Kraftverkehr Torgau GmbH
Torgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Abschluss nach Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
570.427,93 |
689.913,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.233,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
556.804,43 |
678.521,50 |
| III.
Finanzanlagen |
11.390,00 |
11.390,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
877.163,83 |
785.967,31 |
| I.
Vorräte |
49.220,61 |
57.753,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
330.428,89 |
445.892,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.863,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
497.514,33 |
282.321,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.545,52 |
16.833,43 |
| D.
Aktive latente Steuern |
67.269,10 |
48.487,47 |
| Aktiva |
1.528.406,38 |
1.541.201,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
669.584,18 |
756.563,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
107.371,30 |
107.371,30 |
| II.
Kapitalrücklage |
189,94 |
189,94 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
560.987,42 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
88.015,10 |
| V.
Bilanzgewinn |
562.022,94 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
449.002,52 |
|
| B.
Rückstellungen |
482.243,20 |
400.197,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
376.579,00 |
384.440,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
360.627,35 |
298.719,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.951,65 |
85.721,14 |
| Summe
Passiva |
1.528.406,38 |
1.541.201,21 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
50.000,00 |
55.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kraftverkehr Torgau GmbH
wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses wurde teilweise von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registergericht:
Firmenname lt. Registergericht : Kraftverkehr
Torgau GmbH
Firmensitz lt. Registergericht 04860 Torgau
Registergericht und -nummer: Amtsgericht Leipzig
unter HRB 6307
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des § 252 HGB.
Die Bilanzierung der erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1 HGB). Die
Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von 250 - 800 EUR - wenn vorhanden,
wurden bei entsprechender Wahlrechtsausübung als
geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6
Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Die Bewertung der
Genossenschaftsanteile erfolgte zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV
HGB). Die Vorräte wurden von der Belegschaft unter
Aufsicht der Geschäftsführung anhand einer
körperlichen Bestandsaufnahme ermittelt. Über die
Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und
253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet.
Die übergebenen Inventurwerte wurden ungeprüft
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalberichtigungen Rechnung
getragen. Im Berichtsjahr wurden die Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen bis 1 Jahr mit 1%
pauschalwertberichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Zum Bilanzstichtag waren
Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen
Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind, lt.
§ 250 Abs. 1 HGB auszuweisen.
In 2023 wurden
latente Steuern gebildet. Latente
Steuern ergeben sich aus Unterschieden zwischen
handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung und sind nach
HGB immer dann zu bilden, wenn ein nach HGB im Vergleich
zur Steuerbilanz höherer Wertansatz zu einem
höheren Vermögensausweis führt (passive
latente Steuern - eine Art "fiktive
Steuerrückstellung").
Für aktive latente Steuern, die sich aus einem
steuerrechtlich niedrigeren Passivwert ergeben können
(z.B. höhere Pensionsrückstellung) besteht ein
Ansatzwahlrecht.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch
gemacht. Die Berechnung latenter Steuernberuht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,83%
(KöSt: 15,83% und Gewst: 14,00 %).
Zur Bewertung der
Pensionsrückstellung wird auf den Teil "Angaben
zur Bilanz" verwiesen.
Auf Grund des Jahresergebnisses 2023 wurde eine
Gewerbesteuer- und
Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe
des Bilanzansatzes gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i. S. d. § 253 II
1 HGB liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten werden nach § 253 I 2 HGB mit
dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr betragen 0,00 Euro.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen nicht.
Das
gezeichnete Kapital der Firma "Kraftverkehr Torgau
GmbH" beträgt zum 31.12.2023 107.371,30 Euro.
Die Stammeinlage ist voll eingezahlt.
Das
Jahresergebnis 2023 mit 113.020,42 Euro wird
bilanztechnisch mit dem Gewinnvortrag aus dem vergangenen
Jahr verrechnet. Der Gewinnvortrag für das
Wirtschaftsjahr 2024 beträgt nunmehr 562.022,94 Euro.
Pensionsrückstellungen waren für
Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung
(Pensionsverpflichtungen) zu bilden. Der handelsrechtliche
Wert für die
Pensionsrückstellung und der dazugehörige
Zinsanteil sowie der Unterschiedsbetrag nach § 256
Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) wurden von der
Geschäftsführung in 2023 geschätzt und
ungeprüft in die Handelsbilanz übernommen.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG in 2010 ergab sich
ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag
in Höhe von 5.756,56 Euro. Dieser wurde ebenfalls
durch die Geschäftsführung geschätzt und
ungeprüft übernommen: Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also 383,77 Euro der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind durch
verpfändete Lebensversicherungen gesichert. Die
Versicherungen dienen fast ausschließlich der
Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Gem. §
246 II 2 HGB erfolgte die Verrechnung aus den nicht
pfändbaren Aktivwert mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen. Die Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände
(Rückdeckungsversicherungen) zum 31.12.2023 betragen
125.310,00 Euro (§ 253 IV 2 HGB).
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach
Berücksichtigung geleisteter Steuervorauszahlungen
eine
Gewerbesteuer- und
Körperschaftssteuerrückstellung gebildet.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: 369.320,29 Euro
größer einem Jahr: 7.258,71 Euro
- größer als 5 Jahre: 0,00 Euro
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
(§ 42 III GmbHG) betragen -,-- Euro.
Der
Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 105.794,40 Euro. Die nachfolgenden
Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den
Verbindlichkeiten verbunden:
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Geschäftsführerhaftung (LSt und
USt)
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
bestehen insbesondere in Mietverträge.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angaben zur Ausschüttungssperre
Beim Ausweis von aktiven latenten Steuern besteht eine
Ausschüttungssperre. Diese ist unter Einbeziehung
von passiven latenten Steuern und selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens zu berechnen. Gewinne dürfen nur
dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den
insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der
hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
entsprechen bzw. wenn die aktiven latenten Steuern die
passiven latenten Steuern insoweit übersteigen (
§ 268 Abs. 8 HGB).
Im Falle von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ist n
ach § 253 Abs. 6 HGB der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu
ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden
frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags
mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs, 8 HGB:
67.269,10 Euro
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB:
50.000,00 Euro
Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer
Bedeutung und nach dem Schluss des Geschäftsjahres
eingetreten sind, haben sich bis zum Zeitpunkt der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Konrad Theobald, Dipl. Betriebswirt (FH)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Torgau, den 13.11.2024
_________________________
Konrad Theobald
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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