GSD
Software Design GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.137,88 |
48.440,38 |
| I.
Sachanlagen |
29.537,88 |
40.840,38 |
| II.
Finanzanlagen |
7.600,00 |
7.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.324,68 |
119.262,44 |
| I.
Vorräte |
32.405,32 |
31.030,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.731,23 |
29.487,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.188,13 |
58.744,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.462,56 |
167.702,82 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.919,79 |
99.542,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.309,51 |
102.309,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.657,22 |
614,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.953,06 |
-3.381,53 |
| B.
Rückstellungen |
2.986,39 |
2.271,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.556,38 |
65.889,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.364,26 |
39.414,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.462,56 |
167.702,82 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen werden
entsprechend in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss der
Gesellschaft wird nach den Grundsätzen des HGB
aufgestellt.
Soweit steuerliche Bewertungsvorschriften eine
entsprechende Bilanzierung im Jahresabschluss vorsehen,
sind diese auch in die Handelsbilanz übernommen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß den §§ 266 HGB und 275 Abs. 2
HGB gegliedert.
Entgeltlich erworbene,
immaterielle Vermögensgegenstände
einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte,
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und linear
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
lineare und degressive Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte bisher in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Abschreibung
führte. Für die Zugänge des Berichtsjahres
erfolgte die Abschreibung nur nach der linearen Methode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens erfüllen die Voraussetzungen des
§ 6 Abs. 2 EStG und sind im Zugangsjahr in
voller Höhe abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Anschaffungskosten abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung angesetzt. Konkreten
Ausfallrisiken ist durch Einzelbewertung Rechnung getragen.
Der Ansatz der
übrigen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zu
Nennwerten.
Die Bemessung der
sonstigen Rückstellungen erfolgt unter
Berücksichtigung zu erwartender Steuerzahlungen und
aller erkennbarer Risiken. Sie sind in der Höhe
berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angemessen und notwendig
erscheint.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Uwe Kaßner, Hamburg
geführt.
Herr Kaßner ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2012 festgestellt.
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