AKARA Finance GmbHLiquidiert

12159 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 157215
Eingetragen
21.3.2014
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Ankauf und Verkauf von Sachund Gläubigerforderungen, insbesondere im Insolvenzbereich, au- ßerdem der Ankauf und der Verkauf von Immobilien aus dem eigenen Bestand. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen oder einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Agata Karas
seit 21.3.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AKARA Finance GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.03.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 47.794,06
I. Sachanlagen 47.794,06
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 47.794,06
B. Umlaufvermögen 126.349,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.717,05
1. sonstige Vermögensgegenstände 98.717,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.632,14
Summe Aktiva 174.143,25

Passiva

 
  31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 10.356,21
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00
II. Jahresfehlbetrag 39.643,79
B. Rückstellungen 2.350,00
1. sonstige Rückstellungen 2.350,00
C. Verbindlichkeiten 161.437,04
1. sonstige Verbindlichkeiten 161.437,04
a. aus Steuern 3.031,59
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 161.437,04
Summe Passiva 174.143,25

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

der AKARA Finance GmbH, Berlin

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeine Angaben

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Bei der Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurden sowohl die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB und §§ 279 - 283 HGB als auch die bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag, Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.

Änderungen der ursprünglich angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten ausgewiesen. Die Abschreibungen für die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens erfolgten einzeln und planmäßig. Die Zugänge und Abgänge von Anlagegegenständen wurden separat dargestellt. Die Zusammensetzung des Bestandes, die Entwicklung der einzelnen Posten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der Anlagenentwicklung ersichtlich.

Die Abschreibungen für bewegliche Sachanlagen wurden, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigend, nach der linearen Methode verrechnet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt EUR 39.643,79.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Rückzahlungs-, bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Der Bestand an Verbindlichkeiten und die Nachweise der übrigen Schuldposten ergeben sich aus den Kreditorenlisten, Kassenprotokollen, Tagesauszügen, Konten der Finanzbuchführung und sonstigen Unterlagen des Unternehmens.

Sonstige Angaben

2.1. Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Frau Agata Karas.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 20. September 2016

Agata Karas

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

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