Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 10284
Eingetragen
2.3.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenEinzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Facheinzelhandel für Elektrohaushaltsgeräte und Elektrohaushaltstechnik. Die Gesellschaft ist befugt verwandte Geschäfte zu betreiben. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder verwandter Art oder Beteiligungen an solchen Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Heike Stolz
seit 20.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Heike Stolz
50.00%
33.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Heike Stolz
Wassenberg
38.500 €
50.00%
Geilenkirchen
25.410 €
33.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Stolz GmbH

Heinsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024

Bilanz

Aktiva

29.2.2024
EUR
28.2.2023
EUR
A. Anlagevermögen 213.289,00 100.062,00
I. Sachanlagen 210.789,00 97.562,00
II. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 926.660,67 960.110,76
I. Vorräte 640.618,37 808.982,46
1. Vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen 642.213,33 808.982,46
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) -1.594,96 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 99.676,94 67.130,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 186.365,36 83.997,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.706,36 9.217,77
Summe Aktiva 1.150.656,03 1.069.390,53

Passiva

29.2.2024
EUR
28.2.2023
EUR
A. Eigenkapital 553.995,53 400.910,66
I. Gezeichnetes Kapital 77.000,00 77.000,00
II. Gewinnvortrag 323.910,66 283.812,84
III. Jahresüberschuss 153.084,87 40.097,82
B. Rückstellungen 181.254,85 209.958,15
C. Verbindlichkeiten 415.263,75 456.679,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 141,90 1.841,82
Summe Passiva 1.150.656,03 1.069.390,53

Anhang

Anlage I Anhang für das Geschäftsjahr per 29.02.2024

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Berufsgenossenschaft, für die Rekultivierung, für die Urlaubsansprüche, für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Ludwig Stolz

Heike Stolz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Heinsberg, den 12.03.2025

__________________________ _______________________

(Ludwig Stolz) (Heike Stolz)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.3.2025.

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