Primavita GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ellina Perelmann seit 29.4.2016 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Primavita ProSen GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Primavita AGChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Nach § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden vollumfänglich in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 2. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen der §§ 264 ff. HGB erstellt. Ein Konzernabschluss ist - trotz der Einbindung des Tochterunternehmens in die Struktur der Primavita AG - nach § 293 HGB nicht notwendig. 3. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unternehmens und für
die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für
immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB, Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
4. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Abschreibungsmethode auf immaterielle Vermögensgegenstände wird aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben angepasst 5. Umsatzsteuerliche Organschaft Aufgrund des Vorliegens einer finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse der Primavita Riesa GmbH (Organgesellschaft) in die Primavita AG (Organträger) sowie der getroffenen Feststellungen der Finanzverwaltung liegt eine umsatzsteuerlichen Organschaft vor. Daraus resultiert, dass nur die Primavita AG als Organträger Unternehmer ist und folglich alle umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen hat. Demzufolge ist ausschließlich das Unternehmen des Organträgers umsatzsteuerpflichtig bzw. vorsteuerabzugsberechtigt, wobei jedoch alle Umsätze bzw. Leistungen des Organkreises berücksichtigt werden. Umsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft sind als sog. Innenumsätze nicht steuerbar. 6. Körperschaftsteuerliche Organschaft Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 15.12.2008 und der Zustimmung der beherrschten Gesellschaft (Primavita Riesa GmbH mit Sitz in Riesa) mit gleichem Datum wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens mit Beschluss vom 05.01.2009 zugestimmt hat. Die Eintragung erfolgte am 15.01.2009 (beim Handelsregister Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRB 20890). Mit Beschluss zum 30.06.2011 wurde die Aufhebung dieses Unternehmensvertrages zum 31.12.2011 beschlossen und zur Eintragung im Handelsregister beauftragt. Auf Grund der fehlenden nachhaltigen Durchführung des Vertrages wurden bei der Körperschaftsteuer keine Ergebnisse der Tochtergesellschaft berücksichtigt. 7. Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen wird die 100%ige Beteiligung an der Primavita Riesa GmbH (Sitz in Riesa) mit dem Nominalwert in Höhe von Euro 25.000,00 ausgewiesen. Von einer nur vorübergehenden Wertberichtigung auf einen niedrigeren Teilwert unterhalb der Anschaffungskosten wurde abgesehen. 8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 44.222,06 (Euro 75.812,05) bestehen ausschließlich gegenüber der Primavita Riesa GmbH, an der eine hundertprozentige Beteiligung besteht. 9. Sonstige Rückstellungen Mit Auflösung der Rückstellungen - für Zahlung von Vorstandsvergütungen für die Jahre 2001 bis 2004 - im Jahre 2009 sind diese Vorgänge nicht mehr im Ergebnis 2010 zu berücksichtigen. Die weiterhin bestehenden Prozessrisiken aus der Auseinandersetzung mit der ehemaligen Geschäftsführung wurden entsprechend angepasst. 10. gesetzliche Rücklage Eine gesetzliche Rücklage ist auf Grund des laufenden Fehlbetrages nicht einzustellen. 11. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 100.000,00 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Stückaktien sind gegliedert in 50.000 Stammaktien und 50.000 Vorzugsaktien. Nennbetragsaktien existieren nicht. Laut § 13 der Satzung vom 09.05.2001 erhalten die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur aus dem jährlichen ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss einen Gewinnanteil, der aber für das Berichtsjahr nicht ausgewiesen wurde. 12. Geschäftsführungsorgane Alleinvertretungsberechtigter Vorstand im Geschäftsjahr 2010 war Frau Olena Perelman (mit einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). 13. Aufsichtsrat Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr 2010 Herr Lars Krüner, Promenadenstraße 36, 09111 Chemnitz. 14. Verwendung des Jahresüberschusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde in der Hauptversammlung zum 26.07.2011 genehmigt und festgestellt. Der im Geschäftsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.07.2011 |
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