Kraftverkehr Torgau GmbH

Repitzer Weg 7, 04860 Torgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 6307
Eingetragen
3.11.1992
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung von SchienenfahrzeugenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Veranstaltung von Omnibusreisen, Vermietung von Omnibussen, Vermietung von Omnibussen an Dritte, Spedition und Transport im Güternah- und -fernverkehr, grenzüberschreitende Verkehre, Lagerung, Instandhaltung für Dritte, Reparaturwerkstätte, Befrachtung und Frachtführung, Containerdienst und Umwelttechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Silvio Kroß
seit 29.5.2015
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

04860 Torgau
159600
76.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kraftverkehr Torgau GmbH

Torgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Abschluss nach Handelsrecht

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 570.427,93 689.913,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.233,50 1,50
II. Sachanlagen 556.804,43 678.521,50
III. Finanzanlagen 11.390,00 11.390,00
B. Umlaufvermögen 877.163,83 785.967,31
I. Vorräte 49.220,61 57.753,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.428,89 445.892,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 4.863,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 497.514,33 282.321,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.545,52 16.833,43
D. Aktive latente Steuern 67.269,10 48.487,47
Aktiva 1.528.406,38 1.541.201,21

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 669.584,18 756.563,76
I. Gezeichnetes Kapital 107.371,30 107.371,30
II. Kapitalrücklage 189,94 189,94
III. Gewinn-/Verlustvortrag   560.987,42
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   88.015,10
V. Bilanzgewinn 562.022,94  
davon Gewinnvortrag 449.002,52  
B. Rückstellungen 482.243,20 400.197,28
C. Verbindlichkeiten 376.579,00 384.440,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 360.627,35 298.719,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.951,65 85.721,14
Summe Passiva 1.528.406,38 1.541.201,21

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 50.000,00 55.000,00

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Kraftverkehr Torgau GmbH wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs  aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht:

Firmenname lt. Registergericht : Kraftverkehr Torgau GmbH

Firmensitz lt. Registergericht 04860 Torgau

Registergericht und -nummer: Amtsgericht Leipzig unter HRB 6307

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB.

Die Bilanzierung der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1 HGB). Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250 - 800 EUR - wenn vorhanden, wurden bei entsprechender Wahlrechtsausübung als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.

Die Bewertung der Genossenschaftsanteile erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Vorräte wurden von der Belegschaft unter Aufsicht der Geschäftsführung anhand einer körperlichen Bestandsaufnahme ermittelt. Über die Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und 253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet. Die übergebenen Inventurwerte wurden ungeprüft übernommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalberichtigungen Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen bis 1 Jahr mit 1% pauschalwertberichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind, lt. § 250 Abs. 1 HGB auszuweisen.

In 2023 wurden latente Steuern gebildet. Latente Steuern ergeben sich aus Unterschieden zwischen handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung und sind nach HGB immer dann zu bilden, wenn ein nach HGB im Vergleich zur Steuerbilanz höherer Wertansatz zu einem höheren Vermögensausweis führt (passive latente Steuern - eine Art "fiktive Steuerrückstellung").

Für aktive latente Steuern, die sich aus einem steuerrechtlich niedrigeren Passivwert ergeben können (z.B. höhere Pensionsrückstellung) besteht ein Ansatzwahlrecht.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch gemacht. Die Berechnung latenter Steuernberuht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,83% (KöSt: 15,83% und Gewst: 14,00 %).

Zur Bewertung der Pensionsrückstellung wird auf den Teil "Angaben zur Bilanz" verwiesen.

Auf Grund des Jahresergebnisses 2023 wurde eine Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe des Bilanzansatzes gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i. S. d. § 253 II 1 HGB liegen nicht vor.

Verbindlichkeiten werden nach § 253 I 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Angaben zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen 0,00 Euro.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.

Das gezeichnete Kapital der Firma "Kraftverkehr Torgau GmbH" beträgt zum 31.12.2023 107.371,30 Euro.
Die Stammeinlage ist voll eingezahlt.

Das Jahresergebnis 2023 mit 113.020,42 Euro wird bilanztechnisch mit dem Gewinnvortrag aus dem vergangenen Jahr verrechnet. Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt nunmehr 562.022,94 Euro.

Pensionsrückstellungen waren für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (Pensionsverpflichtungen) zu bilden. Der handelsrechtliche Wert für die Pensionsrückstellung und der dazugehörige Zinsanteil sowie der Unterschiedsbetrag nach § 256 Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) wurden von der Geschäftsführung in 2023 geschätzt und ungeprüft in die Handelsbilanz übernommen.
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG in 2010 ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 5.756,56 Euro. Dieser wurde ebenfalls durch die Geschäftsführung geschätzt und ungeprüft übernommen: Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also 383,77 Euro der Pensionsrückstellung zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Die Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind durch verpfändete Lebensversicherungen gesichert. Die Versicherungen dienen fast ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Gem. § 246 II 2 HGB erfolgte die Verrechnung aus den nicht pfändbaren Aktivwert mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherungen) zum 31.12.2023 betragen 125.310,00 Euro (§ 253 IV 2 HGB).

Für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach Berücksichtigung geleisteter Steuervorauszahlungen eine Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerrückstellung gebildet.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: 369.320,29 Euro
größer einem Jahr: 7.258,71 Euro
- größer als 5 Jahre: 0,00 Euro

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) betragen -,-- Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 105.794,40 Euro. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
 - Pfandrecht an beweglichen Sachen
 - Geschäftsführerhaftung (LSt und USt)

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen
bestehen insbesondere in Mietverträge.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)  aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Angaben zur Ausschüttungssperre

Beim Ausweis von aktiven latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre. Diese ist unter Einbeziehung von passiven latenten Steuern und selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zu berechnen. Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags  mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen bzw. wenn die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern insoweit übersteigen ( § 268 Abs. 8 HGB).

Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist n ach § 253 Abs. 6 HGB der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Ausschüttungssperre nach § 268 Abs, 8 HGB: 67.269,10  Euro
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB: 50.000,00 Euro

Nachtragsbericht

Vorgänge, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung und nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch   Herrn Konrad Theobald, Dipl. Betriebswirt (FH)

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Torgau, den 13.11.2024

_________________________     
Konrad Theobald
Geschäftsführer


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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