Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 7563
Vorher
GESUND 100 UG (haftungsbeschränkt)GESUND 100 GmbH
Eingetragen
20.5.2010
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und SchmuckGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, mit Ausnahme von Waren, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, mit Schwerpunkt auf filmtechnischem Equipment, Technische Dienstleistungen im Rahmen von Film-, Werbe- und TV-Produktionen, Verleih von Film- und Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsservice und die Herstellung von Film- Werbe- und TV-Produktionen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Lohnes
seit 20.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.62%
9.38%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marco Lohnes
Rosbach v. d. H.
72.500 €
90.63%
N****** B******
7.500 €
9.38%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRISMA Filmtechnik GmbH

Rosbach v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 135.738,00 78.877,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 135.684,00 78.823,00
II. Sachanlagen 4,00 4,00
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 789.309,11 303.922,98
I. Vorräte 369.493,79 124.320,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 151.695,45 30.280,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 268.119,87 149.321,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.016,06  
Aktiva 927.063,17 382.799,98

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 215.763,23 138.984,89
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 85.000,00 85.000,00
III. Gewinnvortrag 28.984,89 2.191,56
IV. Jahresüberschuss 76.778,34 26.793,33
B. Rückstellungen 89.402,92 16.806,98
C. Verbindlichkeiten 621.897,02 227.008,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 449.931,34 168.977,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 171.965,68 58.031,00
davon gegenüber Gesellschaftern 13.716,07 13.537,37
Passiva 927.063,17 382.799,98

Anhang
zum 31. Dezember 2021


 
I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der PRISMA Filmtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige Angaben

II. Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 
III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Erläuterungen zur Bilanz

2. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
- EUR   17.510,14 bei Sachanlagen
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 5 Jahre.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.

4. Umlaufvermögen

Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

5. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

IV. Sonstige Angaben
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafter beabsichtigen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 76.778,34 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herrn Marco Lohnes

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Rosbach v.d.H., den 21.06.2022

 _____________________
 Marco Lohnes  

sonstige Berichtsbestandteile


gezeichnet Marco Lohnes


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2022 festgestellt.

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