Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 20998
Eingetragen
3.6.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieForschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
die technisch-wissenschaftliche Beratung von Unternehmen der Investitionsgüterbranche, die Entwicklung von Hard- und Software und die Durchführung von Seminaren und Workshops.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Klaus Hofbeck
Gößweinstraße 3 a, 92318 Neumarkt i.d.OPf.-Lähr
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ExaPhi GmbH

Neumarkt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 92.587,00 25.431,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.493,00  
II. Sachanlagen 73.094,00 8.931,00
III. Finanzanlagen   16.500,00
B. Umlaufvermögen 120.531,40 25.254,90
I. Vorräte 5.089,26  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.872,01 1.013,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.570,13 24.241,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 285,08  
Bilanzsumme, Summe Aktiva 213.403,48 50.685,90

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 112.918,30 44.275,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 19.275,55 -12.925,36
III. Jahresüberschuss 68.642,75 32.200,91
B. Rückstellungen 34.164,08 2.235,87
C. Verbindlichkeiten 66.321,10 4.174,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 213.403,48 50.685,90

Anhang


Der Jahresabschluss der ExaPhi GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.


Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150 (410 €) wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.


Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB und § 5 Abs. 2 EStG.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 46.321,10 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 20.000,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, beträgt EUR 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.


Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-       Herr Josef Hofbeck


Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind.
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.


 
Gez. Josef Hofbeck
Geschäftsführer

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