Portner Capital GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Charlotte Buhl seit 1.9.2020 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CHB GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben Die CHB GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Augsburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HR B 26400 eingetragen. Der Jahresabschluss der CHB GmbH (Gesellschaft) ist gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gem. § 267 (1) Nr. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben. Erleichterungen nach § 288 (1) HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 0,00 (VJ EUR 193.861,21) aus. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung des § 250 HGB bilanziert. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der Nutzungsdauer. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Angabe Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB) beträgt 2019 insgesamt 1 (VJ 11). Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Auf die Erläuterungen zum Ergebnisverwendungsvorschlag wird unter Hinweis auf § 288 (1) Nr. 1 HGB verzichtet. Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 268 (4)+(5) HGB i. V. m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer bestehen nicht. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich ihrer Fristigkeit wie folgt auf: Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr: € 14.591.825,78 (VJ € 14.032.089,70) Verbindlichkeiten ein bis fünf Jahre: € 6.313.146,09 (VJ € 6.292.707,27) Verbindlichkeiten über fünf Jahre: € 1.547.553,55 (VJ € 2.818.562,41) Haftungsverhältnisse Für die zum 31.12.2019 bestehenden Forderungen gegen die BUHL Holding GmbH von EUR 3.241.336,85, gegen die HOGALOUNGE GmbH von EUR 528.264,97, gegen die HOGAPAGE Media GmbH von EUR 43.192,24, gegen die STUDENTpartout GmbH von EUR 1.503.001,82 hat die Gesellschaft mit Erklärung vom 01.02.2017 einen qualifizierten Rangrücktritt hinter alle derzeitigen und zukünftigen Gläubiger erklärt. Der vereinbarte Rangrücktritt endet, wenn die rechnerische Überschuldung der Gesellschaften beseitigt ist. Augsburg, den 29. Januar 2020 CHB GmbH Georg Graf Richard Wagner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.2.2020. |
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