SF-Montagebau GmbHLiquidiert
89297 Roggenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Sandmeir seit 22.8.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SF-Montagebau GmbH i.L.RoggenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie SF-Montagebau GmbH i.L. hat ihren Sitz in Roggenburg, Schwaben und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Memmingen (Reg.Nr. HRB 12360). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließliche Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft zum 01.07.2019 vorhandene Anlagevermögen wurde im Zuge der Liquidation veräußert. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapitel, die Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Haftungsverhältnisse Die ursprünglich bestehenden Miet- sowie Leasingverträge sind mit Ende des Geschäftsjahres ausgelaufen. B. Ergänzende AngabenI. Geschäftsführer / LiquidatorWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Liquidator Herrn Franz Sandmeir geführt. II. ArbeitnehmerDie ursprünglich bestehenden Arbeitsverhältnisse wurden mit Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft sowie Auflösung zum 01.07.2019 aufgelöst. III. RangrücktrittserklärungAm 05.03.2020 wurde vom Alleingesellschafter Franz Sandmeir zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft nach § 19 Abs. 2 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022
Roggenburg, den 23.08.2023 Gez. Franz Sandmeir, Liquidator Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.8.2024. |
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