Stammdaten

Register
Amtsgericht Zweibrücken HRB 30656
Eingetragen
2.6.2010
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörHerstellung von Krafträdern
Gegenstand
Entwicklung, Produktion, Vertrieb von und Handel mit Kommunikationstechnik insbesondere im Bereich von Schutzhelmen sowie Handel mit Motorradzubehör aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Radtke
seit 2.6.2010
Geschäftsführer
Andreas Ring
seit 2.6.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.00%
1.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Andreas Ring
Pirmasens
99.00%
M****** B****
1.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

baehr tec GmbH

Pirmasens

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
18.4.2010
EUR
A. Anlagevermögen 76.302,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.342,00 0,00
II. Sachanlagen 69.960,00 0,00
B. Umlaufvermögen 167.763,96 0,00
I. Vorräte 119.405,57 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.497,28 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 861,11 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.104,78 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 255.170,74 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
18.4.2010
EUR
A. Eigenkapital 27.748,14 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 0,00
II. Jahresüberschuss 2.248,14 0,00
B. Rückstellungen 3.852,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 223.570,60 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 255.170,74 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 12 Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Stabilität und Bestandsdauer der Branche des erworbenen Unternehmens.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 33.543,20 33.542,20 0,00 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.500,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 189.986,02 68.071,25 0,00 0,00

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 121.914,77 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und € 2.252,29 sonstige Verbindlichkeiten .

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Dahn, den 14.07.2010


...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.7.2011.

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