Sommer
GmbH
Jülich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
178.334,68 |
216.656,25 |
| I.
Sachanlagen |
11.093,00 |
15.396,00 |
| II.
Finanzanlagen |
167.241,68 |
201.260,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.081,27 |
6.493,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.373,37 |
3.313,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.411,27 |
2.768,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.707,90 |
3.179,86 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
147.218,67 |
124.146,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
337.634,62 |
347.295,81 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
149.710,63 |
94.484,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.072,63 |
55.225,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
147.218,67 |
124.146,04 |
| B.
Rückstellungen |
333.678,00 |
344.751,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.956,62 |
2.544,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.956,62 |
2.544,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
337.634,62 |
347.295,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß der Sommer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Mit Datum vom 11. Dezember 2013 wurde von der
Gesellschafterin eine Verpflichtungs-erklärung
dahingehend abgegeben, dass diese für alle zu diesem
Zeitpunkt bestehenden sowie zukünftige
Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufkommt, sofern die
Gesellschaft selbige nicht aus eigenen liquiden Mitteln
aufbringen kann. Die Verpflichtungserklärung wurde
zeitlich nicht begrenzt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellung ist mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag nach der PUC-Methode
bewertet worden. (Zinssatz 4,01%). Dabei wurde der
durch die erstmalige Anwendung des BilMoG erforderliche
Zuführungsbetrag zum 01.01.2010 entsprechend Art. 67
Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2016 nur mit sieben
Fünfzehnteln angesammelt. Der nicht ausgewiesene
Rückstellungsbetrag zum 31.12.2016 beläuft sich
damit auf EUR 13.463,00. Der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnitts-zinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt EUR 26.703,00,
der Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung EUR
13.307,00.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Petra Sommer geführt. Weitere
Organe waren im Berichtsjahr nicht bestellt.
Jülich, 31.05.2017
gez. Petra Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2017 festgestellt.
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