SV
Verwaltungsgesellschaft mbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
153.471,34 |
494.699,97 |
| I.
Finanzanlagen |
153.471,34 |
494.699,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.991,90 |
12.465,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.958,35 |
6.437,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33,55 |
6.027,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
159.463,24 |
507.165,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.628,73 |
93.229,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
320.000,00 |
320.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
226.770,09 |
28.367,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.601,18 |
198.402,24 |
| B.
Rückstellungen |
5.874,30 |
5.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.960,21 |
408.235,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
159.463,24 |
507.165,35 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (§ 264 Abs.
2 HGB)
Der Jahresabschluss der SV Verwaltungsgesellschaft
mbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Darstellung, Bilanzierung
und Bewertung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vorjahreswerte sind aufgrund der Anwendung der
Vorschriften des BilMoG nicht angepasst worden und sind
daher mit den Werten des laufenden Geschäftsjahres nur
eingeschränkt vergleichbar.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen
Marktzins der letzten sieben Jahre bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro (§ 256a HGB)
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
werden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder
weniger sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Es wird jedoch der Kurs zum
Zugangszeitpunkt angesetzt, soweit dieser bei Forderungen
unter dem Devisenkassamittelkurs bzw. bei Verbindlichkeiten
über diesem liegt.
Sicherungsmaßnahmen gegen Verluste aus
Währungsgeschäften wurden nicht getroffen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
In den Forderungen sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) enthalten, davon mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Angaben zu den sonstigen Rückstellungen (Art. 67
Abs. 1 S. 2 EGHGB)
Bei den sonstigen Rückstellungen
gemäß § 249 Abs. 1 HGB mit einer Laufzeit
von über einem Jahr wird von dem
Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB
Gebrauch gemacht.
Angabe zu Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 268
Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 1 HGB)
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 64.960,21
Euro (Vorjahr: 408.235,44 Euro) und solche mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) enthalten; davon mit einer Laufzeit von bis zu einem
Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) und
mit einer Laufzeit von über fünf Jahren in
Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Für die gesamten Verbindlichkeiten wurden
Sicherheiten nicht bestellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Mitglieder der Geschäftsorgane (§
285 Nr. 10 HGB)
Während des Geschäftsjahres werden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Klaus Kriwat
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Geschäftsführer
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
Nr. 1 HGB
Vom Unterlassen der Angaben wird im
Geschäftsjahr im gesetzlichen Umfang Gebrauch gemacht.
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Bremen, 3. Januar 2012
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SV
Verwaltungsgesellschaft mbH
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gez. Klaus
Kriwat
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Klaus Kriwat
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-
Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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