Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 169520
Eingetragen
21.8.2007
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Handel, Vertrieb und Dienstleistung in der Elektrobranche sowie Hausverwaltung mit Dienstleistungen im Hausmeisterbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Jungwirth
seit 19.7.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Petra Jungwirth
85464 Neufinsing, Ulmenring 26
7.500 €
30.00%
Sabine Rauscher
85464 Finsing, Hofener Straße 21a
7.500 €
30.00%
G****** J********
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Etecso GmbH

Finsing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.079,00 19.171,00
I. Sachanlagen 4.079,00 19.171,00
B. Umlaufvermögen 45.519,22 19.704,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 591,89 3.319,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.927,33 16.385,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.598,22 38.875,53

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.287,63 35.307,91
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.307,91 -8.336,46
III. Jahresfehlbetrag 13.020,28 -18.644,37
B. Rückstellungen -11,00 1.447,00
C. Verbindlichkeiten 27.321,59 2.120,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.598,22 38.875,53

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Hinweis

Der Aufbau, Umfang und die Form des folgenden Musteranhangs bieten Ihnen eine Hilfestellung, den Anhang entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aufzubauen.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei den verwendeten Formulierungen, dem Aufbau und Umfang des Musters-Anhangs lediglich um einen Vorschlag, den Sie vor Verwendung eigenverantwortlich prüfen und gegebenenfalls ergänzen sollten.

Teilweise sind beispielhafte Formulierungen enthalten die nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens übereinstimmen müssen.

Beachten Sie hierzu bitte die kursiv formatierten Hinweise innerhalb der Mustervorlage.

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) (ggf.:) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) (ggf.:) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. ( alternativ Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB).

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB ( ggf. teilweise - im Fall dass ein Anlagenspiegel erstellt wird) in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

(Bewertungsmethodenänderungen, Beispiele)

Im Geschäftsjahr 2010 wurde hinsichtlich der Sachanlagen erstmals von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen.

Außerdem wurde von der Durchschnittsbewertung der Rohstoffe zum Lifo-Verfahren gewechselt.

Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt.

In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen erstmals einbezogen.

Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr erstmalsnach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt sowie die Bildung von Bewertungseinheiten geändert.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich erhöht bzw. verbessert / vermindert bzw. verschlechtert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

(Ggf.)

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

(KapCoGes)

Über die aus der Bilanz ersichtlichen Einlagen hinaus sind im Handelsregister weitere Einlagen der Kommanditisten von T€ … eingetragen.

Über die aus der Bilanz ersichtlichen ausstehenden Pflichteinlagen von € … hinaus sind Hafteinlagen der Kommanditisten in Höhe von € … noch nicht geleistet.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

( Folgende Angabe wird nur benötigt, wenn die Nutzungsdauer des GoF mehr als fünf Jahre beträgt:)

Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt XX Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Art und der voraussichtlichen Bestandsdauer des erworbenen Unternehmens / der Stabilität und Bestandsdauer der Branche des erworbenen Unternehmens / aus dem Lebenszyklus der Produkte des erworbenen Unternehmens / der voraussichtlichen Tätigkeit von wichtigen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen für das erworbene Unternehmen / aus der voraussichtlichen Dauer der Beherrschung des erworbenen Unternehmens.

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Anteile an verbunden Unternehmen / Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Beteiligungen / Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Wertpapiere des Anlagevermögens / sonstige Ausleihungen.

Der Buchwert beträgt € , der beizulegende Zeitwert € . Auf eine außerplanmäßige Abschreibung wurde verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.

Der niedrigere beizulegende Zeitwert ergibt sich aus einer nur vorübergehenden Ertragsschwäche / Liquiditätsenge des Beteiligungsunternehmens / des verbundenen Unternehmens.

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € .

In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind Ausleihungen an Gesellschafter von € … enthalten.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € … ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € …

Eigenkapital

(AG)

Das Grundkapital beträgt € …, eingeteilt in … Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von € … je Aktie.

Das Grundkapital besteht aus … nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag von je € 1,00. Der Ausweis erfolgt zum Nennbetrag.

Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:

Auf den Inhaber laufende Stammaktion
Stück zu je
Auf den Inhaber lautende Vozugsaktien ohne Stimmrecht
Stück zu je

(GmbH)

Das Stammkapital von € … ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

(AG, GmbH)

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung wurden der Kapitalrücklage € … zugeführt.

Zur teilweisen Deckung des Bilanzverlusts wurde der Gesamtbetrag der Kapitalrücklage von € … entnommen.

Aus der Kapitalrücklage wurde ein Teilbetrag von € … in Grundkapital / Stammkapital umgewandelt.

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurde von der Hauptversammlung ein Betrag von € … in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

(Nur bei Aufstellung unter teilweiser Ergebnisverwendung (Einstellung in/Auflösung von gesetzliche(n) Rücklagen, Kapital- und Gewinnrücklagen auf Grund Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss vor Aufstellung). Folge: Zusammenfassung von Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag zu Bilanzgewinn/-verlust in Bilanz:)

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag von € … enthalten.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: …

Sonderposten mit Rücklageanteil

( Nur bei Ausübung des Beibehaltungswahlrechts, grds. aufzulösen im Rahmen des Übergangs auf BilMoG)

Der nach §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a.F. ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil ist gemäß § 6b Abs. 3 EStG gebildet worden.

Der Sonderposten wurde nicht mit dem nach § 6b EStG zulässigen vollen Betrag gebildet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren / mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

( Ggf.:)

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) € .

( Ggf.:)

Aufgrund der BilMoG-Umstellung kommt es zu einer Überdeckung von € , da die Auflösung der Pensionsrückstellung in dieser Höhe unterblieben ist. Auf die Auflösung wurde verzichtet, da bis zum 31. Dezember 20xx wieder entsprechende Zuführungen erforderlich wären.

Für unmittelbare / mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von € … (Fehlbetrag) ist keine Rückstellung gebildet, da (z. B.) der Rechtsanspruch / die Rechtsansprüche vor dem 01. Januar 1987 erworben wurde(n).

( Ggf.:)

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen (Anschaffungskosten € ) mit einem beizulegenden Zeitwert von € mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden in Höhe von € . Grundlegende Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sind die weiterhin positive Entwicklung des Planvermögens, ein Gesamtsteuersatz von XX % sowie der zugrunde liegende Zinssatz nach Steuern von XX %.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten

(alternativ zu den Sicherheiten)

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € … durch Grundschulden / Sicherungsübereignung / Sicherungsabtretung von Forderungen besichert, davon € … Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Grundschulden), € … Verbindlichkeiten gegenüber … (Sicherungsabtretung von Forderungen) und € … sonstige Verbindlichkeiten (Sicherungsübereignung) .

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € … enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € … ausgewiesen.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € … ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von € , mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.

Es handelt sich um Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln. Geschäftspartner von denen Wechsel weitergereicht werden sind seit vielen Jahren auch im Hinblick auf deren wirtschaftliche Situation bekannt. Es bestehen keine Anzeichen, aus einem weitergereichten Wechsel in Anspruch genommen zu werden.

/ Verbindlichkeiten aus Bürgschaften. Die Personen / Unternehmen zu deren Gunsten Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen wurden, kommen den ihnen obliegenden Verpflichtungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nach. Durch regelmäßigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind negative Entwicklungen zeitnah erkennbar. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten.

/ Wechsel und Scheckbürgschaften. Die Personen / Unternehmen zu deren Gunsten Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen wurden, kommen den ihnen obliegenden Verpflichtungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nach. Durch regelmäßigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind negative Entwicklungen zeitnah erkennbar. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten.

/ Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Die Gesellschaft hat Finanzierungszusagen / harte / weiche Patronatserklärungen zugunsten von Tochterunternehmen / verbundenen Unternehmen / Beteiligungsunternehmen / abgegeben. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung dieser Gesellschaften lassen eine Inanspruchnahme aus diesen Zusagen nicht erkennen.

/ Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Für Verbindlichkeiten von Tochterunternehmen / verbundenen Unternehmen / Beteiligungsunternehmen wurden Sicherheiten in Form von Grundschulden / Forderungsabtretungen /gestellt. Die Gesellschaften zu deren Gunsten Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen wurden, kommen den ihnen obliegenden Verpflichtungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nach. Durch regelmäßigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind negative Entwicklungen zeitnah erkennbar. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Sicherheiten hindeuten.

Im Zusammenhang mit Haftungsverhältnissen sind zugunsten verbundener Unternehmen Sicherheiten von € … bestellt.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

(Ggf. gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes und Hinweis hierauf im Anhang)

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der … GmbH & Co. KG mit Sitz in …

Bildung von Bewertungseinheiten

( Die Bildung von Bewertungseinheiten setzt eine hinreichende Dokumentation bereits im Zeitpunkt der Bildung von Sicherungsziehungen voraus. Ist eine solche nicht vorhanden, ist die Bildung von Bewertungseinheiten unzulässig. Wird im Lagebericht gem. § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB im Rahmen einer (Gesamt-) Risikoberichterstattung auch über Finanzinstrumente berichtet, die die hier geforderten Angaben enthält, so kann die Anhangangabe entfallen. Bitte lesen Sie § 285 Nr. 23 a) bis c) sowie die Kommentarliteratur dazu.)

Die Gesellschaft hat eine Bewertungseinheit gebildet. Gesichertes Grundgeschäft ist eine Fremdwährungsforderung, die durch ein Devisentermingeschäft gesichert ist. Hierbei handelt es sich um eine Mikrobeziehung. Abgesichert ist das Währungsrisiko / Preisänderungsrisiko / Zinsrisiko / Ausfallrisiko / Liquiditätsrisiko. Das durch die Bewertungseinheit gesicherte Gesamtvolumen beträgt € . In die Bewertungseinheit einbezogen ist die Fremdwährungsforderung von € sowie ein Devisentermingeschäft im Umfang von € . Die Risikoabsicherung gegen Währungsschwankungen / Zinsschwankungen / Forderungsausfall von € besteht bis zum . Der Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen / Zahlungsströme ergibt sich durch die Veräußerung des noch zu erhaltenden Fremdwährungsbetrages zu einem bereits festgelegten Umtauschkurs in EURO. Methodisch erfolgt die Ermittlung der gegenläufigen Wertänderung durch Gegenüberstellung des fixierten Umtauschkurses mit dem Tageskurs zum Fälligkeitstag der Fremdwährungsforderung.

Ausschüttungssperre ( nur bei Kapitalgesellschaften)

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

... , den ...

Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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Chronologischer Abdruck
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