Albor GmbHLiquidiert

49076 Osnabrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 19527
Vorher
Meridian Reise- und Handels-GmbH
Eingetragen
15.6.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten SchwerpunktTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Die Veranstaltung und und Vermittlung von Reisen aller Art sowie der Import und Export von und der Handel mit Waren aller Art, soweit dazu nicht besondere behördliche Genehmigungen erforderlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Semberg
seit 9.8.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meridian Reise- und Handels GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
31.12.2009
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 39.755,00 60.207,50
II. Sachanlagen 19.601,50 22.101,00
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 7.339,48 14.343,39
66.695,98 96.651,89
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.126,04 79.851,45
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.426,45 31.358,19
89.552,49 111.209,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 627,00 832,09
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 28.088,06 28.186,99
184.963,53 236.880,61

Passiva

A. Eigenkapital 31.12.2010
31.12.2009
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag/Gewinnvortrag -53.186,99 24.068,79
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 98,93 -77.255,78
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (siehe Aktiva D.) -28.088,06 -28.186,99
0,00 0,00
B. Rückstellungen 7.070,00 10.751,00
C. Verbindlichkeiten 177.655,53 226.129,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 238,00 0,00
184.963,53 236.880,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 ist gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB auf. Die folgenden Erläuterungen umfassen die Angaben, die neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in den aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind.

Von den größenabhängigen Erleichterungen und Wahlrechten gem. §§ 274a, 286 und 288 Satz 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Ferner hat die Gesellschaft in Ausübung des ihr gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB zustehenden Wahlrechts auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. den Vorschriften des § 266 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gem. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt.

Die immaterielle Vermögensgegenstände sowie die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Methode in betriebsnotwendigem Umfang in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die flüssigen Mittel enthalten Bank- und Kassenguthaben, die den Nominalwerten entsprechen.

Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem zu notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) erfolgen in der Bilanz.

3. Angaben zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

b) Umlaufvermögen

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

c) Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber der Meridian Touristik GmbH in Höhe von € 59.406,91 (Vorjahr € 35.715,75) werden unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

d) Gezeichnetes Kapital

Das ausgewiesene und im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.

e) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses in Höhe von € 2.500,00, Archivierungskosten in Höhe von € 4.500,00 und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft in Höhe von € 70,00.

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen.

b) Geschäftsführer

Oleg Mordovski, Kaufmann

Petr Chebotarev, Kaufmann

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Osnabrück, den 14. April 2011

Meridian Reise- und Handels GmbH, Osnabrück

Oleg Mordovski

Petr Chebotarev

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