KMC
Strategies UG (haftungsbeschränkt)
Bayreuth
(vormals:
Hummeltal)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.076,00 |
714,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.076,00 |
714,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.595,48 |
12.787,58 |
| I.
Vorräte |
350,00 |
650,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.045,15 |
5.346,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.200,33 |
6.791,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
523,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.195,08 |
13.501,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.215,76 |
4.145,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500,00 |
500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.178,95 |
911,38 |
| III.
Bilanzgewinn |
6.536,81 |
2.734,11 |
| B.
Rückstellungen |
4.820,00 |
2.520,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.159,32 |
6.835,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.195,08 |
13.501,58 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss der KMC Strategies UG zum 31.
Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
grundsätzlich der Vermerk im Anhang gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274 a, 276-278 HGB erstellt.
Die Bilanz ist entsprechend dem Gliederungsschemata
des § 266 HGB erstellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der KMC
Strategies UG zum 31. Dezember 2009 wurden unverändert
als Bilanzvorträge übernommen.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter, deren
Anschaffungskosten EUR 410,00 netto nicht übersteigen,
wurden bis Ende 2007 entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen sowie das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden auf der
Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Sie wurden in Höhe der voraussichtlichen und nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträge gem. § 253
Abs. 1 HGB bewertet und berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen die
Gewerbesteuer für das Jahr 2010.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Personalkosten, Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten
sowie für Archivierung gebildet.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 7.159,32
(Vorjahr TEUR 7).
C.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer/-in der Gesellschaft war
während des gesamten Geschäftsjahres Frau Emma
Celina Petrick.
Sie ist zur alleinigen Vertretung berechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bayreuth, den
gez.: Emma-Celina Petrick /
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2011 festgestellt.
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