Herchenbach Industrial Buildings GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Anton Ranner seit 21.2.2018 | Geschäftsführer |
Anke Höfer seit 21.2.2018 | Geschäftsführer |
Thomas Schönfeld seit 21.2.2018 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONET International Holding GmbHHennefKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CONET International Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH, Hennef, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CONET International Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. Juli 2020 Ernst
& Young GmbH
Brorhilker, Wirtschaftsprüfer Rathjen, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. März 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020
Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020Inhalt 1. Informationen zum Unternehmen 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses 2.2 Konsolidierungsgrundsätze 2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 4. Erlöse aus Verträgen mit Kunden 4.1. Aufgliederung der Erlöse 4.2. Leistungsverpflichtungen 5. Kapitalsteuerung 6. Konsolidierungskreis 7. Unternehmenszusammenschlüsse 8. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts 9. Sonstige betriebliche Erträge 10. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 11. Aufwendungen für bezogene Leistungen 12. Personalaufwand 13. Abschreibungen 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15. Sonstige Steuern 16. Zinserträge 17. Zinsaufwendungen 18. Ertragsteuern 19. Immaterielle Vermögenswerte 20. Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten. 21. Sachanlagen 22. Geschäfts- oder Firmenwert 23. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 23.1 Finanzielle Vermögenswerte 23.2 Finanzielle Verbindlichkeiten 23.3 Beizulegender Zeitwert 23.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten 23.5 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 24. Vorräte 25. Vertragsvermögenswerte 26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27. Laufende Ertragsteueransprüche 28. Sonstige Forderungen 29. Zahlungsmittel 30. Rechnungsabgrenzungsposten 31. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen 32. Rückstellungen 33. Laufende Ertragssteuerverbindlichkeiten 34. Vertragsverbindlichkeiten 35. Leasingverbindlichkeiten 36. Altersversorgungspläne/Pensionsrückstellungen 37. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38. Sonstige Verbindlichkeiten 39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 40. Angaben über nahestehende Unternehmen und Personen 41. Veröffentlichte noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards 42. Organe der CONET International Holding GmbH 43. Honorar des Abschlussprüfers 44. Befreiungsvorschriften für konsolidierte Unternehmen 45. Ereignisse nach der Berichtsperiode 46. Nachtragsbericht 1. Informationen zum Unternehmen Der Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "der Konzern") für das Geschäftsjahr zum 31. März 2020 wurde am 27. Juli 2020 durch den Beschluss der Unternehmensleitung zur Veröffentlichung freigegeben. Die CONET International Holding GmbH ("die Gesellschaft" oder "das Mutterunternehmen") ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Deutschland. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Humperdinckstr. 1, 53773 Hennef. Die CONET International Holding GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB 14821 eingetragen. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting erbracht werden. Informationen über die Konzernstruktur werden in Anhangangabe 6 dargestellt. Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich in Anhangangabe 40. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Boards (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. März 2020 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. 2.2 Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der CONET International Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. März 2020. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. 2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden a) Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Erfüllung wird im Eigenkapital erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird in Übereinstimmung mit IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. b) Klassifizierung in kurzfristig und langfristig Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. c) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate und bedingte Gegenleistungen zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Um die Angabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt. Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird, sind den folgenden Anhangangaben zu entnehmen:
d) Realisierung von Erträgen/Umsatzrealisation Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018/2019 seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die ab dem 1. April 2018 gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden umgestellt. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Konzern ist in den Bereichen IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen tätig und erbringt damit zusammenhängende Installationsdienstleistungen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden werden in Anhangangabe 3 erläutert. Erbringung von Dienstleistungen Der Konzern erfasst Erlöse aus Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen Nutzen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern eine inputbasierte Methode an. Verkauf von Waren und Erzeugnissen Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Ausrüstung der Fall. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Lieferung. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für die Erbringung von Dienstleistungen sowie aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen berücksichtigt der Konzern - sofern vorhanden - das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten. Der Konzern erhält in der Regel kurzfristige Vorauszahlungen von Kunden. In Anwendung der in IFRS 15 vorgesehenen Erleichterungsregelung verzichtet er darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Gewährleistungsverpflichtungen Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sog. assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst. Einzelheiten zu der Rechnungslegungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen sind in Abschnitt r) Rückstellungen enthalten. Vertragssalden Vertragsvermögenswerte Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in Abschnitt n) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert. Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. e) Realisierung von Aufwendungen und Erträgen aus Leasingverhältnissen Der Konzern mietet verschiedene Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge an. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von bis zu 10 Jahren abgeschlossen und können Verlängerungsoptionen haben. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Leasingzahlungen innerhalb eines Operate-Leasing-Verhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage hat dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft entsprochen. Operate-Leasing hat vorgelegen, wenn durch den Leasingvertrag nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Der Konzern hat regelmäßig überprüft, ob Operate- oder Finance-Leasing vorgelegen hat. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018/2019 seine Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen geändert und die Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. April 2018 umgesetzt. Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Verbindlichkeit bilanziert. f) Realisierung von Zinserträgen und Ausschüttungen Zinserträge Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Ausschüttungen Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst; das ist im Allgemeinen der Zeitpunkt, zu dem die Anteilseigner die Ausschüttung beschließen. g) Steuern Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten oder in Kürze gelten werden, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde- liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. Umsatzsteuer Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. h) Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt. Im vorliegenden Konzernabschluss ist für jedes einbezogene Unternehmen die funktionale Währung der Euro. Fremdwährungstransaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens. (Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden also ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst.) Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung. i) Ausschüttungen an Anteilseigner Die Gesellschaft erfasst eine Verbindlichkeit zur Zahlung einer Ausschüttung, wenn diese beschlossen wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt. Gemäß der Unternehmensgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Ausschüttung dann beschlossen, wenn sie von den Anteilseignern gebilligt wurde. Der entsprechende Betrag wird direkt im Eigenkapital erfasst. j) Sachanlagen Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern diese ausgehend von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer separat ab. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. k) Leasingverhältnisse Wie unter Punkt e) erläutert, hat der Konzern seine Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 2018/2019 geändert. Mit Erstanwendung des IFRS 16 werden Leasingverbindlichkeiten nun auch - für zuvor unter IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse - bilanziell erfasst. Diese Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und korrespondierende Verbindlichkeit bilanziert. Die Nutzungsrechte werden über die Laufzeit der Leasingverhältnisse oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer der geleasten Vermögenswerte linear abgeschrieben. l) Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. m) Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert; stattdessen werden die entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein konnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. n) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. 1. Finanzielle Vermögenswerte Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgen nach den folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmaliger Ansatz und Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt d) Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. 2. Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmalige Erfassung und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert werden. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Darlehen Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 23 enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 3. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. o) Vorräte Die Vorräte betreffen ausschließlich Waren. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. p) Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Nach dem dritten Jahr wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows angewandt. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neu bewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst. Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. März) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. q) Zahlungsmittel Der Posten "Zahlungsmittel" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungs-mitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. r) Rückstellungen Grundsätze Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, so werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Gewährleistungsrückstellung Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft. Eventualverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden Eine Eventualverbindlichkeit, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wird, wird beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum höheren der beiden folgenden Beträge: dem Betrag, der in Übereinstimmung mit den oben genannten Anforderungen für Rückstellungen erfasst wurde, oder dem ursprünglich angesetzten Betrag, gegebenenfalls abzüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Abschreibung. s) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses In einem Teilkonzern wurde in Deutschland ein leistungsorientierter Plan in Form von Direktzusagen aufgelegt. Die Höhe, der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) ermittelt. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:
Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst folgende Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatz-, den Verwaltungs- oder den Vertriebskosten:
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, umfassen die folgenden Themen:
Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Konzern traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben: • Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung der von IT-Dienstleistungen Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die Erlöse aus den IT-Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Die Tatsache, dass ein anderes Unternehmen die IT-Dienstleistungen, die der Konzern bisher erbracht hat, nicht erneut erbringen müsste, beweist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt und er gleichzeitig die Leistung des Konzerns nutzt, während der Konzern diese erbringt. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Fortschritt der IT-Dienstleistungen zu ermitteln, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Arbeitsaufwand des Konzerns (d. h. den angefallenen Arbeitsstunden) und der Übertragung der Dienstleistung auf den Kunden besteht. Der Konzern erfasst Erlöse auf der Basis der aufgewandten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den gesamten erwarteten Arbeitsstunden für die Fertigstellung der Dienstleistung. Schätzungen und Annahmen Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Wertberichtigung für erwartete Kreditverhältnisse bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen. Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu messen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Verlustquoten basieren auf historischen Werten angepasst um prospektive Erwartungen. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten des Konzerns sind in Anhangangabe 23 enthalten. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 22 dargestellt und näher erläutert. Steuern Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in Anhangangabe 18 erläutert. Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen) Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines angemessenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrundeliegenden Anleihen überprüft. Diejenigen, die übermäßig hohe Kredit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleihenportfolio, aus dem der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unternehmensanleihen handelt. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für Deutschland (Richttafeln 2018 G von Claus Heubeck). Diese Sterbe- tafeln ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen (1 % bis 1,8 %) basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 36 erläutert. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe notierter Preise in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich so weit wie möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weitergehende Angaben wird auf Anhangangabe 23.3 verwiesen. Bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, werden als Teil des Unternehmenszusammenschlusses zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erfüllt die bedingte Gegenleistung die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit, so wird sie in den Folgeperioden zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf diskontierten Cashflows. Die Grundannahmen berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung jedes Erfolgsziels und den Abzinsungsfaktor (für weitere Informationen siehe Anhangangaben 22 und 23.3). Aus dem Erwerb der ACT IT Holding GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 4.500 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum Abschlussstichtag 31. März 2018 mit TEUR 4.215 bewertet. Aufgrund von Zahlungen hat sich die bedingte Gegenleistung im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 2.515 und im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 1.985 verringert (siehe Anhangangabe 23.2). Aus dem Erwerb der Babiel GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 1.700 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum 31. März 2019 ebenfalls mit TEUR 1.700 bewertet. Aufgrund von Zahlungen wurde die bedingte Gegenleistung im Geschäftsjahr 2019/2020 komplett beglichen (siehe Anhangangabe 23.2). Aus dem Erwerb der der PROCON IT AG wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 3.500 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum 31. März 2020 mit TEUR 0 bewertet. Wir verweisen auf Anhangangabe 7. Entwicklungskosten Der Konzern aktiviert die Kosten von Produktentwicklungsprojekten. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind im Konzern Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 3.882 (Vorjahr: TEUR 3.185) angefallen. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 1.040 (Vorjahr TEUR 1.030) aktiviert. Die nicht aktivierbaren Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.842 (Vorjahr TEUR 2.155) wurden in der Periode, in der sie angefallen sind als Aufwand verbucht. Der Buchwert der insgesamt aktivierten Entwicklungskosten betrug zum 31. März 2020 TEUR 2.712 (31. März 2019 TEUR 3.129). Dieser Betrag umfasst Investitionen in die Entwicklung eigener Softwareprodukte. 4. Erlöse aus Verträgen mit Kunden 4.1. Aufgliederung der Erlöse Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:
Von den gesamten Erlösen in Höhe von TEUR 148.291 wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 30.419 mit einem Kunden erbracht. Dies entspricht 20,5 % der Umsatzerlöse. Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr 2018/2019: TEUR 44) erfasst. Für die Erlöse aus IT-Dienstleistungen werden zunächst Vertragsvermögenswerte ausgewiesen, da die Vereinnahmung der Gegenleistung vom erfolgreichen Abschluss der IT-Dienstleistungen abhängt. Nach Abschluss der IT-Dienstleistungen und ihrer Abnahme durch den Kunden werden die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten kurzfristige Vorauszahlungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen. Nachstehend sind die Beträge der folgendermaßen erfassten Erlöse angegeben:
4.2. Leistungsverpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben: IT-Dienstleistungen Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und die Zahlung ist in der Regel bei Abschluss der IT-Dienstleistung und ihrer Abnahme durch den Kunden fällig. Bei manchen Verträgen sind vor bzw. während der Erbringung der IT-Dienstleistung kurzfristige Vorauszahlungen zu leisten. EDV-Produkte Die Leistungsverpflichtung wird mit Lieferung der EDV-Produkte erfüllt und die Zahlungsfrist endet 30 bis 90 Tage nach der Lieferung. Der den (nicht erfüllten oder teilweise unerfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis gliedert sich zum 31. März 2020 wie folgt:
Von den Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Berechnung des zugeordneten Transaktionspreises auf die verbleibenden Leistungsverpflichtungen wurde kein Gebrauch gemacht. 5. Kapitalsteuerung Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value. Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Ausschüttungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder eine Kapitalerhöhung durchführen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Netto-Finanzschulden zur Summe aus Kapital und Netto-Finanzschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien muss der Verschuldungsgrad zwischen 60 % und 95 % liegen. Die Netto-Finanzschulden umfassen Finanzschulden, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristiger Einlagen.
Die Finanzschulden enthalten in Höhe von TEUR 16.308 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin des Mutterunternehmens. Diese Darlehen stehen dem Konzern langfristig zur Verfügung. Zu diesem Zweck zielt die Kapitalsteuerung des Konzerns u. a. darauf ab, die im Rahmen der verzinslichen Darlehen vereinbarten Auflagen, welche die Anforderungen an die Kapitalstruktur vorgeben, einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen können die Banken die betroffenen Darlehen unverzüglich fällig stellen. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Auflagen eingehalten. Zum 31. März 2020 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen. 6. Konsolidierungskreis Informationen zu Tochterunternehmen Einbezogen in den Konzernabschluss sind die folgenden Tochterunternehmen:
Die Holdinggesellschaft Die unmittelbar übergeordnete Holdinggesellschaft der CONET International Holding GmbH ist die Tempus Holdings 24 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Das oberste Mutterunternehmen ist die Tempus Holdings 23 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg. Verschmelzungen im Geschäftsjahr 2019/2020 Mit Verschmelzungsvertrag vom 29. Oktober 2019 wurde die Babiel Service GmbH auf die Babiel GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde im Handelsregister der Babiel GmbH am 12. November 2019 eingetragen. 7. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenserwerb im Jahr 2019/2020 Erwerb der PROCON IT GmbH Der Konzern hat am 1. Februar 2020 (Erwerbszeitpunkt) 100 % der stimmberechtigten Anteile an der PROCON IT AG erworben. Bei der PROCON IT AG handelt es sich um ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Erarbeitung von IT-Lösungen spezialisiert ist. Der Unternehmenserwerb dient dem weiteren Aufbau eines IT-Konzerns. Mit Gesellschaftervertrag vom 26. März 2020 und der Eintragung im Handelsregister am 25. April 2020 wurde die PROCON IT AG in die PROCON IT GmbH umgewandelt. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der PROCON IT AG stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Die PROCON IT AG hat seit dem Erwerbszeitpunkt TEUR 3.367 zu den Umsatzerlösen des Konzerns und TEUR -932 zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern beigetragen. Hätte der Unternehmenszusammenschluss zu Beginn des Geschäftsjahres stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 23.676 und das Konzernergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 65 erhöht. Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs
Bedingte Gegenleistung Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung mit TEUR 3.500 bewertet. Zum 31. März 2020 wurde die bedingte Gegenleitung nicht aktiviert, weil das EBIT in dem Geschäftsjahr 2020/2021 bestimmte Schwellen nicht überschreiten wird, sodass mit der Zahlung der bedingten Gegenleistung nicht zu rechnen ist. Unternehmenserwerb im Jahr 2018/2019 Erwerb der Babiel GmbH und der Babiel Service GmbH Der Konzern hatte am 25. Februar 2019 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Babiel GmbH und der Babiel Service GmbH erworben, wobei die Babiel GmbH selbst an der Babiel Service GmbH einen Geschäftsanteil von 40 % hält. Der Erwerb der Anteile an beiden Gesellschaften erfolgten im Rahmen eines zusammengefassten Erwerbsvorgangs, weshalb in den folgenden Darstellungen die beiden Gesellschaften zusammengefasst als Babiel bezeichnet werden. Bei den beiden Gesellschaften handelt es sich um nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in der Online-Kommunikationsindustrie tätig sind. Der Unternehmenserwerb dient der Erweiterung des bestehenden IT-Konzerns. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Babiel stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 1.474, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 1.474. Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war wertgemindert und die gesamten vertraglich festgelegten Beträge sind voraussichtlich einbringlich. Babiel hat seit dem Erwerbszeitpunkt TEUR 1.038 zu den Umsatzerlösen des Konzerns und TEUR 51 zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern beigetragen. Hätten der Unternehmenszusammenschluss zu Beginn des Geschäftsjahres 2018/2019 stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf TEUR 137.629 und das Konzernergebnis vor Ertragsteuern auf TEUR 864 belaufen.
Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs
Bedingte Gegenleistung Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der Babiel wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Demnach wird es zu weiteren Barzahlungen an die früheren Eigentümer der Babiel kommen, und zwar in Höhe von bis zu TEUR 1.700 soweit das EBIT in den Geschäftsjahren 2018/2019 bis 2020/2021 bestimmte Schwellen überschreitet. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung mit TEUR 1.700 bewertet, da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass das EBIT in beiden Geschäftsjahren mindestens den oberen Wert der Bandbreite erreichen wird. Zum 31. März 2019 wurde die bedingte Gegenleistung unverändert mit TEUR 1.700 bewertet und im Geschäftsjahr 2019/2020 voll ausgezahlt. 8. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Nachfolgende Tabelle zeigt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns nach Hierarchiestufen. Fair-Value-Hierarchie für Schulden zum 31. März 2019:
Fair-Value-Hierarchie für Schulden zum 31. März 2020:
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden die Verbindlichkeiten aus bedingter Gegenleistung beglichen und es sind keine neue entstanden. 9. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
10. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
11. Aufwendungen für bezogene Leistungen Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwand für Fremdleistungen im Rahmen der Abwicklung von Kundenprojekten. 12. Personalaufwand Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet der Konzern ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit, Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 1.074 Mitarbeiter (Vorjahr: 799 Mitarbeiter) beschäftigt, zuzüglich 118 Auszubildende (Vorjahr: 85 Auszubildende). Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 1.096 Personen (Vorjahr: 884 Personen). Davon waren 1.088 Mitarbeiter (Vorjahr: 876 Mitarbeiter) in Deutschland tätig und 8 (Vorjahr: 8) in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von TEUR 305 (Vorjahr: TEUR 249) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden TEUR 267 (Vorjahr: TEUR 249) unter den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr 2019/2020 und im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus früheren Geschäftsjahren. 13. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in den Erläuterungen 19 bis 21 dargestellt ist. 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
15. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
16. Zinserträge Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2019/2020 sind in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 278) angefallen. Die Gesamtzinserträge Vorjahr betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen an nahestehende Unternehmen (vgl. Anhangangabe 40). 17. Zinsaufwendungen Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
18. Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 166) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.057 (Vorjahr: TEUR 67) enthalten. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 32,98 % (Vorjahr: 32,63 %) und errechnet sich wie folgt:
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz von 32,98 % (Vorjahr: 32,63 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe:
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 46) wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr erfolgswirksam. 19. Immaterielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an immateriellen Vermögenswerten wie folgt:
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. 20. Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten Die Erstanwendung des IFRS 16 wurden zum 1. April 2018 umgesetzt. Zum 31. März 2020 ergaben sich folgende Darstellungen in der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung: Leasing in der Konzernbilanz
Leasing in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an Nutzungswerten aus Leasingverbindlichkeiten wie folgt:
21. Sachanlagen Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an Sachanlagen wie folgt:
Die Abschreibungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. 22. Geschäfts- oder Firmenwert Im Geschäftsjahr entwickelten sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:
Der Zugang im Geschäftsjahr 2019/2020 resultiert aus dem Unternehmenserwerb der PROCON IT AG (TEUR 13.738) und wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET zugeordnet. Der Zugang im Geschäftsjahr 2018/2019 resultiert aus dem Unternehmenserwerb der Babiel-Gruppe (TEUR 7.979) sowie aus einer Anpassung der Earn-Out-Klausel aus dem Unternehmenserwerb der ACT-Gruppe. Die Umbuchung in Höhe von TEUR 8.467 betrifft die ACT-Gruppe, die aufgrund von konzerninternen Umstrukturierungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET zugeordnet ist. Der Konzern überprüft die Geschäfts- oder Firmenwerte einmal jährlich im Rahmen eines Wertminderungstests nach IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswertes. Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung 2018/2019 und 2019/2020 jeweils im März durch. Zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET wird auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor persönlichen Steuern beträgt 6,5 % (Vorjahr: 6,4 %). Cashflows nach dem Zeitraum von drei Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche zuzüglich unternehmensspezifischer Besonderheiten. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert nicht übersteigt. Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
EBITDA Ein Nachfragerückgang könnte das EBITDA schmälern. Ein Rückgang des EBITDA um 10,0 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Abzinsungssätze Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor persönlichen Steuern um 1 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Prognosezeitraums zugrunde gelegt werden Den geschätzten Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktstudien zugrunde. Der Konzern erkennt an, dass die Geschwindigkeit des technologischen Wandels und mögliche neue Wettbewerber die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Aus dem Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt werden keine negativen Auswirkungen auf die Prognosen erwartet; dies könnte jedoch zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 1 % (Vorjahr: 1 %) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET führen. Ein Rückgang der langfristigen Wachstumsrate in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET um 0,5 % würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. 23. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 23.1 Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern hält ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel. 23.2 Finanzielle Verbindlichkeiten
Senior Term and Super Senior Revolving Facilities Agreement Ein Konsortium hatte dem Konzern eine Darlehensfazilität in Höhe von ursprünglich TEUR 90.000 gewährt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 erhöhte sich die Fazilität auf TEUR 98.000. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 8.000) vom term loan in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 sind die TEUR 98.000 (Vorjahr: TEUR 83.000) (abzüglich Transaktionskosten) als term loan ausgewiesen. Weitere TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 3.500) wurden als Geldmarktkredit (Revolving facility) in Anspruch genommen. Sowohl das term loan als auch die revolving facility sind variabel verzinslich (Marge zzgl. Euribor). Die Marge ist abhängig von der Art der Inanspruchnahme (term loan oder revolving facility) und vom Erreichen bestimmter Erfolgskennziffern. Die Laufzeit des term loans beträgt 7 Jahre ab Closing (19. März 2018) und die Laufzeit der revolving facility beträgt 6,75 Jahre ab dem 19. März 2018. Verschiedene Darlehen der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der CONET Technologies GmbH hatte der Konzern u. a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 12.484 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Veräußerer hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt bis zum 30. September 2017 1,25 % vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 5,25 % und im Folgenden 6,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Einschließlich aufgelaufener Zinsen beläuft sich der Darlehensstand zum 31. März 2020 auf TEUR 14.797. Im Rahmen des Erwerbs der Babiel GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber den Veräußerern der Anteile in Höhe von TEUR 1.445 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit den Veräußerern hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber den Veräußerern übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 5,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Einschließlich aufgelaufener Zinsen beläuft sich der Darlehensstand zum 31. März 2020 auf TEUR 1.591. Genussrechte Die ACT IT Holding GmbH hatte nachrangige Genussrechte ausgegeben, die ausschließlich an Mitarbeiter gewährt wurden. Die Genussrechte haben eine Mindestlaufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie mit einer Frist von 6 Monaten durch die Genussrechtsinhaber kündbar. Die Verzinsung erfolgt in Abhängigkeit vom EBIT des ACT Teilkonzerns in Höhe von 6 % bis 9 %. Die Genussrechte nehmen gegebenenfalls am Verlust der Obergesellschaft des Teilkonzerns teil. Die Genussrechte gewähren keine Beteiligung am Vermögen, den stillen Reserven oder einem Liquidationserlös. Die Gennussrechte wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 voll getilgt. Bedingte Gegenleistung Erwerb ACT-Gruppe Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der ACT IT Holding GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung ist vom EBIT der ACT IT Holding GmbH für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 abhängig. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt belief sich auf TEUR 4.500. Er verminderte sich zum 31. März 2018 aufgrund einer verschlechterten Leistung im Vergleich zur Unternehmensplanung auf TEUR 4.215. Als Zeitpunkt für die finale Bemessung und Fälligkeit der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung wurde der 31. März 2019 bestimmt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden TEUR 2.515 ausgezahlt und TEUR 285 wieder zugeführt. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag 31. März 2019 betrug TEUR 1.985 und wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 in voller Höhe ausgezahlt. Erwerb Babiel-Gruppe Als Teil der Kaufvereinbarung mit den früheren Eigentümern der Babiel GmbH wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung ist vom EBIT der Babiel GmbH für die Geschäftsjahre 2018/2019 bis 2020/2021 abhängig. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt und zum Bilanzstichtag 31. März 2019 belief sich auf TEUR 1.700 und wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 in voller Höhe ausgezahlt. 23.3 Beizulegender Zeitwert Die nachfolgende Tabelle zeigt nach Kategorien gegliedert Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns:
Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, kurzfristigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihren Buchwerten nahezu entsprechen. Hinsichtlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistung verweisen wir auf Anhangangabe 8. Die variabel verzinslichen Darlehen betreffen nahezu ausschließlich ein senior term loan. Das Management geht davon aus, dass die Darlehensaufnahme zu marktgerechten Konditionen (Zinsmarge) erfolgte. Das festverzinsliche Darlehen betrifft eine Kaufpreisverbindlichkeit. Auch hier geht das Management davon aus, dass sich bei Kaufpreisverhandlungen zum Bilanzstichtag keine anderen Zinskonditionen vereinbart worden wären. Insofern hat das Management festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzschulden ihren Buchwerten nahezu entsprechen. 23.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt der Geschäftsführung des Konzerns. Die Geschäftsführung gibt dem mittleren Management des Konzerns ein angemessenes Rahmenkonzept zur Steuerung von Finanzrisiken vor. Das mittlere Management stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt und Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkurs- oder das Rohstoffpreisrisiko. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Einlagen. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. März 2020 bzw. zum 31. März 2019. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Marktvariablen auf die Buchwerte der Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückstellungen und der nichtfinanziellen Vermögenswerte unberücksichtigt. Die Analyse der Schulden aus bedingter Gegenleistung ist in Anhangangabe 8 dargestellt. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgender Annahme aufgestellt:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen. Zum 31. März 2020 waren ca. 15 % (Vorjahr: 16 %) des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich. Die variabel verzinslichen Darlehen sind mit Ausnahme der zu vernachlässigenden Arbeitnehmergenussrechte an den Euribor gekoppelt. Derzeit weist dieser im relevanten Zinsbindungszeitraum negative Werte auf, so dass die variable Zinskomponente bei diesen Darlehen 0 % beträgt. Sollte der Euribor einen im Darlehensvertrag festgelegten Prozentsatz überschreiten, wird für einen Teil der Darlehensverzinsung eine Zinssicherung vereinbart werden. Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze auf diesen Teil der Darlehen. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen wie folgt beeinflusst:
Die angenommene Entwicklung der Basispunkte bei einer Sensitivitätsanalyse der Zinssätze basiert auf dem derzeit beobachtbaren Marktumfeld. Währungsrisiko Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor allem im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) Wechselkursrisiken ausgesetzt. Insgesamt ist der Konzern nur sehr geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt, da nur ein sehr geringer Teil der operativen Geschäftstätigkeit in ausländischer Währung (hierbei handelt es sich im Wesentlichen um norwegische Kronen und US-Dollar) abgewickelt wird. Aufgrund der geringen Bedeutung der Währungsrisiken für den Konzern wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wie auch Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden und Vertragsvermögenswerte werden regelmäßig überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl geringerer Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder in Anhangangabe 23.1 ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Er beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind. Finanzinstrumente und Einlagen Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde, vorgenommen. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden von der Unternehmensleitung jährlich überprüft und können nach Genehmigung durch den Finanzausschuss des Konzerns unterjährig aktualisiert werden. Sie werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und somit finanzielle Verluste durch einen potenziellen Zahlungsausfall eines Geschäftspartners so gering wie möglich zu halten. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. März 2020 bzw. zum 31. März 2019 entspricht den in Anhangangabe 23.1 dargestellten Buchwerten. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungstools. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing zu wahren. Nach den Bestimmungen der konzerninternen Richtlinien dürfen nicht mehr als 30 % des Fremdkapitals innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden. Zum 31. März 2020 werden etwa 29 % (Vorjahr: 24 %) des im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerts des Fremdkapitals innerhalb eines Jahres fällig. Der Konzern bewertete die Risikokonzentration hinsichtlich der Refinanzierung seiner Schulden und kam zu dem Schluss, dass sie als niedrig beurteilt werden kann. Dem Konzern stehen in ausreichendem Umfang Finanzierungsquellen zur Verfügung. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert. Zum 31. März 2020 wiesen zwei Kunden offene Posten im Wert von über 1 Mio. Euro auf, was knapp über 26 % der gesamten Forderungen (ohne Vertragsvermögenswerte) entsprach. Zum 31. März 2019 wiesen drei Kunden offene Posten im Wert von über 1 Mio. Euro auf, was knapp über 18 % der gesamten Forderungen (ohne Vertragsvermögenswerte) entsprach. Sicherheiten Sämtliche Zahlungsmittel des Konzerns befinden sich in einem Sicherungsverbund zur Absicherung der Ankaufsfinanzierung. Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 belief sich der beizulegende Zeitwert der als Sicherheiten gestellten Zahlungsmittel auf TEUR 25.135 (Vorjahr: TEUR 6.344). Die Geschäftspartner sind verpflichtet, die Sicherheiten an den Konzern zurückzugeben. 23.5 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit haben sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
24. Vorräte Das Vorratsvermögen betrifft im Wesentlichen Hardware und erworbene Software. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 6.254 (Vorjahr: TEUR 5.129) aus angesetzten Vorräten als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand wird unter den Aufwendungen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und für bezogene Waren ausgewiesen. 25. Vertragsvermögenswerte Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen Aufträge in Bearbeitung im Zusammenhang mit IT-Projekten. Die Vertragsvermögenswerte wurden nicht wertberichtigt. 26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Zum 31. März 2020 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem ursprünglichen Buchwert in Höhe von TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 218) in voller Höhe wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Im Rahmen eines Portfolioansatzes hat der Konzern neben Einzelwertberichtigungen auch eine pauschale Wertberichtigung gebildet. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. März 2020 bzw. zum 31. März 2019 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Anhangangabe 23.4 verwiesen. Dort wird erläutert, wie der Konzern die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, beurteilt und bewertet. 27. Laufende Ertragsteueransprüche Die kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüche setzen sich wie folgt zusammen:
28. Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Forderungen sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Zum 31. März 2020 bestehen keine langfristigen Vermögenswerte aus Schadensersatzforderungen. 29. Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurz- und mittelfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurz- und mittelfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Zum 31. März 2020 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 11.500). Der Konzern hat Teile seiner kurzfristigen Einlagen als Sicherheiten gestellt. Für weitere Erläuterungen wird auf Anhangangabe 23.4 verwiesen. Die für Zwecke der Kapitalflussrechnung verwendete Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. März 2020 bzw. zum 31. März 2019 entspricht dem Bilanzposten. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind keine Investitions- und Finanzierungstransaktionen, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt wurden, im Konzernabschluss enthalten. Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind folgende Investitions- und Finanzierungstransaktionen, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt wurden, im Konzernabschluss enthalten:
30. Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Abgrenzungen handelt es sich um Vorauszahlungen des Konzerns für den Leistungszeitraum 1. April 2019 bis 31. März 2020 (Vorjahr: 1. April 2018 bis 31. März 2019), die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 31. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des Konzerns in Höhe von TEUR 25 betrifft das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens CONET International Holding GmbH. Das gezeichnete Kapital wurde am 11. April 2017 durch Sacheinlage der Beteiligung an der CONET International GmbH in Höhe von TEUR 25 aufgebracht. Weitere Veränderungen des gezeichneten Kapitals haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage des Konzerns in Höhe von TEUR 21.849 (Vorjahr: TEUR 14.334) betrifft die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens CONET International Holding GmbH. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde die Kapitalrücklage um TEUR 7.515 auf TEUR 21.849 aufgestockt. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen der Gesellschafter). OCI-Rücklage Die OCI-Rücklage resultiert aus dem sonstigen Ergebnis nach Steuern. Die OCI-Rücklage betrifft ausschließlich Gewinnrücklagen. Dieser wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 74 aus der Neubemessung von leistungsorientierten Pensionsplänen entnommen (Vorjahr: TEUR 96). 32. Rückstellungen Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt:
Gewährleistungen Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungsverpflichtungen aus in den vergangenen Jahren durchgeführten Werkverträgen passiviert. Die Bewertung wird auf der Basis von Erfahrungswerten für Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrundeliegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den derzeit verfügbaren Informationen über Reklamationen für die durchgeführten Werkverträge innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Aufbewahrungspflichten Der Konzern unterliegt Pflichten zur Aufbewahrung seiner Buchhaltungsunterlagen und Geschäftsbücher. Schadensersatz Der Konzern ist Beklagter in einem Schadensersatzprozess mit einem Dienstleister. Die Rückstellung deckt die Kosten des Rechtsstreites sowie die mögliche Schadensersatzsumme. Prozessrisiken Ein inzwischen ausgeschiedener Vorstand einer Tochtergesellschaft hat diese Gesellschaft auf Zahlung einer Tantieme verklagt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde Kosten in Höhe von TEUR 75 zugeführt. Der Rückstellung steht ein gleich hoher Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer der CONET-Gruppe gegenüber. Preisprüfung Der Konzern unterliegt bei einigen öffentlichen Aufträgen einer staatlichen Preisprüfung. Die Rückstellung deckt das Risiko, dass der Konzern aufgrund einer durchgeführten Preisprüfung Rückzahlungen an öffentliche Kunden leisten muss. 33. Laufende Ertragssteuerverbindlichkeiten Die laufenden Ertragssteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
34. Vertragsverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen von Kunden erhaltene Anzahlungen in Zusammenhang mit IT-Projekten. Der zu Beginn der Periode ausgewiesene Betrag wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 im Wesentlichen als Umsatzerlöse erfasst. 35. Leasingverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Leasingverbindlichkeiten:
Die Laufzeit der Leasingverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Stand 31.03.2020
Stand 31.03.2019
36. Altersversorgungspläne/Pensionsrückstellungen Beitragsorientierte Pläne Der Konzern bietet Mitarbeitern mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Der Konzern zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlichen fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft (Direktversicherung). Die im Geschäftsjahr 2019/2020 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 430 (Vorjahr: TEUR 206) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Die Mitarbeiter des Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung Beiträge in eine Unterstützungskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die Versorgungsbeiträge investiert die Unterstützungskasse in Rückdeckungsversicherungen. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die im Geschäftsjahr 2019/2020 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 196 (Vorjahr: TEUR 124) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Die Mitarbeiter des Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung Beiträge in eine Pensionskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Pensionskasse finanziert. Die im Geschäftsjahr 2019/2020 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 141) und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar. Daneben besteht für die deutschen Mitarbeiter ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines unverändert zum Vorjahr gültigen Beitragssatzes von 9,45 % (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte Pläne Der Konzern hat einzelnen Mitarbeitern Direktzusagen zu einer Altersvorsorge gegeben, die nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Plan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden sind. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Höhe der Versorgungszusagen bemisst sich in der Regel nach Festzusagen. Wesentliche mit den leistungsorientierten Zusagen verbundene Risiken werden nicht erwartet. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) benutzt. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Fondsvermögen (einschließlich Vermögensüberdeckung) für die leistungsorientierten Pläne stellen sich wie folgt dar: Veränderung der Pensionsverpflichtung
Veränderung des Planvermögens
Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze (asset ceiling)
Nettoverpflichtung
Erstattungsansprüche (reimbursements) - z. B. Rückdeckungsversicherungen, die kein Planvermögen darstellen
Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stellen sich wie folgt dar:
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung dargestellt:
Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt 12,7 Jahre (Vorjahr: 13,3 Jahre). Der Gesamtaufwand für die leistungsorientierten Pensionspläne setzt sich wie folgt zusammen:
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2020/2021 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 44). Die Fälligkeit der Verpflichtungen aus dem leistungsorientierten Versorgungsplan stellt sich wie folgt dar:
Die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt wurde, ist der Diskontierungssatz. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahme zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.
37. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Abgrenzungen in Höhe von TEUR 3.448 (Vorjahr: TEUR 4.519). 38. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 336 (Vorjahr: TEUR 184) sind langfristig. Diese werden verzinst. 39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Die Konzern-Gesellschaften sind mit der Sicherungsabtretung aller Zahlungsansprüche gegenüber Versicherungen und Drittschuldnern, sowie Kontoverpfändungen aller in Deutschland unterhaltenen Bankkonten, als zusätzlicher Sicherheitengeber dem Finanzierungsvertrag der CONET Gruppe beigetreten. 40. Angaben über nahestehende Unternehmen und Personen Informationen über die Konzernstruktur, die Tochtergesellschaften und die Holdinggesellschaft werden in Anhangangabe 6 dargestellt. In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:
Darlehen über EUR 12,5 Mio. der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der CONET Technologies GmbH hatte der Konzern u. a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 12.484 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Veräußerer hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt bis zum 30. September 2017 1,25 % vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 5,25 % und im Folgenden 6,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Darlehen über EUR 1,5 Mio. der Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Im Rahmen des Erwerbs der Babiel GmbH hatte der Konzern u.a. ein Darlehen gegenüber dem Veräußerer der Anteile in Höhe von TEUR 1.450 übernommen. Im Rahmen einer Vereinbarung mit den Veräußerern hat Tempus 24 S.a.r.l. die Verpflichtungen gegenüber den Veräußerern übernommen und dem Konzern gleichzeitig ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 5,75 %. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Die Rückzahlung des Darlehens ist abhängig von der Rückführung der Kaufpreisverbindlichkeit durch Tempus Holdings 24 S.a.r.l. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen Personen in Schlüsselpositionen sind die Geschäftsführer des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen. Die haben im Geschäftsjahr folgende Vergütungen erhalten:
Die in der Tabelle dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüsselpositionen als Aufwand erfasst. Vergütung des Beirats Der Beirat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Vergütung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 20) erhalten. Managementbeteiligungen Die Führungskräfte verschiedener Konzernunternehmen halten zum Bilanzstichtag indirekt 8,4 % der Anteile an der Muttergesellschaft über verschiedene Beteiligungsvehikel, welche Anteile an der Tempus Holdings 24 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg halten. Die Anteile an den Beteiligungsgesellschaften wurden zum selben Preis erworben, den die Mehrheitsgesellschafter bei dem Erwerb der Tempus Holdings 23 S.à r.l., Luxemburg, bezahlt haben. Entsprechend korrespondieren diese mit dem Fair Value im Erwerbszeitpunkt, so dass dies im Konzernabschluss zu keiner Berücksichtigung führt. 41. Veröffentlichte noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. IFRS 17 Versicherungsverträge Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Regelungen von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch
IFRS 17 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Vergleichsinformationen sind zwingend anzugeben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen bereits IFRS 9 und IFRS 15 anwendet oder zum gleichen Zeitpunkt wie IFRS 17 erstmals anwendet. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen der Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, die Unternehmen die Entscheidung, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten einen Geschäftsbetrieb darstellt, erleichtern sollen. Die Änderungen stellen folgendes klar: Präzisierung der Mindestanforderungen an einen Geschäftsbetrieb; Wegfall der Notwendigkeit zur Beurteilung der Fähigkeit eines Marktteilnehmers, fehlende Elemente zu ersetzen, um das Erworbene als Geschäftsbetrieb zu betreiben; Bereitstellung von Leitlinien, die Unternehmen bei der Beurteilung, ob der erworbene Geschäftsprozess substanziell ist, unterstützen sollen; engere Definition der erbrachten Leistungen und Einführung eines optionalen vereinfachten Tests auf Konzentration des beizulegenden Zeitwerts in einem Vermögenswert. Neben den Änderungen wurden neue erläuternde Beispiele vorgelegt. Da die Änderungen prospektiv auf Transaktionen oder andere Ereignisse anzuwenden sind, die am oder nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen stattfinden, werden sich für den Konzern zum Übergangszeitpunkt keine Auswirkungen ergeben. Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition von Wesentlichkeit Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler. Ziel der Änderungen war die Vereinheitlichung der Definition des Begriffs der "Wesentlichkeit" in allen Standards und die Präzisierung bestimmter Aspekte der Definition. Gemäß der neuen Definition sind Informationen wesentlich, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses, der Finanzinformationen eines bestimmten Unternehmens bietet, treffen, beeinflussen können. Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen der Definition der "Wesentlichkeit" keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. 42. Organe der CONET International Holding GmbH Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2019/2020 gehörten der Geschäftsführung an:
Beirat Im Geschäftsjahr 2019/2020 gehörten dem Beirat an:
43. Honorar des Abschlussprüfers Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 55 als Aufwand für die Konzernabschlussprüfung (Vorjahr: TEUR 40) erfasst. 44. Befreiungsvorschriften für konsolidierte Unternehmen Für folgende konsolidierte Tochterunternehmen wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen:
Für folgende konsolidierte Tochterunternehmen wurde die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses bereits zum 31. März 2019 in Anspruch genommen:
45. Ereignisse nach der Berichtsperiode Die PROCON IT GmbH hat am 29. April 2020 mit der CONET Technologies Holding GmbH als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für das Geschäftsjahr 2020/2021 geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20. Mai 2020 zugestimmt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Juli 2020. Mit Gesellschaftsvertrag, bzw. Gesellschafterbeschluss vom 5. Mai 2020 und dem Handelsregistereintrag vom 29. Mai 2020 wurde die ACT Development & Integration GmbH in die CO-NET Development & Integration GmbH umbenannt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Mai 2020 und dem Handelsregistereintrag vom 22. Juni 2020 wurde die CONET Solutions GmbH als übernehmender Rechtsträger mit der ACT IT-Consulting & Services AG verschmolzen. 46. Nachtragsbericht Die Corona-Krise trifft die Digitalbranche mit Wucht, aber weniger stark als die deutsche Gesamtwirtschaft. Die ausführliche Erläuterung der Auswirkung von der Corona-Krise auf den Geschäftsverlauf der CONET Gruppe für die ersten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag ist im Lagebericht unter dem Punkt 3.1 "Prognosebericht" dargestellt.
Hennef, den 27. Juli 2020 Anke Höfer, Geschäftsführerin Josef Ranner, Geschäftsführer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell 1.2 Organisation 1.3 Unternehmensinternes Steuerungssystem 1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf / Ertragslage 2.2.1 Umsatz und Gesamtleistung 2.2.2 Rohertrag I 2.2.3 Rohertrag II 2.2.4 EBITDA 2.2.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2.3 Vermögenslage 2.3.1 Vermögensstruktur 2.3.2 Kapitalstruktur 2.4 Finanzlage 2.4.1 Finanzierungsanalyse 2.4.2 Liquiditätslage 2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage 2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagementsystem 3.2.2 Risiken 3.3 Chancenbericht 1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Die CONET International Holding GmbH ist die Muttergesellschaft des CONET-Konzerns (relevanter Konsolidierungskreis dieses Konzernabschlusses) und wird in diesem Dokument als CONET-Gruppe bezeichnet. Die CONET International Holding GmbH hat ihren Sitz in Hennef. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Siegburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 14821 eingetragen. Die CONET International Holding GmbH bildet einen Konzern aus der Zwischenholdinggesellschaft (CONET International GmbH) und der operativen Zwischenholding (CONET Technologies Holding GmbH). Die Geschäftstätigkeit der CONET-Gruppe setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting erbracht werden. Mit der Bündelung thematisch verwandter Lösungsbereiche in den Tochterunternehmen der CONET-Gruppe und dem Aufbau von Landes- und Service-Gesellschaften hat die Gruppe in den vergangenen Jahren ihre Position unter den Top-25 der mittelständischen deutschen IT-System- und Beratungshäuser behauptet. Die CONET-Gruppe ist somit in der Lage, für Kunden sowohl Einzelunterstützung in speziellen Lösungsfeldern als auch großvolumige Projektaufträge aus einer Hand abwickeln zu können. Die CONET Technologies Holding GmbH steuert die operativen CONET-Gesellschaften. Sie definiert die CONET-Gruppen-Strategie, ist für die Weiterentwicklung der CONET-Gruppe verantwortlich und unterstützt die operativen Gesellschaften. Die Tätigkeitsschwerpunkte stellten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt dar:
Neben dem Mutterunternehmen CONET International Holding GmbH gehören dem Konsolidierungskreis folgende Tochterunternehmen an:
Einzelgesellschaften und Leistungsportfolie der CONET-Gruppe:
CONET Solutions GmbH CONET bietet seinen Kunden aus den Bereichen Industrie und Handel, öffentlichem Sektor sowie den Bereichen Defense & Public Security seit 1987 Lösungen für Management und Informationstechnologie an. Das Leistungsspektrum des mittelständischen IT-System- und Beratungshauses umfasst SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting in den Schwerpunktbereichen Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data. CONET-Lösungen für Enterprise Content Management, Critical Communications, Contact Center und Business Process Management sind weltweit im Einsatz. Die deutsche CONET Communications GmbH bietet als Tochterunternehmen umfassende Leistungen und Lösungen im Bereich moderner Kommunikationssysteme an und besitzt mit der CONET Communications GmbH in Wien eine eigene österreichische Tochtergesellschaft. Zum Leistungsportfolio gehören die Leitstellenkommunikationslösung UC Radio Suite (UCRS) mitsamt ihren Modulen für eine mobile Einsatzunterstützung ebenso wie Contact Center Solutions und Erweiterungslösungen für IP-Telefonie. CONET Business Consultants GmbH Die CONET Business Consultants GmbH bietet als Management- und IT-Beratung wertsteigernde IT-Lösungen für namhafte Wirtschaftsunternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand an. Als einer der deutschen Top-10-Dienstleister für SAP im öffentlichen Sektor bietet das Unternehmen Leistungen rund um SAP Consulting, Prozessoptimierung sowie die Entwicklung, Realisierung und Administration SAP-basierter Lösungen aus einer Hand. CONET Services GmbH Die CONET Services GmbH bietet ein breites Portfolio an IT-Betriebsleistungen und Managed Services für Kunden aus der Finanzwirtschaft, dem öffentlichen Sektor, dem Bereich Defense & Security und der Privatwirtschaft an. Neben dem Rechenzentrumsbetrieb sowie dazu gehöriger Beratung umfasst das Leistungsspektrum insbesondere die Konzeption und Installation von IT-Systemen, Migrationsprojekte, ITIL-konformen Support und Remote-Wartung, Backup und Disaster Recovery. Speziallösungen für den Finanzsektor wie Direct Market Access und Proximity Solutions sowie sichere und hochverfügbare Angebote für Cloud-Computing und Hosting unterstützen den täglichen Geschäftsbetrieb und helfen dabei, den stets wachsenden Anforderungen an die Systemstabilität und Verfügbarkeit gerecht zu werden. ACT Development & Integration GmbH Die ACT Development & Integration GmbH unterstützt ihre Kunden im Zeitalter der digitalen Transformation bei der Modernisierung ihrer traditionellen Schriftgutprozesse. Mit der Einführung von modernen Lösungen für Customer Communication Management (CCM) zur zentralen Verwaltung der Kundenkommunikation wird für ein einheitliches, personalisiertes und interaktives Kundenerlebnis über alle zugänglichen Medien und Kanäle gesorgt. Auf Basis einer Projekterfahrung von über 50.000 migrierten Dokumentenvorlagen werden die Services an der Schnittstelle von der Geschäftsanforderung zur IT erbracht und reichen von der Unterstützung bei der Auswahl einer neuen CCM-Plattform über Schriftgutanalysen, die Integration und Migration der neuen CCM-Lösung in bestehende IT-Umgebungen bis zur Dokumentenerstellung und Pflege kundenspezifischer Dokumentenvorlagen im ACT FormularCenter. ACT IT-Consulting & Services GmbH Die ACT IT-Consulting & Services GmbH berät Unternehmen und Organisationen bei der Realisierung ihrer IT mit individuellen Lösungen. Im Fokus der Beratung stehen:
Babiel GmbH Babiel ist eine auf Online-Kommunikation und B2B-E-Commerce spezialisierte Agentur und Unternehmensberatung. Das Unternehmen berät, entwickelt, implementiert und koordiniert die Erstellung von Websites, Online-Portalen, Apps und Online-Shops. Babiel ist seit über 25 Jahren auf dem digitalen Markt aktiv und verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum, das mit zahlreichen Auszeichnungen wie dem reddot design award und mehreren Auszeichnungen des Mobile World Summit prämiert wurde. Babiel beschäftigt heute über 90 Spezialisten und hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf sowie weitere Standorte in Berlin und Wien. PROCON IT GmbH Die PROCON IT GmbH mit Hauptsitz in Garching bei München und einer Niederlassung in Augsburg ist Qualitätsanbieter für Big Data & Visual Analytics, Web- & Cloud-Engineering, SAP-Engineering und Mainframe App-Engineering. Ein maßgeschneidertes Management & Business Consulting komplettiert das Leistungsportfolio des Unternehmens. Seit über 20 Jahren vertrauen namhafte Kunden etwa aus den Bereichen Automotive, Financial Services und Aerospace auf die Dienstleistungen von PROCON IT. Die Gesellschaft mit ihren mehr als 200 Mitarbeitenden steht für höchste Qualitätsstandards, Zuverlässigkeit sowie für eine konsequente Kunden- und Lösungsorientierung. PROCON IT erhält regelmäßig Bestnoten beim Job-Bewertungsportal kununu sowie Auszeichnungen für seine Personalpolitik wie etwa das Gütesiegel "Fair Company" oder "Great Place to Work". Das CONET-Portfolio Wir entwickeln unser Lösungsportfolio stetig weiter. So können sich unsere Kunden darauf verlassen, von CONET die optimale Unterstützung zur Bewältigung ihrer IT-Herausforderungen und zur Ausnutzung der Mehrwerte und Synergien moderner IT-Lösungen zu erhalten. Auf der Basis seiner Unternehmensverfassung konzentriert CONET sich auf die strategischen Leistungsfelder SAP, Infrastructure, Communications und Software. Im ständigen Abgleich mit den Anforderungen des Marktes, neuen Entwicklungen, Best Practices und Trends der IT-Branche entwickeln sich daraus Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data als aktuelle Schwerpunktbereiche der Digitalisierung, die wir über ihren gesamten Lebenszyklus von Konzeption bis Betrieb mit strategischer, technischer und prozessorientierter Beratung begleiten.
1.2 Organisation Die CONET International Holding GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt damit dem deutschen GmbH-Gesetz. Die Führung der Gesellschaft obliegt gemäß GmbH-Gesetz der Geschäftsführung. Bei der operativen Zwischenholding CONET Technologies Holding GmbH wurde zusätzlich ein weiteres, freiwilliges Gesellschaftsorgan in Form eines Beirats etabliert gemäß §§ 52 Abs. 1, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG. Organe Geschäftsführung Die CONET-Gruppe wird zum Stichtag 31. März 2020 von zwei Geschäftsführern geleitet. Das Amt des Vorsitzenden der Geschäftsführung wird von Frau Anke Höfer ausgeübt. In der Rolle als Geschäftsführer Finanzen ist Herr Josef Ranner für die Steuerung der Service-Bereiche Finanzen, Rechnungswesen & Controlling, Einkauf sowie Marketing zuständig. Die zentralen Themen CONET-Strategie und CONET LIFE (unsere Unternehmensverfassung) werden von beiden Geschäftsführern gemeinsam betreut und weiterentwickelt. Beirat Der dreiköpfige Beirat der CONET Technologies Holding GmbH setzt sich zusammen aus Herren Holger Kleingarn, Christian Kraul-von Renner sowie Philipp Kalveram. Alle drei Beiräte kommen von H.I.G. Beiratssitzungen werden in der Regel im Vier-Wochenrhythmus abgehalten. Es gibt keine gesonderten Beiratsausschüsse. Wichtige Themen werden auch außerhalb der Sitzungen zwischen Geschäftsführung und Beirat in kurzfristig einberufenen Gesprächen oder Telefonkonferenzen behandelt. 1.3 Unternehmensinternes Steuerungssystem Basis der strategischen Unternehmensplanung ist eine jährlich aktualisierte Dreijahresplanung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquiditätsplan. Auf Basis dieser Überlegungen werden die Budgetplanungen der Einzelgesellschaften für das folgende Geschäftsjahr im top-down-Verfahren abgeleitet. Diese werden anschließend bottom-up verifiziert und danach auf die einzelnen Monate verteilt. Im Rahmen der monatlichen Plan-Ist-Abweichungsanalyse wird der Konzern gesteuert. Das Management verfügt auf Basis eines etablierten Self-Service-Systems über tagesaktuelle Zahlen zur Unternehmenssteuerung. Die Geschäftsführung wird im Rahmen des monatlichen Reporting über alle wesentlichen Positionen der Gewinn- u. Verlustrechnung auf Einzelgesellschaftsebene wie auch auf Konzernebene informiert. In der CONET-Gruppe stehen Kennzahlen, die sich an der Liquidität und dem Unternehmenswert orientieren, im Vordergrund. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Größen, die alle im Vergleich von Ist, Plan (Budget) und Vorjahr betrachtet werden:
1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht Der Markt für professionelle IT-Produkte und -Dienstleistungen ist durch wachsende Kundenanforderungen, eine zunehmende technologische Komplexität und kurze Innovationszyklen geprägt. Das Produkt- und Beratungsportfolio bedarf daher einer ständigen Weiterentwicklung und fortwährenden Verbesserung, um den Marktentwicklungen und Kundenanforderungen auch künftig gerecht zu werden. Nachfolgend ein Auszug von wichtigen Forschungsprojekten: • Die CONET Solutions GmbH beteiligt sich an dem groß angelegten Kooperationsprojekt "Block4Log" unter Federführung der GS1 gemeinsam mit vielen weitere namhaften Firmen der Logistikbranche. Im Rahmen des bundesweit ersten unternehmensübergreifenden Blockchain-Projekts im Ladungsträgermanagement soll innerhalb von 2 Jahren erstmals gemeinsam eine Blockchain-basierte, marktreife Lösung entwickelt werden, mit der sich der Tausch von unterschiedlichen Ladungsträgern digital, transparent und effizient verwalten lässt. Dabei übernehmen wir wesentliche Teile der Softwareentwicklung im Bereich Mobile App, Frontend und Microservice-Architektur. Zusätzlich wird die Entwicklung von Anwendungsbeispielen für Fieldservice Aktivitäten (z. B. Instandhaltung, IT-Service, Fernwartung) mit Hilfe virtueller und erweiterter Realitäten auf der Basis der Microsoft HoloLens vorangetrieben. Ziel ist es Wartungs- und Instandsetzungsprozesse durch die Kombination von detaillierten Prozessschritten und dem Einsatz von Hologrammen effizienter und mit geringerer Fehlerquote durchzuführen. Insbesondere im Umfeld der Fernwartung ermöglicht diese Lösung auch den Einsatz von weniger geschultem Personal. Um ein möglichst breites Spektrum abzubilden, werden sowohl Cloud basierte Lösungsansätze als auch komplett autarke Lösungen abgebildet. Perspektivisch ist auch ein Transfer in andere Bereiche z. B. Showrooms von Versicherungen angedacht. • In der PROCON IT AG wurde der Digitale Kicker entwickelt. Die gezielte Verwendung von Sensoren und einer Kamera haucht einem einfachen Kickertisch Leben ein und bildet ein neuronales Netz ab, welches ihn dadurch zu einem "Smarten Kicker" macht. Daraus resultieren Spieldaten wie z.B. Ballposition, Schussgeschwindigkeit oder Spielerpuls in verschiedenen Formaten, die mit ausgewählten Front-End Tools in Echtzeit in Dashboards visualisiert werden. Ziel unseres Projektes ist es, möglichst viele Technologien in einem Projekt zu vereinen und die Daten verschiedener Sensoren in eine umfassende Spielanalyse zu integrieren. In der LEOSS-Initiative hat es sich die PROCON IT AG zur Aufgabe gemacht ein europaweites Fallregister aufzubauen, um detailliert Patientendaten von COVID-19 Infizierten zu sammeln. Die Datengrundlage soll dabei helfen, das Virus und seine Auswirkungen besser zu verstehen und diese auch vorherzusagen. Die PROCON IT AG unterstützt das LEOSS Team bei der Analyse und Transformation der Daten tatkräftig. So entwickeln wir in diesem Rahmen zwei Dashboards in direkter Zusammenarbeit mit den Ärzten. Mit Hilfe dieser Visualisierungen können Ärzte ihre hochgeladenen Daten nach Parametern wie Aufenthaltsdauer der Patienten im Krankenhaus, Liegedauer im Intensivbereich oder die benötigte Beatmungsdauer analysieren. Weiterhin wurde ein Machine Learning Workshop für Bilderkennung und -verarbeitung mithilfe des Algorithmus YOLO (You Only Look Once) in Python entwickelt. Hier wurde ein Convolutional Neural Networks für beispielhafte Bilderkennung von Video- und Live-Stream Bilddaten implementiert und dadurch theoretische Grundlagen im Bereich Künstlicher Intelligenz, Machine Learning und Data Science aufbereitet. • Die CONET Business Consultants GmbH beschäftigt sich mit der bevorstehenden Modernisierungswelle der Bestandsysteme unserer Kunden auf die neue Plattform SAP S/4 HANA. Hier ist es notwendig, bestehendes Know How im Rahmen von F&E Maßnahmen weiterzuentwickeln. Dabei entwickeln wir mit Rollen wie einem SAP Transformation Manager, einem SAP Security Manager oder auch einem SAP Automation Consultant vollkommen neue Rollen für zukünftige SAP Einführungs- und Migrationsprojekte. Ziel dieser Aktivitäten ist eine gesteigerte Projektqualität durch verstärkte Integration und Prozesshärtung und -veredelung. Ein wesentlicher Umfang der Forschungs- und Entwicklungsbestrebungen entfällt auf unsere Software-Entwicklung im Communications-Umfeld. Im Bereich Public Security erlebte die von CONET mit der auf Basis von Cisco-Technologie entwickelten UC Radio Suite (UCRS) weitere erfolgreiche Produktivsetzungen im Energiesektor sowie öffentlichen Leitstellenumfeld, die maßgeblich auf unsere innovativen Lösungsansätze zurückzuführen sind. Unsere Funkintegrations- und Konferenzlösung stellt eine nahtlose und effiziente Kommunikation zwischen analogen und digitalen Funksystemen sicher. Erst das ermöglicht die reibungslose Koordination und Steuerung aller beteiligten Kräfte im Regelbetrieb und bei Noteinsätzen. Insbesondere der Umfang der angebotenen Integrationsmöglichkeiten und Konnektoren verleiht der CONET UC Radio Suite in der aktuellen Ausbaustufe ein Alleinstellungsmerkmal, das die internationale Nachfrage spürbar steigert. Mittels des tief im Kern der Lösung verwurzelten Konnektoren-Konzepts vereint die UCRS unterschiedlichste Kommunikationssysteme und Kommunikationskanäle durch eine technische Normalisierung und Standardisierung auf einer gemeinsamen Plattform und gestattet so eine medienbruchfreie Steuerung des gesamten Kommunikationsprozesses vom Arbeitsplatz des Leitstellenmitarbeiters aus. Einfache, moderne und intuitive Bedienung ist hier ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Gerade die Vernetzung der verschiedensten Kommunikationsmedien und Endgeräte, die durch die demografische Entwicklung zusätzlich befeuert wird, verlangt eine solche Umsetzung, damit die Vielfalt der Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Einsatzkräften und Hilfesuchenden für den Leitstellenmitarbeiter beherrschbar bleibt. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde der Geo-Informations-Dienst ausgebaut. Ein neuer Dienst kollektiert automatisch Geo-Informationen von Entitäten verschiedener Infrastrukturen und hinterlegt diese historisiert und abfragbar. Die Geo-Informationen werden hierbei mit beliebigen Zusatzinformationen angereichert, was Mehrwertabfragen ermöglicht. Für die Anbindung von 3rd-Party Sprachaufzeichnungs-Systemen wurde eine Gateway-Komponente entwickelt, welche das kostengünstige Erweitern der Lösung um marktübliche Aufzeichnungssysteme ermöglicht. Ein neu entwickeltes Sprachaufzeichnungssystem wurde tief in das Produkt integriert und ermöglicht Anwendungsbereiche, welche weit über die Möglichkeiten von 3rd-Party-Systemen hinausgehen. Insgesamt hat die CONET-Gruppe im Zeitraum April 2019 bis März 2020 3,9 Mio. Euro beziehungsweise 2,6 % des Umsatzes in Forschungs- und Produktentwicklungsaufwendungen investiert. Insgesamt wurden knapp über 1,0 Mio. Euro Entwicklungskosten aktiviert. Das entspricht einer Aktivierungsquote von 27 %. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1,5 Mio. Euro auf aktivierte Entwicklungskosten planmäßig abgeschrieben. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Vor dem Ausbruch der Corona Pandemie erwartete die Bundesregierung für das Jahr 2020 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 1,1 Prozent. Die Prognosen gingen von einer zweigeteilten Entwicklung der Wirtschaft aus: Einer robusten Binnenwirtschaft - gestützt durch steigende Einkommen, steuerliche Entlastungen und dynamischen Staatsausgaben - der die konjunkturelle Schwäche der exportorientierten Industrie gegenüber steht. Die Corona-Krise stellt eine außerordentliche Belastung für die deutsche Wirtschaft dar. Demnach lag das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 1. Quartal 2020 um 2,2 % unter dem Niveau des Vorquartals. Dabei zeigten sich Einbußen sowohl bei der Inlandsnachfrage als auch bei der Außenwirtschaft. So sanken die privaten Konsumausgaben und die Investitionen in Ausrüstungen deutlich. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise geht die Bundesregierung in ihrer am 29. April veröffentlichten Frühjahrsprojektion von einem deutlichen Rückgang des realen BIP in diesem Jahr aus (-6,3 %). Insbesondere die 1. Jahreshälfte 2020 dürfte stark betroffen sein, während in der 2. Jahreshälfte eine Erholung einsetzt. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Angesichts des unklaren Pandemie-Verlaufs bestehen jedoch weiterhin hohe Risiken für die konjunkturelle Entwicklung. Im Zuge der Corona-Pandemie ist auch die Arbeitskräftenachfrage im April massiv zurückgegangen. Der Stellenindex der BA (BA-X), der die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage anzeigt, brach im April ein. Auch der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen sowie die Stellenzugänge waren im April deutlich rückläufig. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Gesamtmarkt der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) hat sich nach Angaben des BITKOM im Jahr 2019 von rund 157,0 Mrd. Euro auf 161,0 Mrd. Euro gesteigert. Für das Jahr 2020 ist nochmals ein Wachstum von 2,0 % zum bereits guten Vorjahr prognostiziert (Prognose vor Corona Ausbruch). In den für die CONET-Gruppe besonders relevanten Segmenten "Software" und "IT-Dienstleistungen" betrugen die Zuwächse 1,6 Mrd. Euro (+6,3 %) beziehungsweise 1,0 Mrd. Euro (+2,4 %) auf 26,0 Mrd. Euro beziehungsweise 40,9 Mrd. Euro und legen damit im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich zu. Auch das Geschäft der reinen Beratungsdienstleistungen hat sich deutschlandweit wie in den Vorjahren positiv entwickelt. Die deutsche Wirtschaft, aber auch der Öffentliche Sektor, reagieren mit einer höheren Nachfrage nach Unterstützung durch externe Spezialisten auf die vielfältigen Veränderungsanforderungen auf Wirtschafts- und Verwaltungsebene, die weiterhin in hohem Maße von der laufenden digitalen Transformation bestimmt wird. Viele Unternehmen haben auf die positiven Rahmenbedingungen mit zusätzlichen Investitionen reagiert. Durch den tiefgreifenden, digitalen Wandel kommen alle Geschäftsmodelle auf den Prüfstand. Unternehmensberatungen unterstützen ihre Klienten dabei, die notwendigen Anpassungen durchzuführen sowie die neuen Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Betroffen sind sowohl Prozesse, Organisationsstrukturen und Mitarbeiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund hat sich die Nachfrage von Unternehmen und Organisationen nach Unterstützung bei der digitalen Transformation verstärkt. Im Jahr 2019 legte der Branchenumsatz der Strategie-, Prozess-, IT- sowie HR-Berater um 5,7 % zu. Dabei stieg der Gesamtumsatz der Branche bis Ende 2019 auf 35,7 Mrd. Euro (2018: 33,8 Mrd. Euro). Für das aktuelle Jahr 2020 wird mit einer erneuten Umsatzsteigerung seitens des Branchenverbandes von ca. 5,8 % auf 37,8 Mrd. Euro gerechnet. Aktuellere Prognosen unter Einbeziehung der Corona-Pandemie liegen nicht vor. Das für die CONET-Gruppe besonders relevante Beratungsfeld "Organisations- und Prozessberatung" lag im Vergleich zum Vorjahr leicht unter dem Branchenschnitt (5,6 %), während das Beratungsfeld "IT-Beratung" sich analog zum Branchenschnitt (5,8 %) entwickelte. Das zweithöchste Wachstum im Jahr 2019 verzeichnete das für CONET relevante Beratungsfeld "IT-Beratung" mit 8,4 %. Der Anteil des Beratungsfelds "IT-Beratung" am Gesamtmarkt blieb konstant auf 21,8 % (2018: 21,8 %); das entspricht in absoluten Zahlen einem Umsatzvolumen von 7,78 Mrd. Euro (2018: 7,37 Mrd. Euro). Gut die Hälfte dieses Umsatzes entfällt auf Beratungsleistungen in IT Anwendungen & Infrastruktur (10,9 %) sowie auf sonstige IT-Beratung (7,6 %) in den Klientenunternehmen. Eine gute Nachfrage von Klienten aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung war im Jahr 2019 auch im Beratungsfeld "Organisations- und Prozessberatung" zu verzeichnen. Das Segmentwachstum lag bei 5,6 %. Bei einem prozentualen Anteil von 43,7 % am Gesamtmarkt wurden insgesamt 15,60 Mrd. Euro umgesetzt (2018: 14,8 Mrd. Euro). Rund die Hälfte des Segmentumsatzes entfiel dabei auf Projekte mit den Themenstellungen "Projektmanagement". CONET bestätigt seine Top-10-Platzierung unter den mittelständischen deutschen IT-Beratungshäusern mit einem 9. Platz im Ranking "Die 20 führenden deutschen mittelständischen IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen". In dieser Branchenübersicht listen die Marktforscher der Lünendonk & Hossenfelder GmbH IT-Beratungen mit Hauptsitz in Deutschland und einem Umsatz bis zu 500 Mio. Euro auf. CONET belegt mit 128,7 Mio. Euro Jahresumsatz und 799 Mitarbeitern aktuell den 9. Platz im Ranking. 2.2 Geschäftsverlauf/Ertragslage Die nachstehende Darstellung der Ertragslage für die letzten beiden Geschäftsjahre gestattet einen Einblick in die Entwicklung des Konzerns in diesem Zeitraum. Bei der Darstellung handelt es sich um eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Wiedergabe der Gewinn- u. Verlustrechnung (BWA).
Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewerteten Darstellungen. 2.2.1 Umsatz und Gesamtleistung Die CONET-Gruppe hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Konzernumsatz in Höhe von TEUR 148.291 (Vorjahr: TEUR 128.667) erzielt. Die Gesamtleistung im Konzern beträgt TEUR 149.331 (Vorjahr: TEUR 129.698). Unser operatives Geschäft wächst in zwei Bereichen: Dem Geschäft mittels direkt abzurechnender Dienstleistung und den langlaufenden Projekten mit Werkvertragcharakter. Daneben resultieren die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Fremdsoftware/Hardware sowie eigenen Software-Produkten. Die aktivierten Eigenleistungen in der dargestellten Konzern-BWA von rund TEUR 1.040 (Vorjahr: TEUR 1.030) resultieren ausschließlich aus der Weiterentwicklung unseres erfolgreichen Softwareprodukts CONET UC Radio Suite innerhalb der CONET Communications GmbH (vgl.: 1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht). 2.2.2 Rohertrag I Der Rohertrag I stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft vor eigenen Personalkosten dar und fungiert somit als wichtiger Indikator für das grundsätzliche Geschäftsvolumen und die erzielten Fremdmargen. Der im Geschäftsjahr 2019/2020 erzielte Rohertrag I liegt bei TEUR 96.337 (Vorjahr: TEUR 81.270). 2.2.3 Rohertrag II Der Rohertrag II stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft nach allen Personalkosten dar und gibt somit Aufschluss über den Deckungsbeitrag vor den allgemeinen Sachkosten. Der Personalaufwand beträgt TEUR 65.693 (Vorjahr: TEUR 52.751). Der Rohertrag II beläuft sich auf TEUR 30.644 (Vorjahr: TEUR 28.519). In der CONET-Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 ein Anteil von 20,52 % (Vorjahr: 21,99 %) Rohertrag II aus der erzielten Gesamtleistung erwirtschaftet. 2.2.4 EBITDA Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stellt im CONET-Konzern eine der entscheidenden betriebswirtschaftlichen Steuerungsgrößen dar. Nach Abzug der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug das EBITDA im Konzern TEUR 18.146 (Vorjahr: TEUR 16.185). Ein Großteil der Ergebnissteigerung rührt daher, dass die Babiel GmbH das komplette Geschäftsjahr 2019/2020 konsolidiert wurde. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Ergebnis von TEUR 17.300 erwartet. Die positive Abweichung entstand durch eine grundsätzlich positivere Geschäftsentwicklung über alle Tochtergesellschaften hinweg. 2.2.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag Die Abschreibungen betragen TEUR 10.702 (Vorjahr: TEUR 8.912). Die Abschreibungen setzen sich zu rund 86 % (Vorjahr: 83 %) aus Abschreibungen auf selbst geschaffene und erworbene immaterielle Vermögenswerte und zu 14 % (Vorjahr 17 %) aus Abschreibungen auf Sachanlagen zusammen. Die Sachanlagen betreffen hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die vergleichsweisen hohen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betreffen in beiden Geschäftsjahren überwiegend im Rahmen der Erstkonsolidierung der CONET-Gruppe aktivierte Auftragsbestände. Das Finanzergebnis betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs der Babiel sowie Zinsaufwendungen durch die Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beträgt TEUR -606 (Vorjahr: TEUR 801). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 2.021 resultieren aus einem Saldo aus TEUR 3.948 laufenden Steueraufwendungen abzüglich Erträgen aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.927. Insgesamt ergibt sich auf Ebene des Konzerns ein Jahresfehlbetrag von TEUR -2.627 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 683). 2.3 Vermögenslage 2.3.1 Vermögensstruktur Die nachfolgende Übersicht zeigt den Vermögensaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden ist:
Das langfristig gebundene Vermögen der CONET-Gruppe beläuft sich auf insgesamt TEUR 126.153 (Vorjahr: TEUR 112.426) und entspricht damit einem Anteil am Gesamtvermögen von 63,8 % (Vorjahr: 70,3 %). Der größte Teil des langfristig gebundenen Vermögens entfällt unverändert zum Vorjahr auf immaterielle Vermögenswerte. Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 121.230 (Vorjahr: TEUR 108.569) betreffen mit TEUR 99.140 (Vorjahr: TEUR 85.402) im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte und mit TEUR 12.289 (Vorjahr: TEUR 9.943) Nutzungswerte aus Leasingverhältnissen. Im Übrigen betreffen die immateriellen Vermögenswerte selbst geschaffene Software sowie Lizenzen (TEUR 2.712; Vorjahr: TEUR 3.128), im Rahmen von Unternehmenserwerben bilanzierte Auftragsbestände (TEUR 6.528; Vorjahr: TEUR 9.589), entgeltlich erworbene Software und Lizenzen (TEUR 544; Vorjahr: TEUR 507) und geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 18; Vorjahr: TEUR 0). Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind aus der Konsolidierung des CONET-Teilkonzerns, des ACT-Teilkonzerns, der Babiel GmbH und der PROCON IT entstanden. Gemäß den IFRS-Regeln erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Ein zum Bilanzstichtag durchgeführter Wertminderungstest ergab keine Hinweise auf außerplanmäßige Abschreibungen. Die selbstgeschaffene Software sowie Lizenzen repräsentieren zum Stichtag selbsterstellte Software in der CONET Communications GmbH (Produkt UC Radio Suite). Zugängen von TEUR 1.040 standen planmäßige Abschreibungen von TEUR 1.456 gegenüber. Das Sachanlagevermögen betrifft nahezu ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Den Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 2.316 standen Abschreibungen von TEUR 1.499 gegenüber. Bei den Grundstücken und Bauten gab es Zugänge in Höhe von TEUR 392, denen Abschreibungen in Höhe von TEUR 19 gegenüberstanden. Die sonstigen Forderungen (langfristig) von TEUR 189 betreffen im Wesentlichen nicht als Planvermögen qualifizierte Rückdeckungsversicherungen und Kautionen. Die kurzfristig gebundenen Aktiva in Höhe von TEUR 46.480 betreffen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Vorräte. Die Vorräte betreffen überwiegend Software und Hardware. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 45.470 enthalten mit TEUR 32.388 größtenteils Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 9.699 Vertragsvermögenswerte. Letztere betreffen unfertige Arbeiten aus Werkverträgen, die nach den IFRS-Regeln als Vertragsvermögenswerte auszuweisen sind. Im Übrigen betreffen die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sonstige Forderungen (TEUR 851), laufende Ertragsteueransprüche (TEUR 749) und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 1.783). Bezüglich der Analyse zu den liquiden Mitteln verweisen wir auf den Abschnitt 2.4.1 Finanzierungsanalyse. 2.3.2 Kapitalstruktur Die nachfolgende Übersicht zeigt den Kapitalaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden sind:
(Tabelle enthält Rundungsdifferenzen auf Grund der Darstellung der Werte in TEUR) Das Eigenkapital beträgt 8,5 % (Vorjahr: 7,6 %) der Bilanzsumme. Die Steigerung des Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.814 resultiert im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 7.515 und aus dem Jahresfehlbetrag TEUR 2.627 sowie aus der negativen Veränderung der OCI -Rücklage in Höhe von TEUR 74. Das langfristige Fremdkapital in Höhe von TEUR 126.559 betrifft im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen 56,2 % (Vorjahr: 59,5 %) der Bilanzsumme dar. Sie betreffen im Wesentlichen verschiedene Darlehen, die der Finanzierung des Erwerbs des CONET-Teilkonzerns, des ACT-Teilkonzerns, der Babiel GmbH und der PROCON IT GmbH dienen. Die Darlehen sind endfällig und besitzen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Das kurzfristige Fremdkapital umfasst neben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 13.294) im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 12.801), laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (TEUR 5.106) und Finanzverbindlichkeiten (TEUR 15.000). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen neben von Dritten in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen (TEUR 9.772) auch Abgrenzungen in Höhe von TEUR 3.448. Die übrigen Schulden betreffen im Wesentlichen laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (TEUR 5.106) sowie Abgrenzungen aus dem Personalbereich (TEUR 10.545). 2.4 Finanzlage 2.4.1 Finanzierungsanalyse Zum 31. März 2020 betrugen die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 126.163. Sie resultieren nahezu ausschließlich aus der Finanzierung von Unternehmenserwerben. Die liquiden Mittel der CONET-Gruppe beliefen sich zum Stichtag auf TEUR 25.135 und betragen 12,7 % (Vorjahr: 4,0 %) des Vermögens. Damit liegt die Nettoverschuldung (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel) zum Geschäftsjahresende bei TEUR 100.949. Die Finanzverbindlichkeiten von TEUR 126.163 setzen sich zu 88,1 % (TEUR 111.163) aus langfristigen und zu 11,9 % (TEUR 15.000) aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten resultieren aus einem Geldmarktkredit. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen Erwerbsfinanzierungen. Die bereitgestellten Fremdmittel sind über einen Sicherheiten-Pool besichert. Wesentliche außerbilanzielle Finanzierungen bestehen nicht. 2.4.2 Liquiditätslage Zum 31. März 2020 beträgt der Kassen- und Bankbestand TEUR 25.135. Die Veränderung der liquiden Mittel lässt sich mit Hilfe der nachfolgenden Kapitalflussrechnung darstellen:
Die Zahlungsfähigkeit der CONET-Gruppe war im Geschäftsjahr 2019/2020 zu jedem Zeitpunkt gegeben. 2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Trotz der vielfältigen Ereignisse im Geschäftsjahr 2019/2020
und den damit verbundenen finanziellen und kapazitativen Belastungen blickt die Geschäftsführung auf ein wirtschaftlich sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Die Gruppe konnte ihr EBITDA deutlich verbessern, und Liquidität war zu jederzeit in ausreichendem Maße verfügbar. Die Geschäftsführung sieht in der aktuellen Lage eine gute und solide Basis für die Weiterentwicklung der CONET-Gruppe. 2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Unser wertvollstes Kapital sind unsere Mitarbeiter. Ihr Know-how und ihre Motivation treiben unser Geschäft voran. Deshalb müssen wir im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ausreichend attraktiv sein. Das Vereinen der vielfältigen Bedürfnisse erfordert weiterhin ein hohes Maß an intelligenter und flexibler Organisation. Dementsprechend sind die Weiterentwicklung bestehender Mitarbeiter und die Gewinnung neuer Mitarbeiter wesentliche Erfolgsfaktoren für die zukünftige Entwicklung der CONET-Gruppe, was sich auch in unserem Employer Branding ausdrückt: Erfolg. Unsere Leidenschaft. Für diesen Erfolg gestalten wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern das Arbeitsumfeld. Wertschätzung in der CONET-Gruppe heißt, dass sich Einsatz auch in besonderen Arbeitgeberleistungen auszahlt. Und Fairness bedeutet in der CONET-Gruppe, dass der Unternehmenserfolg mit der erfolgreichen beruflichen und persönlichen Entwicklung jedes Mitarbeiters einhergehen muss. Betriebliches Gesundheitsmanagement Neben der fachlichen Weiterentwicklung und einem angenehmen Arbeitsumfeld sehen wir auch die physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter in unserer Arbeitgeberverantwortung. Zu diesem Zweck hat die CONET-Gruppe ein betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert, das die Förderung der Gesundheit eines jeden Einzelnen zum Ziel hat. Neben Betriebssportgruppen wie Fußball, Beachvolleyball, Schwimmen oder Badminton sorgen auch verschiedene Gymnastik- und Aerobic-Schnupperkurse sowie Übungen am Arbeitsplatz und im Fahrstuhl für den körperlichen Ausgleich. 154 Mitarbeiter nehmen aktuell das Angebot des sogenannten Job-Rad in Anspruch. Im Laufe eines Jahres gibt es zudem besondere Aktionen. So nahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Mitarbeiter an Fahrsicherheitstrainings teil. Darüber hinaus fördern wir jährlich ein Lauf-Event in der Region wie den Europawochenlauf in Hennef oder den HRS Business Run in Köln. Neben den Bewegungsangeboten runden kostenloses Obst, flexible Arbeitszeiten sowie regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsplatzergonomie das Gesundheitsangebot in der Gruppe ab. Um zusätzlichem Stress vorzubeugen und mit ihm gesundheitsschonend umzugehen, führt die CONET-Gruppe in Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen und regionalen Anbietern aus dem Bereich Gesundheit jährlich einen Gesundheitstag durch, an dem zahlreiche Angebote zum Mitmachen anregen. Neben Workshops und Vorträgen zur gesunden Ernährung, zum Thema Entspannung sowie zu physiotherapeutischen Maßnahmen haben die Mitarbeiter Gelegenheit, einen Seh- beziehungsweise Hörtest durchzuführen oder sich beim lokalen Stadtsportverband sowie einem Fitnessstudio über deren Angebote zu informieren. Ziel ist, die Mitarbeiter jährlich über die neuesten Trends rund um die Themen Bewegung und gesunde Ernährung im Rahmen einer solchen Veranstaltung zu informieren. Kundenbefragung Die Zufriedenheit der Kunden der CONET-Gruppe ist für den langfristigen Erfolg unserer Geschäftsaktivitäten von maßgeblicher Bedeutung. Seit einigen Jahren führt CONET deshalb in regelmäßigen Abständen Kundenzufriedenheitsbefragungen durch. Die letzten Befragungen sind im Sommer 2018 (Geschäftsjahr 2018/2019) erfolgt und haben - wie auch in den Vorjahren - ein sehr gutes Ergebnis erbracht. Die Kunden sind aufgefordert, auf die Frage .Würden Sie CONET weiterempfehlen?1 auf einer Skala von 0-10 zu antworten, wobei 10 (ja, uneingeschränkt) die beste und 0 (nein, auf keinen Fall) die schlechteste Beurteilung darstellen. Aus der Differenz der Förderer und Kritiker wird die Gruppe der so genannten effektiven Förderer ermittelt. Dieser Wert belief sich in der Befragung 2018 auf 47 % und stellt damit einen hervorragenden Wert dar. Die Vergleichswerte der Jahre 2012 und 2015 beliefen sich auf 36 % beziehungsweise 39 %. Die zwischenzeitliche kontinuierliche Steigerung belegt, dass wir mit unserer Zielsetzung, für den Kunden das Beste aus unseren gemeinsamen Projekten herausholen, erfolgreich sind. Systemhausumfrage "Die besten Systemhäuser" Ein weiterer Indikator, der den Erfolg unserer Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit bestätigt, ist die Umfrage "Die besten Systemhäuser" der Computerwoche. ChannelPartner, ein Unternehmen des Medien- und Analystenhauses IDG Business Media, das beispielsweise auch führende IT-Fachzeitschriften wie Computerwoche oder CIO veröffentlicht, präsentiert jährlich nach einer Kundenumfrage die besten Systemhäuser. Rund 4.000 Kunden bewerten bei dieser Computerwoche-Systemhaus-Umfrage die Leistungen ihrer IT-Dienstleister in mehreren Tausend Einzelprojekten. CONET erreichte hier in den vergangenen Jahren stets hervorragende Plätze in den Top-10 seiner Größenklasse in der Kategorie 2 "Mittelständische Systemhäuser mit Einnahmen von 50 bis 250 Millionen Euro per annum". Diamant-Award von SAP als "Partner des Jahres Public Services" CONET wurde im Rahmen der SAP-Diamant-Initiative nach 2019 im Jahr 2020 zum zweiten Mal in Folge als "Partner des Jahres Public Services" ausgezeichnet. Der durch die SAP Deutschland SE & Co. KG vergebene Preis basiert auf einer als Diamant-Modell bezeichneten Bewertungsmatrix von SAP. Fünf Leistungsdimensionen werden dabei berücksichtigt: Innovation, Expertise, Lösungen, Demand Generation und unterstützter Umsatz in entsprechenden Branchenprojekten. Nur Unternehmen, die in allen Kategorien herausragende Leistungen gezeigt haben und sich im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders erfolgreich in Kundenprojekten engagieren, erhalten die Auszeichnung. Derartige Auszeichnungen und Qualifizierungen, wie wir sie auch bereits etwa von Cisco und anderen Partnern wie dem Beschaffungsnetzwerk Achilles erhalten haben, bestätigen einerseits die starke Stellung von CONET im jeweiligen Markt und belegen andererseits die von CONET seit seiner Gründung konsequent erarbeitete und intensiv gepflegte Position als zentraler Partner führender Hersteller und Branchenexperten. Innovation Circles und Innovation Workshops Diese starke Positionierung als Arbeitgeber, geschätzter Berater in Kundenbranchen ebenso wie als langjähriger Partner zentraler Technologieunternehmen und Mitglied führender Branchen- und Themenverbände wie dem BITKOM, der Initiative D21 oder dem Cyber Security Cluster Bonn ermöglicht es CONET, innovative Lösungen am Puls der Zeit zu entwickeln und zum Nutzen seiner Kunden einzusetzen. Diesen Innovationsgedanken fördert das Unternehmen aktiv - sowohl intern in entsprechenden Innovationsteams als auch im Kundenkontakt. In seinen ergebnisoffenen und weitgehend technologieneutralen Innovation Workshops etwa schafft CONET gemeinsam mit seinen Kunden und speziell auf ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ein produktives Umfeld, um neue Ansätze für Arbeitsweisen und Prozesse der Zukunft kennenzulernen und zu bewerten. Abseits von Beschaffungsdruck und Leistungskriterien zeigt CONET Möglichkeiten auf, in der digitalen Transformation die Nase vorne zu behalten. Ob diese Methoden und Technologien für unseren Kunden einen tragfähigen Business Case bilden können, wollen wir gemeinsam diskutieren und entwickeln. Die Kunden profitieren dabei von unserer umfassenden Erfahrung langjähriger Kundenbeziehungen. Wir kennen und verstehen Geschäftsmodelle und Prozesse ebenso wie die technische Basis in Software-Anwendungen und Hardware-Produkten. Gleichzeitig legen wir besonderen Wert darauf, unseren Spezialisten die Chance und den Anspruch zu geben, am Puls aktueller Entwicklungen, Trends und Innovationen zu bleiben. In unseren Projekten zielen wir als IT-System- und Beratungshaus auf tragfähige, nachhaltige Lösungen. Der Erfolg unserer Projekte für den Kunden ist der Maßstab, an dem wir unser Handeln ausrichten. Diesem Grundgedanken folgen auch die CONET Innovation Workshops. Eine neue technische Lösung, die im Geschäftsumfeld des Kunden keinen greifbaren Nutzen schafft, verbrennt Budget und kostet nur Zeit. Wir helfen unseren Kunden dabei, alle potenziellen Einsatzbereiche, Vorteile und Nachteile wirklich kennenzulernen. In den Veranstaltungen unseres Innovation Circles treffen unsere Kunden Innovationsführer und tauschen sich mit uns und weiteren Anwenderunternehmen in angenehmer Networking-Atmosphäre über innovative methodische und technologische Ansätze aus. Unsere Innovation Circles bieten in kurzen Präsentationen und Impulsvorträgen unserer Prozessspezialisten, IT-Fachleute und Gastsprecher faszinierende Einblicke in die Zukunft des Arbeitens und Wirtschaftens in Zeiten der Digitalisierung. Der Schwerpunkt der Veranstaltungsreihe liegt aber auf Diskussion und Austausch zwischen Fachleuten, Anwenderunternehmen und Teilnehmern - ohne vordergründigen Ergebnisdruck und Evaluationszwänge. Unsere Kunden lassen sich von vielversprechenden Visionen der digitalen Zukunft zum Nachdenken anregen und von erfolgreichen Digital Best Practices überzeugen und werden so ein aktiver Teil unseres Innovationsnetzwerks, um gemeinsam erfolgreich auf dem Weg der digitalen Transformation zu sein und zu bleiben. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die Beratungsgesellschaften geben laut BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) auch für das Jahr 2020 eine Wachstumsprognose für den Gesamtmarkt von 5,8 % ab, denn die Branche der Unternehmensberater bleibt hinsichtlich ihrer Geschäftserwartung für 2020 weiterhin optimistisch. In der Marktstudie "Facts & Figures zum Beratermarkt 2019/2020" weist die Prognose, die sich rein rechnerisch aus den Einschätzungen rund 400 Befragungsteilnehmer ergibt, mit einem Plus von 5,8 % einen leicht niedrigeren Wert gegenüber dem Vorjahr auf. Der Anteil von 68 %, der in der Marktbefragung eine positive Wachstumsprognose für das Jahr 2020 abgeben hat, verdeutlicht die vorhandene Zuversicht der Unternehmensberatungen in der Breite. Das prognostizierte Marktwachstum von 5,8 Prozent wird nach Ansicht der befragten Consultingunternehmen stark von einer überdurchschnittlichen Nachfrage nach IT-Beratungsprojekten (+6,7 Prozent) getragen werden. In einer Blitzumfrage vom 9. März 2020 hat der BDU die Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Consultingbranche beleuchtet. 72% sehen keinen Bedarf, ihren Umsatz anzupassen. Im Durchschnitt gingen die Teilnehmer von einem Umsatzrückgang von -4,1 Prozent aus. Die Corona-Krise trifft die Digitalbranche mit Wucht, aber weniger stark als die deutsche Gesamtwirtschaft. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung des Bitkom-ifo-Digitalindex für den Monat April 2020. Demnach stufen die IT- und Telekommunikationsunternehmen den Effekt der Corona-Pandemie auf einer Skala von -3 bis +3 mit durchschnittlich -1,1 ein, während die Gesamtwirtschaft bei -1,6 liegt. Drei von vier ITK-Unter- nehmen (74 Prozent) erwarten im Laufe des Jahres aufgrund der Pandemie Umsatzeinbußen, was bedeutet, dass die Umsätze niedriger ausfallen als ursprünglich gedacht (Gesamtwirtschaft: 84 Prozent). Immerhin 8 Prozent rechnen mit positiven Auswirkungen auf ihre Umsätze (Gesamtwirtschaft: 4 Prozent). Sechs von zehn ITK-Unternehmen (62 Prozent), die Einbußen erwarten, gehen davon aus, dass das Umsatzminus im weiteren Verlauf teilweise (54 Prozent) oder komplett (8 Prozent) aufgeholt werden kann. In der Gesamtwirtschaft erwartet die Hälfte der Unternehmen (49 Prozent), dass sie Umsatzrückgänge teilweise (45 Prozent) oder ganz (4 Prozent) kompensieren können. "Die Digitalbranche geht davon aus, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis nach der Sommerpause anhalten werden. Trotzdem ist die Mehrheit zuversichtlich, dass es dann schnell wieder aufwärts geht", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. "Die Corona-Krise ist ein Digital Turning Point. Aktuell wird alles auf digital umgestellt - dieser Wandel wird nachhaltig sein und von der Digitalbranche getrieben." Diese Prognosen in den für uns relevanten Branchen spiegeln sich auch in unserem Auftragsbestand und der aktuellen Auslastungssituation wider. Der Auftragsbestand (Stand 22. Juni 2020) innerhalb der CONET-Gruppe weist aus, dass sich 61,1 % (Vorjahr: 69,7 %) des geplanten Rohertrag I (für das Geschäftsjahr 2020/2021) unter Vertrag und 2,9 % (Vorjahr: 9,7 %) im bewerteten Angebotsstatus befinden. Wir sprechen in diesem Falle von einer Abdeckungsquote von 64,0 % (Vorjahr: 79,4 %). Wir starten aus diesen Gründen optimistisch in das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 und sind sicher, dass wir uns weiterhin als verlässlicher Dienstleister und Lösungsanbieter im Markt positionieren werden. Entsprechend der oben beschriebenen positiven Branchenentwicklungen erwartet die Geschäftsführung für die CONET-Gruppe auch für das kommende Jahr weiteres Wachstum. Wir gehen von einem konsolidierten Umsatz bzw. einer Gesamtleistung in Höhe von 170,5 Mio. Euro sowie einem Rohertrag I von gut 121,2 Mio. Euro aus. Auf Ebene des Rohertrags II planen wir 34,0 Mio. Euro. Als EBITDA erwartet die Geschäftsführung ein Ergebnis von 19,8 Mio. Euro. Vor Steuern rechnen wir mit einem Ergebnis von etwa 4,2 Mio. Euro. Wir wollen damit den guten Weg fortsetzen und die Gruppe weiter stärken. Ein wesentlicher Grund für die Steigerung des Umsatzes und EBITDA ist, dass die PROCON IT mit zwölf Monaten in die Planung mit einfließt. In Bezug auf die Corona-Krise rechnen wir mit einem merklichen aber keinem signifikanten Einfluss auf unser Geschäftsergebnis. Grundsätzlichen erwarten wir in der ersten Geschäftsjahreshälfte stärkere Corona-Auswirkungen als in der zweiten Geschäftsjahreshälfte. In der Planung für das Geschäftsjahr 2021 sind unsere Einschätzung in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Krise berücksichtigt. 3.2 Risikobericht Die Risikostrategie der CONET-Gruppe regelt die risikopolitischen Grundsätze und die Anforderungen (Kernkomponenten, Rollen, Verantwortlichkeiten und Abläufe) für ein ordnungsmäßiges, konzernweit einheitliches und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement und dessen Einbettung in die Unternehmensstrategie. Die Risikostrategie wird jährlich den geänderten Umfeldbedingungen angepasst. Dazu werden Konjunkturschwankungen, Technologiewandel und die Entwicklung einzelner Branchen und Kundensegmente als relevante Einflussgrößen betrachtet, bewertet und in die Unternehmensstrategie sowie Risikostrategie einbezogen. Die organisatorische Verankerung des Risikomanagements im operativ und strategisch ausgerichteten Controlling ermöglicht eine mit den Planungs- und Reporting-Prozessen integrierte, aktive und ganzheitliche Ausrichtung des Konzern-Risikomanagements. Ziel des Risikomanagements bei CONET ist es, auf allen Unternehmensebenen das Risikobewusstsein zu erhöhen und eine wertorientierte Risikokultur zu etablieren, um die mittelfristigen finanziellen Zielgrößen zu erreichen und so die systematische und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts zu unterstützten. 3.2.1 Risikomanagementsystem Dem Risikomanagement obliegt die Aufgabe, die Anforderungen der Risikostrategie umzusetzen, diese regelmäßig zu bewerten, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf auf neue Erkenntnisse und Anforderungen anzupassen. Die Umsetzung konzentriert sich im Wesentlichen auf die frühzeitige Identifizierung von Chancen und Risiken, deren Analyse und Bewertung sowie die Steuerung von gezielten Maßnahmen. Dies geschieht quartalsweise durch die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, die optional weitere Hierarchieebenen einbinden können, und letztlich der Geschäftsführung der Holding. Chancen und Risiken können jederzeit auch ad-hoc gemeldet werden.
Die langfristige Betrachtung der Unternehmensfinanzen ist in den Strategieprozess der Geschäftsführung eingebunden. Die Ausstattung mit ausreichendem Eigenkapital, tägliches Cash-Management, die integrierte Planung von Erfolg und Liquidität sowie die Monatsabschlüsse gewährleisten die ganzheitliche finanzielle Überwachung des Konzerns. Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken werden im Folgenden diejenigen Risikokategorien beziehungsweise Einzelrisiken erläutert, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CONET-Gruppe in wesentlichem Ausmaß beeinflussen können. 3.2.2 Risiken Marktrisiken Durch das traditionell große Umsatzvolumen beim Kunden Bundeswehr unterliegt die CONET-Gruppe in diesem Segment einer hohen Erlössensibilität. Um den Kunden Bundeswehr weiterhin als starken Partner zu halten, passt sich CONET mit seinen Leistungen den sich wandelnden Herausforderungen der Streitkräfte an und erweitert seine Aktivitäten in diesem Umfeld kontinuierlich um innovative, in anderen Sektoren bereits bewährte technologische Lösungsansätze und eigene Produktentwicklungen. So soll es zunehmend gelingen, bislang nicht zum Kundenspektrum gehörende Teilbereiche der Streitkräfte als potenzielle Abnehmer für CONET-Lösungen und -Leistungen zu gewinnen. Gleichzeitig erweitert CONET das Themenspektrum Bundeswehr auf das Kundenumfeld internationaler Streitkräfte und -Bündnisse sowie den bereits im Zusammenhang mit der Entwicklung der CONET UC Radio Suite genannten Bereich Public Security. Dieser bietet mit seinen hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Informationen, Stabilität der genutzten IT-Systeme und die Zuverlässigkeit von Kommunikationsstrecken eine Vielzahl konkreter Anknüpfungspunkte für die CONET-Kernleistungen, die bereits in erfolgreichen Produktivsetzungen unter Beweis gestellt werden konnten. Im "Public Sector" ist eine solide Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln festzustellen. Im Rahmen der Sicherung und des Ausbaus des Bestandsgeschäfts konnten erfreulicherweise langfristige Rahmenverträge akquiriert werden. Im privatwirtschaftlichen Sektor, bei CONET unter dem Begriff "Private" zusammengefasst, gilt es eine zu starke Abhängigkeit von Einzelkunden zu vermeiden. Durch den gezielten Aufbau von Neukundengeschäft versuchen wir vorhandene Abhängigkeiten weiter zu reduzieren. Ein Ausfallrisiko bei unseren Kunden aufgrund verschlechterter Bonität kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit Blick auf unsere Kundenstruktur wird dieses Risiko derzeit weiterhin als gering eingeschätzt. Dennoch wird diesem Sachverhalt bilanziell durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus wird operativ durch ein wöchentliches Forderungsmanagement der Problematik gezielt begegnet. Die Kunden werden entsprechend ihres Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit klassifiziert. Die Klassifizierung wird zu regelmäßigen Zeitpunkten überprüft und angepasst. In Abhängigkeit dieser Einordnung erfolgen die aktive Kundenansprache und die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Dieses kundenindividuelle Forderungsmanagement hat sich in der Vergangenheit erfolgreich bewährt. Generell ist die Bonität unserer Kunden als auch ihr Zahlungsverhalten in den vergangenen Geschäftsjahren mit gut und teilweise sehr gut zu bewerten. Risiken der Leistungserstellung (leistungswirtschaftliche Risiken) Die Risiken im Rahmen der Erstellung und Abwicklung von Projektleistungen, wie zum Beispiel Nicht-Einhaltung der Projektbudgets oder der Termine sowie mangelnde Qualität der Projektleistungen und Produkte, werden gemäß den Vorgaben aus dem Qualitätsmanagement laufend durch die Projektverantwortlichen überwacht. Die Projekte werden im Vorfeld kategorisiert und auf dieser Basis wird die Geschäftsführung über die wichtigen Projekte von den Projektverantwortlichen unterrichtet, so dass eine stetige Beobachtung der Projektrisiken erreicht wird. Für Großprojekte werden regelmäßig Statusberichte erstellt. Im Zentrum steht hierbei die Earned-Value-Analyse, die anhand der tatsächlichen Ist-Kosten sowie der jeweils aktuellen Planung eine bis auf Arbeitspaketebene detaillierte Fortschrittsbewertung bezogen auf die Termin- und Budgetsituation erlaubt. Damit können Termin- und Budgetabweichungen schneller erkannt und kommuniziert werden. Mit diesen Maßnahmen können wir die Risiken aus der Projektabwicklung enorm reduzieren. Eine andauernde sehr geringe Auslastung der Projektmitarbeiter birgt ebenfalls ein wesentliches Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Um diesem Risiko grundsätzliche entgegenzuwirken wird ein adäquater Auftragsbestand benötigt. Wie im Prognosebericht zu lesen, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 mit einer guten Auftragslage und befinden uns somit in einer recht komfortablen Situation. Weitere Maßnahmen zur Reduktion dieses Risikos werden in den operativen Einheiten in Form einer Ressourcenplanung vorgenommen. Hier werden die Einsätze der einzelnen Berater in Hinblick auf möglichst geringe Leerzeiten optimiert. Gewährleistungs-/Haftungsrisiko Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit geht die CONET-Gruppe tagtäglich Gewährleistungs- und Haftungsrisiken ein. Dieses Risiko wird bilanziell durch Bildung von Rückstellungen berücksichtigt. Sollte aufgrund von Produktmängeln oder sonstigen Leistungsstörungen die CONET-Gruppe haftbar gemacht werden, hätte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Um die finanziellen Auswirkungen zu begrenzen, sind entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen worden. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken beziehungsweise Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Ziel ist es, diese möglichst frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Die Risiken werden auf Basis einer wöchentlich aktualisierten Liquiditätsplanung für die kommenden 12 Wochen laufend überwacht. In Verbindung mit dem aktiven Forderungsmanagement werden zudem die Volumina der Zahlungsverpflichtungen mit der bestehenden Liquidität laufend abgeglichen. Die Vorfinanzierung von Projekten wird uns auch in den nächsten Jahren noch fordern und kann temporär die Liquidität belasten. Von daher können unterjährige Schwankungen dazu führen, dass der Rahmen der Kontokorrent-Kreditlinien genutzt werden muss. Wir gehen nicht davon aus, dass wir im Laufe des Jahres die Kontokorrent-Kreditlinien im Konzern vollständig nutzen müssen. Vielmehr werden wird jederzeit über einen ausreichenden Liquiditätspuffer verfügen. Ertragsrisiko Bei Nichteintritt der Geschäftsplanungen kann die Ertragslage des Konzerns zukünftig belastet werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Schätzungen auf Erfahrungswerten und weiteren Prämissen beruhen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Diesem Risiko wirken wir mit unserem unternehmensinternen Steuerungssystem (siehe Punkt 1.3) entgegen. Wir sind uns sicher, maßgebliche Abweichungen umgehend zu erkennen und darauf reagieren zu können. Insgesamt hat sich die Gesamtbetrachtung der wesentlichen Risikofaktoren gegenüber dem Vorjahr verbessert. Aus heutiger Sicht sind den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken nicht erkennbar. 3.3 Chancenbericht Chancen durch eine positive Marktentwicklung Die grundlegenden Chancen von IT-Systemhäusern liegen in den Wachstumschancen der IT-Branche ganz generell sowie in der Investitionsbereitschaft der Unternehmen, ihre IT-Landschaft zu modernisieren, Prozessabläufe zu automatisieren und neue, zusätzlichen Mehrwert bietende Applikationen zu installieren. Ferner ist in diesem Zusammenhang der verstärkte Trend in den IT-Sicherheitsherausforderungen und der zunehmenden Digitalisierung in nahezu allen Industrien zu nennen. Die Basis für ein solches Wachstum sehen wir (siehe 4.1 Prognosebericht) und diese ist in den bestehenden Planzahlen enthalten. Wenn es uns allerdings gelingt, schneller zu wachsen als geplant, ergibt sich daraus eine Ertragschance. Im Rahmen der vergangenen, erfolgreichen Projektumsetzungen hat sich die CONET-Gruppe als verlässlicher Lösungspartner beziehungsweise Dienstleister bewährt. Unsere hohe Bestandskundenzufriedenheit leitet sich hieraus und bietet demzufolge für das zukünftige Projektgeschäft die ideale Plattform, die bestehenden Geschäftsbeziehungen weiter auszubauen. Gelingt uns dies schneller oder umfangreicher als geplant, ergibt sich hieraus ebenfalls eine Ertragschance. Chancen durch Effizienzsteigerung Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der internen Prozesse und Kontrollmechanismen, um die Effizienz unserer Organisation zu verbessern. Wir versuchen stets das vorhandene Know-how unser Mitarbeiter, die etablierten Prozesse und die eingesetzten IT-Systeme wie Navision, Perbit, SalesForce optimal aufeinander abzustimmen, um Ineffizienzen aufzudecken und zukünftig zu vermeiden.
Hennef, den 27. Juli 2020 Anke Höfer, Geschäftsführerin Josef Ranner, Geschäftsführer |
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