PRISMA
Filmtechnik GmbH
Rosbach v.
d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
135.738,00 |
78.877,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
135.684,00 |
78.823,00 |
| II.
Sachanlagen |
4,00 |
4,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
789.309,11 |
303.922,98 |
| I.
Vorräte |
369.493,79 |
124.320,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
151.695,45 |
30.280,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
268.119,87 |
149.321,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.016,06 |
|
| Aktiva |
927.063,17 |
382.799,98 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.763,23 |
138.984,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
85.000,00 |
85.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
28.984,89 |
2.191,56 |
| IV.
Jahresüberschuss |
76.778,34 |
26.793,33 |
| B.
Rückstellungen |
89.402,92 |
16.806,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
621.897,02 |
227.008,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
449.931,34 |
168.977,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
171.965,68 |
58.031,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
13.716,07 |
13.537,37 |
| Passiva |
927.063,17 |
382.799,98 |
Anhang
zum 31. Dezember 2021
I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer
Jahresabschluss der PRISMA Filmtechnik GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der
Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige Angaben
II. Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde
nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Erläuterungen zur Bilanz
2. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber
von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in
den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 17.510,14 bei Sachanlagen
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 5 Jahre.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich
steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den
jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
4. Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren keine
in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu
Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe
e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
5. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
IV. Sonstige Angaben
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen
nicht.
Zugunsten der Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafter beabsichtigen, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 76.778,34 auf
neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag zu
verrechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Marco Lohnes
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rosbach v.d.H., den 21.06.2022
_____________________
Marco Lohnes
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Marco Lohnes
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2022 festgestellt.
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