Starr GmbH & Co. KG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRA 510788
Eingetragen
28.1.2003

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

Gesellschafterdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Starr GmbH & Co. KG

Maulbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.065.166,00 1.080.394,00
I. Sachanlagen 1.065.166,00 1.080.394,00
B. Umlaufvermögen 8.643,20 8.663,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.815,35 8.151,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.827,85 512,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.073.809,20 1.089.057,48

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.055.897,61 1.066.781,04
I. Kapitalanteile 1.055.897,61 1.066.781,04
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.055.897,61 1.066.781,04
B. Rückstellungen 6.087,90 6.350,96
C. Verbindlichkeiten 8.015,69 12.712,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.808,00 3.213,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.073.809,20 1.089.057,48

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Starr GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und Kommanditgesellschaften i.S. d. § 264a HGB aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) wurden angewendet.

Die Firma Starr GmbH & Co. KG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 264a HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den Gliederungsvorschriften des § 266 i.V. § 264c HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß §§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 150,00 wurden sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen waren nicht vorzunehmen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen wurden für die voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuerverpflichtungen gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen

Es bestehen keine Forderungen (Vorjahr: TEuro 0,0) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (Vorjahr: TEuro 0,0).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 11.923,69 (Vorjahr: TEuro 15,9).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 15 HGB

Bei der Komplementärin der Gesellschaft handelt es sich um die ABV Antriebstechnik GmbH, eingetragen im Handelregister HRB 511213, mit Sitz in Maulbronn. Deren gezeichnetes Kapital beträgt Euro 25.600,00.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Walter Starr, Geschäftsführer

 

Maulbronn, im November 2012

gez. Walter Starr, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.