ExaPhi
GmbH
Neumarkt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.587,00 |
25.431,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.493,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
73.094,00 |
8.931,00 |
| III.
Finanzanlagen |
|
16.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.531,40 |
25.254,90 |
| I.
Vorräte |
5.089,26 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.872,01 |
1.013,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.570,13 |
24.241,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
285,08 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.403,48 |
50.685,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
112.918,30 |
44.275,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.275,55 |
-12.925,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
68.642,75 |
32.200,91 |
| B.
Rückstellungen |
34.164,08 |
2.235,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.321,10 |
4.174,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.403,48 |
50.685,90 |
Anhang
Der Jahresabschluss der ExaPhi GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 (410 €) wurden im Jahr
des Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB
und § 5 Abs. 2 EStG.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 46.321,10 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR
20.000,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
ist, beträgt EUR 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Josef
Hofbeck
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind.
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
Gez. Josef Hofbeck
Geschäftsführer
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