Daphne
Europe GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
0,00 |
75.887,00 |
| B.
Anlagevermögen |
6.476,00 |
11.300,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
654,00 |
1.439,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.822,00 |
9.861,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
59.070,55 |
302.686,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.344,69 |
274.855,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.725,86 |
27.830,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32,77 |
325,83 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
354.627,05 |
260.451,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
420.206,37 |
650.651,12 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
379.627,05 |
285.451,80 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
354.627,05 |
260.451,80 |
| B.
Rückstellungen |
5.200,00 |
6.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
415.006,37 |
644.501,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
415.006,37 |
644.501,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
420.206,37 |
650.651,12 |
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
A.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Allgemeine Angaben
1. Gliederung ( § 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB.
2. Grundsätze der Bilanzierung und
Bewertung
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §
252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden. Die
Vorschriften des BilMoG kamen zur Anwendung.
Im Einzelnen:
a) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
e) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
f) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
g) Bei der Bewertung wird von der Liquidation des
Unternehmens ausgegangen.
h) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
i) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ohne Miteinbeziehung der
Fremdkapitalkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen
Ausfallrisikos bewertet.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt und sind
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
k) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
B
.
Organe
Geschäftsführer: Herr Thomas Pamhorst,
Kaufmann einzelvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit
C
.
Haftungsverhältnisse
Außer den üblichen
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen keine weiteren
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, insbesondere
sind keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bekannt.
D
.
Sonstige Pflichtangaben
Das Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 I HGB
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 247a, 288 und 326 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Für die Aufwendungen der Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebs wurde im Jahresabschluss per 31.
Dezember 2009 eine Bilanzierungshilfe gem. § 269 HGB
in Höhe von 101.183,01 Euro gebildet. Im
Berichtszeitraum wurde auf diese Position eine Abschreibung
i.H.v. 25.296,00 Euro und zusätzlich eine
außerplanmäßige Abschreibung i.H.v.
50.591,00 Euro vorgenommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind branchenüblich
besichert
Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. März 2012
wurde die Gesellschaft mit Ablauf des 31. März 2012
aufgelöst und Herr Thomas Panhorst als
Geschäftsführer abberufen und zum
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Liquidator
bestellt. Die Eintragungen im Handelsregister erfolgten am
18. April 2012.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
|