem Jahresabschluss beigefügten Ermittlung entnommen werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten.

Hinsichtlich der Laufzeiten der zum Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten wird auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten.

VI. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss wurde in Neundorf am 15. August 2018 vom Geschäftsführer unterzeichnet.

Der Jahresabschluss wurde am 15. August 2018 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.8.2018.

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