Fluxys Germany Holding GmbH
Selbe AdresseSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Friedrich Rosenstock seit 13.7.2021 | Geschäftsführer |
Gerard Kimus seit 13.7.2021 | Geschäftsführer |
Peter Robert R. Verhaeghe seit 14.1.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Fluxys Europe NV/SA | 89.00% |
Fluxys Europe N.V. | 11.00% |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fluxys TENP GmbHDüsseldorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, (im Folgenden: Fluxys TENP) erbringt Dienstleistungen im Bereich des Gastransports. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf; von dort aus werden alle Aktivitäten gesteuert. Die Aktivitäten erstrecken sich dabei auf den deutschen Markt. 1.1. Rechtliche und vertragliche Verhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 75 (Vorjahr: TEUR 75). Die Anteile an der Fluxys TENP werden zu 89 % von der Fluxys Germany Holding GmbH, Düsseldorf, gehalten. Die verbleibenden 11 % werden von der Fluxys Europe NV / SA, Brüssel, Belgien, gehalten. Die Fluxys TENP bildet als Organgesellschaft mit der Fluxys Germany Holding GmbH als Organträgerin eine ertragsteuerliche Organschaft. Gemeinsam mit der Open Grid Europe GmbH, Essen, (im Folgenden: OGE) nutzt die Fluxys TENP das im Eigentum der Trans Europa Naturgas Pipeline Gesellschaft mbH & Co. KG, Essen, (im Folgenden: TENP KG) stehende TENP-System. Die Gesellschaft hält 49 % des Kommanditkapitals der TENP KG und 50 % des Stammkapitals an der Trans Europe Naturgas Pipeline Verwaltungs-GmbH, Essen (im Folgenden: TENP GmbH). Im Rahmen eines langfristigen Gebrauchs- und Nutzungsvertrags überlässt die TENP KG die in ihrem Eigentum befindlichen Anlagen zu derzeit 64,25 % der Fluxys TENP zur eigenverantwortlichen Nutzung. Das TENP-System hat eine Länge von ca. 500 Kilometern und verläuft von der niederländisch-deutschen und der belgisch-deutschen bis zur deutsch-schweizerischen Grenze. Mit ihrer Einbettung in das europäische Erdgasfernleitungssystem trägt die TENP maßgeblich zur Stärkung des europäischen Erdgasbinnenmarktes und zur Förderung des grenzüberschreitenden Gastransports bei. Gleichzeitig sichert sie die innerdeutsche Versorgung mit Erdgas und erhöht die Liquidität im Marktgebiet "THE" der Trading Hub Europe GmbH, Ratingen ("THE"). 1.2. Regulatorische Verhältnisse Fluxys TENP führt als Betreiber von Gasfernleitungsnetzen im Sinne des § 3 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und als zertifizierter unabhängiger Transportnetzbetreiber gemäß § 4a EnWG ausschließlich die Tätigkeit im Bereich Gasfernleitung im Sinne des § 6b Abs. 3 Nr. 3 EnWG aus und unterliegt der Regulierung der Bundesnetzagentur (im Folgenden: BNetzA). Damit ist die Gesellschaft grundsätzlich auch zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses verpflichtet. Da die Fluxys TENP ausschließlich als Betreiber von Gasfernleitungen tätig ist, entspricht der handelsrechtliche Jahresabschluss dem Tätigkeitsabschluss. Die Fernleitungsnetzbetreiber bilden gemäß § 20 GasNZV und § 21 GasNZV Marktgebiete. Sie haben das Ziel, zusammenzuarbeiten und die Liquidität des Gasmarktes zu erhöhen. Marktgebietsverantwortlicher ist die THE, an der die Fluxys TENP 9,1% der Anteile hält. Gesellschaftszweck der THE ist das Bilanzkreismanagement, die Beschaffung und Veräußerung von Regelenergie, die Abrechnung von Ausgleichsenergie, die Biogaskostenwälzung, die Bereitstellung und der Betrieb eines virtuellen Handelspunktes sowie der Betrieb einer Marktgebietsinformationsplattform und eines Bilanzzonenportals für das gemeinsame Marktgebiet bestehend aus den H-Gas- und L-Gas-Marktgebieten der Gesellschafter und ggf. weiterer Netzbetreiber. Darüber hinaus hat die THE im Jahr 2023 gesetzliche Aufgaben zur Sicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland übernommen. Nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2017/459 vom 16. März 2017 ("NC CAM") sind die Betreiber von Gasfernleitungsnetzen verpflichtet, zwei oder mehr Kopplungspunkte, die dieselben beiden benachbarten Einspeise- und Ausspeisesysteme miteinander verbinden, zu einem virtuellen Kopplungspunkt ("VIP") und im Sinne des Art. 3 Nr. 23 NC CAM zur Bereitstellung einer einzigen Kapazitätsdienstleistung zusammenzuführen. Bei der Umsetzung in Deutschland wurde im Einklang mit den Regelungen des NC CAM, wonach nur verfügbare (also noch nicht kontrahierte) Kapazitäten in den VIP einzubringen sind, das sogenannte Duale System implementiert, bei dem die zum Zeitpunkt der VIP-Einführung bereits kontrahierten Kapazitäten bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit nicht in die VIPs eingebracht werden. Die Abwicklung dieser Kapazitäten erfolgt an den ursprünglich gebuchten Kopplungspunkten durch den originären Vertragspartner. Die Fluxys TENP war im Jahr 2023 an drei VIPs beteiligt. Gemeinsam mit der OGE besteht der VIP Deutschland-Schweiz zur Vermarktung der verfügbaren Kapazitäten zwischen dem deutschen Marktgebiet THE und der Schweiz, wobei Fluxys TENP als sog. VIP-Fernleitungsnetzbetreiber ("VIP-FNB") die Vermarktung der durch Fluxys TENP und OGE in den VIP eingebrachten Kapazitäten übernimmt. Gemeinsam mit der OGE und der Thyssengas GmbH (im Folgenden: TG) wird seit dem 1. April 2022 der VIP Belgien-NCG zur Vermarktung der verfügbaren Kapazitäten zwischen dem ehemaligen deutschen Marktgebiet NCG und Belgien betrieben, wobei OGE als sog. VIP-FNB die Vermarktung der durch Fluxys TENP, OGE und TG in den VIP eingebrachten Kapazitäten übernommen hat. Ebenfalls seit dem 1. April 2022 hat die Fluxys TENP zusammen mit der OGE und der TG zur Vermarktung der verfügbaren H-Gas-Kapazitäten zwischen dem ehemaligen deutschen Marktgebiet NCG und den Niederlanden VIP-Title Transfer Facility ("TTF")-NCG-H gebildet, wobei die OGE als VIP-FNB die Vermarktung der durch Fluxys TENP, OGE und TG in den VIP eingebrachten Kapazitäten übernommen hat. Im Zuge der Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete NCG und Gaspool zum gemeinsamen Marktgebiet THE, sind die VIPs an der niederländischen und belgischen Grenze, an denen Fluxys TENP beteiligt war, mit denen des ehemaligen Gaspool-Marktgebietes am 1. April 2022 zusammengelegt worden. Seit dem 1. April 2022 ist Fluxys TENP daher mit der OGE, der TG und der Gascade GmbH (im Folgenden Gascade) am VIP THE-ZTP beteiligt, wobei OGE als VIP-FNB die Vermarktung der eingebrachten Kapazitäten übernimmt. Ferner ist Fluxys TENP ebenfalls seit dem 1. April 2022 mit der OGE, der TG, der Gascade und der Gasunie Deutschland GmbH (im Folgenden GUD) am VIP TTF-THE-H beteiligt, wobei GUD als VIP-FNB die Vermarktung der eingebrachten Kapazitäten übernimmt. Laut den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (im folgenden "ENWG") haben die Betreiber von Erdgasfernleitungsnetzen regelmäßig einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan Gas (im Folgenden: "NEP Gas") vorzulegen, der die Gasflüsse im deutschen Gasnetz für die nächsten zehn Jahre modelliert. Der NEP Gas dient als Grundlage zur Ermittlung des Kapazitätsausbaus, der Netzumstrukturierung und der damit verbundenen notwendigen Investitionen in die deutschen Gas-Fernleitungsnetze. Alle wichtigen Marktteilnehmer werden in die Erarbeitung des NEP Gas über ein öffentliches Konsultationsverfahren und die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, eingebunden. Gemäß der für Anfang 2024 geplanten Novellierung des EnWG (Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetze), werden ab dem Jahr 2024 auch Maßnahmen zum Aufbau eines zukünftigen Wasserstofftransportnetzes in einem gemeinsamen NEP-Prozess für Gas und Wasserstoff geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. Den Bericht nach § 28 GasNEV zur Darlegung der Kostendaten für die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode (2023-2027) hat die Fluxys TENP fristgerecht am 31. Mai 2021 eingereicht, das Genehmigungsverfahren durch die Bundesnetzagentur ist zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht abgeschlossen. Am 10. Februar 2023 hat die Bundesnetzagentur der Fluxys TENP einen Effizienzwert von 100 % für die vierte Regulierungsperiode beschieden. Der generelle sektorale, also branchenweite Produktivitätsfaktor Gas wurde im Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur vom 6. September 2023 auf 0,75 % festgelegt. Am 12. Oktober 2021 hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027) veröffentlicht (BK4-21-056). Fluxys TENP hat gegen diese Festlegung Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Durch Urteil von 30. August 2023 hat der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die vorgenannte Festlegung aufgehoben und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Hiergegen hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, wo das Verfahren damit anhängig ist. Fluxys TENP hat vor dem Bundesgerichtshof eine Anschlussrechtsbeschwerde einlegt. Seit dem 1. Januar 2020 ist für die Berechnung der Entgelte die Referenzpreismethode anzuwenden. Hierzu hat die Beschlusskammer 9 der BNetzA für das Geschäftsjahr 2023 folgende Festlegungen erlassen:
2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In Deutschland ist der Energieverbrauch im Jahr 2023 gegenüber 2022 weiter zurückgegangen. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ist der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % auf 10.735 Petajoule (PJ) zurückgegangen. Der Energieverbrauch in Deutschland ist damit in 2023 damit auf ein historisches Tief gefallen. Ursache ist im Wesentlichen das anhaltend hohe Energiepreisniveau und die schwache wirtschaftliche Entwicklung. Zwar sind die Einfuhrpreise für die wichtigsten Importenergien im Jahresverlauf gesunken, doch lagen sie weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021. Das führte einerseits dazu, dass private Endkunden und Unternehmen in Energieeffizienz und alternative Energieformen investierten. Zugleich habe es aber auch einen Rückgang bei energieintensiven Produktionsprozessen gegeben. Daneben hat ebenfalls die milde Witterung einen Effekt gehabt: Witterungsbereinigt hat sich der Energieverbrauch 2023 nur um 7,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt war in 2023 die demographische Entwicklung. Gegenüber 2022 wuchs die Gesamtbevölkerung in Deutschland saldiert um 0,3 Millionen Menschen auf 84,7 Millionen Personen. Der Erdgasverbrauch ist in Deutschland ist im Jahr 2023 um knapp 2,4 % auf 2.655 PJ zurückgegangen. Die skizzierte Entwicklung ist auch im Jahr 2023 im Wesentlichen weiterhin gekennzeichnet durch ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, anhaltende Einsparmaßnahmen der Verbraucher sowie schließlich die gedämpfte Konjunktur. 2.2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin durch die Verlagerung der europäischen Gasimporte von östlichen zu den nordwestlichen Importpunkten geprägt, jedoch waren die Kapazitätsbuchungen im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Somit lagen zwar die Umsatzerlöse unter der angesetzten Erlösobergrenze, die Differenz wurde aber erwartungsgemäß über das Regulierungskonto umsatzseitig ausgeglichen. Zusätzlich haben sich die Gaspreise im Geschäftsjahr 2023 wieder stabilisiert. Vor diesem Hintergrund war der Geschäftsverlauf der Fluxys TENP weiterhin auf einem erwarteten, den regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechenden, stabilen und positiven Niveau. Zudem haben die veränderten regulatorischen Parameter wie bspw. die von der Bundesnetzagentur beschiedene Eigenkapitalverzinsung der vierten Regulierungsperiode einen Einfluss auf den Umsatzrückgang. Insgesamt haben sich die daher im Wesentlichen die Umsatzerlösen von Mio. EUR 131,3 im Vorjahr auf Mio. EUR 72,6 im laufenden Jahr reduziert. Wie erwartet ist daher ebenfalls das Betriebsergebnis von Mio. EUR 19,5 auf Mio. EUR 2,0 zurückgegangen. 2.3. Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Wichtige Kennzahlen zur Ertragslage haben sich im Jahresvergleich wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf Mio. EUR 72,6 (Vorjahr: Mio. EUR 131,3). Die Umsätze enthalten in Höhe von Mio. EUR 58,6 Transportdienstleistungen des Geschäftsjahres 2023 (Vorjahr: Mio. EUR 124,9), worin auch die Zahlungen von der Fluxys TENP aus der im Rahmen der jährlichen Tarifberechnung festgelegten Inter-TSO-Kompensationen enthalten sind. Ursache für den deutlichen Rückgang sind die im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegenen Zahlungen für die Inter-TSO-Kompensationen. Zusätzlich werden in den Umsatzerlösen auch Veränderungen der regulatorisch bedingten Rückstellung bzw. des regulatorischen Anspruchs nach § 21b EnWG in Höhe von EUR Mio. 11,7 (Vorjahr: Mio. EUR 4,8) erfasst, welche nach handelsrechtlichen Vorgaben analog der regulatorischen Vorgaben nach § 5 ARegV die Abweichungen zwischen Transportentgelten und zulässigen Erlösen darstellen. Ursache für den deutlichen Anstieg sind die über das Regulierungskonto abgebildeten niedrigeren Umsatzerlöse aus Transportdienstleistungen im laufenden Geschäftsjahr als ursprünglich geplant. Die sonstigen Umsatzerlöse in Höhe von Mio. EUR 2,3 (Vorjahr: Mio. EUR 1,5) resultieren aus kaufmännischen Dienstleistungen. Die Umsatzrendite in Höhe von 6,2 % liegt somit wie erwartet deutlich unter den Werten des Geschäftsjahres 2022 (Vorjahr: 16,4 %). Die Materialaufwendungen sind um Mio. EUR 43,0 niedriger ausgefallen und betragen Mio. EUR 62,6 (Vorjahr: Mio. EUR 105,6). Die vertraglichen Zahlungen an die TENP KG für Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsentgelte betragen Mio. EUR 40,4 (Vorjahr: Mio. EUR 40,4) und die vertraglich basierten Aufwendungen für Wartungsentgelte sind mit Mio. EUR 2,0 (Vorjahr: Mio. EUR 1,9) auf einem konstanten Niveau geblieben. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Aufwendungen für den Einsatz von Treibenergie für den Transport von Gas in der Pipeline von Mio. EUR 61,2 auf Mio. EUR 18,3. Die Reduktion der Treibenergiekosten ist hierbei sowohl auf das deutlich niedrigere Preisniveau als auch auf einen niedrigeren Treibenergieeinsatz zurückzuführen. Die Abschreibungen liegen mit Mio. EUR 0,9 erwartungsgemäß auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: Mio. EUR 1,0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen unterstützende Dienstleistungen und Beratungsleistungen, Kosten im Zusammenhang mit der Marktgebietskooperation sowie weitere Kosten und sind erwartungsgemäß auf Mio. EUR 5,3 (Vorjahr: Mio. EUR 3,6) gestiegen. Im Beteiligungs- und Finanzergebnis sind mit Mio. EUR 2,5 (Vorjahr: Mio. EUR 1,7) die Beteiligungserträge aus der TENP KG enthalten. Das Zinsergebnis beträgt Mio. EUR -0,1 (Vorjahr: Mio. EUR 0,1) und beinhaltet in 2023 im Wesentlichen Zinsaufwendungen für das Regulierungskonto sowie Zinserträge aus dem Cash Pooling. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für laufende Steuern basieren im Geschäftsjahr auf Ergebnissen einer Betriebsprüfung für Geschäftsjahre vor der steuerlichen Organschaft mit der Fluxys Germany Holding GmbH in Höhe von Mio. EUR 0,1 (Vorjahr: Steuererträge in Höhe von Mio. EUR 0,4). Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem über den Planungen liegenden Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von Mio. EUR 4,5 ab, jedoch unter dem Ergebnis vor Gewinnabführung des Vorjahres (Mio. EUR 21,5). 2.3.2. Finanzlage Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 Mio. EUR 125,9 (Vorjahr: Mio. EUR 124,3). Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 80,4 % (Vorjahr: 81,4 %). Die Eigenkapitalrentabilität hat sich von 21,3 % im Vorjahr auf 4,4 % über die Erwartungen hinaus vermindert. Die sonstigen Rückstellungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von Mio. EUR 1,7 (Vorjahr: Mio. EUR 5,1). Im Vorjahr zudem noch eine Rückstellung im Zusammenhang mit dem Regulierungskonto nach § 5 ARegV in Höhe von Mio. EUR 6,8. Zum 31. Dezember 2023 besteht nun eine Forderung aus dem Regulierungskonto, der gem. § 21 b EnWG unter den sonstigen Vermögengegenständen ausgewiesen wird. Die Gesellschaft nimmt am konzernweiten Finanzmittelaustausch/Cash-Pooling des Fluxys-Konzerns teil, der auch eine weitgehende kurzfristige Liquiditätsinanspruchnahme durch die beteiligten Konzernunternehmen zulässt. Zum Stichtag beträgt die Verbindlichkeit der Fluxys TENP hieraus Mio. EUR 13,5 (Vorjahr: Forderung in Höhe von Mio. EUR 1,2). Das Working Capital als eine wichtige Kennzahl zur Finanzlage hat sich positiv von Mio. EUR -9,1 auf Mio. EUR 4,1 verändert. Die Veränderung des Working Capital beruht im Wesentlichen auf die vollständige Zurückführung der Rückstellungen des Regulierungskontos. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von Miet- und Leasingverträgen:
Die Gesellschaft hat einen Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag über die Nutzung des Pipelinesystems mit der Trans Europa Naturgas Pipeline Gesellschaft mbH & Co. KG, Essen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 geschlossen. Der Zugang zum genannten Pipelinesystem ist eine Grundvoraussetzung zum Betrieb des Geschäfts der Fluxys TENP GmbH. Die Chancen und Risiken des Vertrags sind daher eng mit den Chancen und Risiken der Geschäftsaktivität verbunden. Die Fortführung des Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrags über den 31. Dezember 2026 hinaus stellt kein Risiko für die Fluxys TENP GmbH dar, weil sie als Anteilseigner der TENP KG gemeinsam mit dem anderen Anteilseigner, der Open Grid Europe GmbH, über die Vergabe der Nutzungsberechtigung des TENP-Pipelinesystems entscheidet. 2.3.3. Vermögenslage Die Immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von Mio. EUR 2,5 (Vorjahr: Mio. EUR 3,3) beinhalten überwiegend aktivierte Kundenbeziehungen. Dabei handelt es sich um erworbene langfristige Verträge, deren erwartete Laufzeit die Grundlage der geschätzten Nutzungsdauer darstellt. Für Zwecke der Werthaltigkeit des aktivierten Kundenstamms werden regelmäßig Analysen des Umfangs der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen in Höhe von Mio. EUR 2,5 (Vorjahr: Mio. EUR 2,5) beinhaltet im Wesentlichen aktiviertes Kissengas. Bestimmend für die Aktivseite ist das Finanzanlagevermögen in Höhe von Mio. EUR 105,8 (Vorjahr: Mio. EUR 105,8). Dies beinhaltet im Wesentlichen den Anteil an der TENP KG, welche die Eigentümerin der TENP-Pipeline ist. Die Vorräte betragen Mio. EUR 2,3 (Vorjahr: Mio. EUR 4,9), wobei der Rückgang gegenüber dem Vorjahr insbesondere auf einen niedriger Vorratsbestand an Verbrauchsgas bei niedrigerem Gaspreis zurückzuführen ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Forderungen aus Transportdienstleistungen und liegen mit Mio. EUR 3,5, im Rahmen des üblichen Zahlungsverhaltens der Transportkunden bzw. VIP Partner über dem Niveau des Vorjahres (Mio. EUR 2,8). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewinnansprüche gegenüber der TENP KG in Höhe von Mio. EUR 2,5 (Vorjahr: Mio. EUR 1,7). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere einen regulatorischen Anspruch aus dem Regulierungskonto in Höhe von Mio. EUR 4,9 gem. § 21b EnWG (Vorjahr: Rückstellung in Höhe von Mio. EUR 6,8). Der regulatorische Anspruch resultiert aus der Regulierung der Netzentgelte gemäß § 5 ARegV i.V.m. § 21b EnWG. und beinhaltet insbesondere Differenzen von tatsächlich erzielten Erlösen aufgrund veränderter Absatzmengen im Vergleich zu den zulässigen Erlösen gemäß § 4 ARegV sowie die Differenzen von tatsächlich entstandenen Kosten gemäß § 5 Abs. 1 ARegV und den in den zulässigen Erlösen enthaltenen Planansätzen. Bei der Bewertung werden diese Differenzen basierend aus den veröffentlichten Zinssätze Deutschen Bundesbank entsprechend § 5 Absatz 2 ARegV verzinst und gemäß §253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die regulatorischen Ansprüche werden nach § 5 Abs. 3 ARegV in den Jahren 2024 bis 2028 in der Erlösobergrenze berücksichtigt. 2.3.4. Gesamtaussage Auf Grundlage der stabilen Liquiditäts- und Finanzierungsbasis sowie des Geschäftsverlaufs und des Regulierungsrahmens in Deutschland, beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft positiv. 2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2.4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsführung steuert das Unternehmen nach finanziellen Kennzahlen.
Für die Begründung der Entwicklung der finanziellen Kennzahlen verweisen wir auf die Aussagen in den vorherigen Absätzen. 2.4.2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsführung steuert das Unternehmen darüber hinaus nach nichtfinanziellen Kennzahlen. Mitarbeiterzufriedenheit Die Personal- und Sozialpolitik der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch eine Konzentration auf höher qualifiziertes Personal, um die Effizienz der Arbeitsprozesse zu gewährleisten. Durch eine regelmäßige Verbesserung der Arbeitsprozesse und - wo möglich - deren weitergehende Automatisierung, werden Kapazitäten freigesetzt, die dann in verschiedenen Projekten eingesetzt werden, die sich auf die weitere Wertschöpfung des Unternehmens konzentrieren können. Darüber hinaus sind einige Arbeitsprozesse über eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung an die ebenfalls in Düsseldorf ansässige Schwestergesellschaft Fluxys Deutschland GmbH, Düsseldorf, ausgelagert. Weiterhin waren die Unternehmenswerte der Unternehmensgruppe (Zusammenhalt, gute Beziehungen, Respekt, Kundenorientierung und Professionalität & Verbindlichkeit) auch im Jahr 2023 noch immer wesentliche Bausteine der Personalpolitik und der Mitarbeiterbewertung. Im Oktober 2023 wurden diese Werte basierend auf den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten und den strategischen Zielen der Fluxys-Gruppe überarbeitet. Die drei Unternehmenswerte der Fluxys-Gruppe lauten nunmehr Respekt, Offenheit und Verlässlichkeit. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich in einer sehr geringen Fluktuation wider mit nur einem Mitarbeiterabgang seit Anfang 2020. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2023 betrug 15 (Vorjahr: 15) und lag damit in Höhe der Erwartungen. Kundenzahl Die Kundenzahl in 2023 ist gegenüber 2022 erwartungsgemäß leicht angestiegen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Wesentliche Rechtsstreitigkeiten Am 12. Oktober 2021 hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für die kommende, vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027) veröffentlicht (BK4-21-056). Fluxys TENP hat gegen diese Festlegung am 8. Dezember 2021 beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Durch Urteil von 30. August 2023 hat der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die vorgenannte Festlegung aufgehoben und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Hiergegen hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, wo das Verfahren damit anhängig ist. Fluxys TENP hat vor dem Bundesgerichtshof eine Anschlussrechtsbeschwerde einlegt. 3.2. Chancen und Risiken sowie künftige Entwicklung Die Fluxys TENP ist in das Chancen- und Risikomanagementsystem des Fluxys-Konzerns eingebunden. Die Chancen- und Risikolage des Unternehmens wird laufend erhoben, dokumentiert und innerhalb des Konzerns gemeldet und ausgewertet. Ziel ist es, wesentliche Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und - soweit möglich und geboten - Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. 3.2.1. Risikobericht Die Risikolage der Fluxys TENP ist wesentlich durch das regulatorische Umfeld geprägt. Darüber hinaus besteht grundsätzlich ein Risiko aus dem Ausfall von Teilen der IT-Systeme, das durch entsprechende redundante Auslegung der Systeme aber nachweisbar begrenzt ist, und aus dem Ausfall der technischen Verfügbarkeit des TENP-Systems, das durch entsprechende Wartungen und Instandhaltungen der Anlagen deutlich begrenzt ist, mit der Folge vorübergehender Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit. Ein weiteres Risiko besteht für die Gesellschaft in einer möglichen Mitarbeiterfluktuation, das durch personalbindende Maßnahmen und enge Zusammenarbeit mit den Gesellschaften der Fluxys-Gruppe jedoch begrenzt werden kann. Der historische Vergleich zeigt, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die potenzielle Schadenshöhe daher als sehr gering einzuschätzen sind. Unerwartete - und damit nicht in den im Vorjahr veröffentlichten Transporttarifen berücksichtigte - Nachfragerückgänge können zu reduzierten Umsatzerlösen eines Geschäftsjahres führen. Jedoch stehen diesen reduzierten Umsatzerlösen - in einer ceteris paribus Betrachtung - gemäß ARegV entsprechende Zuführungen zum Regulierungskonto in Form regulatorischer Forderungen gegenüber, die in zukünftigen Geschäftsjahren über Umsatzerlöse wiederverdient werden dürfen. Diese regulatorischen Forderungen dürfen handelsrechtlich nach §21b EnWG als sonstiger Vermögensgegenstand bilanziert werden. Die Ergebniswirkung gleicht sich damit bereits im Geschäftsjahr des Umsatzrückganges aus. Die Liquiditätswirkung, die aus der Verschiebung der Umsatzerlöse und deren Realisierung in späteren Geschäftsjahren resultiert, ist über das gemeinsame Cash Pooling in der Fluxys-Gruppe übergangsweise auszugleichen. Der seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine hat sich nicht negativ auf das Geschäft der Fluxys TENP ausgewirkt, gleichwohl in dessen Folge eine Verlagerung der europäischen Gasimporte von östlichen zu den nordwestlichen Importpunkten stattgefunden hat. Die Liquiditätsausstattung der Fluxys TENP ist hierbei jederzeit durch den bestehenden regulatorischen Rahmen bzw. das durch Einheitstarifsystem inkl. des zwischen den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern bestehenden Ausgleichs-Mechanismus sichergestellt. Bestandsgefährdende Risiken oder wesentliche Umweltrisiken sind für die Gesellschaft derzeit nicht bekannt. Insgesamt erkennt die Geschäftsführung aufgrund der Einbindung in den Cash-Pool des Mutterkonzerns sowie durch die eigene Liquiditätsausstattung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses keine Liquiditätsrisiken. Zudem führen die regulatorischen Rahmenbedingungen erlösseitig zu einem stabilen Umfeld, was auch durch eine mögliche negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht wesentlich beeinflusst wird. Entsprechend dem deutschen Regulierungssystem können mögliche Mehr- bzw. Mindererlöse über das Regulierungskonto bzw. den AMELIE Mechanismus in zukünftigen Perioden ausgeglichen werden. Somit wird das Risiko ausgeschlossen, dass die regulatorisch zulässigen Erlöse nicht vereinnahmt werden können. 3.2.2. Chancenbericht Die deutsche und europäische Erdgasversorgung ist, vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und damit der Verlagerung der europäischen Gasimporte von östlichen zu den nordwestlichen Importpunkten, deutlichen Veränderungen unterworfen. Im Geschäftsjahr 2021 haben Fluxys TENP und OGE, als Gesellschafter der TENP KG, die final Entscheidung für den Ausbau der TENP Pipeline im Rahmen der im Netzentwicklungsplan 2018 und 2020 enthaltenen Maßnahmen getroffen. Mit diesen Maßnahmen wird die Sicherstellung bzw. Erweiterung der Kapazitäten am Ausspeisepunkt Wallbach erreicht. Die Arbeiten an diesem Projekt wurden im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt. Das in 2015 durch die Fluxys TENP begonnene Projekt zur Reversierung des Gasflusses des TENP-Systems der TENP KG wurde im Berichtsjahr weiter fortgesetzt und ist zum überwiegenden Teil abgeschlossen. Bauliche Maßnahmen an den Verdichterstationen entlang des TENP-Systems ermöglichen den physischen Gastransport von Süd- nach Nordeuropa und sorgen so für zusätzliche Flexibilität zwischen den Gasmärkten Nordwest- und Südeuropas. Diese zusätzlichen Kapazitäten standen im Berichtsjahr ganzjährig zur Verfügung und wurden, vor dem Hintergrund sich verschiebenden europäischen Gasflüsse aufgrund des Kriegs in der Ukraine, auch vermehrt in Anspruch genommen. Arbeiten zur Anpassung an die sich verändernden Gasflüsse in Europe werden weiterhin durchgeführt. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Umsatzerlöse der Erlösobergrenze entsprechen werden und dass sich das Betriebsergebnis in 2024 dabei im regulatorischen Rahmen im Vergleich zu 2023 deutlich steigern wird, aufgrund einer angepassten höheren Erlösobergrenze durch veränderte regulatorische Parameter. Die Geschäftsführung erwartet entsprechend, dass aufgrund des deutlich steigenden Jahresergebnisses die Eigenkapitalrentabilität und die Umsatzrendite ebenfalls deutlich über den Werten des Geschäftsjahres 2023 liegen werden. Bei Kunden- und Mitarbeiteranzahl erwarten die gesetzlichen Vertreter ein vergleichbares Niveau wie 2023. Die Ertragslage ist durch bestehende Kapazitätsbuchungen bereits größtenteils abgesichert und durch die Erwartung der Vermarktung zusätzlicher kurzfristiger Transportkapazitäten werden die Umsatzziele der Fluxys TENP gedeckt. Investitionen der Fluxys TENP sind im Jahr 2024 nicht geplant, weil investive Maßnahmen in das Pipelinesystem über die Beteiligung an der TENP KG erfolgen. Die Liquiditätsausstattung der Fluxys TENP wird hierbei jederzeit durch den bestehenden regulatorischen Rahmen bzw. durch das Einheitstarifsystem inkl. des zwischen den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern bestehenden Ausgleichsmechanismus sichergestellt. Zudem führen die regulatorischen Rahmenbedingungen erlösseitig zu einem stabilen Umfeld, was auch durch eine mögliche negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder durch den Krieg in der Ukraine nicht wesentlich beeinflusst wird. Entsprechend dem deutschen Regulierungssystem können mögliche Mehr- bzw. Mindererlöse über das Regulierungskonto bzw. den AMELIE Mechanismus in zukünftigen Perioden ausgeglichen werden. Somit wird das Risiko ausgeschlossen, dass die regulatorisch zulässigen Erlöse nicht vereinnahmt werden können. Insgesamt sieht die Geschäftsführung, vorbehaltlich regulatorischer Unsicherheiten, in den nächsten Jahren eine gesicherte Ertragslage der Gesellschaft. Die Einnahmen sind durch regulatorische Entgelte gesichert.
Düsseldorf, den 23. Mai 2024 Gérard Kimus Friedrich Rosenstock Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Hinweise Die Fluxys TENP GmbH (Fluxys TENP) hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist unter HRB 60917 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es gelten nach den Anforderungen des EnWG die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Einzelposten des Jahresabschlusses sind im Anhang auf volle TEUR auf- bzw. abgerundet. Die Gesellschaft ist Teil einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Fluxys Germany Holding GmbH als Organträgerin und der Fluxys TENP als Organgesellschaft. Die Gesellschaft ist nach § 6b Abs. 3 EnWG grundsätzlich zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses verpflichtet. Da sie ausschließlich als Betreiber von Gasfernleitungen tätig ist, entspricht der handelsrechtliche Jahresabschluss dem Tätigkeitsabschluss. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer (drei bis fünfzehn Jahre) um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Durchschnittliche Abschreibungsdauern in Jahren
Auf das unter den technischen Anlagen und Maschinen aktivierte Kissengas erfolgen planmäßige Abschreibungen auf den Anteil, der technisch bedingt nicht mehr entnommen werden kann. Erworbene Vermögensgegenstände, deren Nettoanschaffungskosten zwischen EUR 800 und EUR 1.000 liegen, werden in einem Sammelposten erfasst; dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben. Erworbene Vermögensgegenstände, deren Nettoanschaffungskosten bei bis zu EUR 800 liegen, werden im Zugangsjahr unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Anteilsrechte und Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Vorräte bestehen im Bereich der Betriebsstoffe unter anderem aus Treibgas (25 GWh; Vorjahr: 45 GWh) für den Betrieb der Verdichteranlagen und im Bereich der Waren aus Kissengas (81 GWh; Vorjahr: 81 GWh) sowie aus erworbenen Emissionsberechtigungen. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Anwendung des Verbrauchsfolgeverfahrens der FiFo-Methode bewertet. Der Unterschiedsbetrag aus der Anwendung der FiFo-Methode bei der Bewertung der Vorräte zu Marktpreisen liegt bei TEUR 2.856. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden aufgrund der Risikostruktur nicht gebildet. Liquide Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGB mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Die Abzinsung der einzelnen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellungen zum Bilanzstichtag. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die bei Zugang mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet wurden. Die Bewertung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter dargestellt (Anlage zum Anhang). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über die Dauer der Kundenbeziehungen über 15 Jahre abgeschrieben Finanzanlagen Im Folgenden werden die Anteile an Unternehmen im Sinne von § 285 Nr. 11 HGB dargestellt:
Die Trans Europa Naturgas Pipeline Gesellschaft mbH & Co. KG, Essen, (TENP KG) hat den Bau, den Erwerb und die Unterhaltung eines Erdgasleitungssystems sowie die entgeltliche Überlassung dieses Systems und seiner Kapazität an die Kommanditisten zur beliebigen eigenen Nutzung zum Gegenstand. Die Fluxys TENP GmbH hält einen Anteil von TEUR 105.227 (Vorjahr: TEUR 105.227) am Eigenkapital der TENP KG. Fluxys TENP hält 9,1 % der Anteile an der Trading Hub Europe GmbH, Ratingen, (THE). Gesellschaftszweck der THE ist die Übernahme der Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen für das Marktgebiet Trading Hub Europe. Als solchem obliegen ihr insbesondere - das Bilanzkreismanagement einschließlich Abschluss und Abrechnung der Bilanzkreisverträge, - das Regelenergiemanagement einschließlich Abschluss von Regelenergieverträgen, die Beschaffung, Veräußerung, Abrechnung und Steuerung des Einsatzes von Regelenergie, - die Errichtung und der Betrieb einer webbasierten Marktgebietsplattform und - die Bereitstellung und der Betrieb eines Virtuellen Handelspunktes. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.222), da zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen aus Cash Pool mit der Fluxys SA, Brüssel/Belgien, in Höhe von TEUR 13.457 bestehen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten anteilige Gewinnansprüche gegen die TENP KG für das Geschäftsjahr 2023 von TEUR 2.463 (Vorjahr: TEUR 1.720) und Ansprüche aus erbrachten technischen Dienstleitungen an TENP KG von TEUR 1.006 (Vorjahr: TEUR 283). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere einen regulatorischen Anspruch aus dem Regulierungskonto in Höhe von TEUR 4.898 gem. § 21b EnWG (Vorjahr: Rückstellung in Höhe von TEUR 6.929). Der regulatorische Anspruch resultiert aus der Regulierung der Netzentgelte gemäß § 5 ARegV i.V.m.§ 21b EnWG und beinhaltet insbesondere Differenzen von tatsächlich erzielten Erlösen aufgrund veränderter Absatzmengen im Vergleich zu den zulässigen Erlösen gemäß § 4 ARegV sowie die Differenzen von tatsächlich entstandenen Kosten gemäß § 5 Abs. 1 ARegV und den in den zulässigen Erlösen enthaltenen Planansätzen. Bei der Bewertung werden diese Differenzen basierend aus den veröffentlichten Zinssätze Deutschen Bundesbank entsprechend § 5 Absatz 2 ARegV verzinst und gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die regulatorischen Ansprüche werden nach § 5 Abs. 3 ARegV in den Jahren 2024 bis 2028 in der Erlösobergrenze berücksichtigt. Darüber hinaus sind Steuerforderungen gegenüber den Finanzbehörden für noch nicht vereinnahmte Steuererstattungen erfasst:
Die Forderungen aus dem regulatorischen Anspruch haben eine Restlaufzeit über ein Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände, die Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen zum Bilanzstichtag zum einen aus den Rückstellungen für Personalsachverhalte in Höhe von TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 204) und umfassen insbesondere die im folgenden Geschäftsjahr auszuzahlenden Boni. Zum anderen beinhalten sie die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 1.699 (Vorjahr: TEUR 5.090). Zudem bestand im Vorjahr noch eine Rückstellung im Zusammenhang mit dem Regulierungskonto nach § 5 ARegV in Höhe von TEUR 6.829. Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Forderung aus dem Regulierungskonto, der gem. § 21 b EnWG unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen beinhalten die Einzahlungen in das und Auszahlungen aus dem Cash-Pool-System mit der Fluxys SA in Höhe von TEUR 13.457 (Vorjahr: Forderungen in Höhe von TEUR 1.222). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten die Verbindlichkeiten aus dem Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag mit der TENP KG in Höhe von TEUR 8.005 (Vorjahr: TEUR 8.005). Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 72.566 (Vorjahr: TEUR 131.282) entfallen in Höhe von TEUR 58.643 (Vorjahr: TEUR 124.942) auf Transporterlöse aus dem Gastransportgeschäft, worin auch die Zahlungen von der Fluxys TENP aus der im Rahmen der jährlichen Tarifberechnung festgelegten Inter-TSO-Kompensationen enthalten sind. Zusätzlich werden in den Umsatzerlösen auch Veränderungen der regulatorisch bedingten Rückstellung bzw. des regulatorischen Anspruchs nach § 21b EnWG in Höhe von TEUR 11.668 (Vorjahr: TEUR 4.797) erfasst, welche nach handelsrechtlichen Vorgaben analog der regulatorischen Vorgaben nach § 5 ARegV die Abweichungen zwischen Transportentgelten und zulässigen Erlösen darstellen.). Die sonstigen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.255 (Vorjahr: TEUR 1.543) resultieren aus kaufmännischen Dienstleistungen für weitere Konzerngesellschaften der Fluxys-Gruppe. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 58) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Sachbezügen von Mitarbeitern TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 47). Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsergebnis
5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von Miet- und Leasingverträgen:
Die Gesellschaft hat einen Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag über die Nutzung des Pipelinesystems mit der Trans Europa Naturgas Pipeline Gesellschaft mbH & Co. KG, Essen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 geschlossen. Der Zugang zum genannten Pipelinesystem ist eine Grundvoraussetzung zum Betrieb des Geschäfts der Fluxys TENP GmbH. Die Chancen und Risiken des Vertrags sind daher eng mit den Chancen und Risiken der Geschäftsaktivität verbunden. Die Fortführung des Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrags über den 31. Dezember 2026 hinaus stellt kein Risiko für die Fluxys TENP GmbH dar, weil sie als Anteilseigner der TENP KG gemeinsam mit dem anderen Anteilseigner, der Open Grid Europe GmbH, über die Vergabe der Nutzungsberechtigung des TENP-Pipelinesystems entscheidet. Angaben zu § 251 HGB Die Gesellschaft hat zum Stichtag keine anzugebenden Haftungsverhältnisse. Angaben zu § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahestehenden Personen werden insbesondere mit verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungsgeschäfte; diese werden zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen. Bezüglich des Inhalts solcher Geschäfte verweisen wir auf den unten angeführten Abschnitt. Angaben über Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (Angabe nach § 6b Abs. 2 EnWG) Im Folgenden werden Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen aufgeführt.
Sämtliche Geschäfte mit verbundenen und assoziierten Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen getätigt, so dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Vorschlag über die Verwendung des ErgebnissesAufgrund der bestehenden Organschaft wird der Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern:
Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr durch:
Beide Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Gesamtbezüge der Geschäftsführung sowie ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung Die aufgeführten Geschäftsführer erhalten ihre Bezüge durch andere Unternehmen der Fluxys-Gruppe. Mitarbeiteranzahl Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 15 Angestellte (Vorjahr: 15). Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 betrug TEUR 68 für Abschlussprüfungsleistungen. Weitere Leistungen wurden nicht erbracht. Konzernabschluss Die Fluxys TENP GmbH wird in den Konzernabschluss der Fluxys SA mit Sitz in Brüssel/Belgien einbezogen. Die Fluxys SA stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis auf. Der Konzernabschluss wird bei der Nationalbank, Brüssel/Belgien, veröffentlicht und ist dort unter der Nummer 0827.783.746 hinterlegt. Nachtragsbericht/Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Aus Sicht der Geschäftsführung haben sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben.
Düsseldorf, den 23. Mai 2024 Gérard Kimus Friedrich Rosenstock Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fluxys TENP GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fluxys TENP GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit als Betreiber von Gasfernleitungen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Düsseldorf, 23. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Rees, Wirtschaftsprüfer Echeverry-Enderle, Wirtschaftsprüferin |
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