Vorster GmbH
14mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Nicolai seit 22.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Ariane Nicolai | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nicolai GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang1. Allgemeine Angaben a) Anwendung BilMoG Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. b) Größenklasse Es handelt sich um eine kleine GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB, da die Größenmerkmale des § 267 Abs. Nr. 1 HBG nicht an zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten sind. 2. Vorbemerkung Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern). Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. a) Änderung der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz wurden im Wesentlichen die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr angewendet, soweit sich nicht durch gesetzliche Änderungen eine Abweichung ergibt. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht vorgenommen (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Anlagevermögen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt sowie um planmäßige Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert bilanziert. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurde die lineare Methode angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410€ sind im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben worden. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. b) Umlaufvermögen Sonstiges Umlaufvermögen Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Eine Wertberichtigung war nicht zu berücksichtigen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht berücksichtigt worden, da diese in den zugrunde liegenden Pensionszusagen nicht vorgesehen sind. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der Pensionsrückstellung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwandt. Bedingt durch die bisherige Bewertung nach den Vorschriften des § 6a EStG ergab sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdeckung in Höhe von 1.822,00 €. Der Unterschiedsbetrag wurde im lfd. Jahr den Rückstellungen zugeführt. Vermögen zur Sicherung der Pensionszusagen wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellung nicht berücksichtigt, weil es keine entsprechende Sicherungsabrede gibt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgte bei kurzfristigen Geschäften entsprechend § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, bei langfristigen Geschäften erfolgte die Bewertung unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Kapitalfehlbetrag (Angabe gem. § 264 Abs. 2 HGB) Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 weist eine bilanzielle (formelle) Überschuldung in Höhe von 48.577,48 € aus. Zur Abwendung der sich daraus ergebenden Konsequenzen hat der Gesellschafter Jan Nicolai am 24.01.2001 hinsichtlich eines der Gesellschaft gewährten Darlehens eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Daher geht die Geschäftsleitung davon aus, dass eine materielle Überschuldung am 31.12.2010 nicht besteht. 4. Angaben zur Bilanz a) Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 77.355,97 €. b) Angaben gemäß § 285 Nr. 1a und b HGB Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Es waren keine Angaben zu machen. 6. Sonstige Angaben a) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB) Die Geschäftsführung bestand im Berichtszeitraum aus: Handelsvertreter Jan Nicolai Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Köln, den 27.6.2011 Jan Nicolai Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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