HCS
Consulting & Systemmanagement GmbH
Werl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.733,00 |
34.869,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.765,87 |
31.086,69 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
14.062,59 |
24.280,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.342,96 |
8.043,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.093,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.935,04 |
73.998,69 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
7.018,09 |
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
4.336,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.135,04 |
62.644,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.935,04 |
73.998,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff.
HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung
gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht,
erfolgen die Angaben in der Regel im Anhang.
Weiterhin sind gemäß § 265 Abs. 7 Nr.
2 HGB einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert
ausgewiesen worden, um die Klarheit der Darstellung zu
vergrößern.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Sie werden je nach Art des Vermögensgegenstandes
linear oder degressiv abgeschrieben.
Die Verteilung der Abschreibungen erfolgt in der Regel
nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden seit 2008
entsprechend den steuerlichen Vorschriften im Jahr der
Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt und über
5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem
31.12.2009 angeschafft wurden, werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben.
Die Forderungen, Sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die
Guthaben bei Kreditinstituten und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren € 0,00 (i. Vj. € 0,00)
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind € 45.677,72 (i.
Vj. € 54.051,96)
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
285 Nr. 9 HGB)
Forderung gegenüber Gesellschafter €
14.062,59 (i. Vj. € 24.280,59)
Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)
Jürgen Heußen, Werl
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit
in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr € 0,00 (i. Vj. € 0,00)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr € 21.412,24 (i. Vj. € 25.704,84)
Werl, 27. Juni 2014
gez. Jürgen Heußen,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2014 festgestellt.
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