Mössle Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pascal William Lerch seit 10.1.2024 | Geschäftsführer |
Andreas Ewald seit 10.1.2024 | Geschäftsführer |
Martin Mößle seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Wolfgang MößleMössle Beteiligungs GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mössle GmbHLeipheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Unternehmens UnternehmensprofilDie Gesellschaft wurde am 28.11.1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Lebensmittelgroß- und Einzelhandel und der Betrieb einer mobilen Hähnchenbraterei. Die Mössle GmbH beliefert Kunden aus der Gastronomie, Hotellerie, sowie Metzgereien, Bäckerei- en und Bildungseinrichtungen mit Frisch- und Tiefkühllebensmitteln und Verbrauchsgütern für Großküchen. Der Absatzmarkt beschränkt sich regional auf einen Umkreis von ca.150 km. Die Mössle GmbH verfügt über einen Standort in Leipheim. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIm Jahr 2022 stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 %. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7 % höher. (Quelle: Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html) Nach dem DEHOGA Zahlenspiegel zum IV. Quartal 2022 sank der Umsatz im Gastgewerbe im Vergleich zum Vorkriesenjahr um nominal 0,2 %. (https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/04_Zahlen___Fakten/07_Zahlenspiegel___Branchenberichte/Zahlenspiegel/DEHOGA-Zahlenspiegel_4._Quartal_2022.pdf) 2. Geschäftsverlauf und LageGeschäftsverlauf Der Jahresüberschuss lag mit € 2.013.565,42 (Vj.: € 735.628,24) um 173,7 % über Vorjahresniveau. Hierbei erhöhten sich die Umsatzerlöse um 54,72% (+T€ 14.872), die Materialaufwendungen um 57,29 % (+T€ 11.464) und die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich um 4,38 % (-T€ 10). Darstellung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageVermögenslage Das Vermögen stieg um € 1.267.410,77 auf € 14.879.130,37. Ursache ist im Wesentlichen die Erhöhung der fertigen Erzeugnisse zum Vorjahr um € 1.043.784,93 auf € 2.880.494,02 und die gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Vorjahr um € 941.706,05 auf € 2.113.629,51. Auf der Passivseite ist die Veränderung im Wesentlichen durch den Anstieg der Verbindlichkeiten zum Vorjahr um € 1.160.564,65 auf € 3.781.065,54 zurückzuführen. Das Eigenkapital liegt aufgrund der Ausschüttungen an den Gesellschafter nur leicht über dem Vorjahreswert bei € 10.769.398,04 (Vorjahr: € 10.755.832,62). Die Eigenkapitalquote beträgt 73,38% (Vorjahr: 79,02 %). Finanzlage Die Gesellschaft besitzt eine Kontokorrentlinie von T€ 1.000, wovon zum Abschlussstichtag T€ 0 in Anspruch genommen wurden. Das Unternehmen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Zum 31.12.2022 belaufen sich die liquiden Mittel auf € 6.306.362,95, so dass die Finanzlage, unter Berücksichtigung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit, als sehr solide bezeichnet werden kann. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022 ist der Umsatz trotz steigender Absatzpreise angestiegen. Die Preissteigerungen im Einkauf konnten durch das Umsatzwachstum ausgeglichen und durch das höhere Volumen Kostendegressionseffekte erzielt werden. Es konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Der Rohertrag erhöhte sich im Jahr 2022 um 45,99 % auf nunmehr € 10.789.921,83. Der Rohertrag übertrifft die Planungserwartung deutlich. Die Materialaufwendungen in 2022 betrugen € 31.472.748,79 gegenüber € 20.009.104,28 im Vergleichszeitraum 2021. Dies entspricht einer Erhöhung um 57,29 % und ist im Wesentlichen auf die Umsatzerhöhung zurückzuführen. Die Umsatzerhöhung resultiert aus dem Gewinn neuer Kunden und dem Ausbau bestehende Kundenbeziehungen. Die Personalaufwendungen betrugen € 5.121.203,97 gegenüber € 3.938.817,96 in 2021 und sind auf aufgrund von Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie aufgrund in 2021 erhaltenen Zuschüssen für das Kurzarbeitergeld, welche in 2022 nicht mehr zu verzeichnen ware, stark angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um € 317.359,01 bzw.15,30 % gestiegen und resultieren im Wesentlichen aus höheren Fahrzeugkosten. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Mössle GmbH steuert im Wesentlichen ihr Geschäft anhand des Rohergebnisses, des EBIT und des Jahresüberschusses.
Dem Arbeitsschutz wird durch Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit Rechnung getragen. Die Mössle GmbH steht für hochwertige Produkte, beste Qualität und einem breiten Sortiment. Unsere Kunden erwarten eine hohe Erreichbarkeit, hervorragenden Service und eine schnelle Lieferung. Ein wesentlicher nicht finanzieller Leistungsindikator ist daher die Liefer- treue. Ein weiterer nicht finanzieller Indikator, insbesondere unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, ist die bestmögliche Auslastung der Lieferfahrzeuge und die Routenoptimierung. 4. Gesamtaussage Die Geschäftsentwicklung 2022 trotz deutlicher Preissteigerung in der Beschaffung von Waren sowie durch stark gestiegene Personalkosten sehr positiv verlaufen. Die steigenden Kosten für den Betrieb der Fahrzeuge sowie erhöhte Energiepreise konnten durch Kostendegressionseffekte aufgrund eines Anstiegs der Umsatzerlöse erhöht werden. Zusammenfassend wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der Geschäftsführung als gut bewertet. Das Rohergebnis und Jahresüberschuss lagen in 2022 am oberen Ende, innerhalb der Planungserwartung. Das EBIT wurde sogar noch leicht übertroffen. III. Prognosebericht Wir rechnen derzeit trotz deutlich gestiegener Rohstoffpreise und hoher Inflationsrate, unter anderem durch den Ukraine-Krieg, mit einem Rohertrag für 2023 zwischen T€ 12.000 und T€ 12.500, sowie einem EBIT zwischen T€ 3.500 und T€ 4.000. Der Jahresüberschuss wird voraussichtlich zwischen T€ 2.700 und T€ 3.000 liegen. Für das Jahr 2024 ist eine Prognose aufgrund der immer noch steigenden Rohstoffpreise, trotz gesunkener Energiepreise und geringerer Inflationsrate seit Jahresbeginn schwierig. Dennoch rechnen wir auch für das Jahr 2024 mit einem positiven Jahresergebnis. IV. Chancen- und Risikobericht Chancen Unsere Chancen bestehen in der kontinuierlichen Anpassung und Verbreiterung unserer Produktpalette. Hier arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten zusammen, um z.B. mit dem aktuellen Trend der veganen Fleischalternativen stets auf alle Kundenwünsche schnell reagieren zu können. Eine weitere Chance besteht in der laufenden Optimierung unserer Geschäftsprozesse. Wir arbeiten daher ständig an einer Verbesserung der Lagerverwaltung, um den optimalen Überblick über alle Bestände zu haben. Dieser ist unerlässlich, um den Kunden stets die beste Verfügbarkeit aller Produkte zu bieten. Zusätzlich arbeiten wir aktuell an einem Um- stieg auf die neueste Version unserer ERP-Software. Diese wird in einem Projektteam speziell an die Bedürfnisse im Lebensmittel-Großhandel, genauer gesagt für Mitglieder des GAFATEAM-Verbundes, angepasst. Hierdurch bekommen wir eine noch bessere Vernetzung untereinander und auch mit der Zentrale, was viele Arbeitsprozesse im Tagesgeschäft erleichtert und vereinfacht. Eine zusätzliche Chance besteht auch in unserer breit gefächerten Kundenstruktur. Wir beliefern nicht nur die traditionelle Gastronomie oder Hotellerie, sondern auch Kantinen oder die moderne Trendgastronomie mit Produkten von sehr hoher Qualität. Weiterhin zählen auch Freizeiteinrichtungen wie z.B. Kinos oder Schwimmbäder zu unseren Kunden. Durch diese Diversifikation agieren wir in sämtlichen Bereichen der Gastronomie und können auf jegliche Trends schnell reagieren. In unserem überdurchschnittlich qualifizierten Personal besteht eine weitere Chance für unser Unternehmen in einer stark konkurrierenden Branche. Fast alle Mitarbeiter im Vertrieb haben eine gastronomische Ausbildung und können damit unsere Kunden noch besser beraten und damit in ihrer Arbeit unterstützen. Risiken Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind nicht ersichtlich. Ausfallrisiken liegen in einem sehr geringen Umfang vor und werden durch ein konsequentes Mahnwesen überwacht. Liquiditätsrisiken zeichnen sich nicht ab. Trotz der teilweise immer noch angespannten Lage durch die gestiegenen Energiepreise und der hohen Inflation, sind keine höheren Forderungsausfälle zu erwarten. Risiken bestehen in der eingeschränkten Verfügbarkeit von Waren durch Lieferengpässe und -verzögerungen, sowie Preissteigerungen unter anderem durch den immer noch andauernden Ukraine-Krieg. Soweit möglich wird versucht über Ausweitung des Lieferantenkreises und weiteren Preisvereinbarungen diesem entgegenzuwirken. Das Risiko einer Marktkonsolidierung ist grundsätzlich gegeben. Allerdings ist nicht nur in der Gastronomie-Branche ein Trend zur Regionalität zu beobachten, der von großen Konzernen wesentlich schlechter umgesetzt werden kann als von tatsächlich regional tätigen Unternehmen. Daher schätzen wir dieses Risiko für unser Unternehmen als sehr gering ein. Das Risiko einer Umgehungsstrategie durch Kunden mit einem direkten Einkauf bei unseren Lieferanten stufen wir ebenfalls als sehr gering ein. Bereits bei der Auswahl eines potentiellen Lieferanten wird dieser Aspekt durch uns geprüft. Die meisten unserer Lieferanten oder Produzenten bieten diese Möglichkeit gar nicht an. Bei Lieferanten, die diese Option anbieten, erfolgt während der gesamten Zeit der Geschäftsbeziehung zudem eine stete Prüfung, dass der Kunde keinen Preisvorteil erhält, wenn er direkt bestellt im Vergleich zu einer Bestellung über uns. Die leistungswirtschaftlichen Risiken betreffen die qualitativ einwandfreie und vertragsgerechte Bereitstellung der Produkte. Die logistischen Abläufe zur Bereitstellung der Produkte werden laufend verbessert. Die kaufmännischen Risiken (z.B. Zahlungsausgang, -eingang, Rechnungsfreigabe) werden durch geeignete Kontrollen minimiert. Der Angebotsausgang und Auftragseingang werden protokolliert und nachgehalten. Die monatliche Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen des Risikomanagements ein. Gesamteinschätzung der Risikosituation: Aufgrund unseres Risikomanagements sind wir gegen die oben genannten Risiken gut abgesichert. Momentan sind keine Risiken ersichtlich, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben oder die die Stabilität der Gesellschaft gefährden könnten. Risikomanagement: Die stetige Überwachung und das Management von Risiken gehören zu den essenziellen Aufgabenstellungen der Mössle GmbH. Hierzu sind abgestimmte Kontrollen und Maßnahmen eingerichtet, um potenzielle Risiken kontinuierlich zu identifizieren und zu analysieren. Das Risikomanagement der Gesellschaft bedient sich geeigneter Methoden, um sicherzustellen, dass Betriebs- und finanzielle Risiken auf ein für die Gesellschaft tragbares Risiko reduziert werden.
Leipheim, 15. März 2024 Martin Mössle, Geschäftsführer der Mössle GmbH Martin Mössle GmbHAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 5 Jahren) bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 23 Jahren. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens erfolgen linear. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von € 800,00 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, soweit von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Neben Einzelwertberichtigungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % ausreichend Rechnung getragen. Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Für Aufwendungen, die späteren Perioden zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Für Erträge, die späteren Perioden zuzurechnen sind, wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Beteiligung Die Mössle GmbH ist als Kommanditistin an der GAFATEAM GmbH & Co. KG und an der Dritte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG beteiligt.
Über das Vermögen der KC Medien AG & Co. KG wurde im Jahr 2012 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beteiligung wird im Jahresabschluss aufgrund der voraussichtlich dauernden Wertminderung mit 1,00 € bewertet und ausgewiesen. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.01.2023 (Az. 1542 IN 1786/11) nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Firma ist damit erloschen. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Am Bilanzstichtag waren unter den sonstigen Vermögensgegenständen solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 6.266,16 (i. Vj. € 0,00) bilanziert. Am Bilanzstichtag waren unter den sonstigen Verbindlichkeiten solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 462,26 (i. Vj. € 2.443,45) bilanziert. Forderungen mit Restlaufzeit von über einem Jahr Am Bilanzstichtag waren unter den sonstigen Vermögensgegenständen solche mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von € 120.000,00 (i. Vj. € 178.111,56) bilanziert. Diese betreffen zum Bilanzstichtag ausschließlich die Kaution für das angemietete Betriebsgrundstück. Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen i.S. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB Die Gesellschaft hat zum 31.12.2022 ein versicherungsmathematisches Gutachten für die Bewertung der Pensionsrückstellung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellen lassen. Die Pensionsrückstellung wurde unter Anwendung der "projected unit credit Methode" (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung wurde ein Zinssatz nach der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,45 % sowie die Richttafeln von Klaus Heubeck 2018 G verwendet. Des Weiteren wurde von jährlichen Gehaltssteigerungen von 0,0 % sowie jährlichen Rentenerhöhungen von 3,0 % ausgegangen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten weist eine Erhöhung zu der Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 63.477,00 (inkl. Zinsaufwand) aus. Zur Abdeckung des Risikos wurden in Investmentfonds und in Immobilien investiert, die ebenso wie ein bestehendes Festgeldkonto dem Versorgungsberechtigten verpfändet wurden. Der beizulegende Zeitwert der Kapitalanlagen wurde zum Marktwert zum 31.12.2022 in Höhe von € 926.912,85 bewertet. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung:
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Ausschüttungssperre Zum Bilanzstichtag beläuft sich der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag auf € 17.621,43. Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB liegt in Höhe von € 17.621,43 vor. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre sowie nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt € 17.621,43. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Urlaubsrückstellungen in Höhe von € 81.400,00 (i. Vj. € 42.060,00), Rückstellungen für Prämien an das Personal in Höhe von € 157.732,00 (i. Vj. € 50.000,00), Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung und -prüfung in Höhe von € 46.000,00 (i. Vj. € 46.000,00), für Beratungskosten in Höhe von 22.600,00 € (i. Vj. 22.500,00) und Rückstellungen für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von € 8.250,00 (i. Vj. € 8.250,00). Verbindlichkeiten
IV. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG Für die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB angewandt; es ist der Struktur der Geschäftstätigkeit angemessen. In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 131.945,12. V. SONSTIGE ANGABEN § 285 Nr. 3a HGB sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche, finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für Pacht in Höhe von 7.680.000,00 EUR, davon sind 480.000 EUR im Geschäftsjahr 2023 und 7.200.000,00 EUR in den folgenden Jahren (pro Jahr 480.000 EUR bis zum Geschäftsjahr 2038) zu leisten. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren nach § 267 Abs. 5 HGB 92 Mitarbeiter, davon 76 männliche und 16 weibliche, angestellt. Angabe gemäß § 285 Nr. 9 a HGB Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Martin Mössle, Leipheim (Geschäftsführer und Kaufmann) Nachtragsbericht Vorgänge, die zu einer anderen Bewertung des Jahresabschlusses oder zu einem anderen Bild der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen, sind bis zum Tag der Erstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von € 2.013.565,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag beträgt € 8.730.268,03 und der Bilanzgewinn 10.743.833,45. Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus dem Gewinnvortrag zum 31.12.2022 ein Betrag in Höhe von € 2.000.000,00 ausgeschüttet. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird aufgrund der größenabhängigen Erleichterung für mittelgroße Kapitalgesellschaft verzichtet.
Unterschrift der Geschäftsführung Leipheim, den 15. März 2024 gez. Martin Mössle Anlagenspiegel
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mössle GmbH, Leipheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mössle GmbH, Leipheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31.Dezember2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mössle GmbH, Leipheim, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31.Dezember2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß §322 Abs.3 S.1HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 15. März 2024 ETL
AG
Wirtschaftsprüfer gez. Aufseß-Gut, Wirtschaftsprüfer gez. Bittner, Wirtschaftsprüfer |
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