BPK Biomasseverarbeitung GmbH
Ruhlsdorfer Straße 61, 16359 Biesenthal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Wolfgang Adolph seit 13.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 29.20% | |
| 29.20% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
ELBE Betreuungs- und Verwaltungs- gesellschaft mbH | 41.60% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BPK Biomasseverarbeitung GmbHBiesenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss 2010 der BPK Biomasseverarbeitung GmbHErläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB Der Jahresabschluss der Firma BPK Biomasseverarbeitung GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 2. Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. 3. Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 4. Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 89.163,13 Euro. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro. 5. Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt. 6. Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet. 7. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 597.625,57 Euro. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 85.196,85 Euro. 8. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten. 9. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2010 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind. 10. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB 1. a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren Restlaufzeit. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind. 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt. 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 lauten: Wolfgang Adolph, Kaufmann. Im Geschäftsjahr 2010 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden. 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1. 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine bestehenden Organverhältnisse. 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt. 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt. 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen. Bisenthal, 30.06.2011
30.06.2011: gez. Wolfgang Adolph Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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