GreMont Montagebau GmbHLiquidiert
Bachstraße 17, 99090 Erfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Clemens Greskamp seit 2.3.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GreMont Montagebau GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Ø Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten größer € 150 und kleiner € 1.000 wurden in einem Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Ø Der Materialbestand wurde durch Inventur ermittelt. Ø Die unfertigen Leistungen wurden mit den bis zum Abschlussstichtag aufgelaufenen Selbstkosten entsprechend des Fertigungsstandes des jeweiligen Bauvorhabens bewertet. Für Gemeinkosten und Gewinn wurde ein entsprechender Abschlag vorgenommen. Ø Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Ø Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Ø Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur für Ausgaben gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Ø Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 4. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 34.881,59 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr EUR 0,00 2. Verbindlichkeiten EUR 948.713,04 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 881.525,11 - davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre EUR 0,00 - davon aus Steuern EUR 57.557,80 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 4.729,66 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2008 Im vorliegenden Jahresabschluss sind alle Vermögensposten und Schuldposten vollständig enthalten. Es sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und sämtliche buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, für Steuerbevollmächtigte sowie für Steuerberatungsgesellschaften laut Anlage habe ich vor Auftragserteilung zur Kenntnis genommen.
Tiefthal, 18.12.2009 Jens Greskamp |
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