CHB GmbHLiquidiert

86156 Augsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 26400
Eingetragen
2.9.2011
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Vermögensgegenständen.

Historie

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Management

NameRolle
Charlotte Buhl
seit 1.9.2020
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CHB GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 11.908.684,39 14.834.938,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.319,00 782.725,00
II. Sachanlagen 11.906.365,39 14.052.213,57
B. Umlaufvermögen 10.641.454,58 8.031.897,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.286.381,07 6.886.747,71
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.355.073,51 1.145.149,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.512,40 99.142,29
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 193.861,21
Summe Aktiva 22.584.651,37 23.159.839,13

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 48.725,55 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 218.861,21 216.024,78
III. Jahresüberschuss 242.586,76 -2.836,43
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 193.861,21
B. Rückstellungen 83.400,40 11.672,15
C. Verbindlichkeiten 22.452.525,42 23.143.359,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.807,60
Summe Passiva 22.584.651,37 23.159.839,13

Anhang

für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Die CHB GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Augsburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HR B 26400 eingetragen.

Der Jahresabschluss der CHB GmbH (Gesellschaft) ist gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gem. § 267 (1) Nr. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben. Erleichterungen nach § 288 (1) HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 0,00 (VJ EUR 193.861,21) aus.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung des § 250 HGB bilanziert. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der Nutzungsdauer. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angabe

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB) beträgt 2019 insgesamt 1 (VJ 11).

Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)

Auf die Erläuterungen zum Ergebnisverwendungsvorschlag wird unter Hinweis auf § 288 (1) Nr. 1 HGB verzichtet.

Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten

(§ 268 (4)+(5) HGB i. V. m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB)

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer bestehen nicht.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich ihrer Fristigkeit wie folgt auf:

Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr: € 14.591.825,78 (VJ € 14.032.089,70)

Verbindlichkeiten ein bis fünf Jahre: € 6.313.146,09 (VJ € 6.292.707,27)

Verbindlichkeiten über fünf Jahre: € 1.547.553,55 (VJ € 2.818.562,41)

Haftungsverhältnisse

Für die zum 31.12.2019 bestehenden Forderungen gegen die BUHL Holding GmbH von EUR 3.241.336,85, gegen die HOGALOUNGE GmbH von EUR 528.264,97, gegen die HOGAPAGE Media GmbH von EUR 43.192,24, gegen die STUDENTpartout GmbH von EUR 1.503.001,82 hat die Gesellschaft mit Erklärung vom 01.02.2017 einen qualifizierten Rangrücktritt hinter alle derzeitigen und zukünftigen Gläubiger erklärt. Der vereinbarte Rangrücktritt endet, wenn die rechnerische Überschuldung der Gesellschaften beseitigt ist.

Augsburg, den 29. Januar 2020

CHB GmbH

Georg Graf Richard Wagner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.2.2020.

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