Metalltechnik Müller GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
590.305,00 |
918.338,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
6.862,00 |
| II.
Sachanlagen |
151.147,00 |
414.913,00 |
| III.
Finanzanlagen |
439.158,00 |
496.563,00 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
312.863,80 |
334.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.431,92 |
197.238,89 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
109.883,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
215.365,09 |
84.397,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
10.020,50 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
2.550,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.066,83 |
2.957,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.512,58 |
5.182,93 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
217.428,82 |
10.347,08 |
| Aktiva |
1.028.678,32 |
1.131.106,90 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
318.304,97 |
318.304,97 |
| III.
Verlustvortrag |
353.652,05 |
160.907,49 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
207.081,74 |
192.744,56 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
217.428,82 |
10.347,08 |
| B.
Rückstellungen |
920.711,00 |
895.408,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.967,32 |
235.698,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.723,32 |
83.273,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.244,00 |
152.425,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
6.415,95 |
| Passiva |
1.028.678,32 |
1.131.106,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Metalltechnik Müller GmbH hat ihren Sitz in
Dorsten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gelsenkirchen unter HRB 15695 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verarbeitung und
Herstellung von Metallerzeugnissen aller Art sowie deren
Vertrieb.
Die Metalltechnik Müller GmbH, Dorsten ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften
der §§ 274a, 288 HGB wird weitestgehend Gebrauch
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. S.2,
266 ff. HGB).
Das Berichtsjahr der Gesellschaft entspricht dem
Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
(1) Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über den
Zeitraum der Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
(2) Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an
beweglichen Anlagegütern des Geschäftsjahres
werden die Jahresabschreibungen pro-rata-temporis
angesetzt. Geringwertige, bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
einzelnen Anlagegüter stellt sich nach
Gruppen wie folgt dar:
Anlagengruppe
|
|
Betriebsgewöhnlich
Nutzungsdauer
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
7 Jahre
|
Technische Anlage und
Maschinen
|
|
5 - 15 Jahre
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
|
3 - 15 Jahre
|
(3) Die
Sonstigen Ausleihungen werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
zu Nennwerten angesetzt.
(4) Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den
Anschaffungskosten bewertet. Für veraltete,
ungängige oder nicht mehr voll verwertbare
Bestände werden - soweit erforderlich - angemessene
Abschläge berücksichtigt.
(5) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller er- kennbaren
Risiken zu Nennwerten angesetzt.
(6) Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu
Nennwerten.
(7) Der Ansatz der
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem
Zahlbetrag.
(8) Das
Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist
voll eingezahlt
. Zum Bilanzstichtag wird ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR
217.428,82 (Vorjahr: EUR 10.347,08) ausgewiesen. Die
bilanzielle Überschuldung ist nach § 19 Abs. 1
InsO grundsätz- lich ein Eröffnungsgrund im
Sinne der Insolvenzordnung. Die Geschäftsführung
geht allerdings von der Fortführung des Unternehmens
aus. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Gesellschafter
mit Datum vom 10. Dezember 2020 eine
Patronatserklärung abgegeben hat, in der
er zusagt, jederzeit dafür Sorge zu tragen,
dass die Gesellschaft ihren finanziellen
Verpflichtungen nachkommen kann. Diese Erklärung
gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft sich
fi- nanziell wieder erholt hat und das Eigenkapital
wieder vollständig hergestellt ist. Aufgrund dieser
Erklärung und der damit weiterhin gegebenen
Zahlungsfähigkeit bestand zum Bilanzstichtag bzw. der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 trotz bilanzieller
Überschuldung
keine Insolvenzantragspflicht.
(9) Die
Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Anwendung
versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem
Zinsfuß von 1,87 % p.a. und einem Rententrend von 1,5
% p.a. auf Basis der 2018 veröffentlichten Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht
berücksichtigt.
(10) Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Sie werden in Höhe des erwarteten
Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt
wurde (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Soweit
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehehen, werden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
(11)
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
(12) Die
Sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen
gegenüber dem Gesell- schafter in
Höhe von insgesamt EUR 312.863,80 (Vorjahr: EUR
334.000,00).
(13) Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen in Höhe von EUR
61.244,00 (Vorjahr: EUR 152.425,00)
gegenüber der Volksbank Dorsten. Die Darlehen wurden
durch Sicherheitsübereignung von
technischen Anlagen und Maschinen sowie durch
Bürgschaften des Herrn Christian
Müller besichert. Die Darlehen haben eine Laufzeit von
1 bis 5 Jahren.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr 2021 wurden durchschnittlich 9
(Vorjahr: 21) Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen von insgesamt TEUR 108
(Vorjahr: TEUR 142).
Ausschüttungssperre
Es besteht eine Ausschüttungssperre gem. §
253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 63.997,00.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag 2021 soll zusammen mit dem
bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Namen der Geschaftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herr Christian Müller
geführt.
Herr Christian Müller übte seine
Tätigkeit als Geschäftsführer hauptberuflich
aus.
Dorsten, 30. Mai 2023
_____________________ Christian Müller,
Dorsten
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2023
festgestellt.
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