BBS -
Mitteldeutsche Breitbandsysteme UG
(haftungsbeschränkt)
Lichtenstein/Sa.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.021,68 |
8.725,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
68.195,00 |
1.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.826,68 |
7.225,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.748,30 |
33.799,88 |
| I.
Vorräte |
7.761,60 |
5.614,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.461,79 |
26.035,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.524,91 |
2.149,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.825,37 |
3.265,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.487,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
231.595,35 |
57.277,96 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.250,74 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
-11.487,32 |
2.937,68 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
12.686,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
48.738,06 |
-27.111,62 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.487,32 |
| B.
Rückstellungen |
14.729,47 |
8.761,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
179.615,14 |
48.516,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95.461,89 |
36.813,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
231.595,35 |
57.277,96 |
Anhang zum Jahresabschluss 2014
der Firma
BBS - Mitteldeutsche
Breitbandsysteme UG
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB
erstellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte sind
nicht in Anspruch genommen worden und somit nicht
dokumentiert. Das Fortführungs- und
Wertbeibehaltungsrecht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde
ausgeübt.
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beanstanden. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträge, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden. Das
Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
kam nicht zur Anwendung.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem
Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Eventuelle Ausleihungen an verbundene Unternehmen
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Eventuelle Wertpapiere des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Eventuell vorhandene Vorräte werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt und eventuelle fertige und unfertige Erzeugnisse
werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern des
Geschäftsjahres uns eventuell zu erwartende
Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Der Ausweis passiver
latenter Steuern war nicht notwendig.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle
Entwicklung des Postens Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und
der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur
Bilanz ersichtlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind,
bestanden am Abschlußstichtag nicht.
III
. Sonstige Pflichtangaben
Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft (§267 Abs. 1 HGB) handelt.
IV.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen
beteiligt.
V.
Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer ist: Tobias
Jenatschke
Zugunsten der Geschäftsführer und der
Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die
Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von
0,00 € eingegangen.
2. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder )
Anzahl 2 - 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI
. Ergebnisverwendung
Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage
beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.
VII.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. von
§251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285
Nr.3,3a HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und
auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB
sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Hagen, den 10. Mai 2016
AKTIVA -Steuerberatungsgesellschaft mbH
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BBS - Mitteldeutsche Breitbandsysteme
UG
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2016 festgestellt.
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