Gerhard
Löser GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.047,02 |
1.510,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
245,02 |
708,53 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
348.125,28 |
364.303,22 |
| I.
Vorräte |
315.564,86 |
309.726,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.590,34 |
50.775,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.970,08 |
3.800,89 |
| C.
Aktive latente Steuern |
8.406,00 |
8.049,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
357.578,30 |
373.862,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.717,23 |
165.282,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Kapitalrücklage |
164.281,03 |
164.281,03 |
| III.
Verlustvortrag |
101.256,82 |
90.026,11 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.565,36 |
11.230,71 |
| B.
Rückstellungen |
25.154,03 |
22.397,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.707,04 |
186.183,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
357.578,30 |
373.862,75 |
Anhang
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Gerhard Löser GmbH
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
wurde unter Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die für kleine
Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der
§§ 266 und 276 HGB nicht in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen bei der Erstellung des
Anhangs gemäß §§ 274 a, 288
Abs. 1 HGB wird dagegen im Wesentlichen Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte erfolgt unverändert zum
Vorjahresabschluss.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.
Bei der Offenlegung wird von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB Gebrauch gemacht.
2.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, in der
steuerlich zulässigen Höhe angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Für in den Wirtschaftsjahren 2008 und
2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 a EStG wurde ein jährlicher
Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den
folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Für die Abschreibung von Gegenständen des
Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden
angewandt:
Anlagepositionen /
Abschreibungsmethode /
Nutzungsdauer
Software / linear / 4 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung / linear/degressiv / 3 - 10 Jahre
3.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungskosten inklusive
Anschaffungsnebenkosten oder zum niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Zum Bilanzstichtag wurde eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 1 % (Vorjahr: 1 %) der
nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
5.
Aktive latente Steuern
Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht
gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB Gebrauch und aktiviert aktive latente Steuern.
Die aktiven latenten Steuern beziehen sich auf
Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz und
Steuerbilanz bei der Pensionsrückstellung und den
sonstigen Verbindlichkeiten.
Der Bewertungsunterschied bei der
Pensionsrückstellung beträgt zum Bilanzstichtag
beträgt TEUR 2,7, so dass die aktiven latenten
Steuern zum 31.12.2011 bei einem Steuersatz von
31,225 % (Körperschaftsteuer 15 %,
Solidaritätszuschlag 0,825 % und Gewerbesteuer
15,4 %) TEUR 0,8 betragen (Zuführung
TEUR 0,3 im Geschäftsjahr).
Der Bewertungsunterschied bei den sonstigen
Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag
unverändert zum Vorjahr TEUR 24,2 aufgrund der
Unverzinslichkeit von drei Darlehen. Die aktiven latenten
Steuern betragen zum Bilanzstichtag unverändert
TEUR 7,6.
Von ihrem Wahlrecht gemäß § 274
Abs. 1 Satz 4 (Aktivierung aktiver latenter Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der zu
erwartenden Verlustverrechnung in den nächsten
fünf Jahren) macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.
6.
Eigenkapital
Die Bilanzposten Kapitalrücklage, Verlustvortrag
und Jahresfehlbetrag betragen insgesamt TEUR 61.
Diesem Betrag stehen aktive latente Steuern in Höhe
von TEUR 8 gegenüber. In dieser Höhe besteht
gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine
Ausschüttungssperre.
7.
Rückstellungen
Als Berechnungsgrundlage des Gutachtens der compertis
Beratungsgesellschaft für betriebliches
Vorsorgemanagement mbH, Wiesbaden, vom 17.08.2012 dienten
die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
wie im Vorjahr nach den anerkannten Grundsätzen
der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsrückstellung, der bis zu diesem Zeitpunkt
gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund der in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck unter
Heranziehung eines Zinssatzes von 5,14 % verwandt. Der
Rententrend wurde mit 3 % p.a. berücksichtigt.
Gehaltsanpassungen waren nicht zu berücksichtigen.
Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen (TEUR 11,5) zum
01.01.2010 auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde nicht
ausgeübt.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch
gemacht. Auf I. 5. wird verwiesen.
Der Aktivwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung (TEUR 41) im
Zusammenhang mit der von der Gesellschaft gewährten
Pensionszusage wurde zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit
der Pensionsrückstellung (TEUR 61)
gemäß § 285 Nr. 25 HGB saldiert,
so dass zum Bilanzstichtag ein Passivposten in Höhe
von TEUR 20 ausgewiesen wird.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind
gemäß § 253 Abs. 1 HGB in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
8.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
-
Verbindlichkeiten
Der Posten beinhaltet Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 69).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen
TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 9).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr betragen TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 136). Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr und weniger als 5 Jahren betragen TEUR 50
(Vorjahr: TEUR 50).
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 69
(Vorjahr: TEUR 69) sind durch die Abtretung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
Sicherungsübereignung eines PKW besichert. Weitere
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 50 sind durch
Sicherungsübereignung des Warenlagers besichert.
III.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.
2.
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Im Geschäftsjahr 2011 waren zu
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern
bestellt:
- Frau Helga Löser, Kauffrau, Wiesbaden (bis 31.
Dezember 2011);
- Herr Uwe Löser, Diplom-Kaufmann, Taunusstein.
Wiesbaden, den 20. September 2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2012 festgestellt.
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