Großhandel mit Blumen und Pflanzen
H.-G. Hengstermann GmbH
Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Grömping seit 15.7.2020 | Prokura |
Lars Hengstermann seit 13.2.2020 | Geschäftsführer |
Heinrich-Gerhard Hengstermann seit 8.4.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Stender AktiengesellschaftAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H.-G. Hengstermann GmbHSchermbeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Berichtsfirma dieses Jahresabschlusses ist die H.-G. Hengstermann GmbH mit Sitz in Schermbeck. Die Gesellschaft wird im Handelsregister am Amtsgericht Duisburg unter der Handelsregisternummer HRB 10835 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Das Berichtsjahr umfasst als Geschäftsjahr den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema nach § 266 HGB. Als Alleingesellschafterin bestehen mit den Beteiligungsgesellschaften Stender GmbH und Euflor GmbH für Gartenbedarf Ergebnisabführungsverträge. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde die Euflor Humuswerk GmbH im Rahmen eines up-stream-mergers auf die H.-G. Hengstermann GmbH verschmolzen. Zum gleichen Stichtag hat die H.-G. Hengstermann GmbH das operative Geschäft der ehemaligen Euflor Humuswerk GmbH an die Stender GmbH verpachtet. Die Mitarbeiter der ehemaligen Euflor Humuswerk GmbH sind in diesem Zusammenhang auf die Stender GmbH übergegangen. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund der zum 1. Oktober 2022 durchgeführten Verschmelzung nur eingeschränkt möglich. Es erfolgen entsprechende Ausführungen innerhalb der Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Soweit der Jahresabschluss geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800,00 € (netto) enthält, werden diese im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel und die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nominalwert ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 60.000,00 € und wurde mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Soweit der Jahresabschluss Verbindlichkeiten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgt die Bewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen aktiviert. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen werden ggf. bestehende steuerliche Verlustvorträge i. H. der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen hat sich um 2.769 T€ auf 4.687 T€ erhöht. Die folgenden Buchwerte sind auf die Übernahme des Anlagevermögens der ehemaligen Euflor Humuswerk GmbH zurückzuführen:
Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind um 1.653 T€ gesunken, bedingt durch den im Rahmen der Verschmelzung untergehenden Beteiligungsbuchwert an der ehemaligen Euflor Humuswerk GmbH in Höhe von 2.153 T€. Gegenteilig wirkt sich die beteiligungsbuchwerterhöhende Kapitalerhöhung in Höhe von 500 T€ bei der Stender GmbH aus. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellungen sind aufgrund der Aufwärtsverschmelzung um 1.190 T€ auf 1.222 T€ gestiegen. Sie betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus Torfpachten in Höhe von 646 T€, Rückstellungen für Renaturierungsverpflichtungen in Höhe von 246 T€ und für Gutachtertätigkeiten in Höhe von 295 T€. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 3.139 T€ (Vorjahr: 6.723 T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von 2.180 T€ (Vorjahr: 2.200 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon 1.200 T€ (Vorjahr: 1.400 T€) von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Pfandrechte und ähnliche Rechte wie folgt gesichert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe aus sonstigen Verbindlichkeiten. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf die durch die Verschmelzung der ehemaligen Euflor Humuswerk GmbH einhergehende Saldierungspflicht von Forderungen und Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die passiven latenten Steuern in Höhe von 703 T€ resultieren aus der Saldierung von aktiven latenten Steuern in Höhe von 354 T€ und passiven latenten Steuern in Höhe von 1.057 T€. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus Bewertungsdifferenzen im Bereich der Rückstellungen auf Ebene der Tochtergesellschaften sowie aus den steuerlichen Verlustvorträgen und die passiven latenten Steuern resultieren aus sich unterscheidenden Ansätzen im Bereich des Sachanlagevermögens in Steuer- und Handelsbilanz sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch der Tochtergesellschaften. Der Ausweis der Steuerlatenzen erfolgt aufgrund der ertragssteuerlichen Organschaft zwischen den inländischen Tochtergesellschaften und der H. G. Hengstermann GmbH, als Organträgerin, auf Ebene der Organträgerin. Die Bewertung der temporären Differenz erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie für Gewerbesteuer von rd. 31 %. Die H.-G. Hengstermann GmbH weist zum 30. September 2023 folgende Haftungsverhält- nisse gem. § 251 HGB auf:
Die Haftungshöchstsummen belaufen sich für Bürgschaften auf 0 T€ (Vorjahr: 765 T€) sowie aus Gewährleistungsverträgen auf 100 T€ (Vorjahr: 100 T€). Der Rückgang der Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften ist in der Verschmelzung begründet. Die zum 30. September 2023 bestehenden Haftungsverhältnisse bestehen vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Stender GmbH, die Euflor GmbH für Gartenbedarf, die Gartenhilfe Gesellschaft m.b.H, Linz/Österreich, und die H.-G. Hengstermann GmbH haften für alle Ansprüche der Factorbank als Gesamtschuldner. Aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der derzeit angenommenen voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Unternehmen gehen wir derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen aus. IV. SONSTIGE ANGABEN Zu jeweils alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2022/2023 bestellt:
Während des Geschäftsjahres waren keine Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Die H.-G. Hengstermann GmbH war im Geschäftsjahr an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen mit einem Anteil von jeweils mehr als 20 % beteiligt:
*) Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der H.-G. Hengstermann GmbH. Die H.-G. Hengstermann GmbH, Schermbeck, stellt einen freiwilligen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Schermbeck, den 15.03.2024
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