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Reiner Grieb Raumausstattung GmbHAmmerbuchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit wird auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB durchbrochen. Die Vorschriften §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurden daher in diesem Jahresabschluss nicht angewandt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) wurden - mit Ausnahme des § 274a Nr. 5 HGB - nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach § 251 HGB - ausgeübt. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nur insoweit, als sich dies aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergab. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres nur vergleichbar, wenn die erstmalige Anwendung des BilMoG keine Auswirkung auf den Posten im Einzelfall hatte. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte auf Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, die Beschaffung des Eigenkapitals und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen auch handelsrechtlich ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, welcher auf 5 Jahre abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150,00 wurden sofort als Betriebsaufwand behandelt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. FinanzanlagenDie Genossenschaftsanteile wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den tatsächlichen Herstellungskosten ausgewiesen. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die entsprechenden Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip ausgewiesen. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzIn den ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 11.145,11 enthalten. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 26.065,00. Hierbei handelt es sich um die Aktivierung von latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in vollem Umfang durch Sicherheitsübereignungen sowie durch Sicherheitengestellung des Gesellschafters abgesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen weitestgehend durch Eigentumsvorbehalte abgesichert. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von € 13.571,95 auch um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 11.641,25 enthalten. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeDie Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch den einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Reiner Grieb, Raumausstatter. UnterzeichnungDer Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Ammerbuch, den 30.12.2011
Gez. der Geschäftsführer
Hinweis:
Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde am 01.12.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
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