IBB Ingenieur-Bau-Brandenburg GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Zahn seit 18.3.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bader Tortechnik GmbHSeddiner SeeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben
Die Bader Tortechnik GmbH hat ihren Sitz in Neuseddin
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Potsdam (Reg.Nr. 21594P ).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel
verwiesen.
[Alternativ] Ø Immaterielle Vermögensgegenstände
sind nicht vorhanden.
[Alternativ] Ø Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
2. Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
[Alternativ] Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen.
[Alternativ] Ø Entgeltlich erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht
verlässlich geschätzt werden kann, wurden
über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Ø Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
4. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
[Alternativ] Ø Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden
Zeitraum nicht an.
6. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
7. Pensionsrückstellungen
[Alternativ] Ø Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
8. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB
die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist im Forderungsspiegel
ersichtlich.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme
langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, in
Höhe von insgesamt EUR 3.745,71 enthalten. Der Betrag
wird planmäßig aufgelöst.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 72.298,74 davon entfallen auf:
a) Steuern EUR 50.844,61 b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung
der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel
ersichtlich.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
[Alternativ] In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu
berücksichtigen:
[Alternativ] Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, die aber für die
Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind,
sind nachfolgend gesondert erläutert.
[Alternativ] Zur Abwendung der Überschuldung traten die
Gesellschafter / das Mutterunternehmen/ gemäß
einer Rangrücktrittsvereinbarung vom Anklicken und
Jahr eingeben mit ihren Darlehensforderungen in Höhe
von EUR Anklicken und Jahr eingeben hinter die Forderungen
aller anderen Gläubiger zurück.
Die Rangrücktrittsvereinbarung wurde am Anklicken
und Jahr eingeben um eine Erlasserweiterung vereinbart.
C. Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführer
[Alternativ] Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
und der Bezüge des Aufsichtsrates wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
[Alternativ] Früheren Geschäftsführern und ihren
Hinterbliebenen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr
Gesamtbezüge in Höhe von EUR Anklicken und Betrag
eingeben gewährt. Für diesen Personenkreis wurden
Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR Anklicken und
Betrag eingeben bilanziert.
[Alternativ] Den Geschäftsführern wurden
Mitarbeiterdarlehen in Höhe von EUR Anklicken und
Betrag eingeben gewährt, davon wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr EUR Anklicken und Betrag eingeben
getilgt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates / Beirates wurden
Darlehensbeträge in Höhe von EUR Anklicken und
Betrag eingeben gewährt. Davon wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr EUR Anklicken und Betrag eingeben
getilgt.
[Alternativ] Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden
am Bilanzstichtag gegenüber folgenden
Organmitgliedern:
[Alternativ] Zugunsten der Geschäftsführer und der
Mitglieder des Aufsichtsrates / Beirates ist die
Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR
Anklicken und Betrag eingeben eingegangen.
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen Anklicken und
Anzahl eingeben Mitarbeiter beschäftigt.
[Alternativ - nur bei Genossenschaften] Der Mitgliederbestand hat sich wie folgt entwickelt:
Die Mitglieder waren am Bilanzstichtag mit Anklicken und
Anzahl eingeben Geschäftsanteilen zu je EUR Anklicken
und Betrag eingeben an der Genossenschaft beteiligt.
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder
haben sich um EUR Anklicken und Anzahl eingeben
erhöht/vermindert. Satzungsgemäß haften die
Mitglieder nur mit ihren Geschäftsanteilen. Eine
Nachschusspflicht besteht nicht.
Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
[Alternativ] Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind folgende
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt
dar:
D. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
E. Forderungsspiegel
F. Rückstellungsspiegel
G. Verbindlichkeitenspiegel
H. Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Ditzingen, den 24. Februar 2023 gez. Julius von Resch Michael von Resch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Februar 2023 |
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