Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
HT Wohnbau GmbHLiquidiert
Landrat-Beckmann-Straße 8, 61250 Usingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Henzel seit 11.5.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HT Wohnbau GmbHUsingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGHT Wohnbau GmbH LANDRAT-BECKMANN-STR. 8 61250 USINGEN Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es werden folgende, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Bewertung von Anlagevermögen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bei abnutzbaren Vermögensgegenständen um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtlichen Nutzungsdauern verringert werden. Im Zugangsjahr wird zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungspreis bis € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden Anlagegegenstände bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben, um sie mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Vorratsvermögen wird ebenfalls zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls vermindert um sachgerechte Wertabschläge. Der Bestand von Vorratsvermögen wird durch zulässige Inventurverfahren zum Bilanzstichtag überprüft. Zu Forderungen werden gegebenenfalls angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die übrigen Vermögensgegenstände werden zu nominellen Anschaffungskosten aktiviert. Soweit notwendig werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, in Höhe der Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Rückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Handelsbilanz und Steuerbilanz sind identisch. 2. Mitglieder der Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Dipl.-Ing. Joachim Henzel. Usingen, den 29. Juli 2011 .................................................... (Joachim Henzel)
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